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Öffentliche Diskussion des DRSC zu E-DRS 29 'Konzerneigenkapital'

16.04.2014

Das DRSC lädt seine Mitglieder sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Montag, den 26. Mai 2014, 10:00h (bis circa 13:00h) zu einer öffentlichen Diskussion ins Airport Conference Center in Frankfurt am Main ein.

Besprochen werden soll E-DRS 29 Konzerneigenkapital, mit dem das DRSC das Ziel verfolgt, die mit der Anwendung des derzeit geltenden Standards DRS 7 Konzerneigenkapital und Konzerngesamtergebnis gesammelten praktischen Erfahrungen nach Inkrafttreten des BilMoG aufzugreifen und in einem neuen Standard zu berücksichtigen.

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bis zum 20. Mai 2014 an.

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Treuhänderveranstaltung zur Einbindung der Anwendern mit Podiumsdiskussion zur Komplexität

16.04.2014

Am 9. April 2014 boten die Treuhänder der IFRS-Stiftung zusammen mit den regionalen Wirtschaftsprüfervereinigungen CPA Australia und Institute of Chartered Accountants Australia (ICAA) am Rande ihrer Sitzung in Sydney eine Einbindungsveranstaltung für Anwender an.

Bei der Veranstaltung, bei der auch Michel Prada, der Vorsitzende der Treuhänder der IFRS-Stiftung, eine Rede zum Zusammenwirken von globalem Wachstum und IFRS-Anwendung hielt, beinhaltete auch eine interaktive Podiumsdiskussion mit führenden Vertretern aus dem Bereich IFRS-Anwendung in Australien. Der stellvertretende Vorsitzende des IASB Ian Mackintosh war Teil der Podiumsrunde.

Der Titel der Veranstaltung war Globale Rechnungslegungsstandards: Werden sie ihrem Zweck gerecht? Den größten Teil der Diskussion unter diesem Themen widmeten die Podiumsmitglieder Fragen im Spannungsbereich zwischen Komplexität und Wesentlichkeit.

Bei der Frage, was eigentlich zur Komplexität in der Rechnungslegung beitrage, meinte Mackintosh, dass auch die Anwender Steigbügelhalter zunehmender Komplexität seien, da sie nach immer mehr Informationen und auch nach immer mehr Interpretationen fragten. Er sagte zu den immer wieder an den IASB oder das IFRS Interpretations Committee gerichteten Umsetzungsfragen:

Wenn man diese Probleme hört, muss man sich erst einmal wehren und fragen: 'Sind dies überhaupt Probleme oder ist das etwas, das man, wenn man mal zur Seite geht und gründlich darüber nachdenkt, nicht auch selber lösen kann?'

Nachdem die Diskussion kurz auch andere Themen wie das Rahmenkonzept, Leasingverhältnisse und integrierte Berichterstattung berührte, schloss sie mit dem Thema Berichterstattung im öffentlichen Sektor. Hans Hoogervorst, Vorsitzender des IASB, der bereits während der vorangegangenen Diskussion mehrfach Kommentare aus dem Publikum beigetragen hatte, äußerte sich zur Konsultation zur Überprüfung der Governance- und Aufsichtsstrukturen des Rates für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) und die Frage, ob der IPSASB dem Aufsichtsgremium und den Treuhändern der IFRS-Stiftung unterstellt werden sollten:

Ich würde die Aufgabe gerne übernehmen – Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor zu setzen – […], aber die große Gefahr wäre, dass es unsere Arbeit noch mehr politisieren würde als jetzt schon der Fall ist, und wir würden gerne unsere Unabhängigkeit bewahren. Wenn wir in dieses Wasser geworfen werden, könnten wir untergehen.

Eine Videoaufzeichnung der gesamten Podiumsdiskussion steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

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EU-Parlament nimmt vorgeschlagene Richtlinie zur Offenlegung nicht-finanzieller Informationen an

16.04.2014

Das EU-Parlament hat bei seiner gestrigen Sitzung in Straßburg vorgeschlagene Änderungen am Berichterstattungsrahmen angenommenn, mit denen bestimmten großen Unternehmen vorgeschrieben wird, zusätzliche Informationen zu Sozial- und Umweltbelangen anzugeben. Die betroffenen Gesellschaften müssen künftig ihre Grundsätze, Risiken und Ergebnisse in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Vielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen offenlegen.

Die Änderungen waren von der EU-Kommission im April 2013 vorgeschlagen worden. Das Ziel der Vorschläge war es, die Transparenz und die Verfolgung ökologischer und sozialer Aspekte von Unternehmen in der EU zu erhöhen, und damit einen wirksamen Beitrag zu langfristigem wirtschaftlichen Wachstum und Beschäftigung zu leisten.

Die neuen Regeln gelten nur für große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, da man der Meinung war, dass der Nutzen, die damit einhergehen würde, dass auch kleine und mittelgroße Unternehmen dieses Vorschriften anwenden, die Kosten möglicherweise nicht rechtfertigen würden. In den jetzt gewählten Anwenderkreis fallen etwa 6.000 große Unternehmen und Konzerne in der EU, solange diese nicht in ihrem Jahresbericht bereits einen umfassenden Bericht auf Grundlage von einschlägigen Rahmenkonzepten (z. B. "Global Compact" der Vereinten Nationen, ISO-Norm 26000 oder Deutscher Nachhaltigkeitskodex) zur Verfügung stellen, der die geforderten Informationen abdeckt.

Damit die Richtlinie gesetzeswirksam wird, muss der Vorschlag der Kommission sowohl vom Parlament als auch vom Rat engenommen werden. Es wird davon ausgegangen, dass der Rat die Vorschläge in den nächsten Wochen formell annimmt.

Der vom Parlament angenommene Text steht Ihnen in deutscher Sprache auf der Internetseite des EU-Parlaments zur Verfügung.

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Ergebnisse einer begrenzten Umfrage zu Vereinfachungen der IASB-Vorschläge zur Leasingbilanzierung

15.04.2014

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und die nationalen Standardsetzer von Deutschland (DRSC), Frankreich (ANC), Großbritannien (FRC) und Italien (OIC) haben eine begrenzte Umfrage zu den vorgeschlagenen Vereinfachungen bei der Bilanzierung durch den Leasingnehmer nach dem IASB-Entwurf ED/2013/6 'Leasingverhältnisse' durchgeführt.

Bei der Sitzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) im Dezember 2013 hatte der IASB bestätigt, dass er bei seinen erneuten Eröterungen des Entwurfs vom Mai 2013 Möglichkeiten untersuche, wie Erleichterungen geschaffen und Bedenken adressiert werden könnten, die im Zusammenhang mit den vorgeschlagenen Leitliniengeäußert worden waren. Die europäischen Vertreter bei der Sitzung boten an, europäische Anwender zu befragen, um zu eruieren, welche Bereiche am ehesten der Vereinfachung bedürften.

Aufgrund von Zeitgründen führten die Standradsetzer keine öffentliche Konsultation durch, sondern kontaktierten die Teilnehmer aus dem früheren Feldversuch zu den Leasingvorschlägen sowie einige zusätzliche Ersteller direkt. Es gingen 44 Antworten aus zehn Ländern ein; die meisten Befragten waren europäische börsennotierte Unternehmen. Der größte Teil der Anworten kam aus den Bereichen Einzelhandel, Automobilbranche, Telekommunikation sowie Transport und Logistik. Folgende Tendenzen ließen sich ausmachen:

  • Eine Mehrheit der Befragten unterstütze zusätzliche Ausnahmen von den Ansatzvorschriften, die über die bisherige Ausnahme für kurzfristige Leasingverhältnisse hinausgehen.
  • Eine Mehrheit der Befragten deutete an, dass sie ein einziges Leasingmodell nach dem Typ A für alle Leasingverhältnisse vorziehen würden. Allerdings würden einige Befragte ein einziges Modell nur dann unterstützen, wenn die Unterscheidung zwischen Leasingverhältnissen und Dienstleistungen im endgültigen Standard gschärft würde.
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Sitzungspapiere für die Aprilsitzung des HGB-Fachausschusses

15.04.2014

Der HGB-Fachausschuss des DRSC wird am 24. und 25. April 2014 tagen. Für die Sitzung wurden jetzt Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Der HGB-Fachausschuss wird folgende Themen besprechen:

  • Überarbeitung DRS 4 Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss
  • Überarbeitung DRS 17 Organvergütung - Stand der Diskussion in der Arbeitsgruppe
  • Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss
  • Überarbeitung von DRS - DRS 8 und DRS 9

Die zugehörigen Arbeitspapiere finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

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Neues Länderprofil der IFRS-Stiftung zur Rechnungslegung im Jemen

14.04.2014

Die IFRS-Stiftung hat ihrer Sammlung von Profilen zur internationalen Rechnunglegung ein Profil für den Jemen hinzugefügt, sodass nun 130 Profile insgesamt zur Verfügung stehen.

Die Informationen in den Länderprofilen der IFRS-Stiftung werden mit Hilfe verschiedener Quellen erarbeitet und überprüft. Wir sind stolz, dass IAS Plus mit Hilfe unserer vielen Landesfirmen bei diesem ehrgeizigen Projekt helfen können, das von Paul Pacter, ehemaligem IASB-Mitglied und ehemaligem Webmaster von IAS Plus geführt wird, der ursprünglich unsere beliebte Tabelle zur Anwendung der IFRS weltweit erstellt hat, die durch die erweiterte Tabelle zur Anwendung der IFRS in den G-20-Staaten ergänzt wird.

Das neue Profil zur Rechnungslegung im Jemen, wo es zwar keine Börse gibt, aber Unternehmen Anteile an die Öffentlichkeit verkaufen dürfen, steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

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Neue Ausgabe des 'EFRAG Insider'

14.04.2014

Eine neue Ausgabe des 'EFRAG Insider', der seit einem Jahr der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, ist jetzt erschienen.

Neben der Erläuterungen von aktuellen IASB-Entwürfen, jüngsten Veröffentlichungen von EFRAG und Berichten von der Teilnahme von EFRAG an verschiedenen Veranstaltungen werden zwei Themen besonders hervorgehoben:

  • EFRAG-Reform - Anfang April hat das Aufsichtsgremium von EFRAG Änderungen an der Satzung und an den internen Regeln verabschiedet, die nun mit den gegenwärtigen und möglichen künftigen Mitgliedorganisationen erörtert und Anfang Juni von der Vollversammlung verabschiedet werden sollen.
  • Seperate Abschlüsse - EFRAG, OIC, ICAC and DASB arbeiten an einem gemeinsamen Projekt, das den Problemen gewidmet ist, die durch die Wahlmöglichkeit in der IAS-Verordnung deutlich geworden sind, IFRS-Anwendung auch im separaten Abschluss vorzuschreiben; ein Diskussionspapier soll im dritten Quartal 2014 veröffentlicht werden.

Zur Aprilausgabe 2014 des EFRAG Insider auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier.

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DRSC-Jahresbericht 2013

14.04.2014

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Comittee (DRSC) stellt den DRSC-Jahresbericht 2013 zur Verfügung. Darin gibt das DRSC einen umfassenden Einblick in die nationale und internationale Arbeit seiner Gremien.

Im Kapitel Aktivitäten zur internationalen Rechnungslegung wird über die Zusammenarbeit des DRSC mit internationalen Institutionen und Gremien berichtet, wobei diesmal insbesondere auf das 2013 neu gegründete beratende Forum für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) und die 2013 angestoßene EFRAG-Reform eingegangen wird, deren Umsetzung auch personelle und finanzielle Folgen für das DRSC haben werde, die derzeit noch nicht vollumfänglich abzusehen seien.

Im Kapitel Deutsche Rechnungslegungs Standards (DRS) wird auf die Erarbeitung von vier neuen Standards zu folgenden Themen auf der Agenda des HGB-Fachauasschusses eingegangen: Kapitalflussrechnung, Kapitalkonsolidierung, Konzerneigenkapital und immaterielle Vermögensgegenstände. Dabei wurde 2013 insbesondere das Projekt zur Erarbeitung eines neuen Standards zur Kapitalflussrechnung sehr weit vorangetrieben E-DRS 28 Kapitalflussrechnung am 31. Juli 2013 veröffentlicht wurde. (Am 19. Februar 2014 wurde der DRS 21 Kapitalflussrechnung als beinah endgültiger Standard veröffentlicht.)

Das Kapitel Beratung des Gesetzgebers ist schwerpunktmäßig Reform der Rechnungslegung (neue Bilanzrichtlinie, überarbeitete Transparenzrichtlinie) gewidmet, deren Hauptziel die Reduzierung des Verwaltungsaufwands, vor allem für kleine Unternehmen, die Verbesserung der EU-weiten Vergleichbarkeit und Verständlichkeit der Abschlüsse sowie die Erhöhung der Transparenz hinsichtlich der von der mineralgewinnenden Industrie und der Industrie der Holzwirtschaft geleisteten Zahlungen an staatliche Stellen war.

Der Jahresbericht 2013 steht Ihnen wie folgt auf der Internetseite desDRSC zur Verfügung:

Eine gebundene Ausgabe kann beim DRSC e.V. angefordert werden ().

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EFAA veröffentlicht Anwenderhinweis zur Umsetzung der neuen EU-Bilanzrichtlinie

12.04.2014

Die europäische Vereinigung der Rechnungsleger und Prüfer für KMU (European Federation of Accountants and Auditors for SME, EFAA) hat unter Beteiligung der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) einen Anwenderhinweis zur Umsetzung der neuen EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU veröffentlicht.

Die neue Richtlinie ist am 20. Juli 2013 in Kraft getreten und ersetzt die sogenannte 4. und die 7. EU-Richtlinie. Die Umsetzung hat bis 20. Juli 2015 zu erfolgen.

Die Reform der Bilanzrichtlinie zielt auf vereinfachte Bilanzierungsvorschriften für kleine Unter­nehmen und Erhöhung der Klar­heit und Ver­gleich­bar­keit von Unter­nehmens­abschlüssen in der Europäischen Union ab. Ziel des jetzt zur Verfügung gestellten Hinweises ist es, den nationalen Gesetzgebungsorganen, Standardsetzern, EFAA-Mitgliedsorganisationen und anderen Interessengruppen bei der Umsetzung der Bilanzrichtlinie in nationales Recht behilflich zu sein.

Sie können sich den englischsprachigen Anwenderhinweis von der Internetseite der WPK herunterladen.

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Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1

11.04.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 'Darstellung des Abschlusses' im Rahmen der Angabeninitiative veröffentlicht.

EFRAG begrüßt die Angabeninitiative des IASB, die zur Veröffentlichung eines ersten Entwurfs - ED/2014/1 Angabeninitiative (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1) - am 25. März 2014 geführt hat. Der Teilbereich Angabeninitiative - Änderungen an IAS 1 zielt darauf ab, Hürden zu beseitigen, die Ersteller aufgrund bestimmter Formulierungen in Bezug auf die Ausübung von Ermessen bei der Darstellung des Abschlusses wahrnehmen.

EFRAG begrüßt die vorgeschlagenen Änderungen, da sie Unternehmen in die Lage setzen würden, mehr Ermessen bei der Darstellung und Angabe von Informationen auszuüben, und somit zu einer Verbesserung der Qualität und der Relevanz von Angaben im Anhang führen würden. EFRAG schlägt jedoch einige Verbesserungen in den Formulierungen der vorgeschlagenen Änderungen vor.

Als grundlegende Anmerkung führt EFRAG an, dass zu erwägen sein, ob der IASB fordern sollte, unwesentlichen Angaben zu unterlassen - derzeit heißt es, dass unwesentliche Angaben nicht notwendig sind. EFRAG ist der Meinung, dass eine direkte Unterlassungsvorschrift eher zu einem Verhaltenswandel bei den Erstellern führen wird. EFRAG fragt auch, ob es nicht sinnvoll sein, dass Angaben in Bezug auf gewählte Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden nur dann erfolgen, wenn die IFRS-Vorschriften tatsächlich eine Wahlmöglichkeit bieten.

Zum Stellungnahmeentwurf auf der Internetseite gelangen Sie hier. Kommentare werden bis zum 12. Mai 2014 erbeten.

Hinweis: Am 23. Mai 2014 wurde die Frist für die Einreichung von Kommentaren bis zum 20. Juni 2014 verlängert.

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