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10. Symposium des ANC zur Rechnungslegungsforschung

03.12.2020

Am 14. Dezember 2020 wird der französische Standardsetzer Autorité des Normes Comptables (ANC) sein 10. Symposium zur Rechnungslegungsforschung in Paris abhalten. Das Thema des Symposiums ist "Rechnungslegung und Krisen".

Details zu den Vortragenden, Gesprächsrundenteilnehmern und Rednern finden Sie im englischsprachigen Programm auf der Internetseite des ANC.

Drei Papiere, die erörtert werden sollen, wurden bereits in englischer Sprache auf der Internetseite des ANC zur Verfügung gestellt:

Hinweis: Eine Aufzeichung der gesamten Veranstaltung (knapp sieben Stunden) wurde im Nachgang auf der Internetseite des ANC veröffentlicht.

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Mitschnitte von der heutigen Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

03.12.2020

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat heute morgen per Videokonferenz getagt. Ein Mitschnitt von der Sitzung ist jetzt verfügbar.

Während seiner 93. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss das folgende Thema besprochen:

  • IASB-Diskussionspapier DP/2020/1 Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung

Den Mitschnitt finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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Ergebnisse der 77. Sitzung der Fachkommission Swiss GAAP FER

03.12.2020

Zu den Ergebnissen der 77. Sitzung der Kommission am 2. Dezember 2020 wurde eine Medienmitteilung zur Verfügung gestellt.

Der Fokus der Sitzung lag auf dem Projekt "Zuwendungen der öffentlichen Hand". Die Medienmitteilung steht Ihnen auf der Internetseite der Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung zur Verfügung.

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IFRS-Musterkonzernabschluss 2020 in deutscher Sprache

02.12.2020

Deloitte Deutschland hat den IFRS-Musterkonzernabschluss für die zum 31. Dezember 2020 endenden Geschäftsjahre in deutscher Sprache veröffentlicht.

Zielsetzung

Der Musterkonzernabschluss der fiktiven International GAAP Holding AG für das Geschäftsjahr 1.1. - 31.12.2020 hat zum Ziel, die in der Europäischen Union anzuwendenden Darstellungs- und Angabevorschriften gemäß International Financial Reporting Standards (IFRS) zu veranschaulichen. Er enthält zusätzliche „Best Practice“-Angaben, insbesondere, wenn diese konkret in den erläuternden Beispielen eines Standards enthalten sind.

Neue und geänderte Standards 2020

Grundsätzlich enthält der Musterkonzernabschluss keine Auswirkungen aus der Anwendung von neuen oder geänderten Standards oder Interpretationen, die am 1. Januar 2020 in der Europäischen Union noch nicht verpflichtend anzuwenden waren.

Bei den in diesem Musterkonzernabschluss erstmalig angewandten neuen oder überarbeiteten Standards und Interpretationen handelt es sich um:

  • Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 Interest Rate Benchmark Reform (Phase 1)
  • Änderungen an IFRS 16 Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen
  • Aktualisierung der Verweise auf das Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung in den IFRS Standards
  • Änderungen an IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebs
  • Änderungen an IAS 1 und IAS 8 Definition von Wesentlichkeit

Anwendungshinweise

Die International GAAP Holding AG stellt ihren Konzernabschluss bereits seit einigen Jahren nach IFRS auf und ist somit kein IFRS-Erstanwender. Für weiterführende Informationen zu den besonderen Vorschriften für den ersten IFRS-Abschluss eines Unternehmens verweisen wir auf IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards sowie auf die Checkliste für Compliance, Ausweis- und Angabevorschriften nach IFRS von Deloitte, die Sie auf unserer Seite iasplus.de kostenfrei beziehen können.

Zu den vorgeschlagenen Anhangangaben finden Sie jeweils den Verweis auf die ihnen zugrundeliegenden Vorschriften der entsprechenden Standards und Interpretationen.

Die Bereiche des Musterkonzernabschlusses, die vom Klimawandel oder von der COVID-19 Pandemie betroffen sein könnten, sind mit Symbolen am Rand gekennzeichnet. Weitere Informationen über mögliche Auswirkungen sind in der Tabelle in den Anlagen enthalten.

Um eine Berichterstattung im Sinne eines „true and fair view“ zu gewährleisten, weisen wir neben der Zuhilfenahme dieses Musterkonzernabschlusses ausdrücklich auf die Verwendung der Standards und Interpretationen hin. Der vorliegende Musterkonzernabschluss deckt nicht alle von den IFRS geforderten Angaben ab. Ebenso ist eine abweichende Darstellungsform, unter Beachtung der geforderten Anforderungen, möglich.

In Deutschland nach IFRS bilanzierende Unternehmen sind verpflichtet, die ergänzenden Vorschriften des § 315e Abs. 1 HGB zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass zusätzlich zu den IFRS bspw. Angaben zur Mitarbeiterzahl oder der Abschlussprüfervergütung zu machen sind. Der vorliegende Musterkonzernabschluss berücksichtigt dabei ausschließlich die handelsrechtlich geforderten Anhangangaben, die von allen Mutterunternehmen gemacht werden müssen. Angaben, die allein von börsennotierten bzw. kapitalmarktorientierten Mutterunternehmen gefordert werden (z.B. Angaben zu § 161 AktG), sind nicht enthalten. Auch enthält dieser Musterkonzernabschluss nicht den nach § 315e Abs. 1 HGB geforderten Konzernlagebericht.

Sie können sich den Musterkonzernabschluss hier herunterladen.

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Tagesordnung und Papiere für die kommenden Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

01.12.2020

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 3. Dezember 2020 per Videokonferenz tagen.

Während seiner 93. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss das folgende Thema besprechen:

  • IASB-Diskussionspapier DP/2020/1 Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung

Die Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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Prüfungsschwerpunkte 2020 der FMA

01.12.2020

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat die Prüfungsschwerpunkte für die kommende Enforcement-Saison veröffentlicht.

Für Geschäftsjahre, die zum 31. Dezember 2020 oder später enden, werden die folgenden Schwerpunkte für Konzernabschlüsse nach IFRS festgelegt:

  • IAS 1 Darstellung des Abschlusses: dabei sind insbesondere die Annahme zur Unternehmensfortführung, wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten sowie die Darstellung der von COVID-19 beeinflussten Posten zu beachten;
  • IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten: dabei sind insbesondere Cashflow-Prognosen, Abzinsungssatz und die angemessene Offenlegung der Bewertungsmethoden und der zu Grunde liegenden Annahmen zu beachten;
  • IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben: mit allgemeinen Überlegungen zu qualitativen und quantitativen Angaben, zur Entstehung und Steuerung von finanziellen Risiken, zur Darstellung neuer und geänderter finanzieller Risiken aufgrund von COVID-19 und die Darstellung der Inanspruchnahme von Zugeständnissen bei finanziellen Verbindlichkeiten sowie speziellen Überlegungen für Kreditinstituten zu Begründung und Methodik von Post-Management-Adjustments und deren Auswirkungen, Sensitivitätsanalysen für die Stufeneinteilung und die Berechnung der erwarteten Kreditverlusten sowie Angaben zur Risikokonzentration und zu gewährten Stundungen und deren Auswirkung auf die Einschätzung des Kreditrisikos;
  • IFRS 16 Leasingverhältnisse: mit dem Fokus auf spezifischen Angaben zur Anwendung der Änderungen in Bezug auf Mietkonzessionen, Angaben gemäß IFRS 16.53 iZm Aufwendungen und Abschreibungen sowie Angabe der Fälligkeitsanalye von Leasingverbindlichkeiten.

Der nichtfinanziellen Berichterstattung im Lagebericht wird weiterhin Beachtung geschenkt. Auch hier ist insbesondere auf COVID-19-Zusammenhänge einzugehen.

Sie können die Prüfungsschwerpunkte, die auch Prüfungsschwerpunkte für Jahresabschlüsse nach UGB, den Lagebericht und allgemeine Hinweise umfassen, hier auf der Internetseite der FMA abrufen.

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Wir nehmen Stellung zur Nachhaltigkeitskonsultation der Treuhänder der IFRS-Stiftung

01.12.2020

Wir haben zu dem im September 2020 veröffentlichten Konsultationspapier der Treuhänder der IFRS-Stiftung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Stellung genommen. In unserer Stellungnahme betonen wir, dass wir die Standardsetzung auf globaler Ebene unterstützen, weil globale Probleme globale Lösungen erfordern. Liefer- und Wertschöpfungsketten sind global und stehen daher globalen Risiken gegenüber und erfordern somit einen globalen Ansatz. Deloitte unterstützt daher den Vorschlag der IFRS-Stiftung, neben dem IASB und unter der Leitung und Aufsicht der IFRS-Stiftung einen globalen Nachhaltigkeitsstandardsetzer (SSB) einzurichten.

In unseren Anmerkungen zu den Vorschlägen der Treuhänder halten wir auch fest, dass die zu entwickelnden Standards auf dem Besten aufbauen sollten, was wir haben, und zitieren die Arbeit von CDP, CDSB, GRI, IIRC und SASB, die im September 2020 eine Absichtserklärung veröffentlicht haben, gemeinsam auf eine umfassende Unternehmensberichterstattung in einem umfassenden System der Unternehmensberichterstattung hinzuarbeiten. Wir glauben, dass die Vision in dieser Erklärung als natürlicher Ausgangspunkt für Fortschritte auf dem Weg zu einem kohärenteren, umfassenderen Unternehmensberichtssystem dienen könnte. Aus den im Konsultationspapier genannten Gründen sind wir der Meinung, dass die IFRS-Stiftung mit Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung über klimarelevante Informationen beginnen sollte, doch während wir diese Standards für die erste Priorität halten, stellen wir auch fest, dass sich der SSB zügig auch anderen Nachhaltigkeitsthemen zuwenden sollte.

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass der Vorschlag der IFRS-Stiftung zu einem bedeutenden Schritt hin zu einem umfassenden System der Unternehmensberichterstattung führen würde, das auf den etablierten Bemühungen der bestehenden Nachhaltigkeitsstandards und -rahmenkonzepte aufbaut, eine standardsetzerische Lösung für eine auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Berichterstattung in Verbindung mit Finanzinformationen zu schaffen. Weitere Blöcke können hinzugefügt werden, um die weiterreichenden Auswirkungen von Unternehmen auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen zu behandeln und regionale und lokale politische Prioritäten widerzuspiegeln. Wir zitieren IFAC's Enhancing Corporate Reporting: The Way Forward als eine Veranschaulichung, wie mit einem "Baustein"-Ansatz sowohl ein Kernsatz globaler Nachhaltigkeitsstandards erreicht werden kann als auch auf die Ziele lokaler oder regionaler Politik reagiert werden kann.

Schließlich betonen wir, dass zeitnahes Handeln erforderlich ist, um Fragmentierung, Doppelungen oder parallele Berichterstattungsvorschriften zu Themen, die im gesamten System gleich sind, zu vermeiden. In Ermangelung eines einheitlichen Satzes globaler Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gehen einige Regionen alleine vor. Dies könnte dazu führen, dass mehrere Berichterstattungsrahmen und Berichtsstandards für einen längeren (oder unbestimmten) Zeitraum bestehen. Das vorrangige Ziel muss aber eine Reduzierung und Konsolidierung der Vielzahl unterschiedlicher Rahmen und Standards sein, die derzeit existieren.

Wir fassen unsere Position wie folgt zusammen:

Das Ausmaß der Herausforderungen und die zunehmende Dynamik aller Interessengruppen für eine globale Lösung für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards sprechen unbestreitbar für sofortiges Handeln. Die im Konsultationspapier vorgeschlagenen Maßnahmen sollten unverzüglich ergriffen werden.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

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Zusammenfassung der Rückmeldungen zum EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum vorgeschlagenen neuen Standard zur allgemeinen Darstellung und Angaben im Abschluss

01.12.2020

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat nach der Veröffentlichung ihrer endgültigen Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2019/7 'Allgemeine Darstellung und Angaben' eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zum Stellungnahmeentwurf erstellt.

In der Zusammenfassung werden die wesentlichen Rückmeldungen, die bei EFRAG zum Stellungnahmeentwurf eingegangen sind, vorgestellt und deren Berücksichtigung in der endgültigen Stellungnahme erläutert.

Die Zusammenfassung der Rückmeldungen ist auf der Internetseite von EFRAG verfügbar.

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Bericht von der Sitzung des IFRS-Beirats im November

01.12.2020

Der IASB stellt auf seiner Internetseite einen Bericht von der Sitzung des IFRS-Beirats zur Verfügung, die am 3. und 4. November 2020 per Videokonferenz stattfand.

Die Teilnehmer erörterten folgende Themen:

  • Aktuelles von den Treuhändern und der IFRS-Stiftung und Aktuelles vom Board — Der Beirat wurde über die jüngsten Aktivitäten der Treuhänder informiert. Insbesondere wurde auf die Coronavirus-Pandemie, Rollen, die eine Nachfolge erfordern, und Nachhaltigkeit eingegangen. Es gab auch einen Bericht zu den jüngsten Aktivitäten des Boards, der sich auf die Änderungen an IFRS 17, IBOR Phase 2, die Coronavirus-Pandemie und die Überprüfungen von IFRS 9 und IFRS 15 nach der Einführung konzentrierte.
  • Rückmeldungen von früheren Sitzungen des IFRS-Beirats — Die Mitglieder des Beirats wurden darüber informiert, wie die IFRS-Stiftung seit der letzten Ratssitzung frühere Rückmeldungen des Beirats in ihre strategischen Aktivitäten in Bezug auf Relevanz, Risiko, Prozesse und die IFRS einbezogen hat.
  • Nachhaltigkeit — Dies war der wichtigste Tagesordnungspunkt und konzentrierte sich auf das Konsultationspapier zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Erörterte Fragen waren:
    • Besteht Bedarf an einem globalen Satz international anerkannter Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung?
    • Ist die Entwicklung eines Sustainability Standards Board (SSB), das unter der Governance-Struktur der IFRS-Stiftung arbeiten soll, ein geeigneter Ansatz, um weitere Konsistenz und globale Vergleichbarkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erreichen?
    • Haben die Mitglieder des Beirats Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge zu den Erfolgsvoraussetzungen (einschließlich der Voraussetzungen für das Erreichen eines ausreichenden Finanzierungsniveaus und des entsprechenden Niveaus an technischer Expertise)?
    • Könnte die IFRS-Stiftung ihre Beziehungen zu Interessengruppen nutzen, um die Übernahme und einheitliche Anwendung von SSB-Standards weltweit zu fördern? Wenn ja, unter welchen Bedingungen?
    • Wie könnte die IFRS-Stiftung am besten auf den bestehenden Initiativen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung aufbauen und mit ihnen zusammenarbeiten, um weitere globale Konsistenz zu erreichen?
    • Wie könnte die IFRS-Stiftung am besten auf den bestehenden rechtskreisspezifischen Initiativen aufbauen und mit ihnen zusammenarbeiten, um eine globale Lösung für eine einheitliche Nachhaltigkeitsberichterstattung zu finden?
    • Wenn die IFRS-Stiftung einen SSB einrichten würde, sollte er dann zunächst klimabezogene Finanzangaben entwickeln, bevor er möglicherweise seinen Aufgabenbereich auf andere Bereiche der Nachhaltigkeitsberichterstattung ausdehnt?
    • Sollte ein SSB eine fokussierte Definition von klimabezogenen Risiken haben oder breitere Umweltfaktoren berücksichtigen?
    • Sind die Mitglieder des Beirats mit dem vorgeschlagenen Ansatz zur Wesentlichkeit einverstanden, der vom SSB verfolgt werden könnte?

Der vollständige Bericht von der Sitzung in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Es gibt auch Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen.

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Stellungnahme des IDW zum Diskussionspapier zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

01.12.2020

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Diskussionspapier DP/2020/1 'Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung' genommen.

Das IDW begrüßt in seiner Stellungnahe die Absicht des IASB, Abschlussadressaten zu vertretbaren Kosten entscheidungsnützlichere Informationen über Unternehmenserwerbe zur Verfügung zu stellen. Angesichts der Tatsache, dass die Umsetzung der Vorschläge im Diskussionspapier die Kosten der Abschlussersteller erheblich erhöhen wird, empfiehlt das IDW, eine gründliche Analyse der Rückmeldungen zu dieser Konsultation und weitere Untersuchungen und Einbindungen des IASB, um sicherzustellen, dass der erwartete Nutzen der neuen Angaben die zusätzlichen Erstellungskosten überwiegt.

Außerdem spricht sich das IDW klar für die Wiedereinführung einer planmäßigen Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten in Verbindung mit einer hinweisbasierten Prüfung auf außerplanmäßige Abschreibung aus. Selbst wenn der Ansatz nach IAS 36 allein über die Wertminderung aus Sicht des IASB der konzeptionell überlegenere Ansatz sein sollte, so zeige ein Blick auf die stetig wachsenden Goodwill-Positionen in den Bilanzen der Unternehmen (sogar in Zeiten der Finanzmarktkrise und der Coronavirus-Pandemie) dessen mangelnde Praxistauglichkeit.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des IDW gelangen Sie hier.

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