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Letzte Tommaso-Padoa-Schioppa-Gedächtnisvorlesung wird von Jean-Claude Trichet gehalten

30.01.2017

Jean-Claude Trichet, Präsident der Europäischen Zentralbank von 2003 bis 2011, wird im Rahmen der Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung am 1. Februar 2017 die abschließende Tommaso-Padoa-Schioppa-Gedächtnisvorlesung halten.

Der Gedächtnisvorlesung, die 2014 von der IFRS-Stiftung und der Familie Padoa-Schioppa ins Leben gerufen wurde, wird eine Begrüßungsansprache von Michel Prada, dem Vorsitzenden der Treuhänder der IFRS-Stiftung, vorausgehen, und ihr wird eine Podiumsdiskussion zum Thema 'Bilanzierung nach der Finanzmarktkrise – Gezogene Lehren und neue Herausforderungen' folgen, bei der Patrick de Cambourg, Präsident des französischen ANC, Frédéric Oudéa, Vorstandsvorsitzender der Société Générale, Steven Maijoor, Vorsitzender von ESMA, und Hans Hoogervorst, Vorsitzender des IASB, miteinander diskutieren werden. Die Moderation des Podiums wird Nicolas Véron von Bruegel haben.

Die Veranstaltung steht nur geladenen Gästen offen. In der Vergangenheit wurden jedoch nach der Veranstaltung üblicherweise Aufzeichnungen oder Manuskripte zur Verfügung gestellt.

EFRAG - Sitzung Image

Kommende EFRAG-Sitzung ausschließlich zum Thema IFRS 16

30.01.2017

Der EFRAG-Board wird am 7. Februar 2017 in Brüssel tagen. Eine Tagesordnung wurde jetzt zur Verfügung gestellt - es soll drei Stunden lang ausschließlich über IFRS 16 'Leasingverhältnisse' diskutiert werden.

Über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG haben Sie die Möglichkeit, sich als Beobachter zu registrieren, und können Sie auf die Tagesordnung zugreifen - Papiere für die Sitzung wurden noch nicht zur Verfügung gestellt.

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EFRAG-Untersuchungen zum dynamischen Risikomanagement

30.01.2017

2016 hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) gezielte Befragungen durchgeführt, um die Entwicklung einer neuen, hochwertigen Macro-Hedge-Accounting-Lösung durch den IASB zu unterstützen

Die Befragung von 15 Banken hat ergeben, dass sich mit den gegenwärtigen Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen die Art, wie Banken ihr Zinsrisiko steuern, nicht vollständig sachgerecht abbilden lassen. Insbesondere folgende Aspekte stellen Herausforderungen dar:

  • Verwendung offener Portfolien,
  • die Tatsache, dass Zinsrisiko mit Hilfe von Nettopositionen und nicht von Bruttopositionen gesteuert wird, und
  • die Schwierigkeiten, bestimmte Posten als Teil einer Sicherungsbeziehung zu designieren.

Während mit IFRS 9 einige der oben genannten Sachverhalte adressiert wurden, steht eine umfassende Lösung für dynamisches Risikomanagement weiterhin aus. Deshalb sollen die Untersuchungen von EFRAG, die auch theoretischen Hintergrund zu den verschiedenen Vorgehensweisen der Banken bieten und sowohl die Perspektive des Risikomanagements als auch die Perspektive der Rechnungslegung berücksichtigen, dem IASB dabei helfen, einen verbesserten Ansatz für die Berichterstattung über die Auswirkungen dynamischer Risikomanagementmaßnahmen im Abschluss zu entwickeln.

Auf der Internetseite von EFRAG finden Sie eine entsprechende Presseerklärung und den eigentlichen Bericht über die Ergebnisse der Untersuchung.

DRSC - Sitzung Image

Mitschnitte von der Januarsitzung des IFRS-Fachausschusses

30.01.2017

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 26. und 27. Januar 2017 in Berlin getagt. Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile wurden jetzt zur Verfügung gestellt.

Während seiner 56. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

Die Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

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Entwurf einer überarbeiteten AFRAC-Stellungnahme

30.01.2017

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat einen Entwurf für die Überarbeitung der AFRAC-Stellungnahme 23 'Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals' herausgegeben.

Die bisherige Stellungnahme hat die Bilanzierung von Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals beim Emittenten behandelt. Im Entwurf für die Überarbeitung der Stellungnahme wird nun die unternehmensrechtliche Einordnung beim Investor ergänzt.

Sie können sich den Entwurf von der Internetseite des AFRAC herunterladen. Stellungnahmen werden bis zum 28. Februar 2017 erbeten.

IASB - Sitzung Image

Mitschriften von der IASB-Sitzung im Januar 2017

27.01.2017

Der IASB ist am 18. Januar 2017 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen. Wir haben für Sie die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung übersetzt.

Die erste Sitzung des Jahres 2017 wies nur eine leichte Agenda auf, und der IASB tagte nur einen Tag öffentlich.

Entwürfe und Standards

Der Board setzte seine Erörterungen zu einer möglichen Änderung an IFRS 9 in Bezug auf symmetrische Vorfälligkeitsentschädigungen fort, mit der gestattet werden würde, dass Instrumente mit einer Vorfälligkeitsentschädigung zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden können. Der Board entschied, einen Entwurf herauszugeben und so fortzufahren, dass eine entsprechende Änderung zum 1. Januar 2018 in Kraft treten könnte.

Der Stab informierte den Board mündlich über den aktuellen Stand im Versicherungsprojekt. Als Ergebnis der Rückmeldungen im Rahmen der umfassenden Konsistenzprüfung sind em Board einige kleinere Sachverhalte noch einmal im Februar 2017 vorzulegen. Daher verschiebt sich der erwartete Zeitpunkt der Veröffentlichung von IFRS 17 auf Mai 2017.

Der Board wurde informiert, dass der Stab positive Rückmeldungen beim Testen der Formulierungen eines Entwurfs erhalten hat, der darauf abzielt, die Unterscheidung zwischen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und der Änderung von Schätzungen klarzustellen.

Rahmenkonzept

Schwerpunkt des Sitzungsabschnitts zum Rahmenkonzept waren Faktoren, die erstmaligen Bewertungen eigen sind, und die Verwendung von mehr als einer Bewertungsgrundlage. Der Board bestätigte außerdem die Vorschläge im Entwurf zur Aktualisierung der Verweise auf das Rahmenkonzept.

Pflege von Standards

Der erste Sitzungsteil galt der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts. Die Vorschriften in IFRS 13 sind im Wesentlichen dieselben wie in den entsprechenden Vorschriften des FASB, da die beiden Boards zusammen auf konvergierte Standards hingearbeitet haben. Der Board entschied sich, mit einer Überprüfung des Standards fortzufahren und eine Bitte um Informationen im Rahmen dieses Prozesses zu veröffentlichen. Diese Bitte soll innerhalb der nächsten sechs Monate veröffentlicht werden.

Die detaillierten Zusammenfassungen der Diskussionen des Boards finden Sie hier.

DPOC-Sitzung Image

Tagesordnung und Papiere für die zweite öffentliche DPOC-Sitzung

27.01.2017

Der einzige öffentliche Teil der kommenden Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung, die vom 31. Januar bis 2. Februar 2017 in Paris stattfindet, wird die Sitzung des Ausschusses für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (DPOC) sein. Dafür wurde jetzt eine Tagesordnung zur Verfügung gestellt.

Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Dienstag, 31. Januar 2017

Sitzung des DPOC (15:30h–16:40h)

  • Einführung und Rückblick auf die erste öffentliche Sitzung am 13. Oktober 2016
  • Fachliche Aktivitäten: Wesentliche Sachverhalte und aktueller Stand
  • Auswirkungsanalyse: neuer Versicherungsstandard
  • Umsetzungsunterstützung für den neuen Versicherungsstandard
  • Forschungsprogramm einschließlich Einhaltung des Konsultationsprozesses in Bezug auf das Projekt zu anteilsbasierten Vergütungen
  • Leitliniendokument zu Wesentlichkeit: Konsultationsprozess
  • IFRS 9 Finanzinstrumente: Kommentierungsfrist für die angestrebten eng umrissenen Änderungen
  • Aufgabenbereich der Beratungsgruppe für die IFRS-Taxonomie des IASB
  • Korrespondenz

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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ESMA veröffentlicht Fragen und Antworten zu den Leitlinien zu alternativen Profitkennzahlen

27.01.2017

Im Juni 2015 hat die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) endgültige 'Leitlinien zu alternativen Leistungskennzahlen' für börsennotierte Emittenten herausgegeben, die im Juli 2016 in Kraft getreten sind. Der Zweck des jetzt veröffentlichten Dokuments liegt in der Förderung einheitlicher Regulierungsansätze und -praxis bei der Umsetzung dieser Leitlinien.

Die Fragen zu den endgültigen Leitlinien beziehen sich auf alternative Finanzkennzahlen, die von Herausgebern und verantwortlichen Erstellern von Prospekten zur Verfügung gestellt werden. Sie sind in deutscher Sprache auf der Internetseite der ESMA verfügbar.

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Podcast (blue) Image

Podcast zu den jüngsten Erörterungen des IASB

26.01.2017

Der IASB hat einen Podcast freigegeben, in dem der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst und die stellvertretende Vorsitzende Sue Lloyd die Erwägungen des Boards bei seiner Sitzung im Januar 2017 erläutern.

In dem englischsprachigen Podcast erörtern Hoogervorst und Lloyd den demnächst erwarteten Standard zu Versicherungsverträgen, die geplante Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts, die geplante Eruierung einer möglichen eng begrenzten Änderung an IFRS 9 Finanzinstrumente und die Pläne des Boards für 2017, die auch das Diskussionspapier zu Angabeprinzipien und das Leitliniendokument zu Wesentlichkeit umfassen, die beide in der ersten Jahreshälfte 2017 erscheinen sollen.

Der Podcast (ca. 10 Minuten) steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Einen umfassenden Einblick in die Diskussionen bei der IASB-Sitzung in deutscher Sprache bieten unsere Zusammenfassungen der Agendapapiere und Sitzungsmitschriften für die Januarsitzung.

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ECON-Meinungsaustausch mit Hans Hoogervorst und Michel Prada

26.01.2017

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments (ECON) hat den IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst und Michel Prada, den Vorsitzenden der Treuhänder der IFRS-Stiftung, am 25. Januar 2017 zum üblichen jährlichen Meinungsaustausch eingeladen.

Die Sitzung begann damit, dass der wiedergewählte ECON-Vorsitzende Hoogervorst und Prada begrüßte und betonte, dass sich die Beziehungen zwischen dem EU-Parlament und dem IASB in den letzten Jahren deutlich verbessert habe, was er als sehr gutes Zeichen ansehe.

Hoogervorst sprach dann in seinen vorbereiteten einleitenden Anmerkungen im Wesentlichen über den neuen Versicherungsstandard, der derzeit im Mai 2017 erwartet wird und zu dem er eine ausführliche Auswirkungsanalyse versprach, und über das Thema der bessereren Kommunikation, mit dem der IASB sein Arbeitsprogramm 2017-2021 überschrieben hat. Im Zusammenhang mit letzterem ging er auf Erfolgsberichterstattung, alternative Finanzkennzahlen, primäre Abschlussbestandteile, digitale Berichterstattung und - zu einem gewissen Grad - integrierte Berichterstattung ein.

Im Anschluss gab es eine große Anzahl vor Fragen, die von allgemein politisch bis fachlich detailliert reichten. So gab es zum Beispiel die Frage, ob die Wahl von Trump in den USA Auswirkungen auf die internationale Finanzberichterstattungslandschaft haben werde (Hoogervorst erklärte, dass "make US GAAP great again" schon vor der Wahl von Trump das Motto der US-amerikanischen Rechnungslegung gewesen sein). Eine andere Frage der allgemein Art war nach der Frauenquote (30% weibliche Boardmitglieder, beim Stab mehr als die Hälfte weiblich).

Eine der fachlichen Fragen, die am meisten Aufmerksamkeit bekamen, galt den Änderungen and IFRS 4 hinsichtlich der Anwendung von IFRS 9 gemeinsam mit IFRS 4. Die Mitglieder des Ausschusses erkannten die positive Übernahmeempfehlung von EFRAG an, führten sie Bedenken in Bezug auf die Kostenkomponente (die EFRAG nicht abschließend hatte beurteilen können) an. Außerdem hinterfragten sie die Entscheidung, den Aufschubansatz nur für reine Versicherer zur Verfügung zu stellen. Hoogervorst wiederholte die Überzeugung des IASB, dass es nicht gut sei, zwei unterschiedliche Rechnungslegungsstandards in einem Unternehmen zu haben, weswegen der Überlagerungsansatz als zweite Lösung angeboten werde.

Ein anderes Thema, das von verschiedenen Seiten betrachtet wurde, war die Häufigkeit von Änderungen an den IFRS. Hier wurde die Balance zwischen einer stabilen Plattform und notwendigen Änderungen besprochen. Außerdem wurde gefragt, ob umfangreichere Auswirkungsanalysen die Anzahl der Sachverhalte reduzieren könnten, die im Rahmen von Überprüfungen nach der Einführung identifiziert werden. Es gab einige Verwirrung um die Frage, ob kleinere Verbesserungen an einem Standard als Ergebnis einer Überprüfung nach der Einführung bedeuteten, dass der "Standard wieder aufgemacht" werde.

Generell litt die Sitzung etwas unter Übersetzungsfehlern und -ungenauigkeiten sowie anderen geringfügigen Missverständnissen, die durch gemeinsame Bemühungen aller Seiten geklärt werden mussten bzw. für die angeboten wurde, sie nachträglich schriftlich zu klären.

Eine Aufzeichnung der ECON-Sitzung (verfügbar in allen offiziellen Sprachen der EU) finden Sie hier.

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