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SEC könnte einen vierten Ansatz in Bezug auf die IFRS in den USA vorschlagen

04.12.2014

Bei einer Konferenz der US-amerikanischen Handelskammer am 3. Dezember 2014 erörterte Jim Schnurr, Leiter der Abteilung Rechnungslegung der Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), die derzeitige Situation und den möglichen Weg vorwärts in Bezug auf die IFRS in den Vereinigten Staaten und sprach davon, möglicherweise einen vierten Ansatz in Betracht zu ziehen. Außerdem ging er in einiger Ausführlichkeit auf den gemeinsamen Erlöserfassungsstandard von IASB und FASB ein, bei dem er gewisse Bedenken äußerte.

Einleitend wies Schnurr darauf hin, dass das Thema IFRS seit seinem Amtsantritt im Oktober 2014 auf seiner Agenda sei, und er verwies auch auf eine Anmerkung der SEC-Vorsitzenden Mary Jo White vom Mai 2014, die gesagt hatte, dass die SEC hoffe "vergleichsweise bald" mehr zur Frage einer möglichen IFRS-Übernahme in den Vereinigten Staaten sagen zu können. dabei merkte Schnurr jedoch auch an, dass "an allererster Stelle ... jeder Rat oder jede Empfehlung, die ich gebe, dem besten Interesse der US-amerikanischen Anleger gelten muss."

Zu generellen derzeitigen Stimmung in den Vereinigten Staaten sagte Schnurr, dass er immer noch überzeugt sei, dass die Staaten sich weiterhin einem einzigen Satz globaler Standards verpflichtet fühlten, die Situation habe sich aber seit der Zulassung der IFRS für ausländische Emittenten 2007 sehr deutlich geändert - einige Standards seien sehr viel näher an einander angeglichen, einige aber auch weiter voneinander entfernt. Der Ruf nach Übernahme oder Konvergenz sei dabei deutlich leiser geworden.

Es scheint nicht das zu geben, was ich eine deutliche Nachfrage nennen würde, ... dass der US-amerikanische Anleger nach eine deutlichen Zunahme von IFRS-Anwendung bei in den USA registrierten Unternehmen verlangt.

Von dieser allgemeinen Situationsanalyse ausgehend nannte Schnurr dann noch einmal die drei möglichen Ansätze in Bezug auf die Anwendung der IFRS in den Vereinigten Staaten, die sich bisher herausgeschält haben:

  • direkte und vollständige Übernahme der IFRS (was Schnurr als "den Schlüssel an den IASB übergeben" bezeichnete),
  • Einrichten der Option für einheimische Unternehmen, IFRS-Abschlüsse einzureichen,
  • Einschlagen des Wegs der "Übernahmisierung", ein Ausdruck, der von Paul Beswick, dem früheren Leiter der Abteilung Rechnungslegung geprägt wurde und mit dem ein Zwischenweg zwischen Übernahme und Harmonisierung beschrieben werden soll.

Schnurr hielt fest, dass bei all diesen möglichen rechtliche und praktische Konsequenzen zu bedenken seien. Er selbst habe dies gemeinsam mit den SEC-Kommissaren seit seinem Amtsantritt vor acht Wochen getan. Dabei habe sich auch ein möglicher vierter Ansatz herausgeschält, den er hoffe in "nicht allzu ferner Zukunft" der Öffentlichkeit vorstellen und ihre Meinung dazu erbitten zu können. Schnurr führte diese Möglichkeit nicht weiter aus, sagte also nicht, ob es beispielweise zusätzliche Angaben, Überleitungen oder Ähnliches seien, die er sich vorstellen könne.

Schnurr wendete sich dann seinem zweiten großen Thema zu, dem gemeinsamen Erlöserfassungsstandard, der von IASB und FASB im Mai 2014 herausgegeben wurde. Er bekannte sich zu gewissen Bauchschmerzen angesichts der Umsetzungsfragen, die aufkämen. Es gäbe viele Sachverhalte, die von US-amerikanischen Anwendern aufgebracht würden, die seiner Meinung nach in drei große Kategorien zu fassen wären:

    1. Sachverhalte, die möglicherweise zu Änderungen an den Standards führen würden - Schnurr meinte, dass es in einigen Bereichen noch an der gewünschten Klarheit fehlen würde, und nannte insbesondere den Zeitpunkt der Erlöserfassung bei Lizenzen. 
    2. Sachverhalte, die daher rührten, dass die die Standards übergenau ausgelegt würden - hier nannte Schnurr beispielsweise die Zerlegung einfacher Erlöstransaktionen in mehrere Erfüllungspflichten, weil die Anwender glaubten, IASB und FASB hätten dies beabsichtigt. Hier müssten noch Prozesse gefunden werden, um Abweichungen in der Praxis zu vermeiden.
    3. Sachverhalte, die zwischen den beiden anderen Kategorien lägen - in diesem Fall seien womöglich interpretierende Leitlinien angebracht.

Die Menge der Anfragen stimmten Schnurr bedenklich, da er meinte, dass es wichtig sei, Einheitlichkeit bei den Ergebnissen gleicher Transaktionen zu wahren - Abweichungen in der Praxis könnten ein Zeichen sein, dass die Standards nicht genau genug artikuliert seien. FASB und SEC würden gemeinsam daran arbeiten, solche Abweichungen zu vermeiden - dies könnte auch dazu führen, dass der FASB vom konvergierten Standard in diesen Punkten abweichen würden.

Eine Aufzeichnung der Ausführungen von Schnurr in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite der US-amerikanischen Handelskammer zur Verfügung (seine Ausführung beginne etwa nach 2:07:00 Stunden). Weitere Ausführungen von Schnurr mögen sich nächste Woche bei der jährlichen Konferenz des amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hinsichtlich Entwicklungen bei der SEC und der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB), wo Schnurr als Redner geladen ist. Die Konferenz findet vom 8. bis 10. Dezember 2014 in Washington statt.

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Bericht von der letzten IFASS-Sitzung veröffentlicht

04.12.2014

Das Internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) ist am 30. September und 1. Oktober 2014 zu einer Sitzung in London zusammengekommen. Eine detaillierte Zusammenfassung der Erörterungen bei der Sitzung wurde jetzt veröffentlicht.

Zu den Höhepunkten der Sitzung gehörten die folgenden Diskussionen:

Forschungsprogramm des IASB

Die Teilnehmer erörterten die Rolle von Forschung im Standardsetzungsprozess, die Rolle der nationalen Standardsetzer und die kurz- und langfristigen Projekte im Forschungsprogramm des IASB. Erörtert wurden die folgenden Projekte:

  • Dynamische Risikosteuerung,
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung,
  • Abzinsungssätze,
  • Bilanzierung nach der Equity-Methode,
  • Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital,
  • Fremdwährungsumrechnung,
  • Ertragsteuern,
  • Schulden - Änderungen an IAS 37,
  • Erfolgsberichterstattung,
  • Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und
  • Rohstoffindustrien/ immaterielle Vermögenswerte/ Forschung und Entwicklung.

Die Vorsitzende bat die Teilnehmer auch, den IASB über mögliche Forschungsprojekte zu unterrichten, die sich bisher noch nicht auf der Agenda befinden.

IPSASB-Themen

Die Teilnehmer erörterten das Rahmenkonzeptprojekt des IPSASB, das derzeit das wesentliche strategische Projekt des IPSASB ist, sowie weitere laufende Projekte. Es wurde festgehalten, dass Leitlinien zu Sozialleistungen noch eine große Lücke in der IPSASB-Literatur darstellen. Im Zusammenhang mit der Frage nach der Führungsstruktur des IPSASB wurde festgehalten, dass es wahrscheinlich sei, dass der IPSASB mit einem separaten Aufsichtsgremium unter der Ägide des IFAC verbleibt.

Termine

Der Ort der nächsten IFASS-Sitzung wurde von Jordanien nach Dubai verlegt. Die zeitliche Planung (23. und 24. März 2015) wurde nicht geändert.

Berichte von laufenden Projekten von IFASS-Mitgliedern

Die Teilnehmer ließen sich über den aktuellen Stand von vier laufenden Projekten von IFASS-Mitgliedern unterrichten: 'Wertminderung und Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten' (OCI, EFRAG, ASBJ)', 'Die Equity-Methode' (EFRAG), 'Probleme im Zusammenhang mit der Kapitalflussrechnung' (FRC) und 'Separate Abschlüsse' (EFRAG, ICAC, OIC, RJ).

Wirtschaftliche Auswirkungen der IFRS-Übernahme in Korea

Der Vorsitzende des koreanischen Standardsetzers KASB erklärte, dass die IFRS-Übernahme in Korea gut voranschreite. Er nannte einige Details des Übergangsprozesses, verglich koreanische Rechnungslegungsstandards mit den IFRS und berichtete über eine einschlägige Literaturstudie.

Änderung am Prozess des IFRS Interpretations Committee

Der Vertreter des IASB erläuterte, dass der IASB bessere Nachweise für Abweichungen in der Praxis suche, und bat die Teilnehmer, dem Stab des IASB Beispiele für solche Abweichungen mitzuteilen. Er erwähnte auch, dass der IASB verstehen wolle, wie in den Rechtskreisen lokal Rückmeldungen eingeholt werden. Dabei bat er darum, dass der IASB informiert werde, wenn sich Überschneidungen ergeben sollten, da der IASB sich aus Rückmeldungen aus vielen Quellen verlasse. Die Teilnehmer erörterten ausführlich "NIFRICs" (negative IFRIC-Agendaentscheidungen), die von manchen als verbindlicher Literatur äquivalent angesehen werden. Der Vertreter des IASB erläuterte, dass NIFRICs in einigen Fällen als erläuternde Materialien angesehen werden könnten. Die Teilnehmer waren der Meinung, dass diese Diskussion Gefahr liefe, das Konzept der prinzipienbasierten Standards zu unterlaufen. Es sei wichtig, völlig klar sei, was verbindlich und was erläuternd sei. Die Vorsitzende von IFASS regte an, dass das Interpretations Committee in den NIFRICs stets klarstellen sollte, dass die Kommentare des Committees erläuternd sein könnten, aber nie verbindlich sind.

Themenbezogene Erörterungen

Die Teilnehmer wendeten sich dann einer Reihe von Fachfragen zu. Erörtert wurden:

  • Pensionspläne,
  • Darstellung von Umkehrungen von Fair-Value-Anpassungen bei Unternehmenszusammenschlüssen,
  • Erlöserfassung während der Konstruktionsphase im Fall von Dienstleistungsvereinbarungen und
  • die EU-Expertengruppe zur Evaluierung der IAS-Verordnung.

Neue Projekte von IFASS-Mitgliedern

Die Teilnehmer erörterten drei neue Projekte, die von IFASS-Mitgliedern aufgenommen worden sind: 'Das Rechnungslegungslabor' (FRC) mit Informationen zum Zweck des Labors, seiner Struktur und laufenden Projekten; 'Berichterstattung durch gemeinnützige Unternehmen im öffentlichen und Privatsektor' (AcSB), was die Teilnehmer mit Berichten über die Rechnungslegungssysteme in verschiedenen Rechtskreisen ergänzten; und 'Klassifizierung von Ansprüchen' (EFRAG), ein Papier, das von den Teilnehmern als "sehr hilfreich bei der Behandlung eines uralten Problems" begrüßt wurde.

Den vollständigen detaillierten Bericht in englischer Sprache können Sie sich direkt von der Internetseite des malaysischen Standardsetzers (Malaysian Accounting Standards Board, MASB) herunterladen.

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Gesprächsrunde des FASB zu Angaben

03.12.2014

Am 1. Dezember 2014 hat der US-amerikanische Standardsetzer FASB eine Gesprächsrunde zum Thema Angaben abgehalten. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion stellten FASB, IASB (vertreten durch den leitenden Direktor für fachliche Angelegenheite, Alan Teixeira) und die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht SEC stellten ihre jeweiligen Projekte zu Angaben vor und diskutierten diese dann mit Standardsetzern, Regulierern, Erstellern, Adressaten, Prüfern und Gesetzesvertretern.

Die Podiumsteilnehmer waren sich einig, dass es verschiedene Barrieren beim Erreichen von Angaben gibt, die tatsächlich ein Bild des Unternehmens und seiner Tätigkeiten bieten und nicht nur eine Befolgung von Vorschriften darstellen. Zu diesen Barrieren gehörten auch Angst vor rechtlichen Konsequenzen und Regulierungsvorschriften. Einige Teilnehmer erkannten auch die Schwierigkeit an, die es beim Ordnen und Zusammenführen von großen Datenmengen in den Angaben eines Unternehmens gibt. Gerade in dem Punkt waren sich viele Teilnehmer aber auch einig - die Wirksamkeit von Angaben muss durch eine bessere Darstellung im Abschluss und nicht durch weniger Angaben bewirkt werden. Möglichkeiten, die aufgezeigt wurden, betrafen die Nutzung von technologischen Möglichkeiten bei der Verwaltung, Zusammenfassung und Darstellung von Informationen und die Möglichkeiten, die sich eine Schwerpunktlegung auf wesentliche und relevante Informationen ergeben.

Der FASB hat bisher nur eine kurze Presseerklärung zur Gesprächsrunde auf seiner Internetseite veröffentlicht, will aber in Kürze eine Aufzeichnung der Diskussionen zur Verfügung stellen.

Europäische Union - neu Image

Beiträge zur Konsultation zu den Auswirkungen der IFRS in der EU

03.12.2014

Die EU-Kommission hat die Beiträge, die zur Konsultation zu den Auswirkungen der IFRS in Europa eingegangen sind, öffentlich zugänglich gemacht.

Die Konsultation war im August 2014 angestoßen worden, um zu eruieren, ob die Einführung der IFRS die Wirksamkeit der europäischen Kapitalmärkte durch erhöhte Transparenz und Vergleichbarkeit von Abschlüssen gesteigert hat.

Zugang zu den eingereichten Beiträgen haben Sie hier. Die EU-Kommission beabsichtigt, in Kürze eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Konsultation zu veröffentlichen.

Update zum Bilanzstichtag 2014 Image

Deloitte-Publikation mit Hilfestellungen zur Rechnungslegung am Geschäftsjahresende

03.12.2014

Deloitte Deutschland hat für die Bereiche Nationale Rechnungslegung und Berichterstattung, IFRS-Rechnungslegung, Steuerbilanz und Corporate Governance/ Enforcement einen Überblick zu ausgewählten Änderungen des Jahres 2014 herausgegeben.

Die jeweils bewusst kurz gehaltenen Beiträge im Update zum Bilanzstichtag 2014 weisen auf aktuelle Themen hin bzw. rufen bereits bekannte Entwicklungen des vergangenen Jahres erneut in Erinnerung, um für die anstehende Aufstellung der Jahres- und Konzernabschlüsse eine Hilfestellung zu bieten, mit der relevante Entwicklungen rasch identifiziert werden können.

Sie können sich die Publikation hier herunterladen.

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Führende Investmentgesellschaften treten neuem Investorprogramm des IASB bei

02.12.2014

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat ein neues 'Investors in Financial Reporting'-Programm ins Leben gerufen, das darauf abzielt, Anleger stärker in die Entwicklung der International Financial Reporting Standards (IFRS) einzubinden.

Kernstück des Programms ist eine Erklärung gemeinsamer Überzeugungen, das von allen Teilnehmer unterzeichnet wird und mit dem

  • die Bedeutung hochwertiger transparenter Berichterstattung für die Vertrauensbildung in die Kapitalmärkte und für das Fällen von Anlageentscheidungen hervorgehoben wird,
  • der IASB öffentlich bekräftigt, weiterhin die Sichtweisen der Anleger bei der Entwicklung neuer Rechnungslegungsstandards suchen und berücksichtigen wird und
  • die Anleger ihre Unterstützung hochwertiger Finanzberichterstattungsstandards durch die Zusammenarbeit mit dem IASB zum Ausdruck bringen, indem sichergestellt wird, dass die Position der Anleger klar artikuliert und im Standardsetzungsprozess berücksichtigt wird.

Als Teil des Programms verpflichten sich die Investmentfirmen zu einem fortlaufenden Dialog, auf Unterstützung der Unternehmensleitung für das Programm und auf Zugang zu Analysten und Portfoliomanagern. Im Gegenzug hat der IASB einen verbesserten Kommunikationskanal, durch den die Standardsetzung beeinflusst werden kann, die Entwicklung von auf Investoren zugeschnittenen Webcasts, das Verfassen anlegerfreundlicher Artikel zu vorgesehenen Änderungen, die Gewährung von Zugang zu IASB-Mitgliedern und Stabsmitarbeitern und das Abhalten von auf Investoren ausgerichtete Lehreinheiten zugesagt.

Weitere Informationen zum neuen Programm in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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IFRS-Vorsitzender gibt sich zuversichtlich im Hinblick auf die Konsultation zu den Auswirkungen der IFRS in der EU

01.12.2014

Der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst hat vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments (ECON) über den glaubwürdigen Aufbau einer Kapitalmarktunion gesprochen.

In seiner Rede ging Hoogervorst insbesondere darauf ein, dass der Erfolg einer europäischen Kapitalmarktunion im Wesentlichen davon abhänge, internationales Kapital anzuziehen, was wiederum stark von der Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards abhänge. in diesem Zusammenhang ging Hoogervorst auch auf die Konsultation zu den IFRS in der EU ein, bei der es um Erfahrungen und Meinungen zum Entwicklungsprozess, zur Anwendung, zur Durchsetzung sowie zum Nutzen/Kosten-Verhältnis der IFRS in der EU geht.

Hoogervorst gab sich zuversichtlich:

Wir erwarten nicht, dass diese Evaluierung ergeben wird, dass die IFRS perfekt sind, denn wir wissen, dass dies nicht der Fall ist. Dennoch sind wir recht zuversichtlich, dass das Urteil sein wird, dass insgesamt die IFRS eine positive Auswirkung auf die europäische Wirkung gehabt haben.

Hoogervorst begründete dies mit der Einführung einer einheitlichen Rechnungslegungssprache, verbessertem Anlegerschutz, den fairen Bedingungen für Anleger, die auch faire Bedingungen für Unternehmen bewirkt haben, und der zunehmenden Verbreitung der IFRS weltweit.

Gleichzeitig hielt Hoogervorst fest, dass die europäische Meinung vom IASB stets geschätzt und berücksichtigt würde - nicht zuletzt weil man stets die Konsequenz einer Nichtübernahme im Hinterkopf habe. Und dennoch müsse sich Europa auch bewusst sein, dass der IASB als globale Organisation nicht nur auf Europa hören könne. Deshalb werde die Konsultation sicher auch zu kritischen Anmerkungen führen; und der IASB werde gerechtfertigte Kritik sicher zu Herzen nehmen. Und dennoch werde der IASB Unabhängigkeit stets als hohes Gut betrachten und Sonderinteressen als diese einzuordnen wissen, während das öffentliche Interesses stets höchstes Gut bleiben werde.

Zugang zum Manuskript der Rede von Hoogervorst in englischer Sprache haben Sie auf der Internetseite des IASB.

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Telefonkonferenz der Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Wertminderung von Finanzinstrumenten

01.12.2014

Die Beratungsgruppe des IASB zum Übergang in Bezug auf die Wertminderung von Finanzinstrumenten (Transition Resource Group for Impairment of Financial Instruments, ITG) wird am 3. Dezember 2014 eine erste Telefonkonferenz abhalten.

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Öffentliche Diskussion des DRSC zu diversen Entwürfen des IASB

01.12.2014

Das DRSC lädt seine Mitglieder sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Montag, den 12. Januar 2015, 13:00h (bis circa 17:00h) zu einer öffentlichen Diskussion ins Airport Conference Center in Frankfurt am Main ein.

Besprochen werden sollen

  • das Diskussionspapier DP/2014/2 Berichterstattung über die finanziellen Auswirkungen einer Preisregulierung,
  • der Entwurf ED/2014/4 Bemessung marktnotierter Beteiligungen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 10, IFRS 12, IAS 27, IAS 28 und IAS 36 sowie der erläuternden Beispiele für IFRS 13),
  • der Entwurf ED/2014/5 Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung und
  • der noch im Dezember 2014 erwartete Entwurf zur Überleitung von Schulden aus Finanzierungstätigkeiten.

An der Veranstaltung wird auch ein Boardmitglied des IASB teilnehmen.

Sollten sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen, behält das DRSC sich vor, die Tagesordnung zu ändern.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bis zum 5. Januar 2015 an.

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AFRAC veröffentlicht eine neue und eine geänderte Stellungnahme

01.12.2014

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat eine neue Stellungnahme "Die Folgebewertung von Beteiligungen im Jahresabschluss nach UGB" und eine Änderung der Stellungnahme "Grundsatzfragen der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen" veröffentlicht.

Die neue Stellungnahme gilt den Grundsätzen der Folgebewertung von Beteiligungen, der Ermittlung des beizulegenden Werts, den Untergrenzen des beizulegenden Werts und der Anwendung der Generalklausel für den Anhang. Außerdem wurde die Frage der Wertminderungen von Beteiligungen aus der Stellungnahme zu Grundsatzfragen der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen in die neue Stellungnahme umgegliedert.

Folgende Dolumente stehen Ihnen auf der Internetseite des AFRAC zur Verfügung:

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.