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Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im März

12.04.2024

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im März 2024.

Wie bereits berichtet waren im März die folgenden größeren Entwicklungen bei EFRAG zu verzeichnen:

Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen folgender Sitzungen:

    • EFRAG-Finanzberichterstattungsboard am 22. März;
    • Fachexpertenausschuss des EFRAG-Finanzberichterstattungsboards am 6., 14. und 20. März;
    • EFRAG-Nachhaltigkeitsberichterstattungsboard am 20. März; und
    • Fachexpertenausschuss des EFRAG-Nachhaltigkeitsberichterstattungsboards am 7., 19. und 21. März.

    Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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    EFRAG sucht Unternehmen zur Entwicklung von Leitlinien zu Übergangsplänen

    12.04.2024

    EFRAG entwickelt derzeit Leitlinien, die den Unternehmen helfen sollen, ihre Übergangspläne im Einklang mit den ESRS offenzulegen. Zur Vorbereitung sucht EFRAG nach Erkenntnissen aus einer breit gestreuten Gruppe europäischer Unternehmen, die der CSRD-Berichterstattung unterliegen, um Beiträge zu einer Vielzahl von Praktiken und Herausforderungen im Zusammenhang mit der Offenlegung von Übergangsplänen zu liefern.

    Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

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    Digitale Berichterstattung und die digitalen IFRS-Taxonomien

    11.04.2024

    Die IFRS-Stiftung hat einen Artikel 'Digital financial reporting - Facilitating digital comparability and analysis of financial reports' veröffentlicht und eine neue spezielle Seite zum Thema der digitalen Berichterstattung eingerichtet.

    In dem Artikel erklären Ann Tarca, Mitglied des IASB, und Bing Leng, Mitglied des ISSB, (i) was digitale Finanzberichte sind und wie sie erstellt werden, (ii) die Vorteile der digitalen Finanzberichterstattung für Anleger, Unternehmen und Regulierungsbehörden und (iii) die Bedeutung der digitalen IFRS-Taxonomien.

    Die neue Unterseite enthält alle Materialien über die digitale Finanzberichterstattung und die digitalen IFRS-Taxonomien: die IFRS-Rechnungslegungstaxonomie und die in Kürze erscheinende IFRS-Taxonomie für Nachhaltigkeitsangaben.

    Sie finden die folgenden neuen Inhalte auf der Internetseite der IFRS-Stiftung:

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    ISSB startet Podcast-Reihe zu TIG-Sitzungen

    10.04.2024

    Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat eine neue Podcast-Reihe mit dem Titel 'ISSB Implementation Insights' begonnen. Die Serie gibt Einblicke in die Sitzungen der Beratungsgruppe zum Übergang auf IFRS S1 und IFRS S2 (Transition Implementation Group on IFRS S1 and IFRS S2, TIG).

    Die stellvertretende Vorsitzende des ISSB, Sue Lloyd, ISSB-Mitglied Veronika Pountcheva und ISSB-Stabmitglied Dianora Aria de Marco berichten in der ersten Folge über die TIG-Sitzung im März 2024. Sie diskutieren über den Zweck und die Ziele der TIG, die Einreichungen an die TIG und die Erkenntnisse von TIG-Mitgliedern.

    Zugang zum Podcast (ca. 16 Minuten) haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

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    DRSC-Stellungnahme zu den EFRAG-Konsultationsentwürfe zweier XBRL-Taxonomien

    10.04.2024

    Das DRSC hat gegenüber der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu deren Entwurf einer XBRL-Taxonomie zum ersten Satz der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und deren Entwurf einer XBRL-Taxonomie zur Berichterstattung nach der Umwelttaxonomieverordnung Stellung genommen.

    In der Stellungnahme unterbreitet das DRSC folgende Anmerkungen:

    • Die Auszeichnung eines Datenpunktes mit mehreren Taxonomieelementen sollte so weit wie möglich vermieden werden, da eine solche Mehrfachauszeichnung für die Ersteller zeitaufwändig ist.
    • Zudem sollte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) im künftigen technischen Regulierungsstandard zur Änderung der Vorschriften der ESEF-Verordnung nur die Verwendung bestimmter obligatorischer Elemente vorschreiben, anstatt den gesamten Umfang der Taxonomieelemente verbindlich zu machen.
    • Des Weiteren sollten angemessene Übergangsfristen für die Pflicht zur Auszeichnung gewährt werden, da die Auszeichnung von Nachhaltigkeitsinformationen ein Lern- und Anpassungsprozess sei.
    • Unternehmen, die zum ersten Mal einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen müssen, sollten nicht verpflichtet sein, alle Vorgaben in ihrem ersten Berichtsjahr anzuwenden. Stattdessen sollten diese Unternehmen in ihren ersten Berichtsjahren nur einen Teil ihrer Informationen auszeichnen müssen. Ein solcher Ansatz habe sich bereits bei der bisherigen Anwendung der ESEF-Verordnung bewährt.
    • Hinsichtlich der Auszeichnung sollten die Ersteller nicht mehr Berichtsanforderungen erfüllen müssen als in den ESRS oder den Bestimmungen der Umwelttaxonomieverordnung vorgeschrieben.
    • Letztlich sollten Nutzer eines menschenlesbaren Formats von Nachhaltigkeitsberichten in Bezug auf den Informationsgehalt nicht besser (oder schlechter) gestellt sein als Nutzer des maschinenlesbaren iXBRL-Formats.

    Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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    IASB veröffentlicht neuen Standard zur Darstellung und Angaben im Abschluss

    09.04.2024

    Der International Accounting Standards Board (IASB) hat seinen neuen Standard IFRS 18 'Darstellung und Angaben im Abschluss' veröffentlicht, der IAS 1 'Darstellung des Abschlusses' ersetzen wird. Der neue Standard ist das Ergebnis des Projekts zu primären Abschlussbestandteilen, das darauf abzielt, die Kommunikation von Unternehmen in ihren Abschlüssen zu verbessern, und tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen.

     

    Hintergrund

    Der IASB hat das Projekt zu primären Abschlussbestandteilen als Reaktion auf die Bedenken der Investoren hinsichtlich der Vergleichbarkeit und Transparenz der Leistungsberichterstattung von Unternehmen initiiert und im April 2016 die Beratungen zu diesem Projekt aufgenommen.

    Die Diskussionen wurden bis Mai 2019 fortgesetzt, wobei der Projektumfang in dieser Zeit langsam Gestalt annahm. Dies führte dazu, dass (i) eine grundlegende Überarbeitung der Bilanz, der Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalveränderungsrechnung, (ii) Leitlinien für den Inhalt des sonstigen Ergebnisses und den Zeitpunkt der Erfassung des sonstigen Ergebnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung, (iii) die Segmentberichterstattung sowie (iv) die Darstellung von aufgegebenen Geschäftsbereichen für das Projekt ausgeklammert wurden.

    Vielmehr beschloss der IASB, sich auf vier Hauptbereiche zu konzentrieren:

      1. Einführung von definierten Zwischensummen und Kategorien in der Gewinn- und Verlustrechnung
      2. Einführung von Anforderungen zur Verbesserung der Aggregation und Disaggregation
      3. Einführung von Angaben zu von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen (sog. „Management-defined Performance Measures“ (MPMs)) im Anhang
      4. Gezielte Verbesserungen der Kapitalflussrechnung durch Änderung von IAS 7 Kapitalflussrechnung.

    Am 17. Dezember 2019 wurde ein Entwurf eines vorgeschlagenen neuen Standards veröffentlicht, wobei die entsprechenden Anforderungen in IAS 1 Darstellung des Abschlusses mit begrenzten Änderungen am Wortlaut in den neuen Standard übernommen wurden. Andere Anforderungen von IAS 1 wurden in IAS 8 und IFRS 7 verschoben.

    Der IASB erörterte die Rückmeldungen zum Entwurf im Dezember 2020 und Januar 2021 und beriet die Vorschläge von März 2021 bis Juni 2023 erneut. Der IASB veröffentlichte den neuen IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss am 9. April 2024.

     

    Anwendungsbereich

    IFRS 18 gilt für alle Abschlüsse, die in Übereinstimmung mit den IFRS-Rechnungslegungsstandards erstellt und dargestellt werden.

     

    Überblick

    Die wichtigsten Änderungen des neuen Standards im Vergleich zu den früheren Anforderungen in IAS 1 sind die folgenden:

    • Es werden Kategorien und definierte Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung eingeführt, die auf zusätzliche relevante Informationen und eine GuV-Struktur abzielen, die zwischen Unternehmen besser vergleichbar ist.
      • Ertrags- und Aufwandsposten sind in der Gewinn- und Verlustrechnung in Kategorien zu klassifizieren:
        • Betrieb
        • Investition
        • Finanzierung
        • Ertragsteuern
        • nicht fortgeführte Aktivitäten
        In einigen Fällen unterscheidet sich die Klassifizierung für Unternehmen, die als Hauptgeschäftstätigkeit Finanzierungen für Kunden bereitstellen oder in Vermögenswerte investieren
      • Unternehmen sind verpflichtet, folgende Zwischensummen auszuweisen:
        • Betriebsergebnis
        • Ergebnis vor Finanzierung und Ertragssteuern
        • Jahresergebnis
        Diese Zwischensummen gliedern die Gewinn- und Verlustrechnung in Kategorien, es besteht keine Verpflichtung zur Darstellung von Kategorieüberschriften
      • Die in IFRS 18 aufgeführten Posten sind in der GuV auszuweisen, es sei denn, dies verringert die Effektivität der Gewinn- und Verlustrechnung, eine nützliche strukturierte Zusammenfassung der Erträge und Aufwendungen des Unternehmens zu liefern
    • Es werden Anforderungen zur Verbesserung der Aggregation und Disaggregation eingeführt, die darauf abzielen, dass Abschlussadressaten zusätzliche relevante Informationen erhalten. Außerdem soll sichergestellt werden, dass wesentliche Informationen nicht verschleiert werden.
      • IFRS 18 enthält Leitlinien dazu, ob Informationen in den primären Abschlussbestandteilen (deren Aufgabe es ist, eine nützliche strukturierte Zusammenfassung zu liefern) oder im Anhang enthalten sein sollten
      • Unternehmen müssen Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapital, Erträge und Aufwendungen, die sich aus einzelnen Geschäftsvorfällen oder anderen Ereignissen ergeben, identifizieren und sie auf der Grundlage gemeinsamer Merkmale in Gruppen einteilen. Dies führt zu Posten in den primären Abschlussbestandteilen, die mindestens ein Merkmal gemeinsam haben. Posten sind auf der Grundlage von Merkmalen, die nicht gemeinsam sind, weiter aufzugliedern, was zur gesonderten Angabe wesentlicher Posten im Anhang führt. Gegebenenfalls sind unwesentliche Posten mit unähnlichen Merkmalen zusammenzufassen, um zu vermeiden, dass relevante Informationen verschleiert werden. Unternehmen sollten eine beschreibende Bezeichnung verwenden oder, falls dies nicht möglich ist, im Anhang Informationen über die Zusammensetzung solcher zusammengefassten Posten angeben.
      • In IFRS 18 sind strengere Leitlinien dazu enthalten, ob die Analyse der betrieblichen Aufwendungen nach Art (Gesamtkostenverfahren) oder nach Funktion (Umsatzkostenverfahren) erfolgt, wobei auch ein Mischverfahren zulässig ist. Die Darstellung sollte eine möglichst nützliche strukturierte Zusammenfassung der betrieblichen Aufwendungen unter Berücksichtigung mehrerer Faktoren bieten. Die Darstellung eines oder mehrerer Posten für betriebliche Aufwendungen, die nach Funktionen gegliedert sind, erfordert die Angabe von Beträgen für fünf bestimmte Aufwendungen, z. B. Abschreibungen.
    • Die Einführung von Angaben zu von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen (sog. „Management-defined Performance Measures“ (MPMs)) im Anhang zielt auf Transparenz und Disziplin bei der Verwendung solcher Kennzahlen und darauf, dass die Angaben an einer zusammenhängenden Stelle im Abschluss zu finden sind, ab.
      • MPM sind definiert als Zwischensummen von Erträgen und Aufwendungen, die in der öffentlichen Kommunikation mit den Abschlussadressaten und außerhalb des Abschlusses verwendet werden, die in den IFRS enthaltenen Summen oder Zwischensummen ergänzen und die Sicht der Unternehmensleitung auf einen Aspekt der Ertragskraft eines Unternehmens vermitteln.
      • Die entsprechenden Angaben sind in einem zusammenhängenden Abschnitt im Anhang zu leisten:
        • Beschreibung, warum die MPM die Sicht der Unternehmensleitung auf den Unternehmenserfolg liefern
        • Beschreibung, wie die MPM berechnet wurden
        • Beschreibung, wie die MPM nützliche Informationen über den finanziellen Erfolg eines Unternehmens liefern
        • Überleitung der MPM auf die am direktesten vergleichbare Zwischen- oder Gesamtsummen gemäß IFRS
        • Erklärung, dass die MPM die Sicht der Unternehmensleitung auf einen Aspekt des finanziellen Erfolgs des Unternehmens wiedergeben
        • Auswirkung von Steuern und Anteilen ohne beherrschenden Einfluss getrennt für jede der Differenzen zwischen den MPM und den am direktesten vergleichbaren Zwischen- oder Gesamtsummen gemäß IFRS
        • Erklärung für den Fall, dass sich die Berechnungsweise der MPM ändert, zu den Gründen und Auswirkungen der Änderung.

    Die angestrebten Verbesserungen an IAS 7 zielen auf eine bessere Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen ab. Die Änderungen umfassen:

    • Verwendung der Zwischensumme des Betriebsergebnisses als einzig zulässiger Ausgangspunkt für die indirekte Methode zur Ermittlung des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit; und
    • Abschaffung der Darstellungsalternativen für Zinsen und Dividenden.

     

    Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergang

    IFRS 18 ist für jährliche Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Der Standard ist rückwirkend nach bestimmten Übergangsvorschriften anzuwenden, wobei eine vorzeitige Anwendung zulässig ist.

     

    Weiterführende Informationen

    Internetseite der IFRS-Stiftung

    IAS Plus

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    Kommission kündigt Veranstaltung zu den ESRS an

    08.04.2024

    Die Europäische Kommission hat für den 16. Mai 2024 in Brüssel eine halbtägige Veranstaltung mit dem Titel 'Unterstützung von Unternehmen bei der Anwendung der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS)' angekündigt. Die Teilnehmer können entweder persönlich oder virtuell teilnehmen.

    Die Anmeldung steht interessierten Unternehmen und Interessengruppen offen.

    Wir fassen die Tagesordnung für die englischsprachige Veranstaltung nachfolgend für Sie zusammen:

    Donnerstag, 16. Mai 2024 (9:00h-13:00h)

      • Sitzungsteil 1 — Was brauchen Unternehmen?
        • Podiumsdiskussion
        • Fragen und Antworten
      • Sitzungsteil 2 — EU-Lösungen
        • EFRAG
        • Reform der Generaldirektion (GD)
        • Fragen und Antworten
      • Sitzungsteil 3 — Nationale Lösungen
        • Podiumsdiskussion
        • Fragen und Antworten
      • Sitzungsteil 4 — Wo geht es von hier aus hin?
        • Podiumsdiskussion
        • Fragen und Antworten

      Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldungen finden Sie hier auf der Internetseite der Kommission.

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      Aktualisierte AOSSG-Studie zur Berichterstattungspraxis islamischer Finanzinstitute

      08.04.2024

      Die Gruppe der Standardsetzer aus dem asiatisch-pazifischen Raum (Asian-Oceanian Standards Setters Group, AOSSG) hat die Ergebnisse einer Folgeuntersuchung zu den Finanzberichterstattungsstandards, die islamische Finanzinstitute (IFI) in ihrem Rechtskreis anzuwenden haben, und zum Ausmaß ihrer Einhaltung veröffentlicht. Die Untersuchung wurde zuvor auf der Grundlage von Daten aus den Jahren 2014 und 2016 durchgeführt und wurde nun mit den Daten aus dem Jahr 2022 aktualisiert.

      Die Aktualisierung 2022 zeigt, dass sich bei den verschiedenen Vorgehensweisen der untersuchten IFI nur wenig geändert hat. Die von den IFI angewendeten Rechnungslegungsrahmen variieren weiterhin, wobei die Mehrheit die IFRS-Rechnungslegungsstandards anwendet.

      Es wurde auch festgestellt, dass in einigen Abschlüssen, in denen die FAS (die Rechnungslegungsstandards, die von der Prüfungs- und Rechnungslegungsorganisation für islamische Finanzinstitute (Accounting and Auditing Organisation for Islamic Financial Institutions, AAOIFI) herausgegeben werden) angewendet wurden, die IFRS-Rechnungsstandards in der Regel für Transaktionen verwendet wurden, die von den FAS nicht abgedeckt werden. Bei Abschlüssen, die die Einhaltung der IFRS-Standards geltend machten, wurde das Gegenteil jedoch nicht festgestellt. Die Studie kommt zu dem Schluss:

      Dies zeigt, dass die IFRS-Rechnungslegungsstandards als globale Finanzberichterstattungsstandards im Allgemeinen in der Lage sind, ein breites Spektrum von Transaktionen abzudecken, einschließlich derer, die mit islamischen Finanzgeschäften zusammenhängen.

      Zugang zur Studie haben Sie auf der Internetseite der AOSSG.

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      DRSC-Quartalsbericht zum ersten Quartal 2024 mit Beitrag zur ESRS-Umsetzung

      08.04.2024

      Der Bericht des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zum 1. Quartal 2024, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/ISSB, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC und seiner Fachgremien informiert, steht jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

      Der kommentierende Beitrag stammt diesmal von Tanja Castor, Head of Sustainability Reporting & Controlling Committee bei der BASF SE und Mitglied im DRSC-Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung, und trägt den Titel "Baustellenbericht „ESRS-Implementierung“ 2024".

      Zugang zum Quartalsbericht auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.

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      Tagesordnung für die Aprilsitzung des IFRS-Beirats

      05.04.2024

      Der IFRS-Beirat (IFRS Advisory Council) wird am 9. und 10. April 2024 eine Sitzung in London abhalten. Eine Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung wurden jetzt zur Verfügung gestellt.

      Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

      Dienstag, 9. April 2024 (10:30h-16:00h)

      • Begrüßung und Ausblick des Vorsitzenden
      • Überarbeitung der Strategie des IASB
        • Einführung durch den IASB
        • Kleingruppensitzungen
      • Corporate champion-Programm der IFRS-Stiftung
      • Zusammenfassung des ersten Tages

      Mittwoch, 10. April 2024 (9:15h15:30h)

      • Einführung in den zweiten Tag
      • Überarbeitung der Strategie des IASB
        • Rückmeldungen aus den Kleingruppensitzungen
        • Erörterung im Plenum
      • Aktueller Stand der Aktivitäten des ISSB
      • Aktueller Stand der Aktivitäten der Treuhänder
      • Aktueller Stand der Aktivitäten des IASB
      • Administrativer Sitzungsteil (nicht öffentlich)

      Die Agendapapiere für die Sitzung sind auf der Internetseite der IFRS-Stiftung verfügbar.

      Correction list for hyphenation

      These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.