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Vorsitzende von FASB und IASB diskutieren über weltweit gültige Bilanzierungsstandards

07.12.2011

Auf der vom US-amerikanischen Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public Accountants, AICPA) ausgetragenen nationalen Konferenz zu aktuellen Entwicklungen bei SEC und PCAOB diskutierten die FASB-Vorsitzende Leslie Seidman und der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst über weltweit gültige Bilanzierungsstandards und über die mögliche zukünftige Übernahme der IFRS durch die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC).

Seidman sprach zuerst und fasste die Punkte aus der Stellungnahme der FAF an die SEC zusammen, in welche sie "breite Unterstützung dafür [zum Ausdruck bringt], dass die IFRS die Grundlage zukünftiger Bilanzierungsstandards, in welcher sie aber auch konstruktive Vorschläge unterbreitet, um die identifizierten Risiken eines Übergangs im Zaum zu halten". Zum Thema Konvergenz wiederholte Seidman Äußerungen von Hoogervorst, die dieser kürzlich auf der IFRS-Konferenz in Australien getätigt hatte; sie sagte "das Konvergenzmodell eines Nebeneinander-her ist langfristig nicht das optimale Modell".

Bei der eingehenderen Erörterung des Ansatzes, den die Vereinigten Staaten bei der Übernahme der IFRS verfolgen mögen, sowie zur weiteren Rolle des FASB traf Seidman die folgenden Äußerungen:

Wir werden immer ein flinkes, reaktionsfähiges Organ benötigen, um wichtige Sachverhalte in den USA zu behandeln. In Fällen, in den andere Länder dasselbe Problem haben, hätten wir die Hoffnung, dass wir den IASB oder IFRIC überzeugen können, sich des Sachverhalts anzunehmen und an dem Prozess teilzuhaben. Wenn sie dies aber nicht tun, würden wir den Sachverhalt für die USA behandeln; der IASB kann dann den Standard dann zu einem späteren Zeitpunkt hinsichtlich einer breiteren Anwendung erwägen.

Es gibt zwei Dinge, die hier zu bedenken sind. Der IASB ist mitten in einer weltweit angelegten Konsultation zu seinem Arbeitsprogramm, das in vielen Teilen der Welt seit langem erwartet wird. Wir würden erwarten, dass der IASB Projekte aufnimmt, die diese regionalen Bedenken adressieren. Zweitens rufen vielen Parteien nach einer Ruhephase, die es ihnen erlaubt, auf die neuen Standards überzugehen, und dem IASB, sich über die nächsten paar Jahre auf das Rahmenkonzept zu konzentrieren. Als Bilanzierer in den USA warte warte ich aber immer noch auf eine Ruhephase, und ich erwarte, dass drängende Sachverhalte weiterhin auftreten werden, die unsere umgehende Aufmerksamkeit erfordern. Sie können sich das als eine Art Sicherheitsnetz vorstellen, wenn sie wollen, aber es ist etwas sehr Wichtiges in unserem Kulturkreis.

In seiner Rede meinte Hoogervorst, dass die Übernahme der IFRS in den meisten Teilen der Welt angewendet wird, meinte aber zugleich, "dass es einen klaren Zeitplan für den Abschluss des ersten 'Übernahmeprozesses'" in den USA geben sollte. Er brachte auch das Thema der Beteiligung nationaler Standardsetzer im Konsultationsprozess des IASB auf und meinte, "dass mehr institutionelle Vereinbarungen für sich beteiligende nationale Standardsetzer und regionale Gruppierungen, die mit Rechnungslegungsstandards befasst sind, erforderlich seien."

Hoogervorst erörterte auch die Möglichkeit, US-Unternehmen ein Wahlrecht einzuräumen, die IFRS anzuwenden und sagte, dass bestimmte US-Unternehmen schon jetzt nach einem "einzigen Satz qualitativ hochwertiger Standards [riefen] und dass die IFRS das wirksamste Mittel darstellten, um dieses Ziel zu erreichen." Hoogervorst fuhr fort:

Unternehmen wie diese haben den Weg hinsichtlich einer Konsolidierung und Koordinierung ihrer internationalen Rechnungslegung gewiesen. Ich denke, dass die Gewährung eines Wahlrechts an eine begrenzte Zahl solcher US-Unternehmen, die IFRS in ihrer Konzernrechnungslegung zu verwenden einen guten Test der IFRS bieten würde.

Mir ist bewusst, dass es unvermeidliche Bedenken in der Frage gibt, zwei Rechnungslegungssysteme im US-amerikanischen Markt zu haben. Gleichwohl: Wenn die wesentlichen Wettbewerber solcher Unternehmen die IFRS anwenden, wird sich Vergleichbarkeit de facto erhöhen. Die Vergleichbarkeit könnte zudem nachgewiesen werden, wenn es sich bei diesen Wettbewerbern um ausländische Emittenten handelt, die bereits Gegenstand einer Prüfung durch die SEC sind.

Aus globaler Sicht würde ein begrenztes und vorzeitiges Wahlrecht, die IFRS anwenden zu dürfen, ein deutliches Signal für ein US-amerikanisches Bekenntnis zu dem IFRS darstellen.

Die Reden in englischer Sprache:

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IFRS-Internetsendung von Deloitte zu integrierter Berichterstattung

07.12.2011

Es ist eine neue Internetsendung von Deloitte verfügbar. Nick Main, Leiter des Bereichs Nachhaltigkeit & Dienstleistungen im Bereich Klimaveränderung unserer weltweiten Organisation, und Robert Bruce erörtern das Konzept 'integrierter Berichterstattung' und das Diskussionspapier Auf dem Weg hin zu einer integrierten Berichterstattung – Werte kommunizieren im 21. Jahrhundert (in englischer Sprache) des internationalen Rates für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Council, IIRC).

Main stellt die wesentlichen Änderungsvorschläge vor und gibt Einblicke dazu, was integrierte Berichterstattung eigentlich ist. Die englischsprachige Internetsendung kann hier heruntergeladen werden (18:30 min, 8 MB) oder alternativ über iTunes; sie ist Teil einer Reihe, die wir auf IAS Plus einstellen. Sämtliche Internetsendungen der Reihe finden Sie hier.

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AFRAC-Stellungnahme zur Agendakonsultation des IASB

06.12.2011

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) stellt auf seiner Internetseite eine Stellungnahme zur Agendakonsultation des IASB zur Verfügung.

AFRAC empfiehlt dem IASB nach der Fertigstellung der vier aktuell wichtigen Kernprojekte Erlöserfassung, Leasingverhältnisse, Versicherungsverträge und Finanzinstrumente eine Phase der Ruhe anzusetzen, in der keine neuen Standards oder maßgeblichen Änderungen zu vorhandenen Standards von IFRS Anwendern implementiert werden müssen. Ferner empfindet es AFRAC als zentral, die prinzipienorientierte Natur der IFRS zu forcieren, das Rahmenkonzept weiterzuentwickeln und künftig die Konvergenz von IFRS und US-GAAP zu vernachlässigen. Im Hinblick auf die Priorisierung jener Projektliste, die im Konsultationspapier des IASB zum künftigen Arbeitsprogramm abgebildet war, hat AFRAC folgende Projekte als vorrangig identifiziert (in alphabetischer Reihenfolge):

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des AFRAC herunterladen (62 KB).

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Nächste CFSS- und TEG-Sitzung

06.12.2011

Das Beratungsforum der Standardsetzer (Consultative Forum of Standard-Setters, CFSS) und der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) werden das nächste Mal vom 7. bis 9. Dezember 2011 tagen.

Die Sitzungen stehen Beobachtern offen. Eine Möglichkeit zur Anmeldung und Verknüpfungen auf die entsprechenden Tagesordnungen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

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SEC-Entscheidung in Bezug auf die IFRS verzögert sich

05.12.2011

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) stellt auf ihrer Internetseite den Text einer Rede zur Verfügung, in der angekündigt wird, dass die Entscheidung der SEC in Bezug auf die Übernahme der IFRS nicht mehr in diesem Jahr fallen wird.

James L. Kroeker, Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SEC sprach bei einer Konferenz des amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public Accountants, AICPA) über aktuelle Entwicklungen bei der SEC und der amerikanischen Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB). In dieser Rede erörterte Kroeker auch die zeitliche Planung für den endgültigen Bericht, den der Stab der SEC hinsichtlich einer möglichen Übernahme der IFRS für US-amerikanische Emittenten erarbeiten soll. Die SEC hatte gehofft, den endgültigen Bericht noch 2011 fertigstellen zu können, aber nun ergebe sich eine Verzögerung "von ein paar weiteren Monaten".

Nachfolgend übersetzen wir Ihnen einen Auszug aus Kroekers Rede:

"Wir fühlen uns weiter verpflichtet, einen abschließenden umfassenden Bericht zu unserem Arbeitsprogramm zu erarbeiten, der von einer ebenso hohen Qualität sein wird, wie die früheren Dokumente, die wir im Rahmen dieses Prozesses veröffentlicht haben. Deshalb braucht der Stab einen Zeitraum von ein paar zusätzlichen Monaten, um den abschließenden Bericht zu erstellen. Gleichzeitig erarbeitet der Stab einen Ansatz, den die Kommission erwägen kann. Vor dem Hintergrund der vielen Dinge auf unserer Agenda kann ich Ihnen keinen genauen Zeitplan nennen. Ich kann Ihnen sagen, dass wir vorsichtig und sorgfältig vorgehen und uns von einem Ideal leiten lassen, das den höchsten Nutzen für die Anleger und Märkte bringt.

Ich kann Ihnen aber auch sagen, dass ich den möglichen Aussichten für die Übernahme der IFRS hoffnungsfroh gegenüberstehe, insbesondere, wenn ich die Meinungsäußerungen be- und überdenke, die wir zu dem im Mai veröffentlichten Papier des Stabs erhalten haben, in dem ein möglicher Ansatz für die Übernahme untersucht worden war."

Den vollständigen Redetext in englischer Sprache können Sie direkt auf der Internetseite der SEC lesen.

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Deloitte-Stellungnahme zur vorläufigen ATZ-Agendaentscheidung des Interpretations Committee

05.12.2011

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IFRS Interpretations Committee eine Stellungnahme zu der vorläufigen Entscheidung des Komitees eingereicht, eine Bitte zur Interpretation von IAS 19 in Bezug auf die Klassifizierung von Altersteilzeitplänen nach der überarbeiteten Version des Standards vom Juni 2011 nicht auf die Agenda zu nehmen.

Das Rechnungslegungs Intepretations Committee (RIC) des DRSC hatte im Oktober 2011 einen Themenvorschlag in Bezug auf Aufstockungsleistungen im Rahmen von Altersteilzeitvereinbarungen (ATZ) beim Komitee eingereicht. Dieses hat den Themenvorschlag auf seiner Sitzung am 3. und 4. November 2011 ausführlich diskutiert und ist zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, diesen Sachverhalt nicht auf seine Agenda nehmen zu wollen. Die einzelnen Argumente und Positionen können Sie der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von dieser Sitzung entnehmen, die wir für Sie übersetzt haben.

In seiner Stellungnahme stimmt das Global Office von Deloitte der Schlussfolgerung des Komitees zu, "dass die Bonuszahlungen im Rahmen dieser Vereinbarungen nicht die Definition von Abfindungsleistungen nach der überarbeiteten Version von IAS 19 erfüllen, da sie von der Ableistung einer Dienstzeit abhängen".

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen (29 KB). Alle früheren Stellungnahmen von Deloitte finden Sie hier. Die Frist für die Stellungnahme zu der vorläufigen Agendaentscheidung endet am 12. Dezember 2011.

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EFRAG-Stellungnahme zur Agendakonsultation des IASB

05.12.2011

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite eine Stellungnahme zur Agendakonsultation des IASB zur Verfügung.

Der IASB hatte Ende Juli 2011 ein Konsultationspapier zum künftigen Arbeitsprogramm veröffentlicht, mit dem erfragt werden sollte, welche Prioritäten der IASB künftig nach Meinung der Anwender und Interessengruppen setzen sollte. EFRAG äußert sich wie folgt:

  • Zuerst sollten alle vier großen Projekte, die derzeit laufen, abgeschlossen werden.
  • Dann sollte eine Phase der Ruhe sichergestellt werden.
  • In der Phase der Ruhe sollte der IASB sich auf folgende Aufgaben konzentrieren:
    • (i)die Teile des Rahmenkonzepts, die von großer Bedeutung sind, sollten fertiggestellt werden,
    • (ii)es sollten Überprüfungen nach Einführung der Standards, Studien zur derzeitigen Praxis in der Finanzberichterstattung und andere Maßnahmen durchgeführt werden, die gestatten, dass Vorschläge zur künftigen Agenda untermauert werden können, und
    • (iii)es sollten Projekte abgearbeitet werden, die dringend einer Lösung bedürfen oder bei denen eine Lösung vorliegt, die die Finanzberichterstattung eindeutig verbessert.

EFRAG äußert sich auch zu Kriterien, die für Projekte auf der Agenda des IASB gelten sollten:

  • Die Anzahl der Projekte auf der Agenda des IASB sollte begrenzt werden.
  • Agendavorschläge, deren Bedarf untermauert ist, sollten einem Konsultationsprozess unterworfen werden, bevor sie auf die Agenda gehoben werden.
  • Der Board soll sich Reserven vorbehalten, um sich neuen, dringenden Rechnungslegungssachverhalten widmen zu können.
  • Das übergeordnete Ziel bei Agendaentscheidungen sollte sein, mehr entscheidungsnützliche und relevante Informationen durch hochwertige Finanzberichterstattung zu vermitteln.

Die vollständige englischsprachige Stellungnahme können Sie sich direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen (232 KB).

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DSR nimmt Stellung zu den EU-Vorschlägen zur Änderung der Bilanzierungsrichtlinien und Transparenzrichtlinie

05.12.2011

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat Stellung zu den Änderungsvorschlägen der Bilanzierungsrichtlinien und der Transparenzrichtlinie genommen.

Am 25. Oktober 2011 hatte die Europäischen Kommission eine Reform der entsprechenden Richtlinien vorgeschlagen, mit der insbesondere folgende Ziele verfolgt werden sollten:

  • Reduzierung des Verwaltungsaufwands bzw. Verwaltungsvereinfachungen vor allem für kleine Unternehmen,
  • Schaffung von mehr Klarheit und Verbesserung der Vergleichbarkeit der Abschlüsse derjenigen Kategorien von Unternehmen, für die dies angesichts einer intensiveren grenzübergreifenden Tätigkeit und einer größeren Zahl externer Akteure von Bedeutung ist,
  • Schutz wesentlicher Bedürfnisse der Nutzer,
  • Erhöhung der Transparenz hinsichtlich der von der mineralgewinnenden Industrie und der Industrie des Holzeinschlags in Primärwäldern geleisteten Zahlungen an staatliche Stellen.

Der DSR hinterfragt in seinen Schreiben an das Bundesministerium der Justiz (Bilanzierungsrichtlinien) und an das Bundesministerium der Finanzen (Transparenzrichtlinie) verschiedene Aspekte der vorgeschlagenen Änderungen, auch wenn Änderungen grundsätzlich bergrüßt werden.

So wird beispielsweise bei dem Ziel der Vergleichbarkeit von Abschlüssen darauf hingewiesen, dass die Aufhebung von Mitgliedstaatenwahlrechten sachgerecht sei. Es würden jedoch nur einige, aber keineswegs alle Mitgliedstaatenwahlrechte abgeschafft, und einige neue Wahlrechte kämen sogar hinzu.

Und die Förderung der Transparenz durch Offenlegung der Zahlungen an öffentliche Stellen Würde nach Meinung des DSR wirkungsvoller ausfallen, wenn der den Anwendungsbereich der landesspezifischen Berichterstattung nicht nur auf große Unternehmen und Unternehmen von öffentlichem Interesse und zwei Industrien beschränkt würden.

Sie können sich die deutschsprachigen Stellungnahmen direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen:

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ESMA lädt nationale Aufsichten zur Erörterung der Anwendung der IFRS ein

05.12.2011

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA), war am 1. und 2. Dezember 2011 Gastgeberin einer gemeinsamen Sitzung von Regulierungsbehörden im Bereich Rechnungslegung aus 30 verschiedenen Rechtskreisen. Erörtert wurden die International Financial Reporting Standards (IFRS), Systeme für ihre Durchsetzung und Entscheidungen in Bezug auf die Durchsetzung.

Außer den Vertretern der nationalen Behörden nahmen auch Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB), des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB), der EU-Kommission und der International Organization of Securities Commission Organizations (IOSCO) an der Sitzung teil.

In einer Presseerklärung zu den Ergebnissen der Sitzung wir, Steven Maijoor, der Vorsitzende der ESMA, wie folgt zitiert:

 

"Die IFRS sind globale Standards deren Erfolg letztlich von einer weltweit einheitlichen Anwendung abhängt. Unsere Erfahrungen in Europa haben gezeigt, dass dies nur erreicht werden kann, wenn die nationalen Durchsetzungsorgane zusammenarbeiten. Es besteht die klare Notwendigkeit, diese Zusammenarbeit auf die globale Ebene auszudehnen, und ESMA trägt aktiv dazu bei."

ESMA veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Auszüge aus der vertraulichen Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen von den Sitzungen der europäischen Enforcement-Einrichtungen (European Enforcers Coordination Sessions, EECS). Bei diesen Sitzungen treffen sich alle nationalen europäischen Durchsetzungsorgane, um Erfahrungen auszutauschen und allgemein die Durchsetzung der IFRS zu erörtern. Auch die IOSCO widmet sich der Förderung der Vergleichbarkeit und Einheitlichkeit der Anwendung der IFRS sowie deren Durchsetzung.

Globale Einheitlichkeit bei der Anwendung der IFRS ist ein wichtiges Thema. So wurde beispielsweise auch in den jüngsten vom Stab der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) veröffentlichten Papieren zu einer möglichen Übernahme der IFRS in den Vereinigten Staaten dieser Aspekt erörtert und darauf hingewiesen, dass "Abweichungen bei der Anwendung der IFRS eine Herausforderung für die Vergleichbarkeit von Abschlüssen über Länder und Industrien hinweg" darstellten.

Die englischsprachige Presseerklärung zu der gemeinsamen Sitzung der nationalen Durchsetzungsorgane können Sie sich direkt von der Internetseite von ESMA herunterladen (124 KB).

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Protokoll von der gemeinsamen Veranstaltung von EFRAG und der EU-Kommission zum künftigen Arbeitsprogramm des IASB

03.12.2011

Wie berichtet führte die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) in Zusammenarbeit mit den nationalen europäischen Standardsetzern Einbindungsaktivitäten zum Konsultationspapier des IASB zum künftigen Arbeitsprogramm durch.

Der IASB hatte das Konsultationspapier Ende Juli 2011 veröffentlicht; Ende der Kommentierungsfrist war am 30. November. Die Einbindungsaktivitäten von EFRAG fanden im Oktober und November in acht europäischen Städten statt. Schlusspunkt der Reihe war eine Veranstaltungen gemeinsam mit der Europäischen Kommission in Brüssel am 25. November 2011. Auf der Internetseite von EFRAG steht jetzt ein zusammenfassendes Protokoll der Veranstaltung zur Verfügung (487 KB). Protokolle von allen Veranstaltungen finden Sie auf der entsprechenden Projektseite von EFRAG.

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