Februar

EFRAG ernennt einen Fachlichen Leiter

24.02.2005

Angesichts des Rücktritts von Generalsekretär Paul Rutteman Ende März 2005 hat die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) Paul Ebling für die neu geschaffene Position des auf Vollzeitbasis arbeitenden Fachlichen Leiters ernannt.

Gleichzeitig wurde Reinhard Biebel durch EFRAG zum Stellvertretenden Fachlichen Leiter befördert. Paul Ebling war sieben Jahre lang Projektleiter beim britischen Accounting Standards Board, wo er sich zuletzt v.a. mit Finanzinstrumenten und Versicherungsverträgen befasst hat.

Paul Volcker spricht morgen vor dem ARC

24.02.2005

Die Tagesordnung für die morgige, in Brüssel stattfindende Sitzung des Regulierungsausschusses für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC), der die Europäische Kommission hinsichtlich der Übernahme von IFRS in Europa berät, wurde in wesentlichen Teilen geändert.

Die Tagesordnung sieht nunmehr 3½ Stunden für den Agendapunkt "Überprüfung der IASCF-Satzung" vor, der mit einem Vortrag von Paul A. Volcker, dem Präsidenten der IASCF-Stiftung, die den IASB überwacht, eingeleitet wird. Nach seinem Vortrag wird es eine 2½-stündige Diskussion über den Entwurf einer Stellungnahme des ARC geben. Die zuvor angekündigte Tagesordnung sah dafür lediglich 30 Minuten vor. Außerdem wird der ARC darüber abstimmen, ob IFRIC 2 Members' Shares in Co-operative Entities and Similar Instruments (Geschäftsanteile an Genossenschaften und ähnliche Instrumente) für eine Anwendung in Europa empfohlen werden soll. Zudem wird EFRAG seine Gründe für die Nichtübernahme von IFRIC 3 vortragen (siehe die Nachricht von gestern). Klicken Sie hier für die überarbeitete Tagesordnung für die ARC-Sitzung am 25. Februar 2005 (in englischer Sprache, 13 KB).

Die US-amerikanische Wertpapieraufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat bei ihr registrierte Unternehmen, Wirtschaftsprüfern, Anlegern und andere Gruppen um schriftliche Stellungnahme gebeten, in denen diese ihre Erfahrungen hinsichtlich der Einführung und Bewertung der Anforderungen von Abschnitt 404 des Sarbanes-Oxley-Acts von 2002 darstellen. Die Aufsicht wird zudem am 13. April 2005 Gespräche am Runden Tisch in ihren Büroräumen in Washington abhalten. Abschnitt 404 verlangt von Unternehmen, die bei der SEC registriert sind (einschließlich ausländischer Unternehmen), über die Verantwortung des Managements hinsichtlich der Einrichtung und Aufrechterhaltung angemessener interner Kontrollen im Rahmen des Finanzberichtsprozesses des Unternehmens Bericht zu erstatten. Der Bericht hat auch eine Einschätzung des Managements hinsichtlich der Wirksamkeit der Kontrollen im Unternehmen zu enthalten. Wirtschafsprüfer müssen ihrerseits über die Einschätzung des Managements und die Wirksamkeit der Kontrollsystems eines Unternehmens berichten. Weitere Information erhalten Sie auf der Website der SEC (in englischer Sprache).

EFRAG schlägt vor, IFRIC 3 nicht zu übernehmen

23.02.2005

Die Fachliche Expertengruppe der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) erbittet Stellungnahmen zu ihrem Entwurf eines Brief an die Europäische Kommission, in welchem sie die Übernahme von IFRIC 3 Emission Rights (Emissionsrechte) für eine Anwendung in Europa nicht empfiehlt.

"EFRAG hat Bedenken bezüglich der insgesamt durch die Bilanzierungsvorschriften von IFRIC 3 hervorgerufenen Auswirkungen, vor allem in Situationen, in denen Unternehmen keine Rechte erworben oder veräußert haben. EFRAG ist der Ansicht, dass die Anwendung von IFRIC 3 nicht in jedem Fall zur Abbildung der ökonomischen Realität führt und relevante Informationen vermittelt. [...] EFRAG ist zu dem Schluss gekommen, dass die Nachteile aus der Anwendung einer Interpretation, die durch gegenwärtig bestehende IFRS/IAS beeinträchtigt wird, nicht durch die Vorteile aufgewogen werden, die man durch die Schaffung von Bilanzierungshinweisen zu Emissionsrechtsmodellen gewönne."

Der Entwurf des Briefs kann hier heruntergeladen werden (in englischer Sprache, 38 KB). Stellungnahmen werden bis zum 22. März 2005 erbeten.

Der IASB hat einen vorläufigen Entwurf freigegeben, in dem ein möglicher neuer Ansatz für die Fair Value Option in IAS 39 vorgeschlagen wird und der als Diskussionsgrundlage für die Gespräche am Runden Tisch dient. Diese wird der Board am Mittwoch, den 16. Februar 2005 im Londoner Crowne Plaza City Hotel, 19 New Bridge Street, in der Zeit von 8.30 bis 16.00 Uhr abhalten. Die Fair Value Option in IAS 39 gestattet es Unternehmen, jedweden finanziellen Vermögenswert respektive jede finanzielle Verbindlichkeit im Zeitpunkts des Zugangs bzw. der Emission freiwillig als "zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten" zu designieren. Dabei werden die Wertänderungen in der GuV erfasst. Als die Europäische Kommission IAS 39 zur Anwendung in Europa übernahm, untersagte sie den Unternehmen, die Fair Value Option auf finanzielle Verbindlichkeiten anzuwenden. Dieses geschah mit der Begründung, dass eine derartige Behandlung nicht mit den europäischen Bilanzrichtlinien vereinbar ist. Sie können den Entwurf der Fair Value Option von der Website des IASB herunterladen (in englischer Sprache, 108 KB).

Drei neue Treuhänder bei der IASC Foundation

21.02.2005

Die Treuhänder der International Accounting Standards Committee Foundation (IASCF), unter der das IASB arbeitet, haben drei neue Treuhänder berufen: .

Die Treuhänder der International Accounting Standards Committee Foundation (IASCF), unter der das IASB arbeitet, haben drei neue Treuhänder berufen:

Oscar Fanjul, Vice Chairman, Omega Capital und früherer Chairman, Gründer und CEO von Repsol SA, Spanien;

Tsuguoki (Aki) Fujinuma, Chairman und Präsident des Japanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer, Japan; und

Antonio Vegezzi, Präsident und Direktor von Capital International SA, Schweiz.

Die Berufungen treten umgehend in Kraft und werden bis zum 31. Dezember 2007 ausgesprochen. Die Herren Fanjul, Fujinuma und Vegezzi füllen die Lücken, die durch den Abgang von Guido Ferrarini, Koji Tajika und John Biggs entstanden sind. Für eine vollständige Liste der 19 IASCF Treuhänder klicken Sie bitte hier.

SEC Hinweise zu Mietleasingverhältnissen

21.02.2005

Die Kollegen von Deloitte (USA) haben eine Spezialausgabe ihres Heads Up Newsletters veröffentlicht (in englischer Sprache, 106 KB), in dem bestimmte Klarstellungen zur bilanziellen Behandlung von Mietleasingverhältnisses auf Seiten des Leasingnehmers diskutiert werden, die der Stab der SEC kürzlich verlautbart hatte.

Die Klarstellungen besitzen Gültigkeit für alle bei der SEC registrierten in- und ausländischen Unternehmen, ungeachtet ihrer Branche. Die Klarstellungen beziehen sich auf die Abschreibung von Überholungen des Mietbesitzes, mietfreie Zeiten und Anreizvereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter. Es werden einige neue Angabepflichten festgelegt. Die SEC hat auf ihrer Website auch zwei beispielhafte Schreiben mit Hinweisen zur Finanzberichterstattung eingestellt, die von ihrer Division of Corporation Finance an registrierte Unternehmen gesandt wurden:

Beispielschreiben in Bezug auf die Kapitalflussrechnung

Beispielschreiben an Unternehmen der Öl- und Gasbranche

Gesetzgebung zu Aktienoptionen erneut ins Repräsentantenhaus eingebracht

21.02.2005

Der politische Kampf um die Bilanzierung von Aktienoptionen geht in eine neue Runde.

Am 17. Februar 2005 haben 23 Abgeordnete des US-amerikanischen Repräsentantenhauses erneut ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet, welches die Möglichkeiten der SEC, einen Rechnungslegungsstandard durchzusetzen, der die Verbuchung von Aktienoptionen als Aufwand vorsieht, auf Aktienoptionen beschränken würde, die den fünf höchsten Führungskräfte eines Unternehmens gewährt werden. Der Gesetzesentwurf sieht auch eine gemeinsame Untersuchung der Wirtschafts- und Arbeitsminister vor zu den ökonomischen Auswirkungen einer pflichtmäßigen Aufwandserfassung von Aktienoptionen, die Mitarbeitern gewährt werden. Der Gesetzesentwurf würde aber eine freiwillige Aufwandserfassung von Aktienoptionen durch Unternehmen, die bei der SEC registriert sind, nicht verbieten. Derselbe Gesetzesentwurf muss auch den Senat passieren, um Gesetzeskraft zu erlangen. Der neue Vorschlag, der als HR 913 bekannt ist, ähnelt einem Gesetzesentwurf (HR 3574), der vom Repräsentantenhaus im Juli 2004 mit 312 zu 111 Stimmen bei 10 Enthaltungen verabschiedet wurde. Der US-amerikanische Senat hatte seine Version von HR 3574 nicht in Kraft gesetzt, so dass dieser Vorschlag keine Gesetzeskraft erlangte. HR 913 wurde an die Finanzausschuss des Repräsentantenhauses verwiesen. Im Dezember 2004 hatte der FASB den Standard 123 (überarbeitet 2004) herausgegeben, der wie IFRS 2 vorsieht, dass alle aktienbasierten Vergütungen, einschließlich Aktienoptionen, zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren sind.

EFRAG unterstützt IFRIC 4

21.02.2005

Die Fachliche Expertengruppe der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat in einem Brief an die Europäische Kommission die Übernahme von IFRIC 4 Ermittlung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält für eine Anwendung in Europa empfohlen.

Der Brief kann von EFRAGs Website heruntergeladen werden.

IAS Plus Newsletter eingestellt

19.02.2005

Auf IAS Plus.com wurde die neueste Ausgabe unseres IAS Plus Newsletters eingestellt.

In dem Newsletter, der vierteljährlich erscheint, berichten wir über die jüngsten Aktivitäten bei IASB und IFRIC sowie über weltweite Sachverhalte und Ereignisse im Zusammenhang mit International Financial Reporting Standards.

Ausgabe Januar 2005 (in englischer Sprache, 167 KB)

Frühere Ausgaben finden Sie hier.

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