Juli

CESRs Rat zur Gleichwertigkeit nationaler Rechnungslegungsgrundsätze mit IFRS

11.07.2005

Das Komitee der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat seinen endgültigen fachlichen Rat an die Europäische Kommission hinsichtlich der Gleichwertigkeit kanadischer, japanischer und US-amerikanischer Rechnungslegungsgrundsätze veröffentlicht.

CESRs grundlegende Schlussfolgerung besteht darin, dass "die Rechnungslegungsgrundsätze der der Länder - jeweils in Gänze betrachtet - den IFRS gleichwertig sind." Deshalb empfiehlt CESR, nicht-europäischen Unternehmen, deren Wertpapiere auf europäischen Wertpapiermärkten gehandelt werden, zu gestatten, Abschlüsse nach kanadischen, japanischen und US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen ohne vollständige Überleitung ihrer Abschlüsse auf IFRS einzureichen. Allerdings müssen sie Informationen über einige bestimmte Unterschiede zwischen diesen nationalen Rechnungslegungsgrundsätzen und IFRS abgeben. CESRs Rat beinhaltet eine nicht erschöpfende Liste der Unterschiede zum 1. Januar 2005 - Standard für Standard -, für die Art und Auswirkung der Unterschiede anzugeben sind. CESR beabsichtigt, die Liste zum 1. Januar 2007 auf den aktuellen Stand zu bringen. Zusätzlich schlägt CESR Folgendes vor:

Unternehmen, die Tochternehmen wie qualifizierende Zweckgesellschaften (Qualifying Special Purpose Entities, QSPE) besitzen, die nach den Rechnungslegungsgrundsätzen des Drittlandes nicht konsolidiert wurden, jedoch für Zwecke der IFRS konsolidiert werden müssen, haben eine pro-forma-Bilanz und -GuV auf Basis ihrer lokalen Rechnungslegungsgrundsätze zu erstellen, einschließlich der nicht konsolidierten Tochterunternehmen.

Unternehmen, die nach japanischen Rechnungslegungsgrundsätzen bilanzieren und entweder Fusionen nach der Interessenzusammenführungsmethode bilanziert und/oder Tochterunternehmen auf der Grundlage von Rechnungslegungsgrundsätzen konsolidiert haben, die nicht mit den IFRS oder einem der drei Rechnungslegungssysteme in Einklang stehen, sollen eine pro-forma-Bilanz und -GuV auf Basis von IFRS erstellen, die die Unternehmenszusammenschlüsse und einheitliche Bilanzierungsmethoden abdeckt.

Japanische und US-amerikanische Emittenten müssen für eine Umsetzung zum oder vor dem 1. Januar 2007 Bilanzierungsmethoden für die Aufwandsverrechnung von Aktienoptionen verwenden, die den IFRS gleichwertig sind (nicht aber unbedingt identisch). (Amerika hat bereits einen derartigen Standard angenommen, Japan erwägt dies).

Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zum Download der englischsprachigen Dokumente:

CESRs fachlicher Rat an die Europäische Kommission (1.063 KB)

Presseerklärung (136 KB)

Zusammenfassung der erhaltenen Stellungnahmen auf die Konsultationen mit CESR (331 KB)

Ausgabe Juni 2005 von Accounting Roundup

11.07.2005

Auf unserer internationalen Website wurde die neueste Ausgabe des englischsprachigen Accounting Roundup Newsletters vom 30. Juni 2005, die von den amerikanischen Kollegen erstellt wird, eingestellt (201 KB).

Diese Ausgabe befasst sich mit aktuellen

Entwicklungen beim FASB - einschließlich SFAS 154 zu Bilanzierungsänderungen, den gemeinsamen Entwürfen von FASB und IASB zu Unternehmenszusammenschlüssen und Anteilen mit nicht beherrschendem Einfluss, endgültiger Äußerungen des Stabs (FASB Staff Positions, FSP) zu Optionsscheinen, Elektroschrott und Arbeitnehmervergütungen sowie vorgeschlagener FSPs zu Mindestumsatzgarantien und bestimmten Lebensversicherungsverträgen

Entwicklungen bei der EITF - EITF-Sitzung vom 15./16. Juni 2005

Entwicklungen beim AICPA - einschließlich eines Entwurfs zu acht vorgeschlagenen Prüfungsstandards

Entwicklungen bei der SEC - einschließlich des SEC-Berichts zu außerbilanziellen Vereinbarungen und der endgültigen Verordnung NMS zu Anforderungen an US-Wertpapiermärkte

Entwicklungen beim PCAOB - einschließlich Hinweisen zur XBRL-Bescheinigung sowie

internationale Entwicklungen - einschließlich der vom IASB verabschiedeten Änderungen an IFRS 1 und IFRS 6 sowie die Änderung der Fair Value Option in IAS 39, vorgeschlagene Änderungen an IAS 37 sowie Zusammenfassungen der Sitzungen des IASB am 22./23. Juni 2005 und des IFRIC am 2./3. Juni 2005.

Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

IASB-Vorsitzender trifft ARC

10.07.2005

Der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie traf sich mit dem Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC) in Brüssel, um die Entwicklung der International Financial Reporting Standards, und dabei insbesondere die Angleichung internationaler und nationaler Standards, zu erörtern.

Sir David wurde vom IASCF-Treuhänder Max Dietrich Kley begleitet. Der Regelungsausschuss besteht aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten und wurde ins Leben gerufen, um die Kommission in Bezug auf Vorschläge zu beraten, einzelne IFRS für die Anwendung in Europa zu übernehmen. Klicken Sie hier, um die ausgearbeiteten Anmerkungen von Sir David herunterzuladen (in englischer Sprache, 42 KB). Ein Ausschnitt:

Die Europäische Kommission, das Europaparlament und die EU-Mitgliedstaaten verdienen viel Anerkennung für die Unterstützung unserer Aktivitäten. Ihre Entscheidung, einen internationalen Ansatz bei den Bilanzierungsstandards einem nationalen und regionalen Ansatz in Europa den Vorrang einzuräumen, ist ein Modell für Andere. Wenn wir allerdings wahrhaft weltweite Standards haben wollen und alle Vorteile, die damit verbunden sind, muss eine Angleichung der Bilanzierung gleichzeitig und notwendigerweise die Vereinigten Staaten mit einbeziehen, die etwa die Hälfte der gesamten, weltweiten Marktkapitalisierung auf sich vereinigen.

Deloittes Antwort auf den Fragebogen des IASB zu KMU

06.07.2005

Deloitte hat ein Antwortschreiben zu dem Fragebogen zu möglichen Ansatz- und Bewertungsänderungen für kleine und mittelgroße Unternehmen des IASB-Stabs übermittelt.

Wir unterstützen weiterhin die Bemühungen des IASB, ein angemessenen und vollständiges Berichtssystem für KMU zu entwickeln. Wir geben eine Reihe von Empfehlungen hinsichtlich Ansatz- und Bewertungserleichterungen für KMU, und wir bitten um Klarstellung bei mehreren Sachverhalten hinsichtlich des Board-Ansatzes bei KMU-Standards, einschließlich der Abgrenzung von KMU. Insgesamt kommen wir zu folgendem Schluss:

Wir denken, dass es überaus wichtig ist, dass der Board so schnell wie möglich einen Kanon an Finanzberichtsstandards für KMU entwickelt. Viele Rechtskreise rund um die Welt haben gegenwärtig unterschiedliche Berichtssysteme. Die vollständigen IFRS mit ihrem Fokus auf die Vermittlung von Informationen beim Fällen von Wirtschaftsentscheidungen auf entwickelten Kapitalmärkten sind möglicherweise unpassend für KMU, weil sie ganz einfach nicht für die Bedürfnisse dieses speziellen Sektors konzipiert wurden. Nach unserer Erfahrung suchen die Adressdaten von KMU-Abschlüssen nach Standards, die zur einer Finanzberichterstattung führen, die für sie wahrscheinlich etwas bedeutet und verständlich ist. Gesucht werden Standards, die die am wenigsten beschwerliche Methode zur Erreichung einer Bilanzierungsweise und/oder eines Ausweises vorsehen und nicht komplex sind. Gewollt sind Standards, die Hinweise zu Geschäften geben, die klassischerweise bei KMU auftreten und in einer Art und Weise formuliert sind, dass die bei diesen Unternehmen verstanden werden. Wir hoffen, dass das Ergebnis dieses Projekts ein vereinfachtes Bilanzierungssystem sein wird, das Unternehmen ein Mittel an die Hand gibt, mit dem sie Finanzinformationen an ihre Interessengruppen in einer Weise vermitteln können, die dem Umfeld des Unternehmens angemessen ist.

In unserer Stellungnahme haben wir im Detail eine Reihe von Bilanzierungswahlrechten aufgeführt, bei denen wir der Ansicht sind, dass man sie KMU gewähren sollte. Wir halten fest, dass wenn sich ein KMU für ein bestimmtes Bilanzierungsmodell entscheidet, es diese Entscheidung als Ausübung eines Bilanzierungswahlrechts behandeln und im Hinblick auf vergleichbare Geschäfte stetig anwenden soll.

Klicken Sie, um unsere Antwort auf den KMU-Fragebogen herunterzuladen (in englischer Sprache, 82 KB). Alle früheren Stellungnahmen von Deloitte an IASB und IASC finden Sie hier.

Leichte Verzögerung bei der Veröffentlichung des endgültigen IFRS 7

05.07.2005

Der IASB hat bekannt gegeben, dass die Veröffentlichung von IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben, die zuvor für den 15. Juli vorgesehen war, wegen "technischer Probleme bei der Veröffentlichung verschoben wird".

Der Board sagt, dass er ein überarbeitetes Veröffentlichungsdatum "zu gegebener Zeit" bekanntgeben wird. IFRS 7 wird für Geschäftsjahre Gültigkeit besitzen, die am oder nach dem 1. Januar 2007 beginnen, wobei eine frühere Anwendung empfohlen wird. Unternehmen, die den Standard vorzeitig anwenden, werden einige Erleichterungen mit Blick auf Angaben für die Vergleichsperiode gewährt.

IFAC gibt überarbeiteten Ethikcodex und Entwurf frei

04.07.2005

Das Ethikkomitee der internationalen Vereinigung der Rechnungsleger (International Federation of Accountants, IFAC) hat eine überarbeitete Fassung des Ethikcodex (Code of Ethics) für den Berufsstand freigegeben.

Der überarbeiteten Codex begründet ein Rahmenkonzept für den Berufsstand der Rechnungsleger, um die Befolgung der fünf grundlegenden Prinzipien berufsständischer Ethik sicherzustellen. Diese Prinzipien sind Integrität, Objektivität, berufliche Kompetenz und Sorgfalt, Vertraulichkeit und professionelles Verhalten. Nach dem Rahmenkonzept sind alle Rechnungsleger aufgefordert, Bedrohungen dieser grundlegenden Prinzipien zu identifizieren und, falls es Bedrohungen gibt, Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen um sicherzustellen, dass diese Prinzipien nicht beeinträchtigt werden. Das Rahmenkonzept gilt für alle Rechnungsleger, solche, die als Wirtschaftsprüfer, und solche, die in Unternehmen und in der Regierung tätig sind. Der überarbeitete Codex tritt zum 30. Juni 2006 in Kraft, wobei eine frühere Anwendung empfohlen wird. Der Codex kann unter www.ifac.org/Store/ eingesehen und heruntergeladen werden. Das Ethikkomitee hat ferner einen Entwurf herausgegeben, mit dem Überarbeitungen an der Abgrenzung einer Netzwerk-Prüfungsgesellschaft vorgeschlagen werden. Netzwerk-Prüfungsgesellschaften sind aufgefordert, Unabhängigkeit zu Firmen zu wahren, die Mandant einer Prüfungsgesellschaft innerhalb des Netzwerks sind. Die vorgeschlagenen Änderungen würden eine Prüfungsgesellschaft als Netzwerk-Prüfungsgesellschaft einer anderen Prüfungsgesellschaft einstufen, wenn die beiden unter einem gemeinsamen Markennamen auftreten oder sie bedeutende berufliche Ressourcen oder Umsatz, Gewinne oder Aufwendungen teilen. Der neue Entwurf, Vorschlag eines überarbeiteten Abschnitt 290, Unabhängigkeit - Beratungsaufträge, kann von der Website der IFAC heruntergeladen werden. Stellungnahmen werden bis zum 30. September 2005 erbeten. Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache).

IAASB Entwurf zum Prüferungsbericht

04.07.2005

Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat die folgenden Entwürfe möglicher internationaler Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) veröffentlicht, die von der Website der IFAC heruntergeladen werden können.

Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen endet am 31. Oktober 2005:

Vorschlag für ISA 701, Der Bericht des unabhängigen Prüfers zu anderweitigen vergangenheitsorientierten Finanzinformationen. Dieser vorgeschlagene ISA 701 regelt Prüfungsberichte für eine Vielzahl von Aufträgen, einschließlich der Berichterstattung über einen einzelnen Abschluss oder einen bestimmten Bestandteil eines Abschlusses. Er gibt auch Hinweise, wie bestimmt werden kann, ob das für Aufstellung und Darstellung von Informationen verwendete Finanzberichtsregime den Ansprüchen genügt. Auch werden Umstände genannt, die ein Prüfer bei der Erlangung eines Prüfungsurteils über die Finanzinformationen erwägt, einschließlich Erwägungen zum einen mit Blick auf Abschlüsse, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln sollen, zum anderen hinsichtlich Abschlüssen, die vor dem Hintergrund eines pflichtmäßig anzuwendenden Regimes aufgestellt wurden.

Vorschlag für ISA 800, Der Bericht des unabhängigen Prüfers zur Kurzfassung geprüfter Abschlüsse. Dieser vorgeschlagene ISA 800 erkennt an, dass es keine Kriterien für die Erstellung und Darstellung einer Kurzfassung von Abschlüssen gibt. Er enthält neue Standards und Hinweise zu den verwendeten Kriterien und durchzuführenden Maßnahmen bei einem Auftrag, bei dem über die Kurzfassung eines Abschlusses berichtet werden soll.

Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache).

Bericht des britischen ASB zu Versicherungsrechnungslegung

04.07.2005

Der britische Accounting Standards Board (ASB) hat seinen Bericht an das Finanzministerium zur Finanzberichterstattung von Lebensversicherungen (Report to HM Treasury on Financial Reporting for Life Assurance) freigegeben.

Zusammen mit Bilanzierungsstandard FRS 27, Lebensversicherungen, der im Dezember 2004 herausgegeben wurde, vervollständigt dieser Bericht die Antwort des ASB auf die Bitte des Finanzstaatssekretärs nach einer dringlichen Studie zur Bilanzierung von Lebensversicherern. Der Bericht stellt die Bedürfnisse unterschiedlicher Abschlussadressaten von Lebensversicherern sowie die Verbesserungen, die mit FRS 27 eingeführt wurde, um diesen Bedürfnissen zu begegnen, zusammen. Er analysiert auch Kerngebiete, bei denen weitere Verbesserungen getätigt werden können, einschließlich der Bewertung von Schulden, der Gewinnerfassung, der Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital und des Stellenwerts von Bewertungsmethoden.

Bericht (in englischer Sprache, 227 KB)

Presseerklärung (in englischer Sprache)

Der Bericht hält fest, dass die folgenden Sachverhalte noch einer eingehenderen Erwägung bedürfen. Sie werden wahrscheinlich im IASB-Projekt zur Rechnungslegung von Versicherungsverträgen angesprochen:

Bewertung von Schulden und der Stellenwert von Ermessen auf Seiten der Geschäftsleitung

Grundlage für den Ansatz von Gewinnen für diese langfristigen Verträge

Eigen-/Fremdkapitalunterscheidung für die noch nicht zugewiesenen Überschüsse

Stellenwert von Informationen über eingebettete Werte im Geschäftsbericht.

IFAC verlängert Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zum Entwurf hinsichtlich Kompetenz des Prüfers

03.07.2005

Das Aus- und Weiterbildungskomitee (Education Committee) von IFAC hat die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zu seinem Entwurf Kompetenzanforderungen an Wirtschaftsprüfer (Competence Requirements for Audit Professionals; in englischer Sprache, 128 KB) bis zum 15. August 2005 verlängert.

Die ursprüngliche Frist wäre am 15. Juli 2005 abgelaufen. Nach dem Vorschlag sollen Wirtschaftsprüfer fortgeschrittene Kenntnisse in drei Gebieten aufweisen: Prüfung von Abschlüssen, Bilanzierung und Finanzberichterstattung und Informationstechnologie. Diese fortgeschrittenen Kenntnisse sollen tiefgehender als bei anderen Rechnungslegern sein. Der Entwurf fordert zudem, dass Personen eine Zeit relevanter praktischer Erfahrungen haben müssen (üblicherweise mindestens drei Jahre), bevor sie in Prüfungen in wesentlicher Weise eingebunden werden. Für Prüfungen von Abschlüssen bestimmter Branchen (wie Finanzdienstleister, schürfende Industrien und Versicherungen) und bestimmter Umgebungen (bspw. grenzüberschreitende Prüfungen) würde der vorgeschlagene Standard fordern, dass der Prüfer zudem einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen in diesen Branchen oder Umgebungen besitzt. Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 67 KB).

Empfehlungen von CESR zur Finanzberichterstattung

03.07.2005

Das Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat seinen endgültigen fachlichen Rat zu möglichen Umsetzungsmaßnahmen hinsichtlich der Transparenzrichtlinie veröffentlicht.

Die Sachverhalte, die durch CESRs Empfehlungen abgedeckt werden umfassen:

Halbjahresberichte. CESR schlägt vor, dass der Mindestinhalt von Halbjahresberichten, die nicht in Übereinstimmung mit IFRS erstellt werden, trotzdem nach den Grundsätzen von IAS 34 Zwischenberichterstattung festgelegt werden sollte. Weiter schlägt CESR vor, dass die Abgrenzung von 'Geschäften unter nahe stehenden Unternehmen und Personen' aus IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen in Halbjahresberichten sowohl dann anzuwenden sein solle, wenn ein Emittent Konzernabschlüsse erstellt, als auch dann, wenn er dies nicht tut.

Gleichwertigkeit mit den Angabenpflichten von Drittländern. Dieser Teil des Papiers entwickelt Konzepte, die CESR für die Herstellung von Gleichwertigkeit heranziehen will. CESR hat die Absicht, Gleichwertigkeit dadurch zu testen, dass (a) zunächst auf die Kernprinzipien und Ziele der unterschiedlichen Angabeerfordernisse der EU-Transparenzrichtlinie geblickt und dann (b) festgestellt wird, was nach dem Regelwerk eines Drittlandes beinhaltet sein muss, damit dieses als gleichwertig angesehen werden kann. CESR stellt fest, dass die "Erfordernisse eines Drittlandes nicht identisch sein müssen; Gleichwertigkeit könne festgestellt werden, wenn die allgemeinen Angaberegeln Anleger mit verständlicher Information ausstatten, die im Großen und Ganzen zu einer gleichwertigen Einschätzung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten kommt."

Klicken Sie auf die folgenden Links für

CESRs Transparenzbericht (in englischer Sprache, 388 KB) und

CESRs Presseerklärung (in englischer Sprache, 68 KB).

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