Juni

Musterabschluss: Australische IFRS-Gegenstücke

10.06.2005

Wir haben den Musterabschluss eingestellt, den unsere australischen Kollegen ausgearbeitet haben, um Mandanten, Partnern und Mitarbeitern bei der Erstellung von Abschlüssen zu helfen, die mit dem Unternehmensgesetzbuch 2001 (Corporations Act) für Berichtsperioden, die an oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen, in Einklang stehen.

Jahres-, Halbjahres- und Kurzberichte für Berichtsperioden, die an oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen, müssen in Übereinstimmung mit den australischen Gegenstücken zu den International Financial Reporting Standards (A-IFRS) erstellt werden. Unser Muster gibt erläuternde Beispiele für den ersten Jahres-, Halbjahres- und Kurzbericht, der von australischen Unternehmen beim Übergang auf A-IFRS erstellt werden muss. Der Musterabschluss beinhaltet (alle Teile in englischer Sprache):

eine Einleitung (1.397 KB)

einen Jahresabschluss (6.004 KB): Erläuterndes Beispiel eines allgemein gültigen Jahresabschlusses, der in Übereinstimmung mit dem Unternehmensgesetzbuch 2001, den AASB Rechnungslegungsstandards und den Interpretationen der Urgent Issues Group (UIG) erstellt wurde.

einen Kurzbericht (1.349 KB): Erläuterndes Beispiel eines Kurzberichts, der in Übereinstimmung mit dem Unternehmensgesetzbuch 2001 und AASB 1039 Kurzberichte erstellt wurde.

einen Halbjahresabschluss (862 KB): Erläuterndes Beispiel eines Halbjahresabschlusses, der in Übereinstimmung mit dem Unternehmensgesetzbuch 2001 und dem Rechnungslegungsstandard AASB 1 Erstmalige Anwendung der australischen Gegenstücke zu International Financial Reporting Standards und AASB 134 Zwischenberichterstattung erstellt wurde.

Australian Accounting Alert zum Übergang auf A-IFRS

10.06.2005

Unsere australischen Kollegen haben eine neue Ausgabe von Australian Accounting Alert herausgebracht, in der eine neue australische Interpretation beschrieben wird: Alert 2005/04 Befolgung von AASB 1 - SPFRs and Small Proprietary Companies (in englischer Sprache, 40 KB).

AASB 1 Erstmalige Anwendung der australischen Gegenstücke zu den International Financial Reporting Standards ist anzuwenden, wenn ein Unternehmen seinen ersten Abschluss nach A-IFRS erstellt. Viele Unternehmen in Australien sind nicht gezwungen, Abschlüsse zu erstellen (beispielsweise kleine Holdinggesellschaften), und die, die keinen Abschluss erstellen, sind oftmals berechtigt, einen Zweckabschluss (special purpose financial report) auf der Grundlage zu erstellen, dass das Unternehmen kein regelmäßig berichtendes Unternehmen ist. Gleichwohl mögen sich die Unternehmensverhältnisse über die Zeit ändern und damit eine Befolgung von A-IFRS erfordern. Für diese Unternehmen stellt sich die Frage, wann sie die Übergangsvorschriften von AASB 1 anwenden müssen. Diese Ausgabe des Accoutning Alert befasst sich mit:

der Erstellung von Zweckabschlüssen nach dem Unternehmensgesetzbuch (Corportations Act)

dem Wechsel im Status von einer kleinen zu einer großen Holdinggesellschaft.

Ältere Ausgaben des englischsprachigen Alerts finden Sie hier.

EFRAG erbittet Stellungnahmen zu drei Entwurfsschreiben

09.06.2005

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre vorläufigen Beratungen zu drei Vorschlägen abgeschlossen, bei denen es um die Arbeitsweise von IASB und IFRIC geht.

Stellungnahmen werden bis zum 4. Juli 2005 erbeten (alle Dokumente in englischer Sprache):

Memorandum of Understanding on the Role of Accounting Standard-Setters and their Relationships with the IASB (37 KB)

Due Process of IASB Draft Handbook of Consultative Arrangements (39,5 KB)

IFRIC – Review of Operations (41,5 KB)

Gesamtausgabe 2005 der IFRS ab sofort erhältlich

09.06.2005

Die Gesamtausgabe 2005 der International Financial Reporting Standards ist ab sofort käuflich im IASB Online Bookshop zu erwerben.

Die Ausgabe 2005 enthält den vollständigen Text aller International Financial Reporting Standards, International Accounting Standards, Interpretationen und der durch den IASB herausgegebenen zusätzlichen Verlautbarungen (Grundlagen für Schlussfolgerungen, Einführungshinweise und veranschaulichende Beispiele) zum 1. Januar 2005. Dieser einzelne Band enthält ferner das Rahmenkonzept zur Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen des IASB, das Vorwort zu den International Financial Reporting Standards, ein aktualisiertes Stichwortverzeichnis und ein umfassendes Stichwortverzeichnis. Der Preis für die gedruckte Ausgabe liegt bei £58. Redaktionelle Aktualisierungen werden regelmäßig auf der Website des IASB eingestellt. Daneben sind erhältlich:

die elektronische Fassung der International Financial Reporting Standards - eIFRS: Ein nur online verfügbarer Abonnentenservice auf alle IFRS, IAS und Interpretationen in HTML oder PDF-Format. Verfügbar in englischer sowie zahlreichen anderen Sprachen (auch in deutsch).

eine CD-ROM-Version: Der Preis liegt bei £120 je Lizenz, einschließlich der in einem Jahr anfallenden Aktualisierungen.

Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 56 KB).

Projektzeitplan des IASB aktualisiert

08.06.2005

Wir haben unseren Projektzeitplan des IASB um jüngsten Verlautbarungen und andere Veröffentlichungen seitens des IASB bei den jüngsten Boardsitzungen aktualisiert .

Wir haben unseren Projektzeitplan des IASB um jüngsten Verlautbarungen und andere Veröffentlichungen seitens des IASB bei den jüngsten Boardsitzungen aktualisiert

Jüngste Äußerungen des Chefprüfers der SEC

07.06.2005

Der Chefprüfer (Chief Accountant) der US-amerikanischen Wertpapieraufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC), Donald T.

Nicolaisen, sprach letzte Woche auf einer Konferenz, die vom SEC Financial Reporting Institute der Universität von Südkalifornien organisiert wurde. Seine vorrangigen Themengebiete waren dabei:

Abschnitt 404 des Sarbanes-Oxley Acts - interne Kontrollen

der Abbau der Komplexität der Finanzberichterstattung und

die erwartete Herausgabe des "Berichts über außerbilanzielle Sachverhalte" vor dem 30. Juni 2005, die vom Sarbanes-Oxley Act gefordert wird.

Klicken Sie hier für den vollständigen Text von Nicolaisens Anmerkungen (in englischer Sprache). Ein Ausschnitt:

Wir sind nun sehr kurz vor der Vollendung des letzten bedeutenden Berichts, der vom Stab meiner Abteilung nach dem Sarbanes-Oxley Act gefordert wird, dem so genannten "Bericht über außerbilanzielle Sachverhalte". Wir beabsichtigen, diesen Bericht, der an den Kongress und den Präsidenten gerichtet ist, im Verlauf des Monats herauszugeben. Unsere Arbeiten an dem Bericht und meine früheren Erfahrungen bestätigen mich in der Notwendigkeit, die Komplexität abzubauen und gleichzeitig sowohl die Transparenz und die Nützlichkeit der Finanzberichterstattung für Anleger zu verbessern. Der Bericht geht auch unmittelbar auf eine Anzahl seit langem strittiger bilanzwirksamer und bilanzunwirksamer Sachverhalte ein, bei denen unsere gegenwärtigen Bilanzierungsmodelle zuweilen komplex sind und Verbesserungen angezeigt zu sein scheinen. Zudem beschreibt er strukturierte Geschäfte und arbeitet Schritte heraus, die Unternehmen nun durchführen können, um die Transparenz der Berichterstattung zu verbessern.

IASB wird am 22./23. Juni 2005 in London tagen

07.06.2005

Der IASB wird am Mittwoch und Donnerstag, den 22./23. Juni 2005 in seinen Londoner Räumen tagen.

Die bekannt gegebene Tagesordnung für die Sitzung ist unten wiedergegeben. Am Freitag, den 24. Juni, organisiert der Board eine Konferenz zum Thema Konvergenz.

22./23. Juni 2005, London

Mittwoch, 22. Juni 2005

Finanzinstrumente - Wandelanleihen in fremder Währung

Erfolgsberichterstattung

Der Umgang mit fachlichen Korrekturen durch den IASB

IAS 21 - Nettoinvestition in eine ausländische Teileinheit - Paragraph 32 von IAS 21

Rahmenkonzept - Qualitative Merkmale

Umsatzrealisierung - Projektstrategie

Donnerstag, 23. Juni 2005

Lageberichterstattung - Der Board wird einen überarbeiteten Entwurf des Diskussionspapiers zur Lageberichterstattung erörtern mit dem Ziel, sie als Veröffentlichung des IASB freizugeben, in der die vorläufige Sichtweise der Projektgruppe dargestellt werden wird und weniger jene des Boards

Kurzfristige Konvergenz - Segmentberichterstattung

Vorgeschlagene Ergänzungen an IFRS 6 und IFRS 1 - Analyse der Stellungnahmen zum Entwurf

Kurzfristige Konvergenz - Ertragsteuern

Neues vom IFRIC

Weitere Stellungnahmen eingestellt: Ausbeutung von Rohstoffen

07.06.2005

Der IASB hat auf seiner Website die Stellungnahmen zu dem Entwurf einer vorgeschlagenen kleinen Änderung an IFRS 6 und IFRS 1 eingestellt (Kommentierungsfrist endete am 3. Juni; es gingen 16 Stellungnahmen ein.

)

Termin für IFRIC-Sitzung im Juli geändert

07.06.2005

Die Sitzung des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), die ursprünglich für Donnerstag und Freitag, den 28./29. Juli vorgesehen war, ist auf Montag und Dienstag, den 1./2. August verschoben worden.

Die Sitzung für in den Räumen des IASB statt.

Stellungnahmen zu Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen von KMU

06.06.2005

Der IASB hat auf seiner Internetseite die gesammelten Stellungnahmen zu folgenden Sachverhalten zur Verfügung gestellt: .

Der IASB hat auf seiner Internetseite die gesammelten Stellungnahmen zu folgenden Sachverhalten zur Verfügung gestellt:

Stellungnahmen zu D12, D13 und D14 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen (Kommentierungsfrist endete am 31. Mai, 63 Stellungnahmen gingen ein)

Stellungnahmen zum Fragebogen zu möglichen Änderungen der Ansatz- und Bewertungsgrundsätze für KMU (Kommentierungsfrist endet am 30. Juni; bis zum 2. Juni gingen bisher 14 Stellungnahmen ein. Die weiterhin eingehenden Stellungnahmen werden sukzessive eingestellt.)

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