September

Sitzung der Arbeitsgruppe Versicherungen

20.09.2005

Die IASB-Arbeitsgruppe Versicherungen wird sich am Mittwoch und Donnerstag, den 28. und 29. September 2005 im Crowne Plaza London City Hotel in London treffen.

Die Sitzung ist öffentlich. Die Tagesordnung der Sitzung finden Sie auf der Website des IASB. Eine Zusammenfassung der Tagesordnung finden Sie nachfolgend:

Tagesordnung der Sitzung der Arbeitsgruppe Versicherungen

Mittwoch, 28. September 2005, 10.00-17.30

Fondsgebundene Verträge

Universal Life Type-Verträge

Eingebettete Derivate (inklusive eingebetteter Optionen und Garantien)

European Embedded Value

Lebensversicherungen

Überblick über mögliche Bilanzierungsansätze

Bilanzierungsansätze: Zusammenfassung

Beispiele von Bilanzierungsansätzen

Erklärung der Beispiele

Annahmen

Abschlusskosten

Donnerstag, 29. September 2005, 09.00-16.00

Lebensversicherungen (Fortsetzung)

Risikomargen

Zerlegung

Rückversicherungen

übernommene Rückversicherungen

abgegebene Rückversicherungen

Ansatz der Prämien

Neueste Informationen bezüglich anderer relevanter Projekte

SEC gewährt möglicherweise erneut Aufschub bei SOX 404

20.09.2005

Die Tagesordnung für die Sitzung der US-amerikanischen Wertpapieraufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) am Mittwoch, den 21. September 2005, beinhaltet einen Vorschlag, kleineren börsennotierten Unternehmen ein zusätzliches Jahr bis zur Befolgung von Abschnitt 404 des Sarbanes-Oxley-Acts (2002) einzuräumen.

Abschnitt 404 fordert von Unternehmen und ihren Wirtschaftsprüfern, Berichte bezüglich der Wirksamkeit ihrer internen Kontrollen bei der Finanzberichterstattung einzureichen. Der neue Zeitpunkt der Befolgung würde das erste am oder nach dem 15. Juli 2007 endende Berichtsjahr des Unternehmens sein. Im März dieses Jahres hat die SEC ausländischen Emittenten und Unternehmen, die nicht am beschleunigten Verfahren teilnehmen, einen Aufschub bis zum 15. Juli 2006 (siehe unsere Nachricht vom 3. März 2005) gewährt. Die SEC wies damals darauf hin, dass ein Grund des Aufschubes sei, dass „viele ausländische Unternehmen neben den neuen Berichtsanforderungen an die internen Kontrollsysteme bereits durch Änderungen im regulatorischen und Rechungslegungsumfeld gefordert seien. So seien beispielsweise viele europäische Unternehmen damit beschäftigt, ihre Abschlüsse im Jahr 2005 erstmals nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen.‟

Treuhänder verlängern Treuhänder-Bewerbungsfrist

20.09.2005

Im Juli erbat die IASC-Stiftung, unter der der IASB arbeitet, Bewerbungen und Nominierungen von Kandidaten für neun IASCF-Treuhänderpositionen für eine dreijährige Amtszeit von 2006-2008. Die Frist für Bewerbungen und Nominierungen wurde bis zum 10. Oktober 2005 verlängert, um zusätzliche Zeit für Beratungen und Vorschläge zu gewinnen.

Klicken Sie hier für die ursprüngliche Presseerklärung (in englischer Sprache, 29 KB).

Ausgabe September 2005 von EITF Flash

19.09.2005

Die September 2005-Ausgabe von EITF Flash, eines neuen, englischsprachigen Periodikums, ist jetzt zum Download verfügbar (76 KB).

Die Erstausgabe des EITF Flash berichtet innerhalb eines Tages über die Sitzung der Emerging Issues Task Force (EITF) des FASB am 15. September 2005, um Leser in die Lage zu versetzen, die maßgeblichen Sachverhalte zu erkennen und die Ergebnisse der Sitzung schnell zu verstehen. Die Publikation EITF Roundup unserer amerikanischen Kollegen, die innerhalb einer Woche nach der EITF-Sitzung veröffentlicht wird, beinhaltet detailliertere Informationen zu jedem der behandelten Sachverhalte. Sie finden frühere Ausgaben von EITF Roundup und EITF Flash hier.

BIZ-Studie bezüglich Rechnungslegung und Finanzaufsicht

19.09.2005

Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) hat ein Arbeitspapier mit dem Titel Rechnungslegung, Finanzaufsicht und Finanzstabilität: Elemente einer Synthese (in englischer Sprache, 258 KB) veröffentlicht.

Die grundlegende Fragestellung des Papiers ist die Folgende: „Welche Informationen bezüglich der finanziellen Situation eines Unternehmens sind einer effizienten und stabilen Wirkungsweise eines Finanzsystems und im weiteren Sinne der Ökonomie zuträglich?‟ In Bezug auf firmenspezifische Informationen identifiziert das Papier signifikante Unterschiede zwischen den Betrachtungsweisen der Standardsetter und der Aufsichtsbehörden:

Wir untersuchen die Gründe für diese Unterschiede und zeigen Wege auf, wie diese beseitigt werden können. Wir schlagen eine Strategie vor, die auf zwei Grundsätzen beruht: erstens, auf lange Sicht, der „Entkoppelung‟ des Ziels exakter Rechungslegung des Unternehmens von dem Ziel, ein ausreichendes Maß an Sorgfalt im Verhalten des Unternehmens zu fordern; zweitens, ein paralleler Prozess hin zu diesem Ziel, so dass die Aufsichtsbehörden bei allen Punkten jedwede unerwünschte Auswirkung auf die Finanzstabilität infolge von Änderungen in den Rechnungslegungsvorschriften ausgleichen können. Wir heben hervor, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen Standardsettern und den Aufsichtsbehörden bei der Entwicklung des endgültigen Kanons an Informationen und dessen Implementierung nötig ist.

Verpflichtung zur Anwendung der IFRS durch nicht börsennotierte Banken in Belgien

15.09.2005

Nicht börsennotierte Banken und andere Kreditinstitute in Belgien sind gemäß des königlichen Erlasses vom 5. Dezember 2004 zur Aufstellung eines IFRS-konformen Konzernabschlusses ab 2006 verpflichtet.

Börsennotierte belgische Unternehmen, einschließlich der Kreditinstitute, müssen bereits ab 2005 einen IFRS-konformen Konzernabschluss zur Entsprechung der EU-Rechnungslegungsverordnung aufstellen. Falls ein nicht börsennotiertes Kreditinstitut ein hundertprozentiges Tochterunternehmen eines ausländischen Mutterunternehmen ist, kann unter bestimmten Bedingungen von der Aufstellungspflicht eines IFRS-Konzernabschlusses abgesehen werden. Dies beinhaltet insbesondere die Einreichung des Konzernabschlusses der ausländischen Gruppe in Belgien in französischer oder niederländischer Sprache. Die Verwendung von IFRS im Einzelabschluss ist in Belgien nicht erlaubt.

IFAC-Berichte zum ‟Member Body Compliance Programme” Berichte

15.09.2005

Im Juli 2003 begann die internationale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC) ihr „Member Body Compliance Programme‟ zur Überwachung und Bewertung der Einhaltung der IFAC-Mitgliedschaftspflichten durch alle 163 Mitgliedsverbände.

Die erste Phase des Programms dient dazu, Informationen bezüglich der Prozesse zur Regulierung des Berufstands der Wirtschaftsprüfer und zur Entwicklung neuer Rechnungslegungs-, Prüfungs-, Ethik, öffentlicher und ausbildungstechnischer Standards in den Ländern der Mitgliedsverbände zu sammeln. Hierzu sind nunmehr mehr als 60 Antwortschreiben auf der Homepage von IFAC eingestellt worden. Weitere Antwortschreiben werden nach einer Bewertung durch die IFAC eingestellt. Klicken Sie hier, um zu den Antwortschreiben der IFAC-Mitgliedsverbände bezüglich des Compliance-Fragebogens auf der Homepage von IFAC zu gelangen (in englischer Sprache).

Aktualisierung der Statistischen Datenbank

15.09.2005

Unsere internationalen Kollegen haben ihre Statistische Datenbank aktualisiert.

Aus dieser lässt sich unseres Erachtens ableiten, dass die Daten ein klarer Beleg für die Globalisierung der weltweiten Kapitalmärkte und das Erfordernis weltweit einheitlicher Rechnungslegungsvorschriften sind.

EFRAG bittet um Stellungnahmen zu Finanzgarantien

14.09.2005

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen zu ihrem im Entwurf vorliegenden Schreiben eines Übernahmevorschlags an die Europäische Kommission zu den im August 2005 durch den IASB bewirkten Änderungen an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung und IFRS 4 Versicherungsverträge in Bezug auf Finanzgarantien (in englischer Sprache, 39,5 KB).

EFRAG unterstützt die Interpretation und schlägt vor, ihre Übernahme für die Anwendung in Europa zu empfehlen. Stellungnahmen werden bis zum 14. Oktober 2005 erbeten.

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Am 6. und 7. September kamen die Vertreter der Standardsetzer aus China, Japan und der Republik Korea im chinesischen Xian zu ihrer fünften Sitzung zusammen. Es nahmen mehr als 40 Delegierte teil, darunter Beobachter aus den Sonderwirtschaftszonen Hongkong und Macao und vom IASB. Die Delegierten erörterten die jüngsten Entwicklungen hinsichtlich der Bilanzierungsstandards in der drei Ländern sowie Konvergenzsachverhalte, einschließlich Hindernissen und bestimmter Maßnahmen, um diese zu adressieren. Die Standardsetzer der drei Länder erreichten die folgende Übereinkunft, die in einem veröffentlichten Memorandum of Understanding niedergelegt wurde (in englischer Sprache, 21 KB):

Erstens: Die drei Parteien erkennen an, dass die internationale Annäherung der Bilanzierungsstandards ein unumkehrbarer Trend in der wirtschaftlichen Globalisierung sind, und die drei Länder unterstützen die Bemühungen des IASB, einen einzigen Kanon hochwertiger und weltweit akzeptierter Bilanzierungsstandards zu entwickeln. Für die Zwischenzeit denken die Parteien, dass Annäherung nicht gleichbedeutend mit identisch ist. Die internationale Annäherung der Bilanzierungsstandards sollte ein marktgetriebener, schrittweiser Prozess sein, der sich in beidseitigem Austausch zwischen den nationalen Standardsetzern und dem IASB vollziehen muss, wobei besonderen lokalen Umständen Rechnung zu tragen ist.

Zweitens: Die drei Parteien haben sich darin bestärkt, an der Lösung praktischer Sachverhalte zu arbeiten, die sie in ihrer jeweiligen Bilanzierungsstandardumgebung und den internationalen Konvergenzbemühungen erfahren, und diese fortwährend in ihren jeweiligen Kapitalmärkten zu testen. Dies soll auf der einen Seite für das Setzen nationaler Standards von Nutzen sein, auf der anderen Seite größere Hindernisse und Sachverhalte herausschälen, die die Länder um internationalen Prozess der Annäherung erfahren. Sie sind an den IASB als Beitrag zur Verbesserung der International Financial Reporting Standards (IFRS) weiterzuleiten.

Drittens: Die drei Parteien haben sich entschlossen, eine gemeinsame Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich aus ihren Fachmitarbeitern rekrutiert. Die vorrangige Aufgabe der Arbeitsgruppe besteht in der Durchführung gemeinsamer Analysen der wesentlichen fachlichen Sachverhalte, mit denen die drei Länder bei ihrer Entwicklung von Standards und der internationalen Konvergenz konfrontiert werden. Die gemeinsame Arbeitsgruppe kann sich in unregelmäßigen Abständen treffen und Forschungsergebnisse zur Diskussion bei den Dreiländertreffen der Standardsetzer und als Input an den IASB aufbereiten.

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