2006

Die FEI Top-10 Rechnungslegungsthemen in 2006

10.01.2006

Financial Executives International (FEI) hat eine Liste der Top-10 Rechnungslegungs-Herausforderungen 2006 zusammengestellt.

Obwohl diese Liste primär auf den Rechnungslegungsbereich in den USA ausgerichtet ist, sind nahezu alle aufgeführten Herausforderungen auch für den IASB relevant, so dass dieser von der FEI in der Beschreibung mehrerer Themen explizit erwähnt wird.

Aktienoptionen – SFAS 123 und IFRS 2

Ungewisse Steuerpositionen – Der FASB schlug vor, dass eine in der Steuererklärung angesetzte Position wahrscheinlich einer Prüfung standhalten müsse, bevor sie im Abschluss angesetzt werden dürfe und dass das Unternehmen annehmen muss, dass diese Position von den Steuerbehörden geprüft wird. IASB-FASB Ertragsteuer-Konvergenzprojekt.

Unternehmenszusammenschlüsse – gemeinsames Projekt von IASB und FASB

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert – Im Januar 2006 wird der FASB bestimmte, von externen Kommentatoren im Rahmen der Prüfung des Arbeitsentwurfs eines endgültigen Statements zur Fair Value-Bewertung erörtern, ebenso wie den Zeitplan zur Veröffentlichung des endgültigen Statements. Es wird erwartet, dass der IASB zur Kommentierung des endgültigen Standards aufruft.

Wesentlichkeit – Die Veröffentlichung eines SEC Staff Accounting Bulletin wird erwartet, in dem Hinweise zur Quantifizierung von Falschdarstellungen und zur Beurteilung der Wesentlichkeit, sowohl bilanz- als auch GuV-bezogen, gegeben werden.

XBRL – Eine IFRS-Taxonomie wurde entwickelt

Ergebnis je Aktie – Internationales Konvergenzprojekt des FASB.

Rahmenkonzept – gemeinsames Projekt von IASB und FASB.

Komplexität – "Besorgnis und wachsende Frustration über die Komplexität des gegenwärtigen Standardsetzungsprozesses"

Pensionsbilanzierung - FASB-Projekt als Antwort auf eine Off-Balance-Sheet-Studie der SEC

Vorübergehend KMU-Standards auf den Philippinen

09.01.2006

Die Philippinen haben die IFRS mit Beginn des Jahres 2005 vollständig als ihre nationalen Standards übernommen.

Gleichwohl hat die philippinische Börsenaufsichtsbehörde am 22. Dezember 2005 den Standard PAS 101 mit dem Titel Finanzberichtsstandards für nicht öffentlich rechnungslegungspflichtige Unternehmen (Financial Reporting Standards For Non-Publicly Accountable Entities (NPAEs)) herausgegeben, so wie er durch den Bilanzierungsstandardrat verabschiedet wurde, um bestimmten kleinen und mittelgroßen Unternehmen eine zeitlich befristete Erleichterung von der Anwendung der neuen Bilanzierungsstandards zu verschaffen. Unternehmen, die dafür in Frage kommen, können sich stattdessen auch dafür entscheiden, die früheren philippinischen Bilanzierungsstandards zu verwenden, die im Dezember 2004 in Kraft waren. Dieses Wahlrecht wird von 2005 bis 2007 verfügbar sein, soweit es nicht vorher zurückgezogen wird. Die Börsenaufsicht deutete an, dass man diese Maßnahme im Licht des KMU-Projekts des IASB ergreife. Die Börsenaufsicht hatte die vom IASB im Entwurf genannten Kriterien für die Unterscheidung öffentlich rechnungslegungspflichtiger von nicht öffentlich rechnungslegungspflichtigen Unternehmen übernommen: Danach gelten Unternehmen als öffentlich rechnungslegungspflichtig, wenn sie (a) börsennotiert sind, (b) Vermögen treuhänderisch halten, (c) Versorgungsunternehmen oder (d) volkswirtschaftlich bedeutsam sind. Auf philippinische Verhältnisse angewendet sind mit "volkswirtschaftlich bedeutsam" Unternehmen gemeint, deren Bilanzsumme 250 Millionen philippinische Pesos (etwa fünf Millionen US-Dollar) oder gesamte Schulden 150 Millionen philippinische Pesos im Jahr 2004 überschritten haben. Klicken Sie hier für die Verlautbarung der philippinischen Börsenaufsicht (in englischer Sprache, 151 KB).

 

Neuseeland wird internationale Prüfungsstandards übernehmen

08.01.2006

Der Professional Practices Board (PPB) des neuseeländischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (New Zealand Institute of Chartered Accountants, NZICA) hat entschieden, die internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) sowie die anderen Verlautbarungen des International Auditing and Assurance Board (IAASB) für die Anwendung in Neuseeland zu übernehmen.

Die Standards werden unter der Bezeichnung "Neuseeländische Gegenstücke zu den internationalen Standards" geführt werden. Der PPB stellt fest, dass er die internationalen Standards möglicherweise "um Ergänzungen, Streichungen oder anderweitige Änderungen in dem Maße" abändert, "wir es nach den Hinweisen des IAASB zur Erreichung internationaler Konvergenz mit den internationalen Standards [...]" zulässig ist. Alle Änderungen werden klar und deutlich hervorgehoben und unterliegen dem Standardsetzungsverfahren des PPB. Der PPB wird in den Jahren 2006 und 2007 Entwürfe herausgeben, in denen er um Stellungnahme zu den IAASB-Standards bittet. Die endgültigen Standards werden 2007 an den Rat des NZICA zur Genehmigung übergeben und sollen den 1. Januar 2008 als einheitliches Datum des Inkrafttretens tragen. Klicken Sie hier für die Ankündigung des PPB (in englischer Sprache, 128 KB).

Neue IASCF-Treuhänderliste eingestellt

07.01.2006

Zum 1. Januar 2006 haben ein neuer Vorsitzender und sieben neue Treuhänder der IASC-Stiftung ihre Arbeit aufgenommen.

Unsere Kollegen haben auf IAS Plus.com eine aktualisierte Liste der IASCF-Treuhänder eingestellt. Ein Platz bleibt vorerst frei. Weitere Informationen zur IASCF finden Sie hier (in englischer Sprache).

Regulatorische und IFRS-Berichterstattung durch australische Versicherungsunternehmen

07.01.2006

Die australische Finanzaufsicht (Australian Prudential Regulation Authority, APRA) hat ihre aufsichtlichen Berichtsvorschriften für Lebensversicherungsunternehmen geändert, um der Übernahme der IFRS in Australien Rechnung zu tragen.

Die Änderungen führen die regulatorische Berichterstattung mit jener nach IFRS zusammen, wo sachgerecht. Gleichzeitig stellen die neuen Vorschriften sicher, dass die APRA weiter konsistente und standardisierte Informationen erhält, um die Vorsorgekraft in Folge der Einführung der IFRS zu beobachten. Die neuen Regeln sind am 31. Dezember 2005 in Kraft getreten. Die APRA hat Unternehmen bei der Einreichung ihrer ersten Berichte nach den neuen Regeln einen sechswöchigen Aufschub gewährt. Klicken Sie hier für die Presseerklärung der APRA (in englischer Sprache, 67 KB). In einer früheren Nachricht vom 1. Dezember 2005 hatten wir anderweitige Vorschläge der APRA vorgestellt, die sich auf die Übernahme der IFRS durch Banken und allgemeine Versicherungsunternehmen in Australien bezogen. Diese Vorschläge behandelten Sachverhalte wie die Fair-Value-Bewertung, Überschüsse oder Unterdeckungen arbeitgeberfinanzierter, leistungsorientierte Pensionskassen sowie die Kreditrisikovorsorge. Stellungnahmen zu diesem Bündel werden bis zum 16. Januar 2006 erbeten. Hier geht es zur Website der APRA.

Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung am 12./13. Januar 2006

06.01.2006

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wird am Donnerstag und Freitag, den 12. und 13. Januar 2006, zu seiner nächsten Sitzung in den Londoner Büroräumen des IASB zusammenkommen.

Nachfolgend finden Sie die Tagesordnung dieser Sitzung:

Donnerstag, 12. Januar 2006

Einleitung – Begrüßung durch den Vorsitzenden; Verwaltungsangelegenheiten; Protokoll von der Sitzung im Dezember 2005

Absicherung des Inflationsrisikos – Präsentation

IFRIC D15 Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate – Vorschlag des Stabs für eine endgültige Interpretation

Rückschau auf vorläufige Agendaentscheidung

IFRS 6 Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen – Anwendung der "Vollkostenmethode"

Empfehlungen des Agendakomitees zu Anfragen bezüglich IFRIC-Agendathemen:

Veröffentlichung des Einzelabschlusses vor dem Konzernabschluss

Klassifizierung als Eigen-/Fremdkapital

Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen – Projektplan; doppelte Erfassung von Umsatz

Freitag, 13. Januar 2006 (nur vormittags)

IFRIC-Handbuch – Vorschläge des Stabs zum Entwurf eines Handbuchs

Kundenbindungsprogramme – Vorschlag des Stabs für einen Interpretationsentwurf

Empfehlungen des Agendakomitees zu Anfragen bezüglich IFRIC-Agendathemen (Fortsetzung vom Donnerstag)

IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse: Von Minderheiten gehaltene Put-Optionen

Arbeitsgruppe Finanzinstrumente tagt nächste Woche

06.01.2006

Die IASB-Arbeitsgruppe Finanzinstrumente wird am Montag und Dienstag, den 9. und 10. Januar 2006 in London tagen.

Die Erörterungen am Montag, den 9. Januar, stehen im Zeichen des Themas 'Ausbuchung'. Am Dienstag, den 10. Januar, wird der Fokus auf den Themen 'Fair Value-Bewertung' und 'Erfolgserfassung am Tag 1' liegen. Die Tagesordnung kann auf der Website des IASB eingesehen werden (in englischer Sprache, 14 KB). Die Sitzung ist öffentlich.

"Konvergenzkonferenz" der IASCF für April fixiert

05.01.2006

Die International Accounting Standards Committee Foundation (IASCF) wird am 6. und 7. April 2006 in Frankfurt eine zweitägige Konferenz unter dem Titel International Financial Reporting Standards – Auswirkungen auf die Konvergenz abhalten.

Die Konferenz wurde als Teil der Ausbildungsbemühungen der IASCF maßgeschneidert, um Erstellern, Prüfern, Analysten und Kapitalgebern die Möglichkeit zu geben, ihre Sichtweisen zum Konvergenzprogramm von IASB und FASB mit Standardsettern und Regulatoren auszutauschen und zu diskutieren. Die Konferenz wird ferner ein Forum zur Erörterung von Umsetzungssachverhalten bieten. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links für

die Pressemitteilung (in englischer Sprache, 65 KB)

das Programm (in englischer Sprache, 367 KB)

FEE: Bezug auf den Finanzberichtsrahmen in Europa

05.01.2006

Der Europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat den europäischen Berufsstand eindringlich aufgefordert, eine einheitliche Formulierung im Hinblick auf das in der EU verwendete Finanzberichtsregime in seinen Prüfungsberichten und in der Angabe zu den Grundlagen der Erstellung im Abschluss von Unternehmen zu verwenden, die die "übernommenen" IFRS benutzen.

FEE stellt fest, dass die Europäische Kommission die folgende Formulierung angenommen hat (wir berichteten am 23. Dezember 2005): "in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie von der EU angenommen wurden" oder "in Übereinstimmung mit IFRS wie von der EU angenommen". FEE drängt ferner darauf, dass die folgenden drei Angaben getätigt werden:

Man solle deutlich dazu ermuntern, eine Erläuterung im Anhang zu geben, inwiefern die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Unternehmen von den vollständigen IFRS abweichen, damit Anleger in die Lage versetzt werden, die Ergebnisse von Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU zu vergleichen.

Man solle dazu auffordern, dass Unternehmen ebenfalls angeben, dass ihre Bilanzierung in Übereinstimmung mit den vollständigen IFRS erfolgt (separate Angabe, nicht jene nach dem rechtlichen Finanzberichtsregime).*

Man solle deutlich dazu ermuntern, eine Erläuterung zu geben, wie Unternehmen in Übereinstimmung mit "International Financial Reporting Standards, wie sie von der EU angenommen wurden" oder "IFRS wie von der EU angenommen" und vollständigen IFRS wie vom IASB herausgegeben in den Fällen bilanzieren können, in denen die beiden Regime anerkanntermaßen unterschiedlich sind.

* In diesem Hinblick lautet Paragraph 14 von IAS 1 Darstellung des Abschlusses in der für die Nutzung in der EU übernommen Fassung: "Ein Unternehmen, dessen Abschluss mit den IFRS in Einklang steht, hat diese Tatsache in einer ausdrücklichen und uneingeschränkten Erklärung im Anhang anzugeben." Klicken Sie hier für die Erklärung von FEE (in englischer Sprache, 157 KB).

Vorschlag für internationalen Prüfungsstandard zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

05.01.2006

Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat eine vorgeschlagene Änderung am Internationalen Prüfungsstandard (International Standard on Auditing, ISA) Nr.

550 Nahe stehende Unternehmen und Personen mit der Bitte um Stellungnahme freigegeben. Der gegenwärtige Standard erfordert vom Prüfer die Durchführung bestimmter Handlungsweisen. Der vorgeschlagene Standard würde die gegenwärtige Verfahrensweise ausweiten, indem der Prüfer verpflichtet würde, sich ein Bild von der Art und dem wirtschaftlichen Kalkül der Beziehungen zu und der Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen zu machen, die ein Unternehmen unterhält bzw. tätigt, um die Risiken wesentlicher Fehldarstellungen aus ihnen zu bestimmen und zu bewerten und ihnen entgegenzutreten. Auch würde die schwierige Aufgabe des Prüfers, zu versuchen, Beziehungen zu und Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen herauszufinden, die von der Geschäftsleitung nicht benannt oder angegeben wurden, stärker betont. Die Überarbeitung verleiht ferner der Beurteilung der Auswirkungen von Beziehungen zu und Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen auf den Abschluss mehr Gewicht, und zwar selbst in solchen Umständen, in denen das Finanzberichtsregime keine spezifischen Bilanzierungs- oder Angabeerfordernisse zu nahe stehenden Unternehmen und Personen bereithält. Stellungnahmen zu dem Entwurf werden bis zum 30. April 2006 erbeten. Klicken Sie auf die nachstehenden Links zum Download

der Pressemitteilung des IAASB (in englischer Sprache, 83 KB)

des Entwurfs (in englischer Sprache, 214 KB).

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