April

Werden in den USA inländische Unternehmen IFRS anwenden?

24.04.2007

In seiner Rede Anfang des Monats auf der XXXII.

Jährlichen Konferenz des Fachausschusses der internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) in Mumbai, sprach der amerikanische SEC Kommissar Roel Campos über die Möglichkeit, dass die SEC den in den USA ansässigen Unternehmen die Anwendung der IFRS erlauben oder sogar vorschreiben würde. Darüber hinaus äußerte er Bedenken, dass die meisten der ausländischen SEC Registrierten, von denen erwartet wurde, dass sie für 2005 einen IFRS Jahresabschluss einreichen, stattdessen einen Jahresabschluss eingereicht haben, der als in Übereinstimmung „mit der heimischen Adaption der IFRS‟ bezeichnet werden kann. Klicken Sie hier, um sich die Rede von Kommissar Campos (in englischer Sprache) anzusehen. Nachfolgend finden Sie Auszüge, die sich mit beiden Aspekten beschäftigen.

Werden us-amerikanische Unternehmen IFRS anwenden?

Die gute Nachricht ist, dass sich die SEC uneingeschränkt dazu verpflichtet hat, ihr Möglichstes dafür zu tun, um die Erreichung der Ziele der Roadmap zu fördern. Um meinen Standpunkt zu wiederholen, ich denke, dass es eine gesteigerte Konzentration auf die Roadmap gibt, die die Tatsache bestätigt, dass die Globalisierungsthemen bis in die vorderste Reihe über die letzten Jahre vorgedrungen sind. Vom Standpunkt der USA aus, veranstalteten wir vor ein paar Wochen eine IFRS Roadmap Diskussionsrunde in unserem SEC Hauptquartier. Größtenteils ist sie dafür gedacht, die Roadmap in den USA bekannter zu machen. In der Diskussionsrunde bestätigten sowohl unser Vorsitzender Chris Cox als auch EU-Binnenmarktkommissar ihr Bekenntnis zur Abschaffung der Pflicht einer Überleitungsrechnung zwischen IFRS und US GAAP. Also ist die Roadmap und der Zeitplan der USA ernst und wir bemühen uns, das es funktioniert.

Ich sollte auch auf einige herausfordernde neue Ideen hinweisen, die in der Diskussionsrunde ausgetauscht wurden. Diese Ideen gehen deutlich über das Hauptthema hinaus, wann die SEC die IFRS Jahresabschlüsse ohne Überleitungsrechnung anerkennen wird. Insbesondere ergab sich eine Diskussion darüber, ob amerikanischen Unternehmen – nicht nur ausländische privatwirtschaftliche Emittenten – die Möglichkeit gegeben wird wahlweise IFRS oder US GAAP anzuwenden. Angesichts der Tatsache, dass die Roadmap in Erwägung zieht, dass ausländische privatwirtschaftliche Emittenten die Wahl bekommen, wirft es die gerechtfertigte Frage auf, ob amerikanische Unternehmen ebenfalls die Wahl haben sollten. Interessanterweise als die Frage an Don Nicolaisen ging, der durch den Vorsitzenden Cox angespornt war, antwortete dieser mit der Aussage, dass die SEC die Vorschrift in Erwägung ziehen sollte, dass alle amerikanischen Unternehmen die selben Standards wie die ausländischen Unternehmen anwenden sollten und nicht bloß diesen ein Wahlrecht eingeräumt wird.

Übereinstimmung mit der heimischen Adaption der IFRS

In vielen Fällen enthalten Jahresabschlüsse, die in Übereinstimmung mit der heimischen Adaption der IFRS aufgestellt wurden, weder vom Unternehmen noch vom Prüfer einen Hinweis darauf, dass sie auch mit den IFRS übereinstimmen, wie sie vom IASB veröffentlicht wurden. Faktisch erwartet die Roadmap Abschlüsse zu sehen, die in Übereinstimmung mit den IFRS stehen, wie sie vom IASB herausgegeben werden, aufgestellt wurden. Einige Rechtskreise haben die IFRS jedoch nicht in der vom IASB herausgegebenen Form übernommen und stattdessen zahlreiche Änderungen an den Standards vorgenommen. Konsequenterweise haben wir Einreichungen gesehen, die Jahresabschlüssen enthielten, die auf nationalen Adaptionen der IFRS basierten. Diese Jahresabschlüsse erfüllten sicherlich die Einreichungsvorschriften der SEC, aber ohne einen Hinweis auf die IFRS, wie sie vom IASB verkündet wurden, erschienen solche Jahresabschlüsse nicht, dem Set von weltweiten Rechnungslegungsstandards zu entsprechen, über den wir in der Roadmap geschrieben haben.

Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletter zu Änderungen an Fremdkapitalkosten

24.04.2007

Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe unseres IAS Plus-Newsletters mit dem Titel IASB veröffentlicht geänderten Standard zu Fremdkapitalkosten (IASB Issues Revised Standard on Borrowing Costs, in englischer Sprache, 98 KB) veröffentlicht.

Am 29. März 2007 änderte der IASB IAS 23 Fremdkapitalkosten, um das Wahlrecht alle Fremdkapitalkosten sofort als Aufwand zu erfassen, zu beseitigen. In dem Ausmaß, in dem Fremdkapitalkosten in Zusammenhang mit dem Erwerb, der Herstellung oder Produktionen eines qualifizierten Vermögenswertes stehen, sind diese Kosten gemäß dem geänderten IAS 23 als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswertes zu aktivieren. Die Änderungen beseitigen den Hauptunterschied in den grundlegenden Ansatzprinzipien zwischen IFRS und US GAAP in diesem Bereich, obwohl wesentliche Bewertungsunterschiede verbleiben. Der geänderte Standard ist auf Fremdkapitalkosten anzuwenden, die in Zusammenhang mit einem qualifizierten Vermögenswert stehen, für den der Beginn der Aktivierung am oder nach dem 1. Januar 2009 erfolgt. Eine frühere Anwendung ist erlaubt. Sie finden alle früheren IAS Plus Newsletter hier (in englischer Sprache). Für einen kostenlosen Bezug per Email können Sie sich hier eintragen.

Erinnerung an in Kürze endende Fristen zur Abgabe von Stellungnahmen

23.04.2007

Wir erinnern Sie daran, dass die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zum Entwurf zu Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards (in englischer Sprache, 122 KB) am 27. April 2007 abläuft.

Im Entwurf wird vorgeschlagen, Mutterunternehmen die Anwendung eines „Ersatzes für die Anschaffungskosten‟ zur Bewertung seiner Anteile an Tochterunternehmen zu erlauben, wenn es zum ersten Mal IFRS anwendet. Dieser Ersatz für Anschaffungskosten kann durch Bezug auf die Anteile am Reinvermögen des Tochterunternehmens oder auf den beizulegenden Zeitwert des Anteils des Mutterunternehmens ermittelt werden. Darüber hinaus erleichtern die Vorschläge das Erfordernis zur Neudarstellung der kumulierten Gewinne des Tochterunternehmens vor dem Erwerb in Übereinstimmung mit den IFRS für Zwecke der Dividendenklassifizierung.

CESR berät bei der Äquivalenz von nationalen Rechnungslegungsvorschriften und IFRS

23.04.2007

Das Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators (CESR)) sucht fachlichen Rat zu einem Mechanismus für die Bestimmung der Äquivalenz von Rechnungslegungsvorschriften in Nicht-EU Staaten mit den IFRS.

Nach EU-Recht müssen Emittenten aus Nicht-EU Staaten („Drittländern‟), die auf einem europäischen regulierten Markt handeln, ab 2009 entweder die in der EU zugelassenen IFRS oder ihre nationalen Rechnungslegungsvorschriften beachten, wenn diese als gleichwertiger Ersatz für die IFRS gelten. Die Entscheidung, ob die nationalen Rechnungslegungsvorschriften als gleichwertig gelten, verbleibt bei der Europäischen Kommission. Die Kommission hat das CESR um Hinweise hinsichtlich der Definition von Gleichwertigkeit und einem Mechanismus zur Bestimmung der Gleichwertigkeit gebeten. Das CESR bittet um Stellungnahmen zu ihrem vorgeschlagenen Mechanismus:

Die Hauptelemente des vorgeschlagenen Mechanismus zur Bestimmung der Gleichwertig des CESR sind:

Die nationalen Standardsetter (NSS) der Länder, in denen außereuropäische Wertpapiere gehandelt werden oder wo die Absicht zum Handel besteht, sollten feststellen, ob die Angaben und Bewertungsprinzipien, die durch die Rechnungslegungsvorschriften der betroffenen Drittländern vorgeschrieben werden, im Wesentlichen die Gleichen wie nach IFRS sind, und wo sie es nicht sind, die Unterschiede feststellen:

Wenn die NSS beschließen, dass es keine signifikanten Unterschiede gibt, (weil zum Beispiel ein Konvergenzprogramm den Punkt erreicht hat, an dem keine Unterschiede mehr bestehen), gelten solche Rechnungslegungsvorschriften als gleichwertiger Ersatz ohne die Pflicht zu zusätzlichen „Nachbesserungsangaben‟.

Selbst wenn die NSS beschließen, dass es signifikante Unterschiede gibt, können die Rechnungslegungsvorschriften des Drittlandes als gleichwertig mit den IFRS gelten, wenn solche Unterschiede auf Unternehmensebene durch nicht komplizierte Angaben „nachgebessert‟ werden können. Diese nicht komplizierten Angaben sollten Gegenstand der Prüfung sein.

Vor der Abgabe von Hinweisen an die Kommission, beabsichtigt das CESR die Reaktionen von Marktteilnehmern hinsichtlich der Rechnungslegungsvorschriften der Drittländer in Erfahrung zu bringen und der vorgeschlagenen Verbesserungen mittels öffentlicher Befragung.

Eine „umfassende‟ Bewertung der Gleichwertigkeit sollte in letzter Instanz durch die Europäische Kommission mittels eines Komitologieprozesses, sobald alle anderen Schritte erfüllt wurden, und durch Anwendung der Definition von Gleichwertigkeit, die durch die CESR bereits bereitgestellt wurde, erfolgen.

Für Zwecke der Erlangung von Gleichwertigkeit vermutet die CESR, dass die Rechnungslegungsvorschriften der Drittländer richtig angewendet werden, einschließlich der Vorschriften zu allen notwendigen Verbesserungsangaben. Das CESR vermutet weiterhin, dass die notwendigen Filter zur Sicherstellung des Marktvertrauens für Emittenten aus Drittländern, die die europäischen Kapitalmärkte nutzen oder an ihnen teilnehmen, etabliert sind.

Letztendlich überlegt sich die CESR, dass die Bewertung der Zuverlässigkeit der Prüfung des Jahresabschlusses ein weiterer Schritt des Mechanismus sein sollte. Die Übereinstimmung mit der 8. Richtlinie sollte relative einfach für jeden Rechtskreis zu schaffen sein, der für seine Rechnungslegungsvorschriften beantragt, dass sie als gleichwertig angesehen werden.

Stellungnahmen werden bis zum 8. Mai 2007 erbeten. Klicken Sie hier für:

das Konsultationspapier der CESR (in englischer Sprache, 100 KB)

die Pressemitteilung der CESR (in englischer Sprache, 69 KB)

Der Budgetvorschlag des IASB/ der IASCF für 2008 beträgt 16 Millionen Pfund Sterling

23.04.2007

Die International Accounting Standards Committee Foundation, unter der der IASB tätig ist, hat ihren Entwurf zum Budget für das Kalenderjahr 2008 veröffentlicht.

Teil A der Budgetaufstellung beschreibt die derzeitigen Fortschritte des IASB. Teil B beschreibt die Prinzipien, die dem Budget für 2008 zugrunde liegen. Das für 2008 vorgeschlagene Budget wird Gesamtausgaben (IASB und IASCF) von 16 Millionen Pfund Sterling erfordern (verglichen mit einem Budget vom 14,9 Millionen Pfund Sterling für 2007 und gegenwärtig geschätzten 13,4 Millionen Pfund Sterling für 2006). Das Budget erfordert 45 Vollzeit Fachkräfte für 2008 (verglichen mit 40 für 2007 und 32,5 für 2006). Klicken Sie hier um den Entwurf des Budgets (in englischer Sprache, 129 KB) von der Internetseite des IASB herunterzuladen.

Aktualisierte Zusammenfassung der IPSAS

23.04.2007

Wir haben unsere Broschüre aktualisiert, die die Vorschriften aller International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) zusammenfasst, um alle derzeit veröffentlichten IPSAS und zwar IPSAS 1 bis 24 zu berücksichtigen.

Diese Zusammenfassungen sind als allgemeine Information bestimmt und ersetzen nicht das Lesen des gesamten Standards. IPSAS werden vom International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) des IFAC entwickelt. Diese Aktualisierung ergänzt die Zusammenfassungen von IPSAS 22 bis 24, die in der früheren Fassung nicht enthalten waren, sowie Zusammenfassungen von zwei ausstehenden Entwürfen des IPSASB. Klicken Sie hier für:

Die Broschüre der IPSAS Zusammenfassungen 2007 von Deloitte (in englischer Sprache, 294 KB)

Mehr Informationen über den IPSASB und die IPSAS

CEBS schlägt vor, seine IFRS-Leitlinien zu ändern

22.04.2007

Das Komitee der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat um Stellungnahmen zu seinen vorgeschlagenen Änderungen an seinen Leitlinien zur Finanzberichterstattung gebeten.

Diese Leitlinien sind dafür gedacht, dass sie von Bankkonzernen bei der Erstellung ihrer finanziellen Berichterstattung genutzt werden, die auf den IAS/IFRS basieren, wie sie von den Aufsichtsbehörden in der Europäischen Union vorgeschrieben sind. Die Leitlinien waren ursprünglich im Dezember 2005 verabschiedet worden und im Dezember 2006 geändert worden. Eine der vorgeschlagenen Änderungen an den Leitlinien zur Finanzberichterstattung betrifft das kürzlich ergänzte Wahlrecht in IAS 19 Leitungen an Arbeitnehmer, das Unternehmen die Möglichkeit gibt, versicherungsmathematische Gewinne und Verluste vollständig in der Periode, in der sie entstehen, in der Aufstellung der erfassten Erträge und Aufwendungen außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Die derzeitige Leitlinie enthält dieses Wahlrecht nicht. CEBS schlägt ebenfalls eine Reihe von anderen Änderungen vor. Stellungnahmen werden bis zum 20. Mai 2007 erbeten. Klicken Sie hier für:

Konsultationspapier des CEBS (in englischer Sprache, 124 KB)

Geänderte Leitlinie zur IFRS Berichterstattung des CEBS (in englischer Sprache, 373 KB)

Link zum Download der geänderten Richtlinie und anderen entsprechenden Dokumenten der CEBS-Internetseite

CAPA unterstützt den Entwurf des IASB für KMU

21.04.2007

„CAPA unterstützt den neuen SME Entwurf des IASB‟ ist die Schlagzeile der Februar-März 2007 Ausgabe des CAPA Chronicle, des Newsletters des Verbands der Wirtschaftsprüfer in Asien und im Pazifikraum (Confederation of Asian and Pacific Accountants (CAPA)).

CAPA-Mitglieder sind 32 Wirtschaftsprüfungsorganisationen in 22 Rechtskreisen aus dem Asien-Pazifikraum. Klicken Sie hier für den vollständigen Artikel aus dem CAPA Chronicle (in englischer Sprache, 225 KB). Klicken Sie hier für die CAPA-Internetseite.

Treffen zwischen DRSC und IASB zur Eigen-/Fremdkapitalabgrenzung

20.04.2007

Zwecks Erörterung der Eigen-/Fremdkapitalabgrenzung nach IFRS findet heute in Frankfurt am Main eine Sitzung zwischen einer Delegation des International Accounting Standards Board (IASB) und Vertretern des DRSC, von mittelständischen Unternehmen, der Wirtschaftsprüfer und einem Experten für deutsches Gesellschaftsrecht statt.

Es soll über den aktuellen Entwurf zur Änderung von IAS 32, andere kurzfristig umsetzbare Lösungsmöglichkeiten sowie die Besonderheiten der deutschen gesellschaftsrechtlichen Situation diskutiert werden. Sie können die Pressemitteilung hier herunterladen (21 KB).

Darüber hinaus wurde die DSR-Stellungnahme an den IASB zum Entwurf der Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS: Anschaffungskosten der Beteiligung an einem Tochterunternehmen (ED Amendments to IFRS 1 First-time Adoption of IFRS: Cost of an Investment in a Subsidiary) vom DSR verabschiedet. Sie können die englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen (42 KB).

Mitschriften vom dritten Tag der IASB-Sitzung vom April 2007

20.04.2007

Der International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den 17. April, bis Donnerstag, den 19. April 2007, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen.

Der Board hielt ferner eine gemeinsame Sitzung mit dem amerikanischen FASB von Montag, den 23. April 2007 bis Dienstag, den 24. April 2007 in London ab. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des dritten Sitzungstages auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

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