Juni

Tagesordnung für die SAC-Sitzung am 25. und 26. Juni 2007

09.06.2007

Der International Accounting Standards Board wird sich daneben am Montag und Dienstag, den 25. und 26. Juni, mit dem Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) treffen.

Die Zusammenkunft findet im Renaissance Chancery Court Hotel, 252 High Holborn statt. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wieder, die Beobachtern offensteht.

25. - 26. Juni 2007, London

Montag, 25. Juni 2007 (9:30 - 15:30)

Einleitende Worte

Ausführungen der Treuhänder

Rahmenkonzept - Verantwortung des Managements

Erörterung des Arbeitsprogramms des IASB und der Konvergenz

Bericht des IASB-Vorsitzenden

Fragen vom SAC

Dienstag, 26. Juni 2007 (8:30 - 15:30)

Finanzinstrumente

Vorschläge für das Arbeitsprogramm

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Unternehmenszusammenschlüsse

Tagesordnung der Juni-Sitzung 2007 des IASB

08.06.2007

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 19. Juni, bis Freitag, den 22. Juni 2007, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wieder.

Der Board wird sich daneben am Montag und Dienstag, den 25. und 26. Juni, auch mit dem Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) treffen. Die Zusammenkunft findet im Renaissance Chancery Court Hotel, 252 High Holborn statt.

19. - 22. Juni 2007, London

Dienstag, 19. Juni 2007 (nur nachmittags)

Darstellung des Abschlusses

Leasingverhältnisse

Unternehmenszusammenschlüsse Phase II

Mittwoch, 20. Juni 2007

Arbeitsprogramm

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

IFRIC - Genehmigung von Interpretationen:

IFRIC X Kundenbindungsprogramme. Der Board wird gebeten, eine Interpretation von IAS 18 Erträge zu ratifizieren, in der die Bilanzierung eines Unternehmens behandelt wird, das Kundentreueprämien an seine Kunden vergibt.

IFRIC X IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung. Der Board wird ferner gebeten, eine Interpretation von IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer zu ratifizieren, die die Begrenzung des Ansatzes eines Vermögenswerts aus einem Überschuss in einem leistungsorientierten Plan, Mindestfinanzierungsvorschriften und deren Wechselwirkung zum Gegenstand hat.

Finanzinstrumente - Vorgeschlagene Änderungen an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Festlegung der Risiken, die für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in Frage kommen

Rahmenkonzept – Zielsetzungen und qualitative Merkmale

Donnerstag, 21. Juni 2007 (nur nachmittags)

Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards - Kosten der Beteiligung an einem Tochterunternehmen

Joint Ventures

Jährlicher Verbesserungsprozess - Erörterung der folgenden Sachverhalte:

1. Soll IAS 1 Darstellung des Abschlusses geändert werden, um klarzustellen, ob Derivate, die nicht zur Absicherung verwendet werden, als kurz- oder langfristig in der Bilanz einzustufen sind?

2. Soll IAS 16 Sachanlagen geändert werden, um vorzusehen, dass der Verkauf von Vermögenswerten, die bislang für Zwecke der Vermietung und Verpachtung gehalten wurden, in der Gewinn- und Verlustrechnung in bestimmten Situation brutto darzustellen ist?

3. Soll die offenkundige Inkonsistenz zwischen IAS 20 Bilanzierung von Zuwendungen der öffentlichen Hand und IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung dahingehend geheilt werden, dass kalkulatorische Zinsen auf un- oder niedrig verzinsliche Darlehen der öffentlichen Hand berechnet werden müssen?

4. Soll IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung geändert werden, um klarzustellen, unter welchen Bedingungen es sachgerecht ist, Finanzinstrumente in die oder aus der Kategorie der finanziellen Vermögenswerte oder Schulden, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, zu klassifizieren?

5. Soll IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung verdeutlicht werden, um zu erläutern, ob der geänderte oder der ursprüngliche Effektivzinssatz eines Schuldinstruments bei der Neuberechnung des Buchwerts des Instruments bei Beendigung des Fair Value Hedge Accountings zur Anwendung gelangen soll?

6. Soll IAS 41 Landwirtschaft geändert werden, um die Verwendung eines Nachsteuerabzinsungssatzes bei der Berechnung des beizulegenden Zeitwerts biologischer Vermögenswerte vorzusehen?

7. Soll der nach IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen zusätzliche vorgesehene Werthaltigkeitstest in Übereinstimmung mit IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten oder IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung vorgenommen werden?

8. Soll IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung geändert um Vorfälligkeitsstrafen, die einem Darlehensnehmer belastet werden, als eng mit dem zugrunde liegenden Kredit verbunden klassifiziert werden, wenn die Strafe den Darlehensgeber lediglich für Zinsänderungen entschädigt?

9. Soll IAS 41 Landwirtschaft ergänzt werden, um einen identifizierten Sachverhalt im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Wiederaufforstungsverpflichtungen zu behandeln?

10. Soll IAS 41 Landwirtschaft geändert werden, um "gefällte Bäume" an Stelle von "Abholzungen" als Beispiel für landwirtschaftliche Produkte zu nennen?

11. Der Board wird ferner gebeten, die vorgeschlagene Formulierung zu erwägen, mit der die Entscheidungen, die er in der Maisitzung in Bezug auf Werbung und verkaufsfördernde Maßnahmen gefällt hatte, widergespiegelt werden sollen.

Freitag, 22. Juni 2007 (nur vormittags)

Forschungsprojekt zur Ausbeutung von Bodenschätzen

Zum beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen - Erneute Erörterung von Restanten aus dem Entwurf

FASB und ASBJ halten gemeinsame Sitzung zu Konvergenz ab

07.06.2007

Die Boardmitglieder und die Mitarbeiter des Stabs des US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) reisten kürzlich nach Tokyo, um sich mit Abgeordneten des japanischen Standardsetzers (Accounting Standards Board of Japan, ASBJ) zu treffen.

Das Treffen unter der Leitung des Vorsitzenden des FASB, Robert H. Herz, und des Vorsitzenden des ASBJ, Ikuo Nishikawa, war das dritte in einer Reihe von Diskussionen zwischen FASB und ASBJ, die dazu dienen sollen, den Dialog zwischen den beiden Standardsetzern bezüglich ihres gemeinsamen Bestrebens nach internationaler Konvergenz von Rechnungslegungsstandards zu verbessern. Näheres dazu finden sie in der englischsprachigen Presseerklärung des FASB und der ebenfalls englischsprachigen Presseerklärung des ASBJ (52 KB).

Accounting Roundup – Ausgabe Mai 2007

07.06.2007

Unsere US-amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP haben die Maiausgabe ihres Accounting Roundup-Newsletters herausgebracht (in englischer Sprache, 274 KB).

Die Ausgabe umfasst folgende Themen:

Entwicklungen beim FASB

FASB verdeutlicht die Klärung ungewisser Steuerpositionen nach Interpretation 48 mit einem FSP

FSP zu Interpretation 46(R) für Investmentunternehmen herausgegeben

Projekt zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) auf die Agenda genommen

Entwicklungen beim American Institute of Certified Public Accountants (AICPA)

Hilfe zur fachlichen Umsetzung (Technical Practice Aid) zu Leistungen an Arbeitnehmer herausgegeben

Entwurf für ein Rahmenkonzept zum AICPA-Kodex für professionelles Verhalten

Vorgeschlagene Änderungen der Standards für den Peer Review

Diskussionspapier zur Verbesserung der Deutlichkeit der Prüfungsstandards des Auditing Standards Board (ASB) des AICPA

Entwicklungen bei der Securities and Exchange Commission (SEC)

Leitlinien in Bezug auf Abschnitt 404 des Sarbanes-Oxley-Acts für die Geschäftsleitung zur Verfügung gestellt

Änderungen zu Regelungen bezüglich Kapitalaufnahme und Angabeerfordernisse kleinerer Unternehmen vorgeschlagen

Verlängerung der Kommentierungsfrist für vorgeschlagene Regelungen für Makler und Händler

SEC stellt Hinweise zur Suche im Wertpapierrecht und zu börsennotierten Unternehmen zur Verfügung

Broschüre zur Prüferunabhängigkeit veröffentlicht

Mitarbeiter der SEC warnen Unternehmen der Wertpapierbranche vor Betrügern

Entwicklungen beim Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB)

Prüfungsstandard zu internen Kontrollen verabschiedet

PCAOB hält Tagung für internationale Prüfungsaufsichtsbehörden ab

Entwicklungen beim Governmental Accounting Standards Board (GASB)

Standard bezüglich Angaben zu Pensionen veröffentlicht

Entwicklungen beim Federal Accounting Standards Advisory Board (FASAB) des AICPA

Entwurf zur Bilanzierung von staatlichen Öl- und Gasreserven

Internationale Entwicklungen

Vorläufige Sicht des IASB zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen

USA und Europäische Union verständigen sich darauf, gemeinsam an der Beseitigung der Überleitungsrechnung für Jahresabschlüsse zu arbeiten

Weitere Entwicklungen

Das Stabsbüro für den Bundeshaushalt des US-amerikanischen Präsidenten (Office of Management and Budget, OMB) veröffentlicht eine Ergänzung zur Einhaltung von Rundschreiben A-133 bezüglich der Prüfung von Staats- und Landesregierungen und gemeinnützigen Unternehmen

Das US-amerikanische Finanzministerium kündigt Initiativen zur Verbesserung der Rechnungslegung und des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer an.

Frühere Ausgaben von Accounting Roundup finden Sie hier.

Vorschlag von CESR zur Beurteilung der 'Gleichwertigkeit' mit den IFRS

06.06.2007

Das Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat der Europäischen Kommission einen Vorschlag unterbreitet, der ein Verfahren für die Beurteilung der Gleichwertigkeit der Rechnungslegungsstandards von Drittstaaten (Länder außerhalb der EU) mit den IFRS, wie sie in Europa anzuwenden sind, betrifft.

Hauptpunkte des Vorschlags von CESR sind die folgenden:

Der nationale Standardsetzer (und/oder eine andere gleichberechtigte öffentliche Institution) eines Landes, das den Status der Gleichwertigkeit für sich geltend machen will, muss (müssen) einschätzen, ob die in dem Land geltenden Vorschriften zu Ansatz, Bewertung, Angaben und die Darstellung im Abschluss im Wesentlichen dieselben sind wie unter IFRS. Sollte dies nicht der Fall sein, sind die Unterschiede zu benennen.

Falls keine bedeutenden Unterschiede zwischen den Rechnungslegungsstandards des Drittlandes und den IFRS bestehen, können diese Rechnungslegungsstandards als gleichwertig angesehen werden, ohne dass ein Bedarf an berichtigenden Angaben besteht.

Selbst wenn bedeutende Unterschiede bestehen, können die Rechnungslegungsstandards des Drittlandes als den IFRS gleichwertig angesehen werden, falls die festgestellten Unterschiede auf Unternehmensebene durch zusätzliche Angaben, die nicht kompliziert sein dürfen, berichtigt werden können. Diese zusätzlichen, nicht komplizierten Angaben sollten einer Prüfungspflicht unterliegen.

Bevor CESR der Kommission einen Rat erteilen würde, ob die Beurteilung der Gleichwertigkeit von Rechnungslegungsstandards eines Drittlandes positiv oder negativ ausfallen sollte, würde CESR Reaktionen von Marktakteuren bezüglich dieser Rechnungslegungsstandards und der vorgeschlagenen berichtigenden Angaben durch eine öffentliche Erhebung einholen.

Wenn alle Schritte getätigt worden sind, würde eine Gesamtbeurteilung der Äquivalenz mit Hilfe der von CESR bereits zur Verfügung gestellten Definition von Gleichwertigkeit letztinstanzlich von der Europäischen Kommission in einem Komitologieprozess erfolgen.

Für Zwecke der Beurteilung der Gleichwertigkeit würde CESR davon ausgehen, dass die Rechnungslegungsstandards des Drittlandes korrekt angewendet und die notwendigen berichtigenden Angaben gemacht würden. CESR würde außerdem davon ausgehen, dass alle Filter, die für das Vertrauen in den Markt notwendig seien, für alle Emittenten des Drittlandes, die die europäischen Kapitalmärkte nutzen oder in ihnen tätig sein wollten, funktionieren würden.

Abschließend ist CESR der Meinung, dass die Beurteilung der Verlässlichkeit der Prüfung von Abschlüssen nach Rechnungslegungsstandards des Drittlandes ein Schritt in dem Verfahren sein sollte.

Zusätzlich zu dem von ihm vorgeschlagenen Verfahren zur Beurteilung von Äquivalenz schlägt CESR der Europäischen Kommission vor, zu überlegen, die bestehenden Übergangsregeln auf Rechnungslegungsstandards von Drittländern, die derzeit mit IFRS konvergieren, auszuweiten, wenn bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Sollte die Kommission solche Übergangsregeln einführen, rät CESR dazu, diese nur bis 2012 gelten zu lassen. Eine CESR-Untersuchung, die früher in diesem Jahr durchgeführt wurde, kam zu dem Ergebnis, dass mindestens 33 verschiedene Rechnungslegungsstandards aus Drittländern auf den geregelten Märkten der EU verwendet werden. Laden Sie folgende Dokumente in englischer Sprache herunter:

CESR-Empfehlungen zur Beurteilung von Äquivalenz (138 KB)

Zugehörige Presseerklärung (67 KB)

Leiter der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Börsenaufsicht äußert sich zu IFRS

06.06.2007

Conrad Hewitt, Leiter der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (US Securities and Exchange Commission, SEC) hat bei der kürzlich in Zürich veranstalteten IFRS-Konferenz der IASC-Stiftung über Konvergenz in der internationalen Rechnungslegung gesprochen (in englischer Sprache).

Wichtige Themen seiner Ansprache waren die Reduzierung von Komplexität in Jahresabschlüssen, wie starke interne Kontrollen die Anwendung von Rechnungslegungsstandards verbessern, interaktive Daten wie z.B. XBRL und die Herausforderung, die sich für Aufsichtbehörden aus nationalen und regionalen Varianten von IFRS ergeben. Hier ein Auszug aus seiner Rede:

Die Erwägung, die Forderung nach einer Überleitung von IFRS auf US-GAAP möglicherweise fallen zu lassen, wurde vor dem Hintergrund von Abschlüssen getroffen, die in Übereinstimmung mit den IFRS in der Form, wie sie vom IASB verabschiedet werden, erstellt werden. Es ging nicht um die Anerkennung von Abschlüssen, die nach IFRS in der Form, wie sie für die Anwendung in bestimmten Rechtskreisen übernommen worden sind, erstellt werden und die daher nicht in Anspruch nehmen können, in Übereinstimmung mit den eigentlichen IFRS zu stehen. Im Sinne des Ziels des Fahrplans, von einem einzigen Satz von weltweit gültigen Standards zu profitieren, ermutige ich Unternehmen, die zukünftig nach IFRS bilanzieren wollen, den Extraschritt zu gehen und IFRS in der Form, wie sie vom IASB verabschiedet worden sind, zu übernehmen.

Dr. Gerd Fey neues RIC-Mitglied

05.06.2007

Der Vorstand des DRSC hat Dr. Gerd Fey (PricewaterhouseCoopers) mit sofortiger Wirkung als neues Mitglied des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) gewählt.

Dr. Fey folgt Dr. Andreas Barckow, der im Mai 2007 Mitglied des Deutschen Standardisierungsrates wurde.

Entwurf eines vorgeschlagenen IFRS für KMU

05.06.2007

Der IASB hat die deutsche Übersetzung des Entwurfs eines vorgeschlagenen IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (996 KB) (Exposure Draft of a Proposed International Financial Reporting Standard for Small and Medium-sized Entities) veröffentlicht.

Die Übersetzung ist für jeden frei verfügbar auf den Kommentierungsseiten des IASB. Kommentierungsfrist ist der 1. Oktober 2007. Derzeit ist nur der Entwurf selbst in deutscher Sprache zu haben; die Übersetzungen der Umsetzungsleitlinien und der Grundlage für Schlussfolgerungen werden vor Ende Juni zur Verfügung gestellt. Die IASCF hat Deloitte Deutschland mit allen Übersetzungen betraut. Spanische und französische Übersetzungen sind bereits früher veröffentlicht worden und stehen ebenfalls auf den Kommentierungsseiten zur Verfügung.

Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses

05.06.2007

EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.

Klicken Sie hier, um den Status des Übernahmeprozesses vom 4. Juni 2007 (in englischer Sprache, 36 KB) herunterzuladen. Der Bericht spiegelt die Tatsache wider, dass kürzlich IFRIC 10 und IFRIC 11 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden (s. unsere Nachricht vom 4. Juni 2007). Derzeit wurden die folgenden IASB Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

IFRS 8 Geschäftssegmente

IAS 23 Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007)

IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

Rechnungslegungssachverhalte verstehen, die das FEI für die zehn wichtigsten des Jahres 2007 hält

05.06.2007

Das US-amerikanische Institut Financial Executives International (FEI) hat im Januar eine Liste veröffentlicht mit den zehn größten Herausforderungen der Rechnungslegung, die im Jahr 2007 besonderer Aufmerksamkeit bedürfen.

Unsere amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP haben eine Sonderausgabe ihres Kurzberichts des Prüfungskomitees (Audit Committee Brief) mit dem Titel "Die zehn wichtigsten Rechnungslegungssachverhalte des FEI für das Jahr 2007" (FEI's Top 10 Financial Reporting Issues for 2007) herausgegeben (in englischer Sprache, 264 KB). In dieser Zusammenfassung wird auch auf weitere Quellen zu jedem Sachverhalt hingewiesen.

Die zehn größten Herausforderungen der Rechnungslegung, die im Jahr 2007 besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, sind laut FEI:

  1. Interne Kontrolle
  2. Ungewisse Steuerpositionen
  3. XBRL
  4. Beizulegender Zeitwert (Fair Value)
  5. Bedienung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
  6. Komplexität der Finanzberichterstattung
  7. Derivate
  8. Pensionen
  9. Ergebnis je Aktie
  10. Unternehmenszusammenschlüsse

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