2007

Musterabschluss 2007 für spezielle Zwecke von Deloitte Australien

18.04.2007

Unsere australischen Kollegen von Deloitte haben einen Musterabschluss 2007 für spezielle Zwecke (2007 Special Purpose Model Annual Report) veröffentlicht.

Dieser Musterabschluss enthält die Mindestangabepflichten eines für spezielle Zwecke erstellten Abschlusses einer Kapitalgesellschaft zum 30. Juni 2007 gemäß:

den Anforderungen des Corporation Acts von 2001

den Rechnungslegungsstandards und Interpretationen, wie sie vom australischen Accounting Standards Board bis zum 1. März 2007 herausgegeben wurden (A-IFRS)

weiteren Erfordernissen und Richtlinien, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültig waren, einschließlich Segmentvorschriften der australischen Börsenaufsicht (Australian Securities and Investments Commission, ASIC), praktischen Hinweisen, Richtlinienvorgaben und Presseberichten.

Die Publikation umfasst zwei Dokumente:

Musterabschluss für spezielle Zwecke Abschnitt A (in englischer Sprache, 908 KB) – neue und überarbeitete Rechnungslegungsverlautbarungen, Fristen für die Berichterstattung sowie weitere nützliche Informationen

Musterabschluss für spezielle Zwecke Abschnitt B (in englischer Sprache, 1.095 KB) – ein Musterabschluss für spezielle Zwecke

Auszüge aus europäischen Entscheidungen zum Enforcement der IFRS

17.04.2007

Das Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat Auszüge aus seiner Datenbank zu Durchsetzungsentscheidungen von nationalen Enforcement-Gremien der EU veröffentlicht, die an den European Enforcers Co-Ordination Sessions (EECS) teilnehmen.

Hinsichtlich Finanzinformationen überwachen und überprüfen die nationalen Enforcement-Gremien der Europäischen Union Abschlüsse und prüfen, ob diese mit den IFRS und anderen Berichterstattungsvorschriften übereinstimmen, einschließlich der maßgeblichen nationalen Gesetzgebung. Klicken Sie auf die nachfolgenden englischsprachigen Dokumente zu deren Ansicht:

Auszüge aus den Enforcement-Entscheidungen (110 KB)

Pressemitteilung (64 KB)

Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung vom 3. und 4. Mai 2007

16.04.2007

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wird sich am Donnerstag, den 3. Mai; und Freitag, den 4. Mai 2007, in den Räumen des IASB in London treffen.

Die Sitzung ist öffentlich und wird via Webcast übertragen. Nachfolgend finden Sie die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung.

3. bis 4. Mai 2007, London

Donnerstag, den 3. Mai 2007

Kundenbindungsprogramme (IFRIC D20) - überarbeiteter Interpretationsentwurf

IAS 18 - Immobilienverkäufe

IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Zeitplan bezüglich ausstehender Punkte

IAS 19 - Die Vermögenswertobergrenze und Mindestfinanzierungsgrenzen (IFRIC D19)

IAS 21 - Absicherung einer Netto-Investition in einem ausländischen Geschäftsbetrieb

IAS 18 - Leitlinien zur Identifizierung von Vermittlungsgeschäften

IAS 27 - Entflechtungen und in bar zu begleichende Dividenden

Freitag, den 4. Mai 2007

IAS 18 - Beiträge von Kunden zu den Sachanlagen eines Zulieferers

Überprüfung der vorläufigen Agendaentscheidungen, die in der März-Ausgabe des IFRIC-Updates veröffentlicht wurden

IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse - Erneute Beurteilung eines Unternehmenszusammenschlusses

IAS 1 und IAS 39 - Darstellung von kurzfristigen und langfristigen Derivaten, die zu Handelszwecken gemäß IAS 39 gehalten werden

IAS 16 und IAS 18 Erträge - Verkauf von zur Vermietung gehaltenen Vermögenswerten

IAS 19 - Leistungen an Arbeitnehmer - Plankürzungen und negativer nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand

Empfehlungen des Mitarbeiterstabs hinsichtlich vorläufigen Agendaentscheidungen

IAS 39 - Transaktionen aus Glücksspielen

IAS 39 - Absicherung von zukünftigen Zahlungsströmen unter Verwendung einer gekauften Option

IAS 39 - Absicherung verschiedener Risiken durch ein einziges derivatives Sicherungsinstrument

IAS 39 - Anwendungsbereich von IAS 39.11A

IAS 39 - Verständnis von "einer üblicherweise verwendeten Währung" gemäß IAS 39.AG33(d)

IFRS 5 - Vorhaben, den beherrschenden Anteil an einem Tochterunternehmen zu verkaufen

IFRS 5 - Anhangangaben

Abschlusskommuniqué der IOSCO-Jahreskonferenz

16.04.2007

Vom 9. bis 12. April 2007 hielt die internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) ihre 32. Jahreskonferenz in Mumbai ab.

Das Abschlusskommuniqué der Konferenz (in englischer Sprache, 48 KB) enthält folgende Stellungnahmen bezüglich IFRS:

Die Förderung international anerkannter Rechnungslegungsstandards stellte für einige Zeit einen Schwerpunkt im weltweiten Markt für Finanzdienstleistungen dar. IOSCO hat in diesem Bereich viel dazu beigetragen und sich durchgehend mit Konvergenz, Implementierung wie auch Anwendung beschäftigt, vor allem mit der Aufstellung einer vom IOSCO-Generalsekretariat verwalteten Datenbank zur verbesserten gemeinsamen Nutzung unter den Wertpapieraufsichtsbehörden bezüglich Entscheidungen, die die Durchsetzung der IFRS betreffen. Seit Januar 2007 ist die IFRS-Datenbank von IOSCO vollständig einsetzbar und es gibt Hinweise dafür, dass die Datenbank eine nützliche Bezugsquelle für Aufsichtsbehörden darstellt, die darüber hinaus die Koordination und Konvergenz unterstützt.

Protokollniederschrift der ersten SARG-Sitzung eingestellt

16.04.2007

Die Europäische Kommission hat die Protokollniederschrift der ersten Sitzung der Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen (Standards Advice Review Group, SARG), welche am 2. März 2007 in Brüssel stattfand, auf seiner Website eingestellt.

Die Aufgabe der Gruppe besteht darin zu untersuchen, ob die von EFRAG abgegebenen Übernahmeempfehlungen neutral und objektiv sind. Die Gruppe wird der Kommission ihren Rat normalerweise innerhalb von drei Wochen mitteilen. Der endgültige Rat wird auf der Website der Kommission veröffentlicht werden. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Protokollniederschrift der SARG-Sitzung vom 2. März 2007 (31 KB). Im Protokoll wird der Ablauf des Prozesses der Europäischen Kommission zur Übernahme der IFRS wie folgt beschrieben:

Der Übernahmeprozess beginnt, sowie die Kommission einen neuen IFRS-Standard oder eine neue IFRIC-Interpretation vom IASB erhält. Anschließend fordert die Kommission eine Stellungnahme zur Übernahme von EFRAG an und verständigt die Mitglieder der Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen darüber, dass ein Übernahmeratschlag angefordert worden ist, einschließlich einer ersten Indikation zur ungefähren Dauer der Abgabe eines solchen Ratschlags. Bis zur Abgabe eines endgültigen Ratschlags verfügt die Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen über drei Wochen, innerhalb denen sie Ratschläge an die Kommission weiterleiten kann. Aufgrund außergewöhnlicher Umstände kann diese Beratungszeit auf vier Wochen verlängert werden.

Die Aufgabe der Gruppe besteht darin zu untersuchen, ob die von EFRAG abgegebenen Übernahmeempfehlungen neutral und objektiv sind.

Nach Erhalt der EFRAG-Stellungnahmen und dem Ratschlag von SARG entwirft die Kommission die Vorschriften zur Übernahme, einschließlich des Standards oder der Interpretation in ihrem Anhang. Zusammen mit allen notwendigen Papieren wird dieses gesamte Paket zu Beratungszwecken an andere Dienstleistungsinstanzen der Europäischen Kommission geschickt - so genannte Beratungen zwischen Dienstleistungsinstanzen (Inter-service consultation).

Diese Vorschriften werden von der Kommission auch an die Mitglieder des Regelungsausschusses für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC) gesendet. Des Weiteren wird eine Sitzung des ARC zeitlich festgelegt, um über den Vorschlag zur Übernahme abzustimmen. Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen Kommission besteht aus Vertretern der Mitgliedsstaaten. Den Vorsitz hat die Kommission inne.

Die Aufgabe des ARC besteht in der formalen Vertretung der Interessen der Mitgliedsstaaten bezüglich des Übernahmeprozesses, dem sogenannten Komitologie-Verfahren. Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen Kommission genehmigt durchführende Maßnahmen mittels einer qualifizierten Mehrheit.

Der Entwurf der Durchführungsmaßnahmen sollte zwei Monate vor der Sitzung dem Europäischen Parlament zugesendet werden. Nach der Sitzung steht dem Europäischen Parlament ein weiterer Monat zur Verfügung, um festzustellen, ob die Kommission ihre Befugnis zur Implementierung überschritten hat.

Diese Komitologievorschriften werden in der Zukunft verändert. Die IAS-Vorschriften werden geändert, um ein neues regulatorisches Verfahren einschließlich Prüfung einzuführen. Gemäß diesem neuen Verfahren wird die Kommission nach Zustimmung durch den ARC den Entwurf dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat zur genauen Überprüfung vorlegen. Diese neue Vorgehensweise wird die Reaktionszeit des Europäischen Parlamentes und des Europäischen Rates auf drei Monate erhöhen, solange nicht ein schnelleres Verfahren eingeführt wird.

Die nächsten SARG-Sitzungen finden am 12. April 2007 (Protokoll noch nicht veröffentlicht) und am 3. Juli 2007 statt.

vierteljährlich erscheinender IAS Plus-Newsletter - Ausgabe April 2007

14.04.2007

Die Aprilausgabe 2007 des vierteljährlich erscheinenden IAS Plus-Newsletters wurde veröffentlicht.

Der Newsletter enthält Berichte zu den Geschehnissen bei IASB, IFRIC und der IASC-Stiftung sowie zu globalen Sachverhalten und Ereignissen im Zusammenhang mit internationaler Rechnungslegung im 1. Quartal 2007. Die asiatisch-pazifische Ausgabe enthält dieselben 19 Seiten mit Nachrichten wie die globale Ausgabe, enthält darüber hinaus aber zehn weitere Seiten zu Neuerungen in der Rechnungslegung in der asiatisch-pazifischen Region.

April 2007 globale Ausgabe (in englischer Sprache, 310 KB)

April 2007 asiatisch-pazifische Ausgabe (in englischer Sprache, 389 KB)

Alle alten Ausgaben von IAS Plus finden Sie hier. Sie können sich für ein kostenloses Abonnement per Email hier anmelden.

Arbeitsgruppe "Finanzinstrumente" trifft sich

14.04.2007

Die Arbeitsgruppe "Finanzinstrumente" des IASB kommt am 25. und 26. April 2007 in London zu einer Sitzung zusammen.

Die Arbeitsgruppe wurde im September 2004 eingerichtet, um dem IASB behilflich zu sein, einen unvoreingenommenen Blick auf IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung zu richten - mit dem Ziel, IAS 39 zu verbessern, zu vereinfachen und letzten Endes zu ersetzen. Die Agenda der kommenden Sitzung beinhaltet folgende Tagesordnungspunkte:

Mittwoch, 25. April 2007

Die Ansätze des FASB zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital sowie Verlustabsorptionsansatz von DRSC und EFRAG (siehe unsere Nachricht vom 11. April)

Update zum Projekt "Darstellung des Abschlusses"

Überblick über das Verfahrenspapier zu Finanzinstrumenten (Financial Instruments Due Process Document, FI DPD)

Donnerstag, 26. April 2007

Fair Value-Bewertung

IAS 39: Vorgeschlagene Änderung zum Hedge Accounting

Diskussionspapier zum Thema "Versicherungen": Überblick und Vergleich mit IAS 39

FI DPD: Fair Value-Modell: Anwendungsbereich, Bewertungsobjekt, Bewertung bestimmter Verträge und Hedge Accounting

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des IASB.

Standardsetzungstätigkeiten im asiatisch-pazifischen Raum

13.04.2007

Wir haben die folgenden Länderseiten auf IAS PLUS angelegt, um die Standardsetzungstätigkeiten im asiatisch-pazifischen Raum wiederzugeben.

Bericht des DRSC für das 1. Quartal

13.04.2007

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat seinen Bericht für das erste Quartal(716 KB) auf seiner Website zur Verfügung gestellt.

Der Bericht enthält Informationen zu den Aktivitäten des IASB und IFRIC, anderer Organisationen wie vor allem EFRAG sowie des DRSC (DSR/RIC/Arbeitsgruppen).

asiatisch-pazifisches IFRS-Regionalforum

13.04.2007

Der Accounting Standards Board von Japan (ASBJ) richtete am 29. März 2007 ein regionales International Financial Reporting Standards (IFRS)-Grundsatzforum in Tokio aus.

Abgeordnete aus 14 Rechtskreisen des Asien-Pazifik-Raumes vertraten Rechnungslegungsgremien und Aufsichtsbehörden, Vertretern der Rechnungsleger und Regierungen. Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) einschließlich des Vorsitzenden Sir David Tweedie nahmen teil. Klicken Sie hier, um eine Zusammenfassung der Diskussionen (in englischer Sprache, 116 KB), die vom ASBJ erstellt wurden, herunterzuladen.

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