Der Übernahmeprozess beginnt, sowie die
Kommission einen neuen IFRS-Standard oder eine neue IFRIC-Interpretation vom
IASB erhält. Anschließend fordert die Kommission eine Stellungnahme zur
Übernahme von EFRAG an und verständigt die Mitglieder der
Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen darüber, dass ein
Übernahmeratschlag angefordert worden ist, einschließlich einer ersten
Indikation zur ungefähren Dauer der Abgabe eines solchen Ratschlags. Bis zur
Abgabe eines endgültigen Ratschlags verfügt die
Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen über drei Wochen,
innerhalb denen sie Ratschläge an die Kommission weiterleiten kann. Aufgrund
außergewöhnlicher Umstände kann diese Beratungszeit auf vier Wochen
verlängert werden.
Die Aufgabe der Gruppe besteht darin zu untersuchen, ob die von
EFRAG abgegebenen Übernahmeempfehlungen neutral und objektiv sind.
Nach Erhalt der EFRAG-Stellungnahmen und dem Ratschlag von SARG entwirft die
Kommission die Vorschriften zur Übernahme, einschließlich des Standards oder
der Interpretation in ihrem Anhang. Zusammen mit allen notwendigen Papieren
wird dieses gesamte Paket zu Beratungszwecken an andere
Dienstleistungsinstanzen der Europäischen Kommission geschickt - so genannte
Beratungen zwischen Dienstleistungsinstanzen (Inter-service consultation).
Diese Vorschriften werden von der Kommission auch an die Mitglieder des
Regelungsausschusses für Rechnungslegung der
Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC) gesendet. Des
Weiteren wird eine Sitzung des ARC zeitlich festgelegt, um über den
Vorschlag zur Übernahme abzustimmen. Der
Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen Kommission
besteht aus Vertretern der Mitgliedsstaaten. Den Vorsitz hat die Kommission
inne.
Die Aufgabe des
ARC besteht in der formalen Vertretung der Interessen der Mitgliedsstaaten
bezüglich des Übernahmeprozesses, dem sogenannten Komitologie-Verfahren.
Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen
Kommission
genehmigt durchführende Maßnahmen mittels einer qualifizierten Mehrheit.
Der Entwurf der
Durchführungsmaßnahmen sollte zwei Monate vor der Sitzung dem Europäischen
Parlament zugesendet werden. Nach der Sitzung steht dem Europäischen
Parlament ein weiterer Monat zur Verfügung, um festzustellen, ob die
Kommission ihre Befugnis zur Implementierung überschritten hat.
Diese
Komitologievorschriften werden in der Zukunft verändert. Die
IAS-Vorschriften werden geändert, um ein neues
regulatorisches
Verfahren einschließlich Prüfung einzuführen. Gemäß diesem neuen Verfahren
wird die Kommission nach Zustimmung durch den ARC den Entwurf dem
Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat zur genauen Überprüfung
vorlegen. Diese neue Vorgehensweise wird die Reaktionszeit des Europäischen
Parlamentes und des Europäischen Rates auf drei Monate erhöhen, solange
nicht ein schnelleres Verfahren eingeführt wird.
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