2008

AFRAC-Entwurf zum Bilanzeid

16.04.2008

Das österreichische Rechnungslegungskomitee (Austrian Financial Reporting and Auditing Auditing Committee, AFRAC) hat den Entwurf einer Stellungnahme mit dem Titel Erklärung der gesetzlichen Vertreter nach § 82 Abs.

4 und § 87 Abs. 1 BörseG (Bilanzeid) (73 KB) zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Nach dem BörseG sind die gesetzlichen Vertreter des Emittenten zur Abgabe einer Erklärung im Rahmen des Jahres- und des Halbjahresfinanzberichts verpflichtet. Das BörseG definiert nur den Mindestinhalt der Erklärung, ohne eine bestimmte Musterformulierung vorzugeben. Der Entwurf des AFRAC beinhaltet eine Musterformulierung auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen, sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache. Stellungnahmen sind als pdf-Datei bis zum 14. Mai 2008 an office@afrac.at zu mailen.

IASB und FASB wollen Projekte aus dem Arbeitsabkommen abschließen

16.04.2008

In einem Agendapapier für die gemeinsame Sitzung von IASB und FASB am 21. und 22. April 2008 wird ein Plan für den Abschluss einer Reihe von Projekten vorgestellt, die Teil des Konvergenzprogramms sind, das im Arbeitsabkommen (Memorandum of Understanding, MoU) vom Februar 2006 von den beiden Boards festgelegt wurde.

Die Zielsetzung im Agendapapier ist es, „die Verbesserungen an bestehende IFRS zu umreißen, die notwendig sind, um eine verpflichtende Anwendung der IFRS an allen großen Kapitalmärkten zu erreichen“. Der in dem Agendapapier vorschlagen Plan basiert auf zwei Annahmen:

Wenn der Vorschlag angenommen wird, wird ein neues Arbeitsabkommen veröffentlicht werden. Im Agendapapier wird festgehalten:

Die Agendaprioritäten des IASB sollten die Wahrscheinlichkeit beschränken, dass ein Unternehmen, das IFRS 2013 übernimmt, in relativ kurzer Zeit zwei Wechsel verkraften müsste (der erste Wechsel wäre der Übergang auf IFRS und der zweite Wechsel eine umfassende Überarbeitung eines IFRS). Daher sollten also Änderungen, die bis 2011 verabschiedet werden, so ausgelegt sein, dass sie nach ihrer Verabschiedung mindestens drei Jahre in Kraft bleiben; alle anderen Änderungen an IFRS in einem Zeitraum von drei Jahren nach 2011sollten von geringem Umfang bleiben. Nach diesem Ansatz sollte also folgendes gelten:

Die Behebung bedeutender grundlegender Schwächen bestehender Standards bis Mitte 2011 sollte priorisiert werden.

Lohnende Verbesserungen an IFRS können bis nach 2011 aufgeschoben werden, wenn die bestehenden IFRS und US-amerikanischen Standards ähnlich sind (Leasinggeschäfte wären hierfür ein Beispiel).

Das Agendapapier kommt zu dem Schluss, dass das Ziel eines Abschlusses der Arbeiten bis 2011 Änderungen hinsichtlich der Zielsetzung und des Umfangs mancher Projekte bedeuten würde. Es heißt darin: „Die Direktoren des IASB beabsichtigen, die Projekte dieses Abkommens bei der Personalbesetzung den anderen Projekten vorzuziehen. Wenn nötig werden sie Mitarbeiter von anderen Projekten abziehen, um sie an den Projekten des Abkommens mitarbeiten zu lassen. Die anderen Projekte werden so lange nicht mit neuen Mitarbeitern versorgt, wie diese nicht frei zur Verfügung stehen.“ Laden Sie sich das englischsprachige Agendapapier von den Internetseite des IASB herunter (81 KB). Nachfolgend einige bestimmte Vorschläge mit Bezug auf IASB-Projekte:

Projekte in Bereichen, in denen grundlegende Verbesserungen der IFRS und eventuell der US-amerikanischen Rechungslegungsprinzipien (US-GAAP) notwendig sind:

Erlöserfassung. Die Boards sollten eine Standard auf Grundlage des Modells der Kundengegenleistung entwickeln, durch das der vom Kunden gezahlte oder zu zahlende Betrag den Bestandteilen des Geschäftsvorfalls zugeordnet wird. (Die Alternative ist ein Modell des beizulegenden Zeitwerts, nach dem die Erfüllungspflicht zum gegenwärtigen beizulegenden Zeitwert bewertet wird.)

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Das Projekt des IASB würde darauf beschränkt, den Abgangspreis wie in SFAS 157 zu definieren; außerdem würde ein vergleichbarer Zugangspreis definiert, bestehende IFRS angepasst, um die verschiedenen Formulierungen bezüglich der Bewertung in entweder den Abgangs- oder den Zugangspreis zu ändern (je nach Absicht des jeweiligen Standards), und Angaben zu Abgangs- und Zugangspreisbewertungen zur Verfügung gestellt. Das Projekt würde Bewertungskonzepte nicht adressieren.

Konsolidierung einschließlich Zweckgesellschaften. Entwicklung eines Konsolidierungsstandards auf Grundlage tatsächlicher Kontrolle.

Ausbuchung. Veröffentlichung eines Forschungspapiers des Stabs und Entscheidung über eine beschleunigte Vorgehensweise für die Ersetzung der bestehenden Ausbuchungsvorschriften in IAS 39 im Oktober 2008.

Projekte in Bereichen, in denen es einen bedeutenden Bedarf an Verbesserung sowohl in den IFRS als auch in den US-amerikanischen Standards gibt:

Darstellung des Abschlusses. In dem Projekt würde man nicht versuchen, die folgenden Fragen zu lösen: (a) ob eine Zwischensumme des Nettoeinkommens/der Gewinne und Verluste dargestellt werden soll, (b) welche Posten in die Berechnung dieser Zwischensumme einbezogen oder nicht einbezogen werden sollen und (c) Recycling. Stattdessen soll der Fokus auf die Darstellung im Hauptteil des Abschlusses beschränkt werden sowie auf eine begrenzte Anzahl von Angaben, die in direktem Zusammenhang mit Darstellungssachverhalten stehen. Die gegenwärtigen Unterschiede zwischen IFRS und US-GAAP in Bezug darauf, welche Posten in die Gewinne und Verluste einbezogen werden, und bezüglich Recycling würden also bestehen bleiben.

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der IASB würde seine Arbeiten zu Phase I des Projekts fortsetzen — begrenzte Änderungen an IAS 19 (siehe unsere Nachricht vom 27. März 2008 für das kürzlich erschienene Diskussionspapier des IASB). Cash-balance-Pläne sollten eventuell aus dem derzeitigen Projekt fallengelassen werden. Die Arbeit an Phase II (umfassender Standard zu Leistungen an Arbeitnehmer) sollte vorerst nicht weitergeführt werden.

Leasinggeschäfte. Betrachtung nur der Bilanzierung durch den Leasingnehmer und Schwerpunktlegung auf einen Ansatz, der zu einer Darstellung der in einem Leasinggeschäft inhärenten Rechte (Rechte auf Nutzung eines Vermögenswertes) in der Bilanz führt. Keine Betrachtung der Definition eines Leasinggeschäfts und bedingter Mietzahlungen.

Finanzinstrumente. Der IASB würde die vollständige Bewertung aller Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert nicht weiter verfolgen. „Die bestehenden Hindernisse liegen im Bereich der Darstellung und in der mangelnden Bereitschaft der Boards, sich dem politischen Aufschrei entgegenzustellen, den eine solche Entscheidung mit sich ziehen würde.“ Eventuell könnten Verbesserungen an Sicherungsbeziehungen oder an Bewertungsklassifizierungen vorgenommen werden.

Eigen- und Fremdkapital. Ist ein Projekt von hoher Priorität. Der IASB sollte die enge Definition von Eigenkapital des FASB erwägen, die in dessen Diskussionspapier vom 30. November 2007 vorgeschlagen wird (siehe unsere Nachricht vom 5. Dezember 2007). Nach dem Ansatz der wesentlichen Eigentümerschaft ("basic ownership") des FASB ist die Gruppe der Instrumente, die als Eigenkapital klassifiziert werden können, auf den nachrangigsten Restanteil eines Unternehmens beschränkt. Alle anderen Instrumente stellen Vermögenswerte oder Schulden dar. Zu erwägen bliebe, ob ein Standard, der auf der engen Sichtweise von Eigenkapital aufbaut, die Lösung für kündbare Anteile beibehalten könnte, die der IASB kürzlich veröffentlicht hat.

Projekte in Bereichen, in denen IFRS gegenwärtig keine Anleitung bieten:

Versicherungen. Wahrscheinlich nicht bis 2011 abzuschließen (,bedeutender politischer Widerstand und der Bedarf an Feldversuchen').

Rohstoffindustrien. Nicht bis 2011 abzuschließen.

Rahmenkonzept:

Rahmenkonzept. Im Agendapapier werden geteilten Meinungen zum Rahmenkonzeptprojekt dargestellt, aber es wird keine Empfehlung ausgesprochen. Eine Sichtweise geht dahin, dass IASB und FASB von jetzt an bis 2011 ihre Kräfte auf Projekte auf Standardebene konzentrieren sollten. Eine andere Sichtweise ist, dass die Arbeit zu Bewertungen und ein Angabenkonzept bis 2011 abgeschlossen sein könnten.

Kurzfristige Konvergenzprojekte:

Ergebnis je Aktie. Im Agendapapier werden geteilte Meinungen geäußert, ob dieses laufende Projekt jetzt abgeschlossen werden soll oder ob die Ergebnisse zu Eigen- und Fremdkapital abgewartet werden sollen.

Joint Ventures. Fokus nur auf der Beseitigung der Quotenkonsolidierung.

Ertragsteuern. Der IASB sollte sein derzeitiges Projekt zur Überarbeitung von IAS 12 abschließen. Obwohl in dem demnächst erscheinenden Entwurf ein anderer Ansatz zu ungewissen Steuerpositionen als der des FASB gewählt wird, ist es für eine Übernahme in den Vereinigten Staaten doch wichtig, dass dieses Thema adressiert wird.

Andere Projekte. Aufschiebung der Arbeiten zu Wertminderung, Forschung und Entwicklung und zur Fair-Value-Option.

Redaktionelle Änderungen zur gebundenen IFRS-Ausgabe 2008 und zu den Änderungen an IAS 32

16.04.2008

Der IASB hat eine Liste der Errata und Änderungen nach Drucklegung zur gebundenen Ausgabe 2008 der International Financial Reporting Standards und zu den Änderungen an IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung und an IAS 1 Darstellung des Abschlusses – Kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen, die im Februar 2008 veröffentlicht worden waren, im Internet bereitgestellt.

Sie können die Liste der redaktionellen Änderungen hier einsehen.

Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung vom April 2008

16.04.2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Freitag, 15.-18. April 2008, zu seiner Aprilsitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen.

Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast übertragen. Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer einzelnen Seite für Sie zusammen. Der Board wird außerdem zu einer gemeinsamen Sitzung mit dem US-amerikanischen Standardsetzer FASB von Montag bis Dienstag, 21. bis 22. April 2008, zusammenkommen.

Chinesische Übersetzung des Deloitte-Leitfadens zu IFRS 2

15.04.2008

Unsere Kollegen in Taiwan haben die chinesische Übersetzung von 'Ein Leitfaden zu IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung' veröffentlicht. Wie das englischsprachige Original erklärt der Leitfaden nicht nur im Detail die Vorschriften aus IFRS 2, er widmet sich auch der Frage, wie diese in vielen Praxissituationen anzuwenden sind.

Darüber hinaus findet sich eine Zusammenfassung der Bilanzierung von anteilsbasierten Vergütungen nach taiwanesischen Rechnungslegungsgrundsätzen und ein Vergleich dieser mit IFRS 2. Die chinesische Übersetzung des Leitfadens kann per E-mail an fltsai@deloitte.com.tw bestellt werden.

Festveranstaltung – 10 Jahre DRSC

15.04.2008

Gestern feierte das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V.

(DRSC) sein 10-jähriges Bestehen. Der DRSC e.V. ist auf gesetzlicher Grundlage mit der Entwicklung von Rechnungslegungsstandards für Deutschland im Bereich der Konzernrechnungslegung betraut. International vertritt der DRSC die Interessen Deutschlands in Fragen der Rechnungslegung in den damit befassten Gremien, wie dem International Accounting Standards Board (IASB) und EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group). Die Festveranstaltung machte deutlich, dass der DRSC und seine Gremien über die nationalen Grenzen hinaus anerkannt werden und die Arbeit des DRSC e.V. auch in den kommenden Jahren unverzichtbar sein wird.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries würdigte die erfolgreiche Arbeit des DRSC und dessen Gremien - dem Deutschen Standardisierungsrat (DSR) und dem Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC).

Heinz-Joachim Neubürger, der Vorsitzende des DRSC, wies in seinen Ausführungen auf die Herausforderungen für die zukünftige Tätigkeit des DRSC hin.

Liesel Knorr, die Präsidentin des Standardisierungsrates, bekräftigte die Notwendigkeit, sich frühzeitig mit den internationalen Projekten intensiv zu befassen, da sie auch Eingang in die Fortschreibung der nationalen Regelungen finden - wie aus dem Referentenentwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ersichtlich - und die Einwirkungsmöglichkeiten bei der späteren Umsetzung auf europäischer und nationaler Ebene begrenzt seien.

Prof. Dr. Bernhard Pellens von der Ruhr-Universität Bochum stellte in einem Vortrag die Ergebnisse einer Umfrage zur Evaluierung der Arbeit des DRSC vor.

Im Anschluss an diesen Fachvortrag diskutierten acht hochrangige Vertreter aus den Bereichen der Abschlusserstellung, Prüfung, Wissenschaft und Aufsicht in einer Podiumsdiskussion zur „Zukunft der Rechnungslegung“ unter der Leitung von Prof. Dr. Norbert Herzig von der Universität zu Köln.

Einen ausführlicheren Bericht zu der Festveranstaltung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

IASB ordnet die fachliche Leitung neu

15.04.2008

Sir David Tweedie, der Vorsitzende des International Accounting Standards Board (IASB), hat gestern die Neuordnung der fachlichen Leitung des IASB angekündigt.

Diese wird notwendig, da Liz Hickey, die fachliche Direktorin, ihr Amt aufgibt und nach Neuseeland zurückkehrt. Die unten aufgeführten Änderungen treten im Juli 2008 in Kraft. Alle sechs Direktoren berichten direkt an den Vorsitzenden des IASB. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Punkte der englischsprachigen Pressemitteilung (52 KB) für sie übersetzt:

Wayne Upton, der bisherige Forschungsdirektor, wird Direktor für international Aktivitäten – eine wichtige Rolle, die seinen bisherigen Verantwortlichkeiten und seine Erfahrungen, die er dabei gesammelt hat, großen Wirtschaftsmächten beim Übergang auf IFRS zu helfen und die wachsende Zahl der Anfragen aus der ganzen Welt bezüglich der Einführung der IFRS zu bewältigen, besser gerecht wird. Er wird auch für besondere Projekte zur Verfügung stehen.

Tricia O'Malley, ein früheres Mitglied des IASB, wird die in ihrer Bedeutung gestärkte Rolle der Direktorin für Umsetzungsaktivitäten übernehmen. Darin führt sie ihre bestehenden Verantwortlichkeiten als IFRIC-Koordinatorin mit der Führung von Überprüfungsaktivitäten nach Herausgabe eines Standards und der jährlichen Verbesserungsprojekte zusammen.

Paul Pacter behält seine bisherigen Verantwortlichkeiten als Direktor für KMU. Er hat beim Vorantreiben des KMU-Projekts viel Energie und Führungskraft bewiesen, was gerade im Angesicht der Tatsache, dass er eine Teilzeitstelle inne hat, bemerkenswert ist.

Peter Clark wird zum Forschungsdirektor befördert und wird verantwortlich dafür sein, Sachverhalte, die eine Reihe von IASB-Projekten betreffen, zu identifizieren und deren Lösung zu organisieren. Auch die Aufsicht über die fachliche Qualität liegt in seiner Verantwortung.

Gavin Francis wird zum Kapitalmarktdirektor befördert und wird für die Entwicklung von IFRS verantwortlich sein, insbesondere im Bereich Finanzinstrumente und verwandten Gebieten.

Alan Teixera wird neuer fachlicher Direktor. In seiner Verantwortung liegt die Entwicklung von IFRS.

Podcast und Accounting Alert von Deloitte Australien zu IFRS 7

15.04.2008

Unsere australischen Kollegen haben einen neuen Podcast ihrer Reihe zu IFRS-bezogenen Themen veröffentlicht.

In dieser Sendung wird der australische Rechnungslegungsstandard AASB 7 Finanzinstrumente: Angaben erörtert, der identisch mit IFRS 7 ist. Darüber hinaus haben unsere Kollegen eine Ausgabe ihres Accounting Alerts veröffentlicht, in dem die wichtigsten praxisbezogenen, wirtschaftlichen und fachlichen Erwägungen bei Anwendung des Standards zusammengefasst werden.

Verknüpfung auf den neusten Accounting Alert und alle früheren Ausgaben (in englischer Sprache)

Zugang zum Podcast zu AASB/IFRS 7 (13 Minuten in englischer Sprache)

Ausgabe 49 der Single Market News in deutscher Sprache

15.04.2008

Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite nun die deutschsprachige 49. Ausgabe seiner Single Market News (Inhaltsverzeichnis) eingestellt.

Ein Artikel widmet sich der Einschätzung der Äquivalenz der Rechnungslegungsstandards von Drittländern: "Gleichwertigkeitsmechanismus" macht Weg für Beschlüsse über Rechnungslegungsstandards von Drittländern frei.

IPSASB passt seinen Währungsumrechnungsstandard an IAS 21 an

14.04.2008

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat seinen internationalen Rechnungslegungsstandard für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standard, IPSAS) Nr. 4 Die Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse aktualisiert, um ihn an die letzte Fassung von IAS 21 anzupassen.

Die überarbeitete Fassung von IPSAS 4 kann kostenfrei von IFAC's Website heruntergeladen werden. Hier können Sie die Pressemitteilung einsehen.

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