2008

Thesenpapier der Bankenvereinigung zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten

08.05.2008

Die internationale Bankenvereinigung (International Banking Federation, IBFed) hat ein Thesenpapier mit dem Titel Bilanzierung von Finanzinstrumenten veröffentlicht (Accounting for Financial Instruments: A Conceptual Paper, in englischer Sprache, 318 KB).

IBFed ist ein Konsortium von Bankenvereinigungen in Australien, Europa, Japan, Kanada und den Vereinigten Staaten. In dem Papier wird die Stellung der IBFed zum „Ausmaß, in dem die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert den Bedürfnissen der Anwendergemeinde und der Zielsetzung von Finanzberichterstattung entspricht,‟ dargestellt. Folgende Schlüsse werden gezogen:

Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert stellt eine angemessene Bilanzierungsbasis für zu Handelszwecken gehaltene oder sonst auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts geführte Finanzinstrumente dar. Die vollständige Bewertung aller Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert jedoch würde das Ausmaß überbewerten, zu dem Finanzinstrumente im Geschäftsbetrieb zu Handelszwecken gehalten oder auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts geführt werden, ebenso wie das Ausmaß, zu dem tiefe und liquide Märkte existieren. Dies sind bedeutende Faktoren in der Bestimmung der Relevanz des beizulegenden Zeitwerts in der Rechnungslegung.

Ein gemischtes Modell bietet den Anlegern bessere Informationen für die Einschätzung von Finanzinstituten. Dies fordert die Bewertung aller auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts geführte Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert aber erkennt an, dass nicht alle Finanzinstrumente – von nicht finanziellen Vermögenswerten und Schulden ganz zu schweigen – auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts geführt werden und dass für manche eine verlässliche Bewertung zum beizulegenden Zeitwert gar nicht möglich ist. In Fällen, in denen ein Unternehmen Instrumente nicht auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts führt, bieten fortgeführte Anschaffungskosten eine angemessenere Art und Weise, zukünftige Kapitalflüsse zu schätzen. Informationen zum beizulegenden Zeitwert werden bereits in den Fußnoten angegeben, die ein integraler Bestandteil des Abschlusses sind und ein besseres Format bieten, um den Anlegern die Informationen zur Kenntnis zu bringen.

Die Realität ist komplexer als in einem Fair-Value-Modell gezeigt werden kann. Relevante Erfolgsberichterstattung kann niemals erreicht werden, wenn das Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung entweder am Anschaffungskostenmodell oder am Fair-Value-Modell festklebt. Ein gemischtes Bewertungsmodell stellt einen prinzipienbasierten Bewertungsansatz dar, weil damit anerkannt wird, dass unterschiedliche Unternehmen unterschiedliche Geschäftsmodelle verfolgen können. Anstatt dass der IASB bestimmt, dass ein Ansatz ein besseres Modell als ein anderer bietet, sollte das Ziel darin liegen, den Rechnungslegungsstandards zuzugestehen, die verschiedenen Geschäftsmodelle und Umstände abzubilden, in denen Finanzinstrumente verwendet werden. Wie bei den Gesprächen am Runden Tisch des IASB weithin anerkannt wurde, wird ein gemischtes Modell mit großer Wahrscheinlichkeit zu nützlicherer Berichterstattung führen.

Partner von Deloitte Mitverfasser von 2. Auflage vom Wiley-IFRS-Leitfaden

07.05.2008

Die Partner von Deloitte Abbas Ali Mirza und Magnus Orrell sind gemeinsam mit Prof.

Graham Holt die Verfasser der beim Wiley-Verlag neu veröffentlichten zweiten Auflage des IFRS-Leitfadens und -arbeitsbuches mit dem Titel Wiley IFRS: Practical Implementation Guide and Workbook. Die 474-seitige Publikation fasst alle IAS/IFRS zusammen, bietet Erkenntnisse aus der Praxis, Fallstudien mit Lösungen, anschauliche Darstellungen und Multiple-Choice-Fragen mit Antworten. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite zum Buch.

Fünf EU-Staaten erfüllen Transparenz- und Offenlegungsrichtlinien nicht

07.05.2008

Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an die Tschechische Republik, Ungarn, die Niederlande und Polen zu richten, weil diese Länder die Richtlinie über Transparenzverpflichtungen börsennotierter Gesellschaften nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen in einzelstaatliches Recht umgesetzt haben.

Außerdem hat die Kommission beschlossen, Italien beim Europäischen Gerichtshof zu verklagen, weil dieses Land die Richtlinie über Offenlegungspflichten börsennotierter und nicht börsennotierter Gesellschaften nicht voll umgesetzt hat.

Die Richtlinie über Transparenzanforderungen börsennotierter Gesellschaften (Richtlinie 2004/109/EG) schreibt vor, dass Emittenten von Wertpapieren auf geregelten Märkten innerhalb der EU durch regelmäßige Informationen angemessene Transparenz für Anleger sicherstellen müssen, und zwar durch Veröffentlichung regelmäßiger und laufender Informationen und durch Verbreitung dieser Informationen innerhalb der gesamten EU. Zu solchen regelmäßigen Informationen gehören Finanzberichte, Informationen über bedeutende Beteiligungen, Stimmrechte und Informationen, die aufgrund der Marktmissbrauchsrichtlinie veröffentlicht werden.

Mit der Richtlinie, die Offenlegungspflichten von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen festlegt (Richtlinie 2003/58/EG), wurde die so genannte erste Richtlinie zum Gesellschaftsrecht (68/151/EWG) modernisiert, insbesondere durch Erleichterung der elektronischen Archivierung von Unterlagen durch Unternehmen in Unternehmens-/Geschäftsregistern.

Die Transparenzrichtlinie wurde in Deutschland mit dem Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz im Januar 2007 umgesetzt; das Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie Unternehmensregister (EHUG) ist in Deutschland ebenfalls im Januar 2007 in Kraft getreten.

Bericht des Gemeinsamen Forums zur Kundenangemessenheit von Finanzprodukten

06.05.2008

Das Gemeinsame Forum, das 1996 unter der Ägide des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS), der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) und der internationalen Vereinigung der Versicherungsaufsichten (International Association of Insurance Supervisors, IAIS) erschaffen wurde, hat einen Bericht mit dem Titel Kundenangemessenheit im Einzelverkauf finanzieller Produkte und Dienstleistungen (Customer Suitability in the Retail Sale of Financial Products and Services) veröffentlicht.

Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

Customer Suitability in the Retail Sale of Financial Products and Services (vollständiger Bericht, 89 Seiten, 402 KB)

Abstrakt

Pressemitteilung

Der Bericht zur Kundenangemessenheit stellt dar, wie Aufsichten und regulierte Unternehmen im Banken-, Wertpapier- und Versicherungssektor mit Risiken umgehen, die aus dem Einzelverkauf unangemessener Finanzprodukte entstehen. Das Gemeinsame Forum hat sowohl die Informationen geprüft, die den Anlegern zur Verfügung gestellt werden, als auch die Anforderungen an die Unternehmen hinsichtlich der Einschätzung, ob die empfohlenen Anlageprodukte für die entsprechenden Anleger geeignet sind. Der Schwerpunkt des Berichts liegt allein auf Anforderungen in Einzelverkauf von Finanzprodukten, die eine bedeutende Anlagekomponente enthalten. Das Gemeinsame Forum bewertete anlagebasierte Versicherungsprodukte und Versicherungsprodukte mit Anlagekomponente aber keine Versicherungsverträge, die nur der Absicherung von Risiken gelten.

Folgen Sie dieser Verknüpfung zu unserer Informationsseite zur Finanzmarktkrise. Unter „Finanzmarktkrise‟ verstehen wir die gegenwärtigen Unruhen an den Finanzmärkten der Welt und die Reaktionen darauf von verschiedenen internationalen, regionalen und nationalen Organen.

Accounting Roundup – Ausgabe April 2008

06.05.2008

Unsere US-amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP haben die Aprilausgabe ihres Accounting Roundup-Newsletters herausgebracht (in englischer Sprache, 299 KB).

Die Ausgabe umfasst folgende Themen:

Entwicklungen beim FASB

FASB veröffentlicht eine Position des Stabs für Unternehmen, die aus der Insolvenz herauskommen

FASB veröffentlicht Leitlinien zu immateriellen Vermögenswerten, die Gegenstand einer Verlängerung oder Erneuerung sind

FASB-Kodifizierung um SEC-Inhalte ergänzt

FASB aktualisiert FAS 133-Anwendungsleitlinien

FAF und FASB werden Gastgeber internationalen Rechnungslegungsstandardforums

FASB und chinesischer Standardsetzer unterzeichnen Arbeitsabkommen

Erwägung von Kreditrisiken in der Einschätzung der Effektivität von Fair Value Hedges

Entwicklungen bei der Securities and Exchange Commission (SEC)

SEC verabschiedet Änderungen an Formular S-11

SEC schaltet Internetseite zur Erleichterung des Vergleichs von Investmentfonds frei

Warum Sie über XBRL Bescheid wissen müssen

Entwicklungen bei der PCAOB

PCAOB verabschiedet neue Regeln zu Unabhängigkeit und Berufsethik

PCAOB kündigt Foren 2008 zur Prüfung im Geschäftsfeld kleiner Unternehmen an

Entwicklungen beim GASB

GASB schlägt Änderungen an Konzeptverlautbarung 2 vor

GASB nimmt drei neue Projekte auf die Agenda

Internationale Entwicklungen

Überarbeitung der Verfassung der IASC-Stiftung

Frühere Ausgaben von Accounting Roundup finden Sie hier.

DSR verabschiedet DRS 16

06.05.2008

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat am 5.5.2008 in Öffentlicher Sitzung den Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr.

16 Zwischenberichterstattung (DRS 16) verabschiedet und dem Bundesministerium für Justiz (BMJ) zur Bekanntmachung vorgelegt. Die entsprechende Pressemitteilung des DRSC können Sie hier einsehen.

IFRS sind „höchst positive Errungenschaft‟

05.05.2008

In Anmerkungen bei einer von der US-amerikanischen Handelskammer geförderten Konferenz zu amerikanisch-europäischer Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden (Remarks at a Conference on US– EU Regulatory Cooperation) sprach Mark Sobel von der Abteilung für internationale Fragen des US-amerikanischen Finanzministeriums von IFRS als einer „höchst positiven Errungenschaft‟ für die Finanzmärkte weltweit.

Nachfolgend die Übersetzung eines Auszugs aus seinen Anwerkungen:

Konvergenz der Bilanzierung: Als Konsequenz aus den Bilanzierungsaspekten des „Fahrplans‟ [hinsichtlich der Konvergenz von US-GAAP und IFRS] entschied die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) Ende 2007, die Anforderung bezüglich der Überleitung auf US-GAAP für diejenigen ausländischen Unternehmen fallen zu lassen, die Abschlüsse nach IFRS wie vom IASB herausgegeben erstellen. Außerdem wurde um Stellungnahme gebeten, ob es inländischen Unternehmen erlaubt sein sollte, ihre Abschlüsse nach IFRS zu erstellen und einzureichen. Wir haben den Bericht zur Kenntnis genommen, der von der Europäischen Kommission diesen Monat veröffentlicht wurde und in dem festgehalten wird, dass US-amerikanische Rechnungslegungsgrundsätze die Kriterien erfüllen, die für die Anerkennung als den IFRS „gleichwertig‟ aufgestellt wurden. Nun warten wir auf auf die formelle Entscheidung, dieses Ergebnis anzuerkennen, mit der wir ganz sicher im Laufe des Jahres rechnen. Es verdient hervorgehoben zu werden, dass diese Arbeit zusammen mit den Bemühungen, weltweit angewendete Rechnungslegungsstandards zu konvergieren, die Aussicht bietet, dass Unternehmen einen einzigen Abschluss für ihre Aktivitäten weltweit einsetzen können. Dies bringt umfangreichen Nutzen in Bezug auf verminderte Kosten und größere Effizienz mit sich. Dies ist eine höchst positive Errungenschaft, und die SEC und die EU verdienen höchstes Lob für ihre Arbeit der Vergangenheit, die dafür gesorgt hat, dass die Bemühungen von Erfolg gekrönt wurden.

Materialien zur öffentlichen Diskussion des DSR vom 30. April 2008

05.05.2008

Der Deutsche Standardisierungs Rat (DSR) hatte zum 30. April 2008 alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen zu einem Diskussionsforum zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital eingeladen.

Mitglieder des Podiums waren Prof. Dr. Manfred Bolin (Generalsekretär des DRSC), Dr. Andreas Barckow (Mitglied des DSR und National IFRS Experts Leader von Deloitte), Dr. Martin Schmidt (Projektmanager beim DRSC) und Wayne Upton (Direktor für internationale Aktivitäten des IASB).

Herr Prof. Dr. Bolin eröffnete die Veranstaltung mit einem Überblick über den aktuellen Stand der Diskussion bezüglich der Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital nach IFRS, US-GAAP und HGB und erläuterte die gemeinsamen Probleme der jeweiligen Kapitalabgrenzungen.

Herr Dr. Schmidt stellte die drei in den vorläufigen Ansichten des FASB zu Finanzinstrumenten mit Merkmalen von Eigenkapital enthaltenen Ansätze - Basic Ownership-Ansatz, Ownership/Settlement-Ansatz und Reassessed Expected Outcomes-Ansatz - dar und illustrierte die Anwendung und praktische Implikationen.

Herr Dr. Barckow erläuterte das aktuelle PAAinE-Diskussionspapier Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital und den darin entwickelten Verlustabsorptionsansatz (Loss Absorption Approach).

Folgende Dokumente stehen Ihnen jetzt auf der Seite des DRSC zur Verfügung:

die Präsentation (743 KB), die die Grundlage für die Diskussion bildete, und

das Protokoll der Veranstaltung (12 KB).

IDW äußert sich zu steuerlichen Auswirkungen des BilMoG

04.05.2008

In einem Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen nimmt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Stellung zu den steuerlichen Auswirkungen des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG).

Im Schreiben des IDW (93 KB) heißt es:

Wir begrüßen die mit dem Reformvorhaben verfolgten Ziele, insbesondere das deutsche Bilanzrecht zu einer dauerhaften und im Verhältnis zu den internationalen Rechnungslegungsstandards vollwertigen, aber kostengünstigeren und einfacheren Alternative weiterzuentwickeln, ohne die Eckpunkte des HGB-Bilanzrechts aufzugeben. Die HGB-Bilanz soll auch in Zukunft Grundlage der Ausschüttungsbemessung und der steuerlichen Gewinnermittlung bleiben. Besonders hervorzuheben ist das Bestreben des Gesetzgebers, das Reformvorhaben steuerneutral auszugestalten. Einige der vorgesehenen Regelungen werden sich allerdings steuerlich Gewinn erhöhend auswirken. Ferner wird es trotz der vorgesehenen Abschaffung nicht mehr zeitgemäßer Wahlrechte [...] Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz geben.

Kanadische Finanzinstitute dürfen IFRS nicht vorzeitig anwenden

04.05.2008

Obwohl die kanadischen Wertpapieraufsichten um Stellungnahme dazu gebeten haben, ob öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen in Kanada IFRS schon ab 2009 übernehmen dürfen – zwei Jahre früher als der kanadische Standardsetzer (Canadian Accounting Standards Board, AcSB) dies vorschreibt –, hat die kanadische Aufsicht für Finanzinstitute (Canadian Office of the Superintendent of Financial Institutions, OSFI) eine Verlautbarung an alle öffentlich regulierten Finanzinstitute (Federally Regulated Financial Institutions, FRFI) herausgegeben (Notice to All Federally Regulated Financial Institutions in englischer Sprache, 33 KB), derzufolge sie IFRS nicht vorzeitig anwenden sollen.

Begründet wird dies im Wesentlichen mit mangelnder Vergleichbarkeit. In Kanada gibt es an die 500 FRFI. Folgende Punkte werden in der Verlautbarung der OSFI genannt:

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