G-20-Spitzen unterstützen globale Rechnungslegungsstandards

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07.04.2009

Im Kommuniqué, das die Spitzen der Gruppe der Zwanzig (G-20) nach ihrem Gipfel am 2. April 2009 in London veröffentlichten (in englischer Sprache, 126 KB), werden die Standardsetzer aufgefordert "dringend mit den Aufsichten und Regulierungsbehörden zusammenzuarbeiten, um die Standards zur Bewertung und zur Risikovorsorge zu verbessern und einen einzigen Satz hochwertiger globaler Rechnungslegungsstandards zu entwickeln." Diese Empfehlung baut auf einer Empfehlung aus dem Abschlussbericht der G-20-Arbeitsgruppe Nr. 1 Verbesserung verlässlicher Regulierung und Stärkung der Transparenz auf (in englischer Sprache, 698 KB), der am 25. März 2009 veröffentlicht worden war und in dem ebenfalls die globale Übernahme eines einzigen Satzes von Rechnungslegungsstandards empfohlen worden war.

Im Bericht wird auch empfohlen, dass Vertreter aufstrebender Märkte stärker in die IASCF-/ IASB-Struktur eingebunden werden sollten.

Empfehlung 23: Der IASB sollte seine Bemühungen erhöhen, globale Konvergenz hin zu einem einzigen Satz hochwertiger Rechnungslegungsstandards dadurch zu erzielen, dass die Erfahrungen von Ländern, die diesen Prozess abgeschlossen haben, sowie fachliche Hilfeleistungen zur Verfügung gestellt werden.

— Verantwortlichkeit: IASB — Zeitplan: Herbst 2009 — Überwachung: Erweitertes FSF*

Der langfristige Nutzen, der wahrscheinlich aus der Verwendung eines abgestimmten Satzes internationaler Rechnungslegungsstandards entstehen wird, ist beträchtlich – insbesondere in Hinblick auf Markttransparenz und Kosten. Obwohl es in manchen Fällen angemessen sein kann, die IFRS an nationale Umstände anzupassen anstatt sie vollständig zu übernehmen, um landesspezifische Charakteristika von Märkten zu berücksichtigen, höhlt dies den Nutzen eines globalen Satzes von Rechnungslegungsstandards aus.

Die Arbeitsgruppe empfiehlt, dass der IASB den Übergang auf einen einzigen Satz hochwertiger weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards dadurch erleichtert, dass die Erfahrungen von Ländern, die diesen Prozess abgeschlossen haben, sowie weltweit fachliche Hilfeleistungen zur Verfügung gestellt werden.

Der Bericht enthält auch Empfehlungen zur Risikovorsorge und zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert.

Empfehlung 13: Die Standardsetzer sollten den bilanziellen Ansatz von Kreditverlustvorsorgen stärken, in dem sie alternative Ansätze zum Ansatz und zur Bewertung von Kreditverlusten erwägen, die eine größere Bandbreite von verfügbaren Kreditinformationen berücksichtigen. Sie sollten auch Änderungen an einschlägigen Standards prüfen, die gegenläufige Tendenzen abmildern, die mit der Fair-Value-Bilanzierung in Zusammenhang stehen. Das gilt auch in Bezug auf Verbesserungen von Bewertungen, wenn die Daten oder Modelle schwach sind. Die Standardsetzer und die Aufsichtsbehörden sollten zusammenarbeiten, um Lösungen zu identifizieren, die im Einklang mit den sich ergänzenden Zielen von Förderung der Stabilität des Finanzsektors und Gewähr von Transparenz hinsichtlich dargestellter wirtschaftlicher Ergebnisse im Abschluss stehen.

— Verantwortlichkeit: Standardsetzer, BCBS** — Zeitplan für die Entwicklung: strategisches Ziel Herbst 2009 — Zeitplan für die Umsetzung: wie sachgerecht, mit Erörterung mit dem Sektor und Koordinierung durch das erweiterte FSF — Überwachung: Erweitertes FSF

Während die Standardsetzer im Grunde einig sind, dass solche antizyklischen Rückstellungsmechanismen aus Perspektive der Finanzmarktstabilität wünschenswert sind, argumentieren sie, dass Rückstellungen, die nicht bereits eingetretene Kreditverluste widerspiegeln, die Integrität von Abschlüssen mindern würden, deren Zweck es sei, eine objektive und akkurate Darstellung der finanziellen Situation eines Unternehmens zu liefern.

Es gibt jedoch auch die Ansicht, dass eine der wichtigsten Lektionen, die aus der gegenwärtigen Krise zu lernen ist, ist, dass die Rechnungslegungsstandards eben nicht geholfen haben, die finanzielle Situation von Unternehmen akkurat darzustellen, da sie Informationen, die hinsichtlich Risiken vorliegen, nicht berücksichtigen. Während die Zusammenarbeit zwischen Aufsichten und Prüfern wichtig ist, besteht sie schon, damit sie aber greifen kann, muss es die Erkenntnis geben, dass die Rechnungslegungsstandards gestärkt werden müssen, um die Risiken im gesamten Zyklus besser darzustellen. Eine Abmilderung der Prozyklizität, die aus Rückstellungsmechanismen entstehen, erfordert, dass der BCBS und die Standardsetzer zusammenarbeiten, um Lösungen zu identifizieren, die im Einklang mit den sich ergänzenden Zielen von Förderung der Stabilität des Finanzsektors und Gewähr von Transparenz hinsichtlich dargestellter wirtschaftlicher Ergebnisse im Abschluss stehen.

Empfehlung 22: Die Standardsetzer sollten ihre Bemühungen verstärken, die Komplexität der Standards für die Berichterstattung über Finanzinstrumente zu reduzieren und die Standards für die Darstellung zu verbessern, um den Adressaten von Abschlüssen eine bessere Einschätzung der Unsicherheit im Zusammenhang mit der Bewertung von Finanzinstrumenten zu ermöglichen.

— Verantwortlichkeit: Standardsetzer — Zeitplan: Herbst 2009 — Überwachung: Erweitertes FSF

Um Transparenz zu unterstützen und den Adressaten von Abschlüssen eine Einschätzung des finanziellen Zustands eines Unternehmens zu ermöglichen, muss eine Bewertung zum beizulegenden Zweitwert durch ausreichend Angabestandards zu Bewertungsmethoden unterstützt werden. Wenn Bewertungsmodelle zur Anwendung kommen, müssen im Anhang zum Abschluss eine Beschreibung der getroffenen Annahmen und eine Erörterung der Häufigkeit alternativer Eingaben in das Bewertungsmodell vorhanden sein.

Die Arbeitsgruppe empfiehlt, dass die Bemühungen, die Komplexität der Rechnungslegungsstandards für Finanzinstrumente zu reduzieren und die Angabestandards zu verbessern, verstärkt werden, um den Adressaten von Abschlüssen eine bessere Einschätzung der Unsicherheit im Zusammenhang mit der Bewertung von Finanzinstrumenten zu ermöglichen.

*) Das Finanzstabilitätsforum (FSF) soll nach Absichtserklärung aus dem Kommuniqué erweitert und gestärkt werden (Punkt 15). **) Baseler Ausschuss zur Bankenaufsicht (Basel Committee for Banking Supervision)

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