Februar

Sollen IFRS für alle japanischen börsennotierten Unternehmen gefordert werden?

16.02.2009

Die Finanzdienstleistungsbehörde von Japan (Financial Services Agency of Japan, FSAJ) – die Wertpapieraufsicht in Japan – hat mit einer öffentliche Konsultation hinsichtlich der Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) in Japan begonnen.

Das offizielle Konsultationspapier – bekannt als der Zwischenberichtsentwurf des Rechnungslegungsrats – ist in japanischer Sprache verfasst. Die FSAJ hat jedoch eine vorläufige und inoffizielle englische Übersetzung des Zwischenberichtsentwurfs veröffentlicht (98 KB). In der die Ankündigung der Konsultation begleitenden englischsprachigen Presseerklärung der FSAJnennt die FSAJ die beiden folgenden Hauptpunkte des Zwischenberichtsentwurfs:

Die freiwillige Anwendung der IFRS könnte beispielsweise für Konzernabschlüsse bestimmter börsennotierter Unternehmen von der Berichtsperiode an gestattet werden, die am 31. März 2010 endet. Die Entscheidung kann allerdings erst nach der Beurteilung verschiedener Faktoren getroffen werden.

Die Entscheidung hinsichtlich der verpflichtenden Anwendung der IFRS könnte wohl so etwa 2012 getroffen werden. Dieser Zeitpunkt könnte sich jedoch in Abhängigkeit verschiedener Faktoren und der Ergebnisse der Umsetzung der freiwilligen Anwendung der IFRS nach hinten oder nach vorn verschieben.

Inhalt des Zwischenberichtentwurfs:

I. Internationale Entwicklungen der Rechnungslegungsstandards 1. Fortschritt bei der Konvergenz der Rechnungslegungsstandards 2. Entwicklungen in anderen Ländern hinsichtlich einer IFRS-Anwendung

II. Die Richtung für die japanischen Rechnungslegungsprinzipien 1. Die Notwendigkeit fortgeführter Konvergenz der japanischen Rechnungslegungsprinzipien 2. Sachverhalte in Bezug auf die Anwendung der IFRS in Japan und der geforderte Ansatz (1) Grundlegendes Konzept hinsichtlich der Anwendung der IFRS durch japanische Unternehmen (2) Sachverhalte in Bezug auf die Anwendung der IFRS (3) Freiwillige Anwendung der IFRS (4) Erwägungen hinsichtlich einer künftigen verpflichtenden Anwendung

III. Schritte zu weiteren künftigen Handlungen

Die Kommentierungsfrist endet am 6. April 2009.

IFRS-Erwägungen für Prüfungsausschüsse

16.02.2009

Unsere amerikanischen Kollegen haben die Publikation IFRS-Erwägungen für Prüfungsausschüsse veröffentlicht (in englischer Sprache, 238 KB).

Die deutliche weltweite Bewegung in Richtung der IFRS sowie jüngste Tätigkeiten der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchance Commission, SEC) haben zu der Notwendigkeit für Prüfungsausschuss und Unternehmensleitung geführt, dass die möglichen Kosten, Nutzen und andere Auswirkungen eines Übergangs auf die IFRS erörtert werden. Da Prüfungsausschüsse eine treuhänderische Verantwortung besitzen, das Wohl der Aktionäre zu schützen und die Integrität der Rechnungslegungsprozesses des Unternehmens zu beaufsichtigen, ist ihre Mitwirkung beim Übergang auf die IFRS von entscheidender Bedeutung. Die vorliegende 21-seitige Publikation ist dazu gedacht, Mitgliedern in Prüfungsausschüssen bei der Vorbereitung auf sinnvolle und effektive Unterhaltungen über die IFRS behilflich zu sein und beinhaltet:

einen groben Überblick über die IFRS-Rechnungslegungsanforderungen und mögliche Unterschiede zwischen den IFRS und den US-amerikanischen allgemein akzeptierten Rechnungslegungsgrundsätzen (U.S. Generally Accepted Accounting Principles, US-GAAP),

Umsetzungserwägungen sowie

wesentliche Fragen, die Prüfungsausschüsse stellen sollten.

Anwendung der IFRS in der Mongolei vorgeschrieben

16.02.2009

Wir haben eine neue Länderseite zur Rechnungslegung in der Mongolei für Sie angelegt.

Unsere tabellarische Übersicht über die Anwendung der IFRS weltweit haben wir ergänzt, um die in der Mongolei geltenden Anforderungen wie folgt widerzuspiegeln:

Rechnungslegungsstandards. Im mongolischen Gesetz über die Rechnungslegung ist vorgeschrieben, dass alle profitorientierten und alle gemeinnützigen Unternehmen einschließlich der kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU), der Unternehmen im Staatsbesitz und anderer Unternehmen ihre Abschlüsse in vollständiger Übereinstimmung mit den IFRS erstellen müssen.

Prüfung. Im Prüfungsgesetz ist vorgeschrieben, dass die Abschlüsse der folgenden Arten von Unternehmen von einem unabhängigen Prüfer geprüft werden müssen: börsennotierte Unternehmen oder Unternehmen, die eine Börsennotierung anstreben; große und mittelgroße Unternehmen; Unternehmen mit ausländischen Anteilseignern; Unternehmen, die sich vollständig oder teilweise im Staatsbesitz befinden; Finanzinstitute einschließlich Banken, Versicherungen, Börsenmaklern und Anlagefonds. Prüfungsstandards werden vom Prüfungsausschuss des mongolischen Wirtschaftsprüferinstituts verabschiedet.

Lehrbuch zu Swiss GAAP FER erschienen

16.02.2009

Im Januar 2009 ist ein Lehrbuch zu Swiss GAAP FER mit dem Titel «Swiss GAAP FER — Erläuterungen, Illustrationen und Beispiele» im Handel erschienen.

Im Zentrum des neuen Lehrbuchs stehen die Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER). Jede Fachempfehlung wird erläutert, es werden die relevanten Problemstellungen gezeigt und praxisgerechte Lösungen präsentiert. Die Kapitel sind durch anschauliche Illustrationsbeispiele ergänzt. Abgerundet wird das Lehrbuch durch eine Gesamtfallstudie, welche die konkrete Anwendung der Swiss GAAP FER am Beispiel eines Konzerns aufzeigt. Die Autoren des Lehrbuchs sind mehrheitlich Mitglieder des Fachausschusses der FER, aber das Lehrbuch ist kein offizieller Erlass der FER. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung der Stiftung für Empfehlungen zur Rechnungslegung.

Pakistan gewährt 'Lockerung' von IAS 39

15.02.2009

Die Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde von Pakistan hat eine 'Lockerung' der Verschriften von IAS 39 gewährt, indem Unternehmen erlaubt wird, Wertminderungsverluste auf zur Veräußerung verfügbar klassifizierte Beteiligungstitel gegen das Eigenkapital zu buchen, anstatt sie erfolgswirksam zu erfassen - wie das in IAS 39 vorgesehen ist.

Die entsprechende Ankündigung können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 79 KB). Die 'Lockerung' gilt bis zum 31. Dezember 2009. Sie wurde in Antwort auf Bitten von verschiedenen pakistanischen Finanzinstitutionen einschließlich Publikumsfonds, Versicherungsunternehmen, Leasinggesellschaften, Banken und der Produktionsunternehmen im Allgemeinen gewährt. Die Aufsichtsbehörde sagte, dass sie die Lockerung gewährt habe, weil die erfolgswirksame Erfassung von Wertberichtigungen auf als zur Veräußerung verfügbar klassifizierte Beteiligungstitel 'nicht die richtige finanzielle Ertragskraft der Unternehmen widerspiegele'. Dessen ungeachtet wird in der Bekanntmachung der Aufsicht ausgeführt, dass 'diejenigen Unternehmen, die willens sind, den vollen Anforderungen von IAS 39 nachzukommen, dazu ermuntert werden'. Die früheren und derzeitigen Präsidenten des pakistanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of Pakistan, ICAP) drückten ihre Unterstützung für die 'Lockerung' aus. Asad Ali Shah, der gegenwärtige Präsident des ICAP, sagte, dass 'derartige Abweichungen von den IFRS in außerordentlichen Situationen auch anderswo in der Welt gesehen wurden'. Die Wettbewerbsaufsicht von Pakistan drückte gleichwohl Bedenken dahingehend aus, dass eine Nichterfassung von Verlusten als irreführende Vermarktung von Wertpapieren aufgefasst werden könnte.

 

Zweite Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise

15.02.2009

Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) wurde gemeinsam von IASB und FASB eingerichtet, um Rechnungslegungssachverhalte zu erwägen, die im Zuge der weltweiten Finanzmarktkrise entstanden sind (siehe dazu unsere Meldung vom 30. Dezember 2008).

Ihr Zweck liegt darin, beiden Boards deutlich zu machen, welche Rolle die Bilanzierung während der Krise gespielt hat, und mögliche Änderungen vorzuschlagen. Die FCAG hielt ihre zweite Sitzung am 13. Februar 2009 in New York ab. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift, die die Beobachter von Deloitte von der Sitzung angefertigt haben. Für weitergehende Informationen verweisen wir auf unsere Seite zur Finanzmarktkrise.

Sitzung der Beratungsgruppe von FASB und IASB zur Finanzmarktkrise13. Februar 2009

Die Mitglieder der FCAG erörterten verschiedene Sachverhalte vom Schwerpunkt und Zweck von Abschlüssen bis hin zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Nachfolgend geben die Höhepunkte der erörterten Sachverhalte wieder.

Zielsetzung von Abschlüssen

Die Mitglieder der FCAG stimmten grundsätzlich darin überein, dass sich Abschlüsse in erster Linie an Anleger wenden, zu denen eine große Bandbreite an Interessenten einschließlich Kapitalgebern, Anlegern und Kreditgebern gehören. Die Mitglieder stimmten auch darin überein, dass das gemeinsame Projekt zur Darstellung des Abschlusses sowie XBRL die Weise, wie Nutzer den Abschluss ansehen, wesentlich verbessern werden.

Abschlüsse vs. Finanzstabilität

Die Mitglieder stimmten grundsätzlich darin überein, dass Abschlüsse dem Zweck dienen müssten, Nutzern beim Treffen sachkundiger Entscheidungen durch Zurverfügungstellung transparenter Informationen behilflich zu sein. Daneben stimmten die meisten zu, dass die Bilanzierung nicht dazu verwendet werden sollte, der Prozyklizität entgegenzuwirken, sondern neutral sein soll. Zudem stimmten die Mitglieder im Großen und Ganzen darin überein, dass es Aufgabe der Aufsichtsbehörden sei, Finanzstabilität sicherzustellen, und dass die Berücksichtigung der Finanzstabilität im Abschluss dessen Transparenz gefährde.

Dynamische Risikovorsorge für die Ansammlung regulatorischen Kapitals

Hinsichtlich der Anwendung 'dynamischer Risikovorsorge wurden unterschiedliche Ansichten vorgestellt und erörtert. Einige Mitglieder äußerten Bedenken, dass, wenn man Unternehmen erlaube, Rücklagen zu schaffen (ohne über sachgerechte Leitlinien oder Regulierung zu verfügen), dies zur Gestaltung von Ergebnissen führen könne; dagegen schlugen andere vor, dass Aufsichtsbehörden Mindestanforderungen für die Kapitalausstattung schaffen sollten, die die Reservenbildung treiben sollten.

Der Vorsitzende des IASB äußerte Bedenken, dass dynamische Risikovorsorge zu einer Entstellung der Gewinn- und Verlustrechnung führen werde und schlug vor, dass Aufsichtsbehörden und Standardsetzer gemeinsam daran arbeiten sollten, herauszufinden, wie man die Auswirkung dynamischer Risikovorsorge am besten in der Bilanz darstellen können, d.h. über das Eigenkapital ohne Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung. Bestimmte Mitglieder unterstützten diese Ansicht, indem sie empfahlen, dass die Bilanzierung nicht geändert werden solle, um aufsichtsrechtliche Kapitalanforderungen zu befriedigen. Bestimmte Mitglieder empfahlen zudem, dass die Aufsichtsbehörden Unternehmen verbieten sollten, solche Kapitalrücklagen (die im Eigenkapital gebildet werden) über Dividenden oder Aktienrückkäufe auszuschütten, um die Angemessenheit dieser Rücklagen zu erhalten.

Obwohl dieser Sachverhalt breit erörtert wurden, empfahl der Vorsitzende der FCAG, diesen Sachverhalt gründlicher auf der Sitzung am 5. März zu diskutieren; zuvor solle ein Konzeptpapiere zur dynamischen Risikovorsorge an die Mitglieder verteilt werden. In dem Konzeptpapier würden die beiden Modelle erörtert (d.h. ergebniswirksame oder -neutrale Veränderung der Rückstellungen) und das Konzept der dynamischen Risikovorsorge dahingehend auszuweiten, dass es nicht nur für Kredite, sondern auch für andere Finanzinstrumente Geltung erlangen würde.

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Der Vorsitzende der FCAG hob hervor, dass die Studie zur Marktwertbilanzierung der SEC zu dem Ergebnis gekommen sei, dass der beizulegende Zeitwert lediglich für die Bewertung einer Minderheit von Vermögenswerten und Schulden bei den untersuchten Finanzinstitutionen verwendet würde und nicht für das Zusammenbrechen der Finanzinstitutionen verantwortlich gemacht werden könne. Tatsächlich wiesen Mitglieder darin hin, dass Kreditverluste (wie in der Studie hervorgehoben) der wesentliche Treiber der Bankzusammenbrüche waren.

Bestimmte Mitglieder der FCAG hoben hervor, dass der wirkliche Sachverhalt darin bestünde, wie das Konzept des beizulegenden Zeitwerts bei gestörten Märkten anzuwenden sei. Diese Mitglieder waren auch der Ansicht, dass die Erfassung unrealisierter Erträge bei Schulden (infolge einer Herabstufung der Bonität) keine nützliche Wiedergabe der Ertragskraft der Bank zur Verfügung stelle und zu einer fehlerhaften Darstellung der wirklichen Verluste führe, die durch solche Erträge unterdrückt würden. Die Mitglieder stellten zudem fest, dass Standards 157 Flexibilität bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts gewähre, welche die Anwendung erheblichen Ermessens erfordere, aber infolge von Rechtsrisiken und dem Risiko der Anzweiflung im Nachhinein zu einer fehlerhaften Anwendung des Konzepts des beizulegenden Zeitwerts führe.

Darüber hinaus stimmten die Mitglieder darin überein, dass der beizulegende Zeitwert Transparenz biete; gleichwohl sollten die Boards (IASB und FASB) weiter daran arbeiten sollten, Methoden zur Verbesserung des Konzepts des beizulegenden Zeitwerts zu untersuchen, bevor dessen Anwendung auf andere finanzielle Vermögenswerte und Schulden ausgedehnt werde.

Zudem waren sich die Mitglieder darin einig, dass das Modell der gemischten Bewertungsmaßstäbe überprüft werden solle und dass die Boards eine Vereinfachung der Leitlinien für Wertminderungen erwägen sollten.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung der FCAG gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

Kann die Rechnungslegung vereinfacht werden?

15.02.2009

Die Weltweite Bilanzierungsvereinigung (Global Accounting Alliance, GAA) hat einen Bericht mit dem Titel 'Vorstoß zum Kern der Sache – Kann die Rechnungslegung vereinfacht und nützlicher gemacht werden?' veröffentlicht.

Die GAA ist eine Vereinigung berufsständischer Bilanzierungsgremien in neun bedeutenden Kapitalmärkten und hat insgesamt 750.000 berufsständische Mitglieder in mehr als 140 Ländern. Der Bericht basiert auf Interviews, die 2008 mit Finanzregulatoren aus Australien, China, der Europäischen Kommission, Frankreich, Kanada, Südafrika, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten, internationalen Regulatoren sowie den großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geführt wurden. Zu den Interviewten gehören der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie und Jeff Willemain, bei Deloitte Touche Tohmatsu weltweit als Geschäftsführender Partner für Regulatorische Fragen und Risikomanagement zuständig. Die Untersuchung wurde durchgeführt, um die Hemmnisse zu einem mehr Prinzipien-basierten Bilanzierungsregime und die zunehmende Komplexität und Detailfülle in den Abschlüssen der Unternehmen zu erwägen. Die GAA organisiert eine Reihe von Gesprächsrunden wo Regulatoren und andere an der Rechnungslegung Interessierte rund um den Globus damit beginnen können, Ideen, die aus dieser Untersuchung erwachsen, zu erörtern.

Die GAA schlägt vor, dass die wesentlichen Beteiligten an der Rechnungslegung eine Reihe an Fragen dahingehend erwägen sollten, dass daraus einige Empfehlungen, auf die man sich einigt, erwachsen. Die GAA beabsichtigt, international eine Reihe von Veranstaltungen abzuhalten, wo eine derartige Erörterung stattfinden kann. Bei den Fragen handelt es sich um die folgenden:

  1. Sollte ein internationaler Rahmen für Bilanzierungsstands, auf den man sich einigt, mit einer klaren Hierarchie verwendet werden, die aus (i) einem Rahmenkonzept, (ii) Prinzipien-basierten Standards und (iii) begrenzten, aber verpflichtend anzuwendenden Leitlinien besteht?
  2. Sollten Leitlinien für Ersteller und Prüfer hinsichtlich der Ausübung von Ermessen bei der Anwendung Prinzipien-basierter Standards und bei der Dokumentation der Gründe für die getroffenen Ermessensentscheidungen zur Verfügung gestellt werden?
  3. Sollten Regulatoren dazu aufgefordert werden, ein vernünftiges Maß an Abweichung bei Bilanzierungsbehandlung zu akzeptieren und einen effektiveren, am Ergebnis ausgerichteten Ansatz der Regulierung zu verwenden?
  4. Sollte ein einziger abschließend definierter Satz an Mehrzweckabschlüssen beibehalten werden?
  5. Sollten Standardsetzer dazu ermuntert werden, Verlautbarungen, die als überflüssig angesehen werden, fallen zu lassen?
  6. Wie kann die Geschäftsleitung von Unternehmen dazu ermuntert werden, hochwertigere Kommunikation zur Verfügung zu stellen?
  7. Sollte ein internationaler Rahmen für einen überblicksartigen, zusammenfassenden Abschluss entwickelt werden, um Privat- und weniger erfahrene Anleger mit passgenauen Informationen zu versorgen?
  8. Sollte Mehrzweckabschlüsse im XBRL-Format entwickelt und veröffentlicht werden, um Nutzern zu ermöglichen, sich in die gewünschte Detailtiefe zu begeben?
  9. Sollte die Kommunikation eines Unternehmens durch die Verwendung einer deutlicheren Sprache, weniger Fachtermini und kodierte Sprache sowie einem Fokus auf Klarheit und Transparenz verbessert werden?
  10. Wie hat die jüngste Finanzmarktkrise die Erörterung dieser Sachverhalte beeinflusst?

Sie können den GAA-Bericht Vorstoß zum Kern der Sache – Kann die Rechnungslegung vereinfacht und nützlicher gemacht werden? hier herunterladen (in englischer Sprache, 880 KB).

Neues Aussehen, neue Nummerierung von IASB-Verlautbarungen

14.02.2009

Der IASB hat das Aussehen der Umschläge seiner im Rahmen des Standardsetzungsprozesses herausgegebenen Dokumente verändert und Referenznummern eingeführt, um den Adressaten dabei zu helfen, bei den Beratungsdokumenten folgen zu können.

  • Referenznummern. Mit diesen Nummern wird die Art des Dokuments, das Jahr der Veröffentlichung und eine Seriennummer angegeben. So wird mit der Bezeichnung ED/2009/02 beispielsweise angegeben, dass es sich bei dem Dokument um den zweiten vom IASB herauszugebenden Standardentwurf im Jahr 2009 handelt.
  • Umschläge. Die Umschläge der Dokumente sind folgendermaßen farbcodiert: blau für Diskussionspapiere, beige für Standardentwürfe (wie links veranschaulicht) und rot für Standards. Alle Begleitmaterialien wie die Grundlage für Schlussfolgerungen und die Umsetzungsleitlinien werden grau sein. Für Schulungszwecke herausgegebene Publikationen werden entweder einen grünen Umschlag oder einen grünen Balken in der oberen rechten Ecke auf dem Vorderumschlag haben.

    Wirtschaftsprüferexamen in China ändert sich

    13.02.2009

    Das System der chinesischen Wirtschaftsprüferexamen wird reformiert.

    Das abschließende Prüfungsänderungsschema wurde im Januar 2009 veröffentlicht, und das neue System wird 2009 parallel zum gegenwärtigen System laufen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Die wesentlichen Punkte des geänderten Systems sind die folgenden:
    • Prüfungsstruktur. Das Wirtschaftsprüferexamen wird in zwei Zertifikatsebenen unterteilt; jede Ebene wird mit einem eigenen Examen abgeschlossen:
      • Ebene 1: Fachliche Ebene
      • Ebene 2: Umfassende Ebene
    • Hierarchie. Ein Prüfungskandidat kann sich erst zur Prüfung auf der umfassenden Ebene anmelden, wenn er die Prüfung der fachlichen Ebene bestanden hat.
    • Prüfungsturnus. Prüfungen für beide Ebenen werden einmal im Jahr angeboten.
    • Prüfungsthemen. Auf der fachlichen Ebene werden sechs Themenkomplexe geprüft: Rechnungslegung, Prüfung, Finanz- und Kostenmanagement, Wirtschaftsrecht, Steuerrecht und Unternehmensstrategie und Risikomanagement (letzteres wurde neu aufgenommen).

    DSR verabschiedet Stellungnahme zu vorgeschlagenen Änderungen an FAS 133

    13.02.2009

    Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat heute seine Stellungnahme zum FASB-Entwurf vorgeschlagener Änderungen an FAS 133 - Ausnahmen bei eingebetteten Kreditderivaten (Proposed Statement 133 Implementation Issue C22 — Exception Related to Embedded Credit Derivatives) verabschiedet.

    Der DSR moniert, dass der FASB-Entwurf eine abweichende bilanzielle Behandlung eingebetteter Kreditderivate nach US-GAAP im Vergleich zu den IFRS zu unterstützen scheine, obwohl FASB und IASB sich geeinigt haben, dass es keine abweichende Behandlung geben solle und dass die bilanzielle Behandlung in IAS 39.AG30(h) sachgerecht sei. Folgende Dokumente stehen ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

    Stellungnahme des DSR gegenüber dem FASB (40 KB)

    FASB-Entwurf vorgeschlagener Änderungen an FAS 133 (24 KB)

    Correction list for hyphenation

    These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.