März

Überarbeiteter PCAOB-Vorschlag zur Prüfung der Auftragsqualität

05.03.2009

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat einen Prüfungsstandard zu Prüfung der Auftragsqualität (Engagement Quality Review, EQR) erneut zur Stellungnahme veröffentlicht.

Dieser neue Vorschlag spiegelt bedeutende Änderungen gegenüber dem Standard wider, den die PCAOB ursprünglich am 26. Februar 2008 herausgegeben hatte. Mit dem vorgeschlagenen Standard wird ein Rahmenkonzept zur Verfügung gestellt, mit dem ein Prüfer der Auftragsqualität objektiv die bedeutenden Beurteilungen einschätzen kann, die vom Prüfungsteam vorgenommen wurden, und die Schlüsse, die zum Erreichen eines abschließenden Prüfungsurteils gezogen wurden. Die Kommentierungsfrist endet am 20. April 2009.

PCAOB-Vorschlag (in englischer Sprache, 185 KB)

Presseerklärung der PCAOB (in englischer Sprache)

Stellungnahme und Stellungnahmeentwurf von EFRAG

05.03.2009

Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre Stellungnahme zu den Änderungen an IFRIC 9 und IFRIC 16 finalisiert und beim IASB eingereicht.

Des Weiteren hat EFRAG eine Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED 10 Konsolidierte Abschlüsseentworfen. Die Kommentierungsfrist des Stellungnahmeentwurfs endet am 20. März 2009. In den englischsprachigen Presseerklärungen von EFRAG finden Sie Verknüpfungen auf die jeweiligen Dokumente.

Presseerklärung zur Stellungnahme zu den Änderungen an IFRIC 9 und IFRIC 16

Presseerklärung zum Stellungnahmeentwurf zu ED 10

IASB erweitert die Angaben zu Finanzinstrumenten nach IFRS 7

05.03.2009

Der IASB hat Verbesserte Angaben zu Finanzinstrumenten (Änderungen an IFRS 7) herausgebracht.

Die Änderungen sehen erweiterte Angaben über Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert und das Liquiditätsrisiko vor. U.a. wird durch die neuen Angaben Folgendes geändert:

eine Klarstellung, dass die bestehenden Angaben nach IFRS 7 zum beizulegenden Zeitwert getrennt für jede Klasse an Finanzinstrumenten vorgenommen werden muss

eine zusätzliche Angabe jedweder Methodenänderung bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts und der Gründe für die Änderung

eine Einführung einer dreistufigen Hierarchie für die Durchführung von Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert:

1. quotierte Preise (unverändert) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Stufe 1);

2. Inputfaktoren mit Ausnahme quotierter Preise, die auf Stufe 1 enthalten sind, die für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit beobachtbar sind – entweder unmittelbar (d.h. als Preis) oder indirekt (d.h. abgeleitet aus Preisen) (Stufe 2); und

3. Inputfaktoren für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten fußen (nicht beobachtbare Inputfaktoren) (Stufe 3).

eine zusätzlich Angabe für jede Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in der Vermögensaufstellung, welche Hierarchiestufe verwendet wurde und welche Umgliederungen zwischen den Stufen vorgenommen wurden; dabei sind weitere Angaben erforderlich, wann immer Stufe 3 Verwendung findet, einschließlich eines Sensitivitätsmaßes zum Wechsel der Inputdaten

eine Klarstellung, dass die gegenwärtige Fälligkeitsaufstellung für nicht-derivative Finanzinstrumente abgegebene Finanzgarantieverträge beinhalten soll

eine weitere Angabe zu einer Fälligkeitsaufstellung für derivative Finanzverbindlichkeiten

Unternehmen müssen die Änderungen für jährliche Perioden anwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist. Ein Unternehmen muss im ersten Jahr der Anwendung allerdings keine Vergleichsangaben liefern.

Neuer Treuhänderboard beim IVSC

05.03.2009

Der internationale Ausschuss für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Committee, IVSC) hat heute die Ernennung eines neuen Boards von Treuhändern unter dem Vorsitz von Michel Prada, einem ehemaligen Vorsitzenden der französischen Wertpapieraufsicht Autorité des Marchés Financiers, bekanntgegeben.

Die Treuhänder beaufsichtigen die Arbeit des International Valuation Standards Board, der weltweit gültige Standards für die Durchführung von und die Berichterstattung über Bewertungen entwickelt, sowie des International Valuation Professional Board, der Berufsausübungs- und Ausbildungsstandards für Bewerter entwickelt. Die englischsprachige Presseerklärung des IVSC finden Sie hier (75 KB).

Wir nehmen zu den Vorschlägen bezüglich IFRIC 9 und 16 Stellung

05.03.2009

Deloitte hat eine Stellungnahme zum Standardentwurf des IASB bezüglich Änderungen an IFRIC-Interpretationen nach deren Einführung – Vorgeschlagene Änderungen an IFRIC 9 und IFRIC 16 an den IASB übermittelt (in englischer Sprache, 177 KB).

Die vorgeschlagenen Änderungen sind:

IFRIC 9: Ausnahme aus dem Anwendungsbereich von IFRIC 9 von in Verträgen eingebetteten Derivaten, die bei Zusammenschluss von Unternehmen oder Geschäftsbetrieben unter gemeinsamer Kontrolle oder bei der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens erworben wurden.

IFRIC 16: Zulassung, dass Unternehmen als Sicherungsinstrument bei der Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Teilbetrieb ein Instrument designieren dürfen, dass durch den ausländischen Teilbetrieb, der gesichert wird, gehalten wird.

Wir stimmen dem Vorschlag zu, IFRIC 9 zu ändern und drängen auf Verabschiedung. Zugleich fühlen wir uns aber nicht in einer Position, bei der wir den Vorschlag nach Änderung von IFRIC 16 unterstützen können, weil uns nicht klar ist, welche Ausgangslage der Board im Kopf hatte und ob der Kalkül auf alle Situationen anwendbar ist, bei denen das Sicherungsinstrument durch den ausländischen Teilbetrieb, der gesichert wird, gehalten wird. Zudem haben wir einige Bedenken hinsichtlich des vorgeschlagenen Datums des Inkrafttretens der Änderung von IFRIC 16. Alle unsere zurückliegenden Stellungnahmen sind hier.

Brasilien, China und Indien treten dem Fachausschuss von IOSCO bei

04.03.2009

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat ihren Fachausschuss ausgeweitet, um die Wertpapieraufsichtsbehörden von Brasilien, China und Indien aufzunehmen.

IOSCO ist das globale Konsortium der Wertpapierregulatoren. Der Fachausschuss, in dem Aufsichtsbehörden zusammengeschlossen sind, die einige der größeren, entwickelteren und internationaleren Märkte der Welt umfasst, befasst sich mit wesentlichen regulatorischen Sachverhalten im Zusammenhang mit internationalen Wertpapier- und Börsentermingeschäften. Die IFRS und Rechnungslegung im Allgemeinen gehören in den Aufgabenbereich des Fachausschusses. Die Bekanntmachung des Fachausschusses können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 125 KB).

Accounting Roundup – Ausgabe Februar 2009

04.03.2009

Wir haben den Newsletter, der von unseren amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird (in englischer Sprache, 234 KB), zur Verfügung gestellt.

Der Newsletter ist nun nach Themen statt nach Standardsetzern organisiert. Die in dieser Ausgabe behandelten Themen umfassen:

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Arbeitsgruppe zur Informationslieferung bezüglich Bewertungen (Valuation Resource Group, VRG) erörtert auf Sitzung am 5. Februar vier Sachverhalte

Derivative Instrumente und Sicherungsmaßnahmen

IASB schlägt Änderungen an IFRIC-Interpretationen 9 und 16 vor

Sonstige SEC-Angelegenheiten

SEC verlängert Frist zur Stellungnahme zum IFRS-Fahrplan für US-Anleger Comment

SEC veröffentlicht Jahresbericht 2008

SEC gibt neue Auslegungen zu Befolgung und Angaben heraus

Sonstige Prüfungsthemen

CAQ-Berichte zu gemachten Erfahrungen aus internen Kontrollen der Finanzberichterstattung (Internal Control over Financial Reporting, ICFR) bei integrierten Prüfungen

AICPA schlägt Klarstellung und Konvergenz der Prüfungsstandards (Statement of Auditing Standards, SAS) vor

AICPA gibt zwei Standards zur Durchsicht von Zwischenberichtsinformationen heraus

GAO gibt aktualisiertes Handbuch zu Prüfungsinformationen über Systemkontrollen heraus

Sonstige Entwicklungen

COSO gibt Leitlinien zur Beobachtung der internen Kontrollsysteme heraus

GAO gibt Bericht zum Erleichterungsprogramm leistungsgestörter Vermögenswerte frei

Zurückliegende Ausgaben von Accounting Roundup finden Sie hier.

Kodifizierung des FASB tritt zum 1. Juli 2009 in Kraft

04.03.2009

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board weist Ersteller und Prüfer von Finanzberichten dringend auf eine wesentliche Änderung bei den US-amerikanischen Bilanzierungs- und Rechnungslegungsstandards hin.

Am 1. Juli 2009 wird das FASB-Programm zur Kodifizierung von Bilanzierungsstandards (FASB Accounting Standards Codification)die einzige offizielle Quelle offizieller, nicht-staatlicher allgemein akzeptierter Bilanzierungsgrundsätze (Generally Accepted Accounting Principles, GAAP) sein:

Ersetzung bestehender Standards. Vorbehaltlich der Genehmigung durch den FASB wird es ab dem 1. Juli 2009 nur noch eine Ebene offizieller GAAP geben, abgesehen von Leitlinien, die von der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission, SEC) herausgegeben werden. Alle anderweitige Literatur wird nicht offizieller Art sein.

Nachfolgende Herausgabe neuer Standards. Es wird ferner eine wichtige Änderung bei der Verfahrensweise eintreten, wie Standards herausgegeben werden, nachdem die Kodifizierung zu GAAP wird. Der FASB wird nicht länger Statements of Financial Accounting Standards, Interpretations, FASB Staff Positions oder EITF Abstracts herausgeben. Stattdessen werden alle Änderungen an GAAP, unabhängig davon, wie sie derzeit herausgegeben werden, in Form von Aktualisierungen an der Kodifizierung herauskommen.

Um die kommenden Änderungen zu erläutern, haben unsere Kollegen eine Nachricht mit dem Titel Wesentliche Änderungen an der Struktur von US-GAAP für den 1. Juli 2009 beschlossen eingestellt (in englischer Sprache, 37 KB), die in der Dezemberausgabe 2008 von The FASB Report erschienen ist und mit Genehmigung der Financial Accounting Foundation, 401 Merritt 7, Norwalk, Connecticut, USA eingestellt wurde.

Zehn Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU

04.03.2009

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.

Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 3. März 2009 herunter (in englischer Sprache, 112 KB). Derzeit wurden die folgenden zehn IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

Standards

IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS – neu strukturierter Standard (2008)

IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008)

Interpretationen

IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien

IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb

IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer

IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden

Änderungen

IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008)

IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung– Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren

IAS 39 Änderungen in Bezug auf die Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte

IAASB schließt sein 'Klarheitsprojekt' ab

04.03.2009

Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat sein 'Klarheitsprojekt' mit der Freigabe der letzten sieben klargestellten internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) abgeschlossen.

Insgesamt gibt es nun 36 neue aktualisierte und klargestellte ISA und einen klargestellten internationalen Standards zu Qualitätskontrollen. Der IAASB hat auch ein neues Klarheitszentrum auf der Internetseite des IAASB eingerichtet. Die Titel der sieben endgültigen, klargestellten ISA lauten wie folgt:

ISA 210 (neu gefasst) Vereinbarung der Auftragsbedingungen;

ISA 265 Berichterstattung des Abschlussprüfers über festgestellte Kontrollschwächen an diejenigen, die mit Unternehmensverfassung und Geschäftsleitung betraut sind;

ISA 402 (überarbeitet und neu gefasst) Abschlussprüfung bei teilweiser Auslagerung der Rechnungslegung auf Dienstleistungsunternehmen;

ISA 700 (neu gefasst) Abfassung eines Prüfungsurteils und Berichterstattung über den Abschluss;

ISA 800 (überarbeitet und neu gefasst) Besondere Erwägungen — Prüfung von zweckgerichteten Abschlüssen;

ISA 805 (überarbeitet und neu gefasst) Besondere Erwägungen — Prüfung von Einzelabschlüssen und bestimmten Elementen, Konten oder Posten eines Abschlusses; und

ISA 810 (überarbeitet und neu gefasst) Auftrag zur Erstellung eines Prüfungsberichts über einen zusammenfassenden Abschluss.

Die Presseerklärung können Sie hier einsehen (in englischer Sprache).

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