Auch wenn eine einwandfreie und transparente Rechnungslegung wirtschaftliche Folgen haben kann, einschließlich der Möglichkeit, zu prozyklischem Verhalten führen zu können, ist es nicht die Aufgabe von Standardsetzern auf dem Gebiet der Bilanzierung oder der externen Rechnungslegung, zu versuchen, solche Effekte abzumildern oder ihnen entgegenzutreten. Das Hervorheben und die Darstellung der sich verschlechternden finanziellen Lage eines Finanzinstituts kann dazu führen, dass sich Anleger entscheiden, ihre Anteile an dem Unternehmen zu verkaufen, Kapitalgeber sich weigern, ihm Kapital zur Verfügung zu stellen, das Unternehmen versucht, problembehaftete Vermögenswerte loszuwerden und Aufsichtsbehörden und die Kapitalmärkte feststellen, dass das Institut Gefahr läuft, unterzugehen und weiteres Kapital benötigt [...].
Die Tatsache, dass Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert für einige illiquide Instrumente schwer festzustellen waren, ist nicht Ursache der gegenwärtigen Probleme, sondern vielmehr ein Symptom der vielen Probleme, die zur der weltweiten Krise beigetragen haben; dazu gehören lockere und betrügerische Kapitalgewährungen, ausufernde Hebelungen, die Schaffung komplexer und risikoreicher Anlagen durch Verbriefungen und Derivate, die weltweite Verbreitung solcher Anlagen über schnell wachsende, nicht regulierte und undurchsichtige Märkte, die nicht über die notwendige Infrastruktur für Clearingmechanismen und Preisfeststellungen verfügen, falsche Ratings sowie das Fehlen eines angemessenen Risikomanagements und von Bewertungsprozessen in vielen Finanzinstituten. Viele der Klagen über den beizulegenden Zeitwert scheinen auch im Zusammenhang mit dessen Auswirkung auf die angemessene Kapitalausstattung hochzukommen. Wie bereits gesagt: Auch wenn die Erwägung der Auswirkung der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert auf das aufsichtsrechtliche Kapital einer Bank ein sehr wichtiges Thema ist, geht es über den Aufgabenbereich des FASB hinaus.
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