2009

IFRIC 18 zu Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden

29.01.2009

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat die IFRIC-Interpretation 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden herausgegeben.

IFRIC 18 ist insbesondere im Versorgungssektor relevant. Durch die Interpretation werden die IFRS-Regelungen für Vereinbarungen, in denen ein Unternehmen von einem Kunden einen Posten des Sachanlagevermögens erhält, den das Unternehmen dann entweder nutzen muss, um den Kunden an ein Netz anzuschließen oder um dem Kunden dauerhaften Zugang zur Versorgung mit Gütern oder Dienstleistungen zu gewähren (wie bspw. der Versorgung mit Elektrizität, Gas oder Wasser).

In IFRIC 18 wird folgendes klargestellt:

die Umstände, unter denen die Definition eines Vermögenswerts nach dem Rahmenkonzept des IASB erfüllt ist,

der Ansatz der Vermögenswerts und die Bemessung seiner Anschaffungskosten beim erstmaligen Ansatz,

wie die Verpflichtung des Unternehmens, eine oder mehrere eigenständige identifizierbare Dienstleistungen im Austausch für den übertragenen Vermögenswert zu erbringen, zu bestimmen ist,

Erlöserfassung, wenn die Dienstleistung(en) erbracht worden ist/sind,

wie vom Kunden übertragene Barmittel zu bilanzieren sind, die statt eines Vermögenswerts übertragen werden und dem Erwerb eines Vermögenswerts dienen.

IFRIC 18 tritt für Übertragungen von Vermögenswerte von Kunden in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2009 erfolgen, und ist prospektiv anzuwenden. Eine begrenzte rückwirkende Anwendung ist gleichwohl zulässig.

Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 61 KB)

weiterführende Informationen

IASCF schließt ersten Teil der Überarbeitung der Satzung ab, verkündet weitere Änderungen

29.01.2009

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, haben heute wichtige Änderungen an der Satzung des Gremiums sowie weitere Beschlüsse von der Sitzung der Treuhänder in Neu-Delhi am 15. und 16. Januar 2009 verkündet.

2007 hatten die Treuhänder eine Überarbeitung der Satzung angestoßen, in deren Verlauf ausführliche öffentliche Konsultationen stattfanden einschließlich Gesprächen am Runden Tisch. In den eingegangenen Stellungnahmen und bei den Gesprächen wurden die Vorschläge der Treuhänder allgemein unterstützt. Die Ergebnisse im Einzelnen:

Änderungen der Satzung:

  • Deutliche Verbesserung der öffentlichen Rechenschaftspflicht der IASCF durch Einrichtung eines Überwachungsgremiums aus öffentlichen Behörden. Dem Gremium gehören Vertreter der Europäischen Kommission, des IOSCO-Ausschusses für aufstrebende Märkte, des IOSCO-Fachausschusses, der Finanzdienstleistungsbehörde von Japan und der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht an. Das Basel-Komitee entsendet einen nicht stimmberechtigten Vertreter. Die Beziehung zwischen der IASCF und dem Überwachungsgremium regelt ein Arbeitsabkommen, das im Entwurf bereits zur Verfügung steht (in englischer Sprache, 42 KB).
  • Der IASB wird bis 2012 von 14 auf 16 Mitglieder ausgedehnt; neue Leitlinien regeln die geografische Zusammensetzung. Der IASB wird demnächst aus vier Mitgliedern aus dem asiatisch-pazifischen Raum, vier Mitgliedern aus Europa, vier Mitgliedern aus Nordamerika, einem Mitglied aus Afrika, einem Mitglied aus Südamerika und zwei Mitgliedern mit beliebigem geographischen Hintergrund bestehen, vorausgesetzt, eine Gesamtbalance wird gewahrt.

Weitere Beschlüsse:

  • Verbesserte Liaison mit den Anlegervertretern. Um den bestehenden Kontakt mit den Anlegern zu ergänzen, wird es regelmäßige Kontaktaufnahme mit einer großen Bandbreite von Anlegergruppen geben, die im rekonstituierten Standardbeirat vertreten sein sollen. Die IASCF wird die Mitglieder dieses rekonstituierten Beirats in Kürze bekannt geben.
  • Freie Verfügbarkeit der Standardtexte auf der Internetseite. Die Treuhänder haben aufgrund wiederkehrender öffentlichen Bitten entschieden, dass die Standards des IASB öffentlich und kostenfrei auf der Internetseite des IASB zur Verfügung stehen sollen. Dies gilt nur für die Kerntexte der Standards, nicht für begleitende Dokumente wie beispielsweise Grundlagen für Schlussfolgerungen oder Umsetzungsleitlinien.

Die IASCF verweist darauf, dass die Änderungen der Satzung – Überwachungsgremium und Zusammensetzung des IASB – den Anforderungen der G-20 hinsichtlich öffentlicher Rechenschaftspflicht und Zusammensetzung des Standardsetzers aus dem November 2008 entsprechen. Allen anderen Empfehlungen, die sich auf Standards beziehen, ist inzwischen durch Projekte des IASB Genüge getan.

Sie können sich die englischsprachige Presseerklärung der Treuhänder hier herunterladen.

IAESB schlägt internationales Ausbildungsrahmenkonzept vor

29.01.2009

Der internationale Standardsetzer für Standards zur Aus- und Weiterbildung für alle Mitglieder des Wirtschaftsprüfungs- und Rechnungslegungsberufes (International Accounting Education Standards Board, IAESB) hat um Stellungnahmen zu vorgeschlagenen Änderungen am Rahmenkonzept für die internationalen Aus- und Weiterbildungsstandards (International Education Standards, IES), in dem die Konzepte erläutert werden, die diesen Standards zugrunde liegen, gebeten.

Das vorgeschlagene Rahmenkonzept besteht aus zwei Teilen:

In Teil 1 werden die Aus- und Weiterbildungskonzepte Kompetenz, erste berufliche Ausbildung, berufliche Weiterbildung und Einschätzung der Wirksamkeit von Ausbildung und Entwicklung erläutert, die vom IAESB bei der Entwicklung der IES angelegt werden.

In Teil 2 wird das Wesen der IES beschrieben sowie die zugehörigen IAESB-Verlautbarungen und die Mitgliedspflichten im internationalen Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC).

Das Rahmenkonzept ist hauptsächlich für IFAC-Mitgliedorganisationen gedacht, die direkt oder indirekt Verantwortung für die Ausbildung und Weiterentwicklung ihrer Mitglieder oder Studenten tragen. Es ist jedoch auch für eine große Bandbreite von Interessengruppen relevant, beispielsweise universitäre Fakultäten im Bereich Rechnungslegung, Arbeitgeber von Rechnungslegern, Rechnungsleger und mögliche künftige Rechnungsleger. Die Kommentierungsfrist endet am 30. April 2009. Während der Kommentierungsfrist steht der Vorschlag auf der Seite des IFAC zur Verfügung.

Zwei neue EFRAG-Stellungnahmen

29.01.2009

Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat beim IASB zwei Stellungnahmen eingereicht.

EFRAG unterstützt die Änderungen an IFRS 1 hinsichtlich zusätzlicher Ausnahmen bei der erstmaligen Anwendung der IFRS allgemein und unterstützt die Änderungen an IFIC 9 und IAS 39 hinsichtlich eingebetteter Derivate, schlägt aber weitere Änderungen vor.

EFRAG-Stellungnahme zu Änderungen an IFRS 1 (in englischer Sprache, 103 KB)

EFRAG-Stellungnahme zu Änderungen an IFRIC 9 und IAS 39 (in englischer Sprache, 56 KB)

Tätigkeitsbericht 2008 der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung

29.01.2009

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat ihren Tätigkeitsbericht 2008 vorgelegt.

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat ihren Tätigkeitsbericht 2008 vorgelegt, der die folgenden Hauptaussagen enthält:

Mit 138 (Vorjahr 135) abgeschlossenen Prüfungen sind die für 2008 gesetzte Ziele erreicht worden.

Die Anzahl fehlerhafter Rechnungslegungen ist mit 37 Fällen weiter auf hohem Niveau (Fehlerquote 27%, Vorjahr 26%).

Es gibt eine über dem Durchschnitt liegende Fehlerquote bei kleinen und mittelständischen Unternehmen.

Die Hauptursachen für die hohe Fehlerquote sind der Umfang und die hohe Komplexität des IFRS-Regelwerks.

Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung der DPR (13 KB).

Newsletter zum IASB-Diskussionspapier zu Ertragsvereinnahmung

29.01.2009

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter mit dem Titel Diskussionspapier enthält neue Grundlage für Ertragsvereinnahmung herausgegeben (in englischer Sprache, 117 KB).

Am 19. Dezember 2008 hatten der IASB und der FASB gemeinsam ein Diskussionspapier veröffentlicht, in dem ein einziges, vertragsbasiertes Erlöserfassungsmodell vorgeschlagen wird. Das Modell wäre generell auf Verträge mit Kunden anzuwenden, obwohl Verträge in den Bereichen Finanzinstrumente, Versicherungen und Leasinggeschäfte ausgeschlossen sein können. Nach dem vorgeschlagenen Modell würden Erträge auf Grundlage der Erhöhung der Nettoposition aus einem Vertrag mit einem Kunden vereinnahmt.

In Bezug auf die Vereinnahmung von Erträgen heißt es im Diskussionspapier: Nach dem vorgeschlagenen Modell werde Erträge vereinnahmt, wenn das Vertragsvermögen sich erhöht oder die Vertragsschuld abnimmt (oder eine Kombination aus beidem). Das geschieht, wenn ein Unternehmen Leistungen zur Erfüllung der Vertragsverpflichtungen erbringt. In Bezug auf die Bewertung der Erträge heißt es im Diskussionspapier: Die Boards schlagen vor, dass die Erfüllungsverpflichtung erstmalig mit dem Transaktionspreis zu bewerten ist — also mit der vom Kunden zugesagte Gegenleistung. Wenn ein Vertrag mehr als eine Erfüllungsverpflichtung umfasst, weist das Unternehmen den Transaktionspreis den einzelnen Erfüllungsverpflichtungen auf Grundlage der proportionalen Einzelverkaufspreise der Güter und Dienstleistungen zu, die diesen Erfüllungsverpflichtungen zugrunde liegen.

Die Folgebewertung der Erfüllungsverpflichtungen sollte die Abnahme der Verpflichtung des Unternehmens widerspiegeln, Güter an den Kunden zu liefern und Dienstleistungen zu erbringen. Wenn eine Erfüllungspflicht erfüllt ist, ist der Betrag, der als Ertrag zu vereinnahmen ist, der Teil des Transaktionspreises, der der erfüllten Erfüllungspflicht zu Vertragsbeginn zugewiesen wurde. Der Gesamtbetrag der Erträge, die das Unternehmen über die Laufzeit des Vertrags vereinnahmt, entspricht also dem Transaktionspreis.

Die Kommentierungsfrist endet am 19. Juni 2009. Alle früheren Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier.

Neue Leitlinien zur Berichterstattung und Checkliste von Deloitte Brasilien

28.01.2009

Unsere brasilianischen Kollegen haben die Ausgabe 2008 ihres jährlichen erscheinenden Leitfadens für Abschlüsse herausgegeben.

In dem portugiesischsprachigen Leitfaden mit dem Titel Demonstrações financeiras — Orientações referentes ao exercício de 2008 werden die wichtigsten Sachverhalte in Bezug auf die Abschlusserstellung 2008 für brasilianische Unternehmen erläutert. Die Hauptänderungen in den brasilianischen Rechnungslegungsvorschriften im letzten Jahr werden besonders hervorgehoben. Es gibt außerdem aktuelle Informationen zu den laufenden Konvergenzbestrebungen mit den IFRS und zu Änderungen der Bilanzierungsgesetze, die aus dem Gesetz 11.638/07 resultieren. Der Leitfaden beinhaltet die neuesten Verlautbarungen des brasilianischen Ausschusses für Rechnungslegungsverlautbarungen (Comitê de Pronunciamento Contábil, CPC) aus dem Jahr 2008, was ihn zu einem der aktuellsten Referenzwerke in Brasilien macht. Die brasilianischen Kollegen haben außerdem eine begleitende Abschlusscheckliste erstellt.

Mary Schapiro als Vorsitzende der SEC vereidigt

28.01.2009

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat verkündet, dass Mary L. Schapiro gestern als 29. Vorsitzende der SEC vereidigt wurde.

Der Amtseid wurde ihr von der SEC-Kommissarin Elisse B. Walter am Sitz der SEC abgenommen. Schapiro war am 20. Januar 2009 von Präsident Obama ernannt und vom Senat einstimmig bestätigt worden. Anlässlich ihrer Vereidigung sagte Schapiro:

75 Jahre nach Gründung dieser hervorragenden Institution muss die SEC eine kritische Rolle bei der Wiederherstellung des Anlegervertrauens, der Wiederbelebung unserer Märkte und der Verjüngung unserer Wirtschaft spielen. Ich fühle mich geehrt und bin dankbar, dass mir die Leitung dieser Institution in einer so wichtigen Zeit anvertraut wird — einer Zeit in der die SEC ohne zurückzuhalten als Vertreterin der Anleger auftreten muss. In der Zusammenarbeit mit meinen Kollegen, den Kommissaren, und dem fähigen Stab der SEC werden wir uns verpflichtet fühlen, ein Finanzaufsichtssystem mit neuer Kraft zu versehen, das die Anleger schützen und die Regelungen nachdrücklich durchsetzen muss. Wir werden daran arbeiten, die Verpflichtung der SEC auf Transparenz, Rechenschaftspflicht und Angaben zu vertiefen, während wir immer die Bedürfnisse und Bedenken der Anleger in den Mittelpunkt stellen werden.

Die englischsprachige Presseerklärung der SEC finden Sie hier.

Neun Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU

28.01.2009

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.

Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 27. Januar 2009 herunter (in englischer Sprache, 103 KB). Derzeit wurden die folgenden neun IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen (für zwei stehen die EFRAG-Empfehlung und die ARC-Empfehlung aus, für sechs nur noch die ARC-Empfehlung, zu einer (IFRIC 12) sind alle Empfehlungen ausgesprochen, und die Übernahme wird noch im ersten Quartal 2009 erwartet):

Standards

IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS – neu strukturierter Standard (2008)

IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008)

Interpretationen

IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien

IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb

IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer

Änderungen

IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008)

IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung– Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren

IAS 39 Änderungen in Bezug auf die Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte

EFRAG erbittet Stellungnahmen zur fachlichen Einschätzung von IFRS 1

28.01.2009

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme der neu strukturierten Fassung von IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS für die Anwendung in Europa gebeten.

Es wird sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der Änderungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen gebeten, die sich aus der Einführung der Änderungen in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fragen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.

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