Dezember

Musterkonzernabschluss 2010 nach HKFRS

12.12.2010

Das asiatisch-pazifische IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Hongkong hat einen veranschaulichenden Abschluss für das Jahr, das am 31. Dezember 2010 endete, veröffentlicht, in dem die die Vorschriften widergespiegelt sind, die für Abschlüsse zum 31. Dezember 2010 und danach gelten.

Diese Publikation zielt darauf ab, Erstellern von Abschlüssen nach den Rechnungslegungsstandards von Hongkong (Hong Kong Financial Reporting Standards, HKFRS), nützliche Leitlinien zu bieten. Insbesondere bietet diese Publikation einen Musterabschluss für ein hypothetisches Unternehmen zum 31. Dezember 2010, dessen Anteile an der Börse von Honkong notiert sind. Er berücksichtigt die HKFRS, die Vorschriften des Unternehmensrechts von Hongkong sowie die Regeln für die Börsennotierung und den Markt für Wachstumsunternehmen an der Wertpapierbörse von Hongkong.

Der Abschluss spiegelt die Anwendung von HKFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (überarbeitet 2008) und HKAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse (überarbeitet 2008)  sowie der Interpretation 5 Darstellung des Abschlusses – Klassifizierung durch den Aufnehmer eines mittelfristigen Kredits, der eine Rückzahlungsaufforderungsklausel enthält wider. Zusätzlich zum Musterabschluss enthält diese Publikation einen Überblick über neue und überarbeiteten HKFRS, die für Abschlüsse zum 31. Dezember 2010 in Kraft treten, sowie diejenigen Standards, die herausgegeben wurden aber noch nicht in Kraft getreten sind. Deren Auswirkungen sowie das regulatorische Umfeld in Honkong werden kurz geschildert.

Den Musterjahresabschluss 2010 nach den Rechnungslegungsstandards von Hongkong können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 3,53 MB).

Neue Ausgabe der Investor Perspectives erschienen

11.12.2010

Im April 2010 haben die Treuhänder der IFRS-Stiftung und der IASB ein Programm ins Leben gerufen, mit dem Anleger stärker in die Entwicklung der International Financial Reporting Standards (IFRS) eingebunden werden sollen.

Einer der Programmpunkte ist ein Newsletter für Anleger. Die Board-Mitglieder Stephen Cooper, Patrick Finnegan und Patricia McConnell veröffentlichen zeitnah Informationen zu Berichterstattungsfragen. Für die jüngste Ausgabe der englischsprachigen Investor Perspectiveswurde Paul Pacter, IASB-Mitglied und früherer Webmaster von IAS PLUS.com, als Gastautor gewonnen:

Zwölfte Ausgabe: Capital providers need good small business reporting, too (Paul Pacter, 10. Dezember 2010)

Der IASB archiviert auf seiner Internetseite alle bisher erschienenen Ausgaben der Investor Perspectives.

IFRS für KMU in drei weiteren Ländern übernommen

10.12.2010

Drei Länder in Mittel- und Südamerika haben den IFRS für KMU, den ersten Satz internationaler Bilanzierungsvorschriften, der speziell für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) entwickelt wurde, übernommen.

Die Übergangsbstimmungen für die Übernahme des IFRS für KMU in den einzelene Ländern sind die folgenden:

Chile. Die chilenische Regierung hat entschieden, den IFRS für KMU für alle Unternehmen, die nicht öffentlich rechenschaftspflichtig sind, verpflichtend ab dem Jahr 2013 einzuführen. Eine offizielle Ankündigung mit der Bekanntgabe weiterer Details soll in Kürze erfolgen.

Guatemala. Das Wirtschaftsprüferinstitut von Guatemala (Instituto Guatemalteco de Contadores Públicos y Auditores) hat die Einführung des IFRS für KMU für Geschäftsjahre beschlossen, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen.

Venezuela. Die Vereinigung der Wirtschaftsprüfer von Venezuela (Federacion de Colegios de Contadores Publicos de Venezuela) hat die Einführung des IFRS für KMU für Geschäftsjahre beschlossen, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist ab 2010 zulässig. Große nicht börsennotierte Unternehmen, die seit 2008 die vollen IFRS anwenden müssen, können entweder auf den IFRS für KMU übergehen oder bei den vollen IFRS bleiben.

FINMA und SIX Exchange Regulation verstärken Rechnungslegungsaufsicht

10.12.2010

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA und die SIX Exchange Regulation der Schweizer Börse haben die Rechnungslegungsaufsicht verstärkt und eindeutig auf die beiden Gremien verteilt.

Während sich die FINMA auf die Überprüfung und Durchsetzung der von ihr erlassenen Rechnungslegungsvorschriften konzentriert, werden zukünftig alle anderen bei Emittenten anerkannten Rechnungslegungsstandards (IFRS, US GAAP und Swiss GAAP FER) von der SIX Exchange Regulation überwacht. Diese wird das vorhandene Wissen zu IFRS, US GAAP und Swiss GAAP FER um die für die Anwendung bei Banken, Effektenhändlern und Versicherungen notwendigen Spezialkenntnisse erweitern und rechnet dafür mit einer mehrjährigen Aufbauphase.

Die gemeinsame Presseerklärung von FINMA und SIX Exchange Regulation finden Sie hier (73 KB).

EFRAG-Übernahmeempfehlung und Auswirkungsanalyse zu den Änderungen an IFRS 7 zur Verbesserung der Angaben bei Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten

10.12.2010

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme der Änderungen an IFRS 7 zur Verbesserung der Angaben bei Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten, die am 7. Oktober 2010 vom IASB herausgegeben wurden.

Es wird sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der Änderungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen gebeten, die sich aus der Übernahme der Änderungen in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fragen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. In der englischsprachigen Presserklärung von EFRAG finden Sie eine entsprechende Einladung zur Stellungnahme.

Erinnerung an den Ablauf von Kommentierungsfristen – Entwurf zu Leasingverhältnissen

10.12.2010

Wir erinnern unsere Leser daran, dass Stellungnahmen zum Entwurf ED/2010/9 Leasingverhältnisse bis Mittwoch, 15. Dezember 2010, beim IASB eingehen müssen.

Die Vorschläge im Entwurf würden zu einem einheitlichen Ansatz in Bezug auf die Leasingbilanzierung sowohl für Leasingnehmer als auch für Leasinggeber führen – einen sogenannten Nutzungsrechtansatz.

Neue Stellungnahmen des IDW-Bankenfachausschusses

10.12.2010

Der Bankenfachausschuss (BFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) verabschiedete die Entwürfe dreier Stellungnahmen zur Rechnungslegung.

Der Bankenfachausschuss (BFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) verabschiedete die Entwürfe der folgenden Stellungnahmen zur Rechnungslegung:

Besonderheiten der handelsrechtlichen Fremdwährungsumrechnung bei Instituten (IDW ERS BFA 4)

Handelsrechtliche Bilanzierung von Financial Futures und Forward Rate Agreements bei Instituten (IDW ERS BFA 5)

Handelsrechtliche Bilanzierung von Optionsgeschäften bei Instituten (IDW ERS BFA 6)

Der Hauptfachausschuss des IDW hat die Stellungnahmen billigend zur Kenntnis genommen. pdf-Dateien zum Herunterladen finden Sie in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen auf der Internetseite des IDW. Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge werden bis zum 30. Juni bzw. 29. Juli 2011 erbeten.

Abermalige Änderung der Tagesordnung für die Boardsitzung

10.12.2010

Der IASB hat am späten Abend erneute Änderungen am Ablauf seiner Sitzung in der kommenden Woche bekanntgegeben.

Die Sitzungsteile für die Agendapunkte Finanzinstrumente: Wertminderungen am Dienstag und Saldierung von Vermögenswerten und Schulden am Donnerstag wurden getauscht. Dadurch verkürzt sich die Sitzungszeit am Dienstag, wohingegen für Donnerstagmorgen nunmehr zwei volle Stunden angesetzt sind. Die aktualisierte Tagesordnung können Sie hier einsehen.

IASB gibt Entwurf zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen heraus

09.12.2010

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen herausgegeben.

In dem Entwurf werden Vorschriften vorgeschlagen, die darauf abzielen, Unternehmen zu ermöglichen, ihr Risikomanagement in ihren Abschlüssen besser zu zeigen und damit den Anlegern zu helfen, die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf künftige Kapitalflüsse zu verstehen.

Das vorgeschlagene Modell ist prinzipienbasiert und darauf ausgerichtet, die Sicherungsbilanzierung besser mit dem Risikomanagement eines Unternehmens, das der Absicherung seiner finanziellen und nicht finanziellen Risiken dient, besser übereinzubringen.

Zusammenfassung der Vorschläge im Entwurf

 

  • Ein neues Modell der Sicherungsbilanzierung, bei dem die Sichtweise der Unternehmensführung, die darauf abzielt, die gewonnenen Informationen intern für das Risikomanagement zu verwenden, und eine rechnungslegerische Sichtweise kombiniert werden, bei der die Risikomanagementfrage in Bezug auf den Ansatzzeitpunkt der Gewinne und Verluste adressiert werden soll
  • Es wird nur danach geschaut, ob eine Risikokomponente identifiziert und bewertet werden kann, nicht danach, was Art der einzelnen Position abgesichert werden kann (finanziell oder nicht finanziell)
  • Die Qualifikation für Sicherungsbilanzierung basiert darauf, wie Unternehmen Sicherungsbeziehungen für Risikomanagementzwecke anlegen, und erlaubt die Anpassung von Sicherungsbeziehungen, ohne dass die Sicherungsbilanzierung notwendigerweise aufgegeben und neu begonnen werden muss
  • Die Zeitwertprämie einer gekauften Option wird als Sicherungsaufwand behandelt, der im sonstigen Gesamtergebnis erfasst wird
  • Die Anwendung von Sicherungsbilanzierung wird auf Nettopositionen ausgeweitet (um die Beziehung zum Risikomanagement zu stärken)
  • Ein umfassender neuer Satz von vorgeschriebenen Angaben, die den Schwerpunkt auf die abgesicherten Risiken, das Steuern dieser Risiken und die Auswirkung der Absicherung dieser Risiken auf den eigentlichen Abschluss legen

Der Entwurf ist Teil des übergreifenden Projekts des IASB zur Ersetzung von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung; bei Finalisierung würde er Teil von IFRS 9 Finanzinstrumente werden. Der Entwurf enthält keine Erwägungen zur Makrosicherungsbilanzierung; dieses Thema wird vom IASB noch weiter erörtert.

Zum Standardentwurf ED/2010/13 Sicherungsbilanzierung kann bis zum 9. März 2011 Stellung genommen werden. Der IASB beabsichtigt, die Vorschläge in der ersten Jahreshälfte 2011 zu finalisieren und als endgültigen Standard herauszugeben.

Weiterführende Informationen:

Öffentlichen Diskussion des DSR zum IASB-Entwurf zur Sicherungsbilanzierung

09.12.2010

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) lädt alle interessierten Personen und Organisationen am Dienstag, 11. Januar 2011, 10:00 Uhr ins Sheraton Airport Hotel, Frankfurt/ Main zu einem Diskussionsforum zu diversen Konsultationspapieren ein. .

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) lädt alle interessierten Personen und Organisationen am Dienstag, den 11. Januar 2011, 10.00 Uhr (voraussichtlich bis circa 14.00 Uhr) ins Sheraton Airport Hotel, Frankfurt/Main zu einem Diskussionsforum zu folgenden Konsultationspapieren ein:

IASB-Standardentwurf ED/2010/13: Sicherungsbilanzierung

IASB-Konsultationsdokument: Daten des Inkrafttretens und Übergangsmethoden

An der Veranstaltung wird auch ein Mitglied des IASB teilnehmen. Sollten sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen, behält der DSR sich vor, die Tagesordnung zu ändern. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bahrmann@drsc.de bis zum 4. Januar 2011 an.

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