Dabei handelt es sich um ein allgemeines, nicht verpflichtendes Rahmenkonzept für die Erstellung und Darstellung eines den IFRS-Abschluss erläuternden und ergänzenden Berichts.
Der Lagebericht ist ein erläuternden Bericht, der dem Abschluss beigefügt wird, aber nicht Teil desselben ist, und in dem die Geschäftsleitung die finanzielle Situation des Unternehmens, Veränderungen derselben, die Ergebnisse des Geschäfts und Gründe für die Veränderung wesentlicher Posten erörtert. Viele Unternehmen sehen den Lagebericht als einen wichtigen Bestandteil ihrer Kommunikation mit den Kapitalmärkten an, der den Abschluss des Unternehmens ergänzt und unterstützt.
Das Leitliniendokument stellt keinen IFRS dar. Daher müssen Unternehmen, die die IFRS anwenden, das Leitliniendokument nicht verpflichtend anwenden, wenn dies nicht ausdrücklich in ihrem Rechtskreis vorgeschrieben wird. Ein Unternehmen muss nicht einen im Einklang mit dem Leitliniendokument stehenden Managementbericht erstellen, um einen IFRS konformen Abschluss vorzuweisen, wenn dies ansonsten der Fall ist. Unternehmen können das Leitliniendokument für die Erstellung von Lageberichten verwenden, die nach dem 8. Dezember 2010 erstellt werden.
In Deutschland besteht mit dem Lagebericht bereits ein vergleichbares nationales Berichtsinstrument. Die Anforderungen des IFRS-Leitliniendokuments stehen gemeinhin nicht im Widerspruch mit den handelsrechtlichen Vorschriften. In Hinblick auf eine Berichterstattung über Managementziele und Strategien enthält das Leitliniendokument allerdings einen über die HGB-Vorschriften hinausgehenden Berichtsinhalt.
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