Februar

Tagesordnungen für die gemeinsamen Sondersitzungen von IASB und FASB

26.02.2010

Der IASB und der FASB werden am 3. und am 11. März 2010 im Vorfeld ihrer regulären gemeinsamen Sitzung vom 15. bis 19. März 2010 zwei gemeinsame Sondersitzungen abhalten.

An beiden Tagen wird der IASB außerdem unabhängig vom FASB eigene Agendaprojekte erörtern. Alle Sitzungen finden in den Büroräumen des IASB in London statt. Die Sitzungen stehen Beobachtern offen und werden im Internet übertragen. Nachfolgend geben wir die vorläufigen Tagesordnungen für die Sitzungen wieder.

Tagesordnung für die IASB-Boardsitzungen 3. und 11. März 2010, London

Mittwoch, 3. März 2010

IASB-Sitzung (12:00 - 12:00 Uhr Londoner Zeit)

Ablösung von IAS 39: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (13:15 - 14:45 Uhr Londoner Zeit)

Darstellung des Abschlusses – Übergangsbestimmungen und Datum des Inkrafttretens

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert – Planungen hinsichtlich der Veröffentlichung von Lehrmaterialien als Beigabe zu einem Standard zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Donnerstag, 11. März 2010

Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (14:00 - 17:15 Uhr Londoner Zeit)

Darstellung des Abschlusses – Restanten im Vorfeld der vorläufigen Abstimmungsvorlage

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

IASB-Sitzung (17:15 - 18:15 Uhr Londoner Zeit)

Ablösung von IAS 39: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (wenn nicht am 3. März abgeschlossen)

Deloitte IFRS-Arbeitsgemeinschaft der Universitäten

26.02.2010

Zur Unterstützung von Lehrkräften im Bereich der Bilanzierung haben unsere US-amerikanischen Kollegen eine International Financial Reporting Standards (IFRS)-Arbeitsgemeinschaft der Universitäten eingerichtet.

Auf der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft www.deloitte.com/us/ifrs/consortium finden Sie eine Datenbank mit Ressourcen und vollständige, unmittelbar im Unterricht einsetzbare IFRS-Materialien, einschließlich Foliensätze, die von den Leitern der Themenbereiche bei Deloitte erstellt wurden, sowie eine Reihe an Fallstudien, die unlängst im Rahmen eines Bilanzierungskurses auf Graduiertenniveau verwendet wurden. Eine kurze Beschreibung finden Sie hier (in englischer Sprache, 185 KB).

Stand des EU-Endorsements und Daten des Inkrafttretens von IASB-Verlautbarungen

26.02.2010

Viele Bilanzierer fragen sich, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind.

Wir haben uns deshalb entschlossen, Ihnen künftig eine Zusammenstellung zur Verfügung zu stellen, der Sie die jeweiligen Daten des Inkrafttretens neuer, geänderter und überarbeiteter Standards und Interpretationen des IASB entnehmen können. Es handelt sich dabei um eine Darstellung anhand einer Zeitschiene mit einem dreiseitigen Erläuterungsteil. Sie finden die Datei auf der Startseite von IAS PLUS in der linken Spalte unter der Rubrik Status des Übernahmeprozesses in Europa. Wir werden die Datei immer dann aktualisieren, wenn sich am Stand des Übernahmeprozesses oder dem Kanon der IASB-Verlautbarungen etwas ändert. Die EFRAG-Übersicht über die noch nicht für die Anwendung in Europa übernommenen Standards und Interpretationen können Sie direkt darunter abrufen.

IFRS e-Learning-Module in spanischer Sprache

26.02.2010

Mehrere neue Module wurden der spanischsprachigen IFRS-Lernseite von Deloitte hinzugefügt.

Gegenwärtig sind die folgenden Module in spanischer Sprache kostenfrei verfügbar:

Rahmenkonzept (Marco Conceptual para la Preparación y Presentación de Estados Financieros)

IAS (NIC) 1, 2, 7, 8, 10, 11, 16, 17, 18, 19, 21, 23, 24, 28, 29, 31, 38, 40, 41

IFRS (NIIF) 1, 5

Weitere Module in spanischer Sprache befinden sich in der Entwicklung und werden über die kommenden Monate auf der Seite eingestellt werden. Unsere spanischsprachigen Veröffentlichungen finden Sie hier. Dort wurde auch eine dauerhafte Verknüpfung angelegt.

Erklärung der SEC zu IFRS in den Vereinigten Staaten

25.02.2010

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) tagte am 24. Februar 2010, um Sachverhalte im Zusammenhang mit der Anwendung der IFRS durch börsennotierte Unternehmen in den Vereinigten Staaten zu erörtern.

Die Kommission verabschiedete eine 71-seitige Erklärung (in englischer Sprache, 349 KB), in welcher ein Überblick über die Tätigkeit der Kommission auf dem Gebiet der IFRS gegeben, einige der öffentlich geäußerten Meinungen zum vorgeschlagenen IFRS-Fahrplan zusammengefasst und ein Ansatz zum weiteren Vorgehen umrissen wird. Die Kommission wiederholte ihre Unterstützung für einen einzigen Satz qualitativ hochwertiger, weltweit anwendbarer Bilanzierungsstandards und sagte, dass die IFRS dem Satz entsprächen, der für weltweit anwendbare Standards am besten in Frage komme. In der Erklärung der Kommission wird der Stab der SEC angewiesen, vor einer Entscheidung der SEC darüber, ob US-Emittenten der Übergang auf die IFRS vorgeschrieben werden soll, einen Arbeitsplan zu entwerfen. Der Erklärung der Kommission zufolge wird diese Entscheidung im Jahr 2011 fallen. Die Durchführung des Arbeitsplans, die mit dem Abschluss der Konvergenzbemühungen verbunden ist, würde die Kommission in die Lage versetzen, eine begründete Entscheidung hinsichtlich eines Mandats zu fällen. In der Erklärung der Kommission wird das Wahlrecht einer vorzeitigen Anwendung, das noch in dem vorgeschlagenen Fahrplan enthalten war, zurückgezogen. Gleichwohl wird angedeutet, dass eine frühzeitige Anwendung immer noch eine mögliche Option darstellt, sollte die SEC beschließen, die Anwendung der IFRS zu verlangen. In der Erklärung der Kommission gibt es keine Details zu möglichen Übergangszeitpunkten oder -ansätzen, aber der Stab der SEC stellte fest, dass auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen zum vorgeschlagenen Fahrplan 2015 oder 2016 vernünftig erschienen (ein Übergang würde vier bis fünf Jahre erfordern).

Zu den wichtigsten Themenfeldern, bei denen Bedenken bestehen und denen sich der SEC-Stab im Rahmen seines Arbeitsplans annehmen soll, gehören die folgenden:

  • Ausreichende Entwicklung und Anwendung der IFRS in der Welt – Umfang der IFRS, Prüfbarkeit und Durchsetzbarkeit der IFRS sowie Vergleichbarkeit über Rechtskreise hinweg
  • Unabhängigkeit der Standardsetzung – Beaufsichtigung der IASCF, Zusammensetzung von Treuhändern und IASB, Finanzierung und Prozess der Standardsetzung
  • Übergangssachverhalte:
    • Verständnis auf Seiten der Anleger und Ausbildung – Ausbildung der Anleger
    • Auswirkung auf das regulatorische Umfeld – Branchenregulierung, Bundes- und Landessteuern sowie die Regulierung der Prüfung
    • Auswirkung auf die Emittenten – Bilanzierungssysteme, Kontrollen und Verfahrensweisen, vertragliche Vereinbarungen und Unternehmensverfassung
    • Verfügbarkeit von Humankapital – Aus- und Weiterbildung verschiedener am Prozess beteiligter Gruppen
  • In ihren einleitenden Bemerkungen zur Sitzung der Kommission fasste die Vorsitzende der SEC Mary L. Schapiro den Ansatz der SEC mit folgenden Worten zusammen (Original in englischer Sprache):

    Mit der heutigen Erklärung der Kommission bekräftigen wir unsere Unterstützung für einen einzigen, weltweit akzeptierten Standard, legen die Sachverhalte dar, die einer weiteren Untersuchung bedürfen, und zeigen die Ereignisse auf, die von jetzt an bis 2011 geschehen müssen. Insbesondere müssen die Konvergenzprojekte, die der FASB und der International Accounting Standards Board gegenwärtig angehen, zunächst erfolgreich abgeschlossen sein. Und unser Stab muss Informationen zusammentragen, um die Kommission darin zu unterstützen, die Auswirkung einzuschätzen, die die Anwendung der IFRS durch US-amerikanische Unternehmen auf unsere Wertpapiermärkte haben würden. Diesbezüglich haben wir den Stab gebeten, einen Arbeitsplan zu entwickeln und auszuführen, auf den der Stab gleich ausführlicher eingehen wird.

    Bei Abschluss der Faktensammlung und -auswertung, die in dem Arbeitsplan festgelegt sind – sowie in der Annahme, dass die Konvergenzprojekte abgeschlossen sind – wird die Kommission 2011 dann in der Lage sein, festzulegen, ob die IFRS Eingang in das Rechnungslegungssystem börsennotierter US-Unternehmen finden sollen. Bis dahin erwarten wir vom Stab, die Kommission regelmäßig öffentlich und in schriftlicher Form über den Fortschritt seiner Bemühungen zu unterrichten.

    Die Kommission brachte ihre Unterstützung dafür zum Ausdruck, dass der FASB weiterhin eine Rolle bei den Tätigkeiten in der Standardsetzung weltweit spielen soll und bat den Stab, diese Möglichkeit als Teil von dessen Arbeitsplan weiter zu untersuchen. Der Stab der SEC wird seine regelmäßigen Fortschrittsberichte in öffentlicher Sitzung vorstellen und hat angedeutet, dass der erste spätestens im Oktober 2010 zur Verfügung gestellt werden wird.

    Sondersitzungen des IASB am 3. und 11. März 2010

    25.02.2010

    IASB und FASB werden voraussichtlich an den folgenden Tagen gemeinsame Sondersitzungen in den Büroräumen des IASB in London abhalten (die Tagesordnungen und Zeiten werden noch bekanntgegeben):

    IASB und FASB werden voraussichtlich an den folgenden Tagen gemeinsame Sondersitzungen in den Büroräumen des IASB in London abhalten (die Tagesordnungen und Zeiten werden noch bekanntgegeben):

    Mittwoch, 3. März 2010

    Donnerstag, 11. März 2010

    Die vorläufig für Mittwoch, 2. März 2010, angekündigte Sondersitzung des IASB wird nicht stattfinden.

    Audit Committee Brief – Prüfungsschwerpunkte der SEC

    25.02.2010

    Unsere US-amerikanischen Kollegen haben eine neue Ausgabe ihres Audit Committee Brief-Newsletters zu Prüfungsschwerpunkten der SEC herausgegeben (in englischer Sprache, 116 KB).

    In dem Newsletter wird hervorgehoben, dass Mitglieder des Prüfungsausschuss sich der folgenden aktuellen Themen und Trends in Stellungnahmen der SEC und in der Öffentlichkeit getätigten Äußerungen von SEC-Stabsmitarbeitern bewusst sein sollten:

    Lageberichterstattung (Management's Discussion & Analysis, MD&A)

    Werthaltigkeitstest für den Geschäfts- oder Firmenwert

    Wertberichtigungen auf latente Steuern und Rückführung ausländischer Ergebnisse

    Beizulegender Zeitwert

    Schulden

    nicht nur vorübergehende Wertminderungen (other than temporary impairments, OTTI) von Beteiligungstiteln

    Pensionen

    Vergütung der Leitungsebene

    Sierra Leone übernimmt den IFRS für KMU

    25.02.2010

    Am 30. Dezember 2009 hat der Rat für Bilanzierungs-, Prüfungs- sowie Unternehmensführungsstandards (Council for Standards of Accounting, Auditing, Corporate and Institutional Governance, CSAAG) von Sierra Leone einstimmig eine Resolution verabschiedet, wonach der IFRS für KMU für gewinnorientierte Unternehmen, auf die die Bedingungen für die Anwendung der vollen IFRS nicht zutreffen, übernommen wird.

    Der IFRS für KMU ist freiwillig (d.h. zulässigerweise) für Berichtsperioden, die am 1. Januar 2010 beginnen, anwendbar und muss verpflichtend für Berichtsperioden angewendet werden, die am 1. Januar 2011 beginnen. Börsennotierte Unternehmen, Banken, Versicherungsunternehmen und andere von Rechtswegen anerkannten Finanzinstitutionen müssen die vollen IFRS in der vom IASB herausgegebenen Fassung anwenden.

    Neue Satzung der IASCF verfügbar

    25.02.2010

    Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, haben am 15. Februar 2010 Verbesserungen an ihrer Führungsstruktur bekanntgegeben.

    Damit ist auch der zweite Teil der Überarbeitung der Satzung abgeschlossen. Auf der Internetseite des IASB stehen jetzt folgende Dokumente in englischer Sprache zur Verfügung:

    derzeit gültige Satzung, die am 1. Februar 2009 in Kraft trat und den ersten Teil der Überarbeitung der Satzung beinhaltet (95 KB),

    überarbeitete Satzung, die am 1. März 2010 in Kraft tritt und auch den zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung beinhaltet (260 KB).

    Beratendes Panel zu Wertminderungen wird tagen

    24.02.2010

    Im November 2009 hatte der IASB bei der Herausgabe des Standardentwurfs zur Wertminderung finanzieller Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden bekanntgegeben, dass er infolge der erheblichen praktischen Herausforderungen beim Übergang auf ein Modell der erwarteten Verluste ein beratendes Expertenpanel einsetzen wird, das aus Experten auf dem Gebiet des Kreditrisikomanagements besteht und den Board beraten soll.

    Das beratende Panel wurde im Dezember 2009 gebildet und hielt dann auch seine erste Sitzung ab. Es wird seine zweite Sitzung am kommenden Donnerstag (25. Februar) von 10:30 bis 18:00 Uhr und am Freitag (26. Februar) von 9:00 bis 14:00 Uhr in den Büroräumen des IASB in London abhalten. Die Sitzung ist öffentlich und kann besucht werden. Unterlagen wurden bislang noch nicht eingestellt, auch ist eine Tagesordnung noch nicht frei verfügbar. Wenn Sie der Sitzung als Beobachter beiwohnen wollen, können Sie Ihre Teilnahme aber bereits hier anmelden (auf der Seite werden dann auch die Unterlagen eingestellt werden). Eine Liste der Mitglieder des beratenden Expertenpanels finden Sie hier (18 KB).

    Correction list for hyphenation

    These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.