März

IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung in deutscher Übersetzung

02.03.2010

Unsere Kollegen haben eine Übersetzung der Februarausgabe 2010 des englischsprachigen Newsletters zur Versicherungsbilanzierung erstellt (357 KB).

Diese Ausgabe trägt den Titel Der Weg zur Harmonisierung und dreht sich um die Diskussionen, die auf der dreistündigen gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB am 19. Januar 2010 und der nachfolgenden Sitzung des FASB am 27. Januar 2010 geführt wurden. Wir haben dauerhafte Verknüpfungen auf alle Ausgaben des Newsletters auf unserer IAS PLUS-Seite zum Versicherungsprojekt angelegt.

Unsere Sichtweise zum Entwurf zur Lageberichterstattung

02.03.2010

Wir haben unsere Stellungnahme zum Entwurf ED/2009/6: Lageberichterstattung an den IASB übermittelt (in englischer Sprache, 25 KB).

In dem Entwurf, der am 23. Juni 2009 herausgegeben worden war, werden unverbindliche Leitlinien für die Auf- und Darstellung eines Lageberichts vorgeschlagen. Wir unterstützen die Fertigstellung des Entwurfs als Leitliniendokument:

Wir sind der Ansicht, dass der Lagebericht ein wichtiges Element der Berichterstattung darstellt und den Adressaten entscheidungsnützliche Informationen bereitstellt. Die jüngste Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass Adressaten von erläuternden Informationen profitieren, die zusätzlich zum Abschluss gegeben werden und die ihnen helfen, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens zu beurteilen. Wir unterstützen den Board bei der Aufstellung grober Prinzipien, welche die Vergleichbarkeit zwischen nach IFRS bilanzierenden Unternehmen erleichtern und die Nützlichkeit ihrer Berichterstattung verbessern helfen sollen.

Wir stimmen dem IASB zu, dass ein endgültiges Dokument den Rang unverbindlicher Leitlinien haben sollte. Um dies aber unmissverständlich deutlich zu machen, schlagen wir dem IASB vor, klarzustellen, dass die Fähigkeit eines Unternehmens, für sich die Befolgung der IFRS in seinem Abschluss in Anspruch zu nehmen, nicht davon abhängt, ob es diese unverbindlichen Leitlinien zur Lageberichterstattung befolgt (BC46 des Entwurfs könnte anders gelesen werden).

Dementsprechend unterstützen wir die Herausgabe des Entwurfs in der endgültigen Form eines Leitliniendokuments, vorbehaltlich einiger Klarstellungen, wie unten ausgeführt. Angesichts der sehr groben Natur der Leitlinien mag es Ansinnen geben, im Hinblick auf die Lageberichterstattung weitere Leitlinien zur Verfügung zu stellen. In Anbetracht des aktuellen Arbeitsprogramms des IASB sind wir der Ansicht, dass der IASB solchen Aufrufen in der näheren Zukunft widerstehen und derartige Eingaben zukünftig nur in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden rund um den Globus, die mit der Überwachung der Abschlüsse, die Anlegern zur Verfügung gestellt werden, beauftragt sind, erwägen sollte.

Alle unseren zurückliegenden Stellungnahmen an IASB, IFRIC, IASCF, IASC und SIC finden Sie hier. Zu unserer Agendaseite zum Projekt Lageberichterstattung kommen Sie hier.

IFRS für KMU in Kambodscha

02.03.2010

In Kambodscha verpflichten sowohl das Unternehmens- als auch das Bilanzgesetz alle Unternehmen zur Aufstellung von Jahresabschlüssen, wobei große Unternehmen sich prüfen lassen müssen.

Im Januar 2009 hatte der Nationale Bilanzrat (National Accounting Council, NAC) des Wirtschafts- und Finanzministeriums von Kambodscha die vollen IFRS wie vom IASB herausgegeben übernommen. Der NAC hat nun den IFRS für KMU als Wahlrecht für alle Unternehmen in Kambodscha mit Ausnahme von 'Unternehmen im öffentlichen Interesse' (Finanzinstitutionen, öffentlich gehandelte sowie Großunternehmen) verankert; diese müssen die vollen IFRS anwenden.

Deloitte UK iGAAP-Newsletter

02.03.2010

Wir haben auf IAS PLUS eine neue Ressource in englischer Sprache eingestellt – den vierteljährlich erscheinenden iGAAP-Newsletter unserer britischen Kollegen.

In diesem Newsletter werden die Tätigkeiten von IASB und britischem Accounting Standards Board abgedeckt. Jede Ausgabe ist einem bestimmten Thema gewidmet. So ging es in der Dezemberausgabe 2009 beispielsweise um den IFRS für KMU und die Zukunft der britischen Rechnungslegungsprinzipien. Zudem enthält jede Ausgabe den aktuellen Stand bei den Tätigkeiten von IASB und ASB, die zeitliche Planung für die Projekte beider Boards, Verknüpfungen auf neue Publikationen von Deloitte, ein Interview mit jemandem, der sich mit den IFRS befasst, sowie eine Tabelle mit den IFRS, die herausgegeben, aber nicht in Kraft getreten sind oder noch nicht durch die Europäische Union übernommen wurden.

iGAAP-Newsletter Dezember 2009 (199 KB)

iGAAP-Newsletter September 2009 (189 KB)

iGAAP-Newsletter Juni 2009 (175 KB)

iGAAP-Newsletter März 2009 (194 KB)

iGAAP-Newsletter Dezember 2008 (415 KB)

Wir haben ständige Verknüpfungen auf unserer Länderseite Großbritannien angelegt.

IFRS für KMU in Botswana

01.03.2010

Einer Entschließung zum IFRS für KMU zufolge, die vom Rat des Instituts der Wirtschaftsprüfer von Botswana verabschiedet wurde, wird der IFRS für KMU die Rechnungslegungsgrundlage für schätzungsweise mehr als 90% der Unternehmen in Botswana werden.

Im September 2009 verabschiedete der Rat des Instituts der Wirtschaftsprüfer von Botswana eine Entschließung zum IFRS für KMU (in englischer Sprache, 65 KB). In der Erklärung heißt es:

 

Im Juli 2009 hatte der International Accounting Standards Board (IASB) schließlich den lange erwarteten IFRS für KMU herausgegeben. Dieser Standard tritt unmittelbar in Kraft. Ohne Zweifel stellt dies für den Berufsstand in Botswana eine willkommene Entwicklung dar, vor allem angesichts der Tatsache, dass Botswana mit dem Unternehmensgesetz von 2003 die rechtlichen Voraussetzungen für eine Befolgung der vollen IFRS geschaffen hatte. Der KMU-Standard wird die Hürde einer Befolgung für Unternehmen in Botswana beträchtlich absenken und zum Rechnungslegungsrahmen für mehr als 90% der Unternehmen in Botswana werden.

Der Entschließung zufolge

  • müssen börsennotierte Unternehmen die vollen IFRS anwenden
  • müssen nicht börsennotierte Unternehmen mit einem Vermögen von mehr als 5 Mio. Pula (rund 520.000 Euro) oder einem Umsatz von mehr als 10 Mio. Pula (ca. eine Mio. Euro) die vollen IFRS anwenden
  • müssen Unternehmen von öffentlichem Interesse in der Abgrenzung des Instituts die vollen IFRS anwenden. Dabei handelt es sich um:
    • Unternehmen, die Einlagen oder Kredite von der Öffentlichkeit annehmen mit Ausnahme solcher Umstände, wo dies nicht in deren Kerngeschäft fällt.
    • Unternehmen, die ihre Anteile oder Schuldverschreibungen der Öffentlichkeit anbieten
    • Unternehmen, die halbstaatlich oder eine sonstige Nichtregierungsorganisation sind, die von der Regierung über Subventionen oder eine ähnliche Form von Finanzierungsvereinbarung ausfinanziert werden.
    • Unternehmen, die Vermögenswerte treuhänderisch für eine breite Gruppe an Außenstehenden verwahren, wie beispielsweise Banken, Versicherungsunternehmen, Wertpapierbroker/-händler, Pensionsfonds u.dgl.
    • Fonds oder Investmentbanken mit Ausnahme solcher Umstände, wo dies nicht in deren Kerngeschäft fällt.
    • Unternehmen, die wirtschaftlich bedeutend in Botswana sind (es bestehen quantitative Leitlinien; u.a. der Fall bei mehr als 100 Beschäftigten).
  • Alle anderen Unternehmen dürfen den IFRS für KMU anwenden mit Ausnahme derer, für die rechtliche Regelungen oder sonstige Vorschriften zur Befolgung eines speziellen Rechnungslegungsrahmens abgesehen vom IFRS für KMU bestehen.

IFRS-Training von Deloitte – Strom und Energieversorgung

01.03.2010

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben ein dreitägiges IFRS-Trainingsprogramm zusammengestellt, das speziell auf Unternehmen der Strom- und Energieversorgungsbranche zugeschnitten ist und in welchem sie die Kernbilanzierungssachverhalte sowie Praxiserwägungen im Zusammenhang mit der Einführung von IFRS erlernen.

Die Veranstaltung wird vom 17.-19. Mai 2010 in Portland, Oregon USA stattfinden. Zu den behandelten Sachverhalten werden die folgenden gehören:

die aktuelle IFRS-Landschaft

Umweltbezogene Sachverhalte: Emissionen und RECS

Bilanzierung für aufsichtsrechtliche Zwecke

Vorräte

Leistungen an Arbeitnehmer und anteilsbasierte Vergütungen

Unternehmenszusammenschlüsse

Ertragsteuern und Steuerwirkungen bei der Umstellung auf IFRS

Eventualverpflichtungen

Entsorgungsrückstellungen und Verpflichtungen zur Stilllegung von Vermögen

Finanzinstrumente, Derivative, Absicherungen und Beteiligungen

Konsolidierung, assoziierte und Gemeinschaftsunternehmen

langlebige Vermögenswerte und Wertminderungen

immaterielle Vermögenswerte und Leasingverhältnisse

erstmalige Anwendung und Darstellung des Abschlusses

IFRS-Anwendung: Schritte zur Umsetzung und Folgewirkungen

Regulatorische Berichterstattung

Dieser Workshop wird von den Energieversorgungsexperten aus dem Bereich Bilanzierungs- & Berichtsdienstleistungen von Deloitte geleitet werden, die Erfahrungen mit den IFRS besitzen. Er wird sich auf speziell auf Gebiete konzentrieren, die von Energieversorgern bei der Beurteilung ihrer Umsetzungs- und Übergangsvorschriften erwogen werden müssen. Die Sitzung richtet sich an Führungskräfte im Finanzbereich und Mitarbeiter der Bilanzabteilung von Energieversorgern. Weiterführende Informationen erhalten Sie hier on-line (in englischer Sprache). Die Broschüre für den Workshop finden Sie hier (in englischer Sprache, 652 KB).

Erinnerung an Ende der Kommentierungsfrist – Lageberichterstattung

01.03.2010

Wir erinnern Sie daran, dass Stellungnahmen zum Entwurf ED/2009/6: Lageberichterstattung heute, am 1. März 2010, fällig werden.

Der Entwurf war am 23. Juni 2009 herausgegeben worden. In ihm werden unverbindliche Leitlinien für die Auf- und Darstellung eines 'Lageberichts' vorgeschlagen.

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