Wir nehmen Stellung zum Entwurf ED/2010/12

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26.11.2010

Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2010/12 Ausgeprägte Hochinflation – vorgeschlagene Änderungen an IFRS 1 eingereicht.

Darin wird vorgeschlagen, wie bei der Darstellung von IFRS-konformen Abschlüssen vorzugehen ist, wenn ein Unternehmen für einige Zeit die IFRS-Vorschriften nicht einhalten konnte, weil seine funktionale Währung ausgeprägter Hochinflation unterlag. Nach der vorgeschlagenen Änderung ist es einem Unternehmen, das einer ausgeprägten Hochinflation unterlag, gestattet, seine Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten und diese Werte als die angenommenen Anschaffungskosten dieser Vermögenswerte und Schulden in der Eröffnungsbilanz zu verwenden.

Auch wenn wir die vorgeschlagenen Änderungen nicht ablehnen, so hätten wir es doch vorgezogen, wenn der Board diesen engen Sachverhalt angesichts seines Arbeitspensums nicht aufgegriffen hätte. Da es weit mehr Sachverhalte zu geben scheint, von denen wir meinen, dass sie behandelt werden sollten, raten wir zur Erwägung einer umfassenden Überprüfung von IAS 29 nach 2011 (siehe dazu den nachfolgenden Ausschnitt). Die gesamte Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie hier (10 KB). All unserer früheren Stellungnahmen stehen Ihnen hier zur Verfügung.

Wir hätten es vorgezogen, wenn der Board diesen engen Sachverhalt, der lediglich Relevanz für einen Rechtskreis besitzt, zu einer Zeit, in der der Board unter extremem Druck steht, viele seiner Großprojekt bis Juni 2011 abzuschließen, nicht angegangen wäre. [...] Unsere Erfahrungen deuten darauf hin, dass Rechtskreise mit vielen Aspekten von IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern in seiner gegenwärtigen Form Schwierigkeiten haben. Wir empfehlen dem Board daher, dass er eine umfassende Überprüfung von IAS 29 für eine Aufnahme in sein Arbeitsprogramm nach 2011 erwägt.

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