November

Wir nehmen Stellung zum Entwurf ED/2010/11

10.11.2010

Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2010/11: Latente Steuern: Rückgewinnung der zugrunde liegenden Vermögenswerte eingereicht.

Mit dem Vorschlag würde ein Aspekt in IAS 12 Ertragsteuernglattgezogen. Nach IAS 12 hängt die Bewertung von latenten Steuerschulden und latentem Steuervermögen davon ab, ob das Unternehmen davon ausgeht, den Vermögenswert dadurch zurückzugewinnen, dass er genutzt wird, oder dadurch, dass er veräußert wird. In einigen Fällen ist es schwierig und subjektiv gefärbt, zu beurteilen, ob eine Rückgewinnung durch Veräußerung oder durch Nutzung erfolgen wird. Um einen pragmatischen Ansatz für solche Fälle zur Verfügung zu stellen, sieht die vorgeschlagene Änderung vor, eine widerlegbare Annahme einzuführen, dass der Vermögenswert allein durch Veräußerung zurückgewonnen wird, wenn dem Unternehmen nicht eindeutige Hinweise vorliegen, dass die Rückgewinnung auf eine andere Art und Weise erfolgt.

Wir begrüßen die Tatsache, dass der Board sich bemüht, die schwierigen praktischen Fragen zu lösen, die aufkommen können, wenn latente Steuern berechnet und bewertet werden, die im Zusammenhang mit Vermögenswerten stehen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet oder neubewertet werden. Wir unterstützen die vorgeschlagene Ausnahme von den Prinzipien in IAS 12 jedoch nicht. Die Übersetzung eines Auszuges aus unserer Stellungnahme finden Sie nachfolgend. Die gesamte Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie hier (58 KB). All unserer früheren Stellungnahmen stehen Ihnen hier zur Verfügung.

Obwohl wir zustimmen, dass zusätzliche Leitlinien in diesem Bereich hilfreich wären, unterstützen wir die Einführung einer Ausnahme von den bestehenden Prinzipien in IAS 12 nicht. Stattdessen empfehlen wir, dass der Board zusätzliche Umsetzungsleitlinien zur Verfügung stellt, mit denen verdeutlicht wird, wie die bestehenden Prinzipien in IAS 12 angewendet werden sollten. Bei der Entwicklung dieser Leitlinien sollte der Board einen Ansatz in Erwägung ziehen, der auf dem zugrunde liegenden Geschäftsmodell aufbaut. Wir sind der Meinung, dass ein solcher Ansatz im Einklang mit den gegenwärtigen Vorschriften in IAS 12.52 stehen würde.

Australische Publikation zu Leasingverhältnissen für Finanzvorstände

10.11.2010

Unsere australischen Kollegen haben eine Publikation für Finanzvorstände herausgegeben, in der die neuen Vorschläge für die Leasingbilanzierung kurz zusammengefasst werden.

Die Publikation bietet einen Überblick über die IASB-Vorschläge in Bezug auf die Leasingbilanzierung, die möglichen Auswirkungen auf die Finanzkennzahlen (einschließlich Auswirkungen auf Aufwandsprofile), Auswirkungen auf Eigen- und Fremdkapitalgeber und eine Zusammenfassung der Sachverhalte, die Finanzvorstände (oder ihre Entsprechungen) erwägen sollten. Die Publikation ist auch für Leser außerhalb Australiens hilfreich, da viele der erörterten Themen weltweit von Bedeutung sind. Weitere Informationen:

Publikation unserer australischen Kollegen: CFO Brief – Gearing up for change: New Lease Accounting Proposals (in englischer Sprache, 2.831 KB)

IAS PLUS-Seite zum Leasingprojekt des IASB

Mitschnitt der 150. DSR-Sitzung

10.11.2010

Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 150. Sitzung des Deutschen Standardisierungs Rats (DSR) vom 8. und 9. November 2010 sind jetzt archiviert und können auf der Internetseite des DRSC abgerufen werden.

Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 150. Sitzung des Deutschen Standardisierungs Rats (DSR) vom 8. und 9. November 2010 sind jetzt archiviert und können auf der Internetseite des DRSC abgerufen werden.

IOSCO gibt Bericht des Überwachungsgremiums für den IFAC heraus

09.11.2010

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) stellt öffentlich den Abschlussbericht zur Überprüfung der IFAC-Reformen zur Verfügung (in englischer Sprache).

Der Bericht wurde von dem Überwachungsgremium erstellt, das die Reform des internationalen Wirtschaftsprüferverbands (International Federation of Accountants, IFAC) überwachen soll, die darauf abzielen, den Prozess für die Standardsetzung bei den internationalen Prüfungs- und Beratungsstandards zu stärken, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Arbeit von Prüfern und in den Finanzberichterstattungsprozess zu vertiefen.

Das Überwachungsgremium ist eine auf Willenseinigung ausgelegte Gruppe von Aufsichtsbehörden und internationalen Organisationen des öffentlichen Interesses, die unter anderem für die Überwachung der Umsetzung der Reformen des IFAC verantwortlich ist. Mitglieder sind der Basler Ausschuss, die EU-Kommission, der Finanzstabilitätsrat, die internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichten IOSCO und die Weltbank. Das internationale Forum unabhängiger Prüfungsaufsichtsorganisationen (International Forum of Independent Audit Regulators, IFIAR) hat Beobachterstatus. Die Gruppe wird von der IOSCO geleitet.

Die IFAC-Reformen wurden vom IFAC 2003 vereinbart und beinhalten einen transparenteren Standardsetzungsprozess für Prüfungs- und Beratungsstandards und die Einrichtung eines internationalen Aufsichtsgremiums im öffentlichen Interesse (Public Interest Oversight Board, PIOB), um die im öffentlichen Aktivitäten des IFAC zu überwachen.

Eine Übersetzung der Zusammenfassung der Empfehlungen aus dem Bericht geben wir nachfolgend wieder:

Die IFAC-Reformen wurden vom IFAC 2003 vereinbart und beinhalten einen transparenteren Standardsetzungsprozess für Prüfungs- und Beratungsstandards und die Einrichtung eines internationalen Aufsichtsgremiums im öffentlichen Interesse (Public Interest Oversight Board, PIOB), um die im öffentlichen Aktivitäten des IFAC zu überwachen.

Eine Übersetzung der Zusammenfassung der Empfehlungen aus dem Bericht geben wir nachfolgend wieder:

Zurückliegende Umsetzungsfragen: Nahezu alle der Änderungen, die im Reformplan vorgesehen waren, sind umgesetzt worden.

In naher Zukunft umzusetzende Sachverhalte: Es gibt verschiedene Punkte im Zusammenhang mit der Reform, die Verbesserungen beim Standardsetzungsprozess, der Überwachung und Begleitung der Arbeiten bewirken und damit die Ziele der Reform in Bezug auf Vielfältigkeit, Transparenz und Rechenschaftspflicht weiter voranbringen könnten. Die Empfehlungen beinhalten Änderungen bei der Ernennung von und der Information über Mitglieder des IFAC-Vorstands, die Rolle der fachlichen Berater und die Transparenz des Standardsetzungsprozesses.

Sachverhalte für die langfristige Erwägung: Es gibt zwei Sachverhalte, die über den Rahmen der Reform hinausgehen, die das Überwachungsgremium weiter prüfen und erwägen wird. Diese beinhalten die Effizienz von Standardsetzungsgremien, die innerhalb einer Mitgliedsorganisation von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften arbeiten, und die Frage, ob die Überwachungsgremien für prüfungsbezogene Standards und der Standards für internationale Finanzberichterstattung vereinigt werden sollten.

Der IFAC hat zu dem Bericht Stellung genommen und begrüßt ihn (Pressemitteilung in englischer Sprache).

Vorgehensmodell zur IT-Risikoanalyse bei der Abschlussprüfung

08.11.2010

Der Fachstab Informatik der schweizerischen Treuhand-Kammer hat ein Vorgehensmodell zur IT-Risikoanalyse bei der Abschlussprüfung erarbeitet.

Das Dokument ist eine unverbindliche Arbeitshilfe, das insbesondere Prüfer von kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) bei der Beurteilung von beim Kunden vorhandenen IT-Systemen unterstützen soll. Die Arbeitshilfe steht auf der Internetseite der Treuhandkammer zur Verfügung. Eine Registrierung als Nutzer ist auch für Nichtmitglieder möglich.

Neue Ernennungen beim IFAC

08.11.2010

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat die folgenden Ernennungen bekannt gegeben.

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat die folgenden Ernennungen bekannt gegeben:

Göran Tidström, Schweden: Präsident des IFAC für einen zweijährige Amtszeit, die im November 2012 endet;

Warren Allen, Neuseeland: Vizepräsident (ebenfalls für zwei Jahre) und Vorsitzender des Ausschusses für Planung und Finanzen;

Neue Mitglieder des Vorstands: Ramon Casals Creus (Spanien), Ana Maria Elorrieta (Brasilien) und Robert R. Harris (Vereinigte Staaten)

Mitglieder des Vorstands, die für eine zweite Amtszeit wiedergewählt wurden: Jelil Bouraoui (Tunesien), Robert Hodgkinson (Vereinigtes Königreich), Japheth Katto (Uganda) und Olivia Faulkner Kirtley (Vereinigte Staaten).

Die Ernennungen wurden bei der Tagung des IFAC-Aufsichtsrats in Kuala Lumpur Anfang des Monats bestätigt. Außerdem wurden einige neue Wirtschaftsprüfervereinigungen als assoziierte Mitglieder in den IFAC aufgenommen (aus Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Russland und Sri Lanka). Die Wirtschaftsprüfervereinigung der Republik Serbien wurde vom assoziierten zum Vollmitglied. Die englischsprachige Presseerklärung des IFAC finden Sie hier.

Tagesordnung für die IASB-Sitzung im November 2010 in Norwalk

08.11.2010

Der IASB wird von Dienstag bis Donnerstag, 16. bis 18. November 2010, eine Sitzung in den Büroräumen des FASB in Norwalk, Connecticut abhalten.

Der zweite und der dritte Tag der Sitzung werden gemeinsam mit dem FASB abgehalten. Die Sitzung steht Beobachtern offen und wird im Internet übertragen. Nachfolgend geben wir die Tagesordnung für die Sitzung wieder. Da die Sitzung in Norwalk stattfindet, geben wir die Sitzungszeiten in amerikanischer Ostküstenzeit an.

Tagesordnung für die IASB-Boardsitzung
16.-18. November 2010, Norwalk

Dienstag, 16. November 2010

IASB-Sitzung (10:15 - 17:30 Uhr)

Schulden (Ersetzung von IAS 37)

Änderungen an IFRS 1 – Feste Zeitpunkte in der Ausnahme für Ausbuchungen

Aktueller Stand bei den Arbeiten des IFRS Interpretations Committee

Finanzinstrumente: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

Leistungen an Arbeitnehmer

Mittwoch, 17. November 2010

Gemeinsame Sitzung von IASB und FASB (09:30 - 15:30 Uhr)

Arbeitsprogramm

Saldierung von Vermögenswerten und Schulden

Erlöserfassung

Rahmenkonzept Phase D: Die Berichtseinheit

Donnerstag, 18. November 2010

Gemeinsame Sitzung von IASB und FASB (08:00 - 13:45 Uhr)

Sonstiges Gesamtergebnis

Emissionshandelsschemata

Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Sitzung der Forschungsgruppe für Bewertungen des FASB

08.11.2010

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat 2008 eine Arbeitsgruppe zur Informationslieferung bezüglich Bewertungen (Valuation Resource Group, VRG) eingerichtet, um dem FASB Informationen zur Umsetzung von Sachverhalten zu liefern, die mit der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in der Finanzberichterstattung zusammenhängen.

Die VRG tagte am 1. November 2010 und erörterte die vier Sachverhalte, die nachfolgend aufgezählt sind. Unsere US-amerikanischen Kollegen haben am 8. November 2010 einen Heads Up-Newsletter herausgegeben, in dem diese vier Sachverhalte erläutert werden.

VRG-Sachverhalt 2010-5: Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von bedingten Gegenleistungen bei einem Unternehmenszusammenschluss

VRG-Sachverhalt 2010-6: Anwendung der Methode der mehrperiodischen Mehreinnahmen und der Greenfield-Methode auf immaterielle Vermögenswerte

VRG-Sachverhalt 2010-7: Vorgeschlagene Aktualisierung der Rechungslegungsstandards – Wie der Buchwert einer Berichtseinheit berechnet werden sollte, wenn der erste Schritt des Tests auf Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts durchgeführt wird

VRG-Sachverhalt 2010-8: Angabe einer Bewertungsunsicherheitsanalyse und mögliche Alternativen

Den Heads Up-Newsletter unserer US-amerikanischen Kollegen finden sie hier (in englischer Sprache, 126 KB).

EFRAG-Stellungnahme zum Arbeitsentwurf zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

06.11.2010

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite eine Stellungnahme zum Arbeitsentwurf zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zur Verfügung, den der IASB im August 2010 veröffentlicht hat.

EFRAG ist sich bewusst, der IASB nicht zu Stellungnahmen zum Arbeitsentwurf eingeladen hat, möchte aber noch einmal die Punkte wiederholen, die nach Ansicht von EFRAG vor einer Finalisierung des Standards bedacht werden sollten. Dazu zählt insbesondere die Anwendung der Leitlinien auf nicht-finanzielle Posten. EFRAG schlägt hierzu eine weitere Konsultation der Öffentlichkeit vor. Die englischsprachige Presseerklärung von EFRAG, die eine Verknüpfung auf die Stellungnahme enthält, finden Sie hier.

IFRS-Taxonomie aktualisiert in Bezug auf die Änderungen an IFRS 7

05.11.2010

Die IFRS-Stiftung hat heute die zweite Interimsveröffentlichung zur International Financial Reporting Standards (IFRS) Taxonomie 2010 herausgegeben, die eine Übersetzung der bis zum 1. Januar 2010 herausgegebenen IFRS in die Unternehmensberichterstattungssprache XBRL (eXtensible Business Reporting Language) ist.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.