2011

Gesprächsrunden zur Überprüfung der Strategie – Anmeldung zur Internetpräsentationen für New York jetzt möglich

07.06.2011

Wie früher berichtet haben die Treuhänder der IFRS-Stiftung aus den Rückmeldungen, die zu ihrem ersten Konsultationsbericht zur Überprüfung der Führung der IFRS-Stiftung, der im Februar 2011 herausgegeben wurde, eingegangen sind, einen weiteren Konsultationsbericht zur Überprüfung der Strategie der IFRS-Stiftung erarbeitet, der seit dem 27. April 2011 auf der Internetseite des IASB zur Verfügung steht und zu dem bis zum 25. Juli 2011 Stellung genommen werden kann.

Während der Stellungnahmefrist bieten die Treuhänder Gesprächsrunden zur Überprüfung der Strategie und ihrem Konsultationsbericht an. Eine Anmeldung ist jetzt für die Internetsendung der Gesprächsrunde in New York über die Internetseite des IASB möglich:

"Übernahmisierung" — Im Eingangskorb der SEC

07.06.2011

Am 27. Mai 2011 hat der Stab der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) ein Papier herausgegeben, in dem ein möglicher Ansatz für die Einführung der IFRS in den Vereinigten Staaten untersucht wird.

Der sogenannte 'Übernahmisierungsansatz' stellt eine Kombination aus Übernahme und Harmonisierung dar. Robert Bruce, der Kolumnist unserer englischsprachigen Mutterseite, schätzt diesen Mittelweg, den die SEC bisher nur zur Kenntnis genommen aber noch nicht beurteilt hat, vor dem Hintergrund des US-amerikanischen Rechnungslegungsumfelds ein. Zu seiner englischsprachigen Kolumne gelangen sie hier.

Beinahe endgültige Fassung der Änderungen an IAS 1 verfügbar

07.06.2011

Der IASB hat die beinahe endgültige Fassung der Änderungen an IAS 1 in Bezug auf das sonstige Gesamtergebnis freigegeben.

  • Die Änderungen sollen die Einheitlichkeit und Klarheit der Darstellung von Posten im sonstigen Gesamtergebnis (Other Comprehensive Income, OCI) verbessern. Die Änderungen sollen auch hervorheben, dass der Board der Darstellung der Gesamtergebnisrechnung und des sonstigen Gesamtergebnisses gemeinsam und mit gleicher Wichtigkeit große Bedeutung zumisst.
  • 2007 war IAS 1 geändert worden, um zu erreichen, dass die Gesamtergebnisrechnung und das sonstige Gesamtergebnis zusammen dargestellt werden. Die neuen Änderungen behalten diese Vorschrift bei aber sollen die Art und Weise verbessern, wie die einzelnen Bestandteile des sonstigen Gesamtergebnisses dargestellt werden.
  • Die wesentliche Änderung besteht darin, dass Unternehmen die Posten des sonstigen Gesamtergebnisses danach gruppieren sollen, ob sie durch die Gesamtergebnisrechnung recycelt werden können (Umklassifizierungsanpassungen). Es wird mit den Änderungen nicht geregelt, welche Posten im sonstigen Gesamtergebnis zu erfassen sind.
  • Mit den Änderungen wurde die Option nicht geändert, Posten des sonstigen Gesamtergebnisses entweder vor oder nach Steuern darzustellen. Wenn jedoch eine Darstellung vor Steuern gewählt wird, müssen die Steuern, die sich auf die zwei Gruppen im sonstigen Gesamtergebnis beziehen (Posten, die recycelt werden können, und Posten, die nicht recycelt werden können) getrennt gezeigt werden.

Zugang der beinahe endgültigen Fassung auf der Internetseite des IASB haben nur Abonnenten. Die Veröffentlichung der endgültigen Fassung der Änderungen wird Mitte dieses Monats erwartet.

(Nicht) Alles neu macht der Mai

06.06.2011

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat einen IFRS fokussiert-Newsletter zu den im Mai veröffentlichten Standards des Konsolidierungspakets herausgegeben.

In dem Newsletter werden die wesentlichen Inhalte der neuen Standards samt deren bilanziellen Auswirkungen dargestellt.

Obwohl die Standards, wenn nicht vorzeitig angewendet, erst zum 1. Januar 2013 in Kraft treten, ist eine zeitnahe Beschäftigung mit den neuen Regelungen und ihren Auswirkungen auf den Konzernabschluss geboten. Die Auswirkungen der Neuregelungen für die Bilanzierungspraxis lassen sich pauschal kaum abschätzen. Dies gilt nicht nur für den Abschluss an sich: Auch die Folgeerscheinungen sind nicht zu vernachlässigen, wie etwa die notwendige Anpassung der internen Dokumentation sowie ggf. der Prozesse.

Weiterführende Informationen:

Beinahe endgültige Fassung der Änderungen an IAS 19 verfügbar

06.06.2011

Der IASB hat die beinahe endgültige Fassung der Änderungen an seinem Standard zur Bilanzierung von Pensionen und anderen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses freigegeben.

Das Projekt ist Teil des Arbeitsabkommens von IASB und FASB und stellt einen ersten Schritt in einer angestrebten umfassenden erneuten Erwägung der Bilanzierung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar. Der IASB ist der Meinung, dass die Änderungen bedeutende Verbesserungen bei der Transparenz und der Vergleichbarkeit von Angaben zu Pensionsverpflichtungen bewirken werden. Die folgenden Bereiche sind von Änderungen betroffen:

  • Ansatz von Änderungen in der Nettoschuld (dem Nettovermögen) aus leistungsorientierten Plänen einschließlich der sofortigen Erfassung von leistungsorientierten Kosten, der Aufgliederung von leistungsorientierten Kosten nach Bestandteilen, dem Ansatz von Neubewertungen im sonstigen Gesamtergebnis sowie Planänderungen, Plankürzungen und Erfüllungen;
  • Angaben zu leistungsorientierten Plänen;
  • Bilanzierung von Abfindungsleistungen einschließlich der Unterscheidung von Leistungen im Austausch für erbrachte Dienstzeit und Leistungen im Gegenzug für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, was Auswirkungen auf den Ansatz und die Bewertung von Abfindungsleistungen hat;
  • verschiedene andere Themen einschließlich der Klassifizierung von Leistungen an Arbeitnehmer, gegenwärtiger Schätzungen von Sterberaten, Steuer- und Verwaltungsaufwand sowie Risikobeteiligungs- und andere bedingte Indexierungsmerkmale; und
  • andere Themen, die beim IFRS Interpretations Committee eingereicht wurden.

Zugang der beinahe endgültigen Fassung auf der Internetseite des IASB haben nur Abonnenten. Die Veröffentlichung der endgültigen Fassung der Änderungen wird im Laufe dieses Monats erwartet.

EFRAG-Stellungnahmeentwurf zur Überprüfung der Strategie

06.06.2011

Am 27. April 2011 hat die IFRS-Stiftung einen Konsultationsbericht zur Überprüfung der Strategie der IFRS-Stiftung zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt dazu auf ihrer Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme zur Verfügung. EFRAG begrüßt die Tatsache, dass der Fokus auf hochwertigen internationalen Rechnungslegungsstandards, Transparenz und Übernahme der IFRS anstelle von Konvergenz liegen soll. EFRAG äußert jedoch auch einige Empfehlungen:

  • Fokussierung auf langfristige Anleger;
  • Definition eines Abschlusses;
  • Erhöhung der Kommunikationspflichten der Treuhänder;
  • Festlegung der Agenda nach einer öffentlichen Konsultation hinsichtlich der Ziele und der Notwendigkeit möglicher Projekte;
  • Trennung von XBRL und dem Standardsetzungsprozess;
  • Vorgehen bei Forschungsaktivitäten.

Eine Verknüpfung auf den Stellungnahmeentwurf finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Kommentare werden bis zum 11. Juli 2011 erbeten. Stellungnahmen zum Konsultationsbericht selbst müssen bis zum 25. Juli 2011 bei der IFRS-Stiftung eingehen.

Nächste CFSS- und TEG-Sitzung

06.06.2011

Das Beratungsforum der Standardsetzer (Consultative Forum of Standard-Setters, CFSS) und der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) werden das nächste Mal vom 8. bis 10. Juni 2011 tagen.

Die Sitzungen stehen Beobachtern offen. Eine Möglichkeit zur Anmeldung und Verknüpfungen auf die entsprechenden Tagesordnungen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

IDW-Stellungnahme zum Entwurf des überarbeiteten ISRE 2400

06.06.2011

Im Januar 2011 hatte der International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB), das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale Gremium, einen neuen vorgeschlagenen internationalen Standard zu Beauftragungen für eine Durchsicht (International Standard on Review Engagements, ISRE) zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.

In seiner Stellungnahme zum Entwurf begrüßt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) grundsätzlich die Überarbeitung, weil die prüferische Durchsicht eine Alternative zu freiwilligen Prüfungen nicht prüfungspflichtiger Unternehmen darstellen kann. Zu einzelnen Aspekten des Entwurfs äußert das IDW jedoch Kritik. Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des IDW gelangen Sie hier (225 KB).

IVSC veröffentlicht aktualisierten vorgeschlagenen Berufskodex

06.06.2011

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat überarbeitete Vorschläge für einen Berufskodex herausgegeben, der eine bessere globale Regulierung des Berufsstandes der Bewertungsspezialisten gewähren soll.

Der IVSC hatte bereits 2010 einen Entwurf eines Berufskodex veröffentlicht und um Stellungnahmen gebeten. Diese Stellungnahmen wurden jetzt berücksichtigt, und das Ergebnis wird noch einmal zwecks Einholung von Kommentaren veröffentlicht. Die wesentlichen Änderungen sind die folgenden:

  • Die Leitlinien zur Anwendung der fünf grundlegenden Prinzipien (Integrität, Objektivität, Kompetenz und Sorgfalt, Vertraulichkeit sowie professionelles Verhalten) wurden ausgeweitet.
  • Die Verhaltensregeln im Zusammenhang mit der Anwendung der grundlegenden Prinzipien wurden umfangreich überarbeitet. Die ursprünglichen Vorschriften, die detaillierte Regelungen enthielten, die bestimmte Verhaltensweisen verboten oder forderten, wurden durch Vorschriften ersetzt, die prinzipienorientiert im größeren Kontext stehen.
  • Einige Regeln, die eher der Ausführung von Bewertungsaufträgen galten als Verhaltensfragen, wurden aus dem Kodex gestrichen.

Stellungnahmen zum überarbeiteten Entwurf werden bis zum 31. August 2011 erbeten. Er ist Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IVSC zugänglich (131 KB).

Vorgeschlagene Leitlinien des AICPA zur Auswertung von XBRL-Informationen

06.06.2011

Die Arbeitsgruppe für XBRL des Exekutivausschusses für prüfungsnahe Leistungen des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hat einen Entwurf herausgegeben, der den Titel trägt Vorgeschlagenen Prinzipien und Kriterien für Informationen im XBRL-Format.

Der Entwurf enthält einen Satz von Prinzipien und Kriterien für Ersteller, Prüfer und andere Anwender, die bei der Auswertung von XBRL-formatierten Informationen der Unternehmensberichterstattungssprache eXtensible Business Reporting Language (XBRL) angewendet werden können.

Im Entwurf werden die folgenden vier Prinzipien genannt, die bei der qualitativen Einschätzung von Informationen im XBRL-Format angewendet werden sollten. Es ist vorgesehen, dass diese im Einklang mit den Berichtsvorschriften eines Unternehmens angewendet werden.

  • Vollständigkeit – alle Informationen und nur zugelassene Informationen sind auf ihrer entsprechenden Ebene formatiert,
  • Abbildung (Mapping) – die gewählten Elemente gehören in den Zusammenhang der Konzepte der Quellinformationen,
  • Genauigkeit – die Beträge, Daten und anderen Attribute (beispielsweise Währungseinheiten) sowie die Beziehungen (Reihenfolge und Berechnungen) der Instanz (des eigentlichen elektronischen Geschäftsberichts) und der zugehörigen Dateien stimmen mit den Quellinformationen (also dem Abschluss) überein und
  • Genauigkeit – die XBRL-Informationen sind nach den Berichtsvorschriften des Unternehmens strukturiert.

Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 15. Juli 2011 erbeten. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des AICPA.

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