November

Tagesordnung für die IASB-Sitzung diese Woche geändert

14.11.2016

Der IASB hat die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte für seine Sitzung diese Woche geändert — die Sitzungsabschnitte zu Versicherungsverträgen und zum Rahmenkonzept wurden getauscht. Das Rahmenkonzept soll jetzt am Dienstagvormittag, Versicherungsverträge am Mittwochnachmittag erörtert werden.

In Bezug auf das Rahmenkonzept werden folgende Themen erörtert:

  • Zusammenfassung der bisherigen Entscheidungen
  • Definitionen von Schulden und unterstützende Konzepte
  • Testen der vorgeschlagenen Definitionen von Vermögenswerten und Schulden — erläuternde Beispiele

Bei Versicherungsverträge stehen folgende Themen auf der tagesordnung:

  • Externe Überprüfung des Standards — Methoden und Ergebnisse
  • Grad der Aggregierung
  • Erwartungsanpassungen
  • Übergangssachverhalte
  • Minderung finanzieller Risiken, die in Versicherungsverträgen widergespiegelt werden
  • Sonstige Restanten
  • Verpflichtender Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17

Unsere aktualisierte Agenda für die Sitzung finden Sie hier.

Ergebnisse der 54. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

14.11.2016

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 3. November 2016 in Berlin getagt. Ein Ergebnisbericht von der Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Während seiner 54. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Den Ergebnisbericht der Sitzung nebst aktualisiertem Arbeitsprogramm finden Sie auf der Internetseite des DRSC. Die Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile wurden bereits am 4. November zur Verfügung gestellt.

Zusammenfassung von der Sitzung des ASAF im September

11.11.2016

Der Stab des IASB hat eine Zusammenfassung der Erörterungen des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) bei dessen Sitzung am 29. September 2016 veröffentlicht.

Die folgenden Themen wurden erörtert (die Nummern in Klammern verweisen auf die entsprechenden Textziffern in der Zusammenfassung des IASB):

  • Informationsbedürfnisse von Adressaten neuseeländischer börsennotierter Unternehmen (1-20). Die ASAF-Mitglieder erörterten einen entsprechenden Forschungsbericht aus Neuseeland. Neben Anmerkungen zu den inhaltlichen Ergebnissen des Berichts wurde auch die methodische Herangehensweise erörtert (geringer Stichprobenumfang, Begrenzungen bei der Fragestellung), die eine Verallgemeinerung der Ergebnisse nicht notwendigerweise zulassen. Die ASAF-Mitglieder ergänzten die Diskussion um Erfahrungen aus ihren eigenen Rechtskreisen.
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle (21-36). Die ASAF-Mitglieder erörterten dieses Thema anhand zweier Agendapapiere: Untersuchungen zum wirtschaftlichen Wert von Finanzinformationen zu preisregulierten Geschäftsvorfällen (eingereicht von Kanada) und konzeptionelle Überlegungen zur Bilanzierung preisregulierter Geschäftsvorfälle (eingereicht von Korea). Während der Diskussion des kanadischen Papiers erläuterten die anwesenden ASAF-Mitglieder die Situation in ihren jeweiligen Rechtskreisen, und man war sich einig, dass Informationen zu den Rechten und Pflichten eines Unternehmens aus Preisregulierung wichtig sei. Wo diese allerdings anzugeben seinen (Hauptbestandteile des Abschlusses oder Anhang) blieb strittig. Im koreanischen Papier wurde der Frage nachgegangen, wie man aus dem Rahmenkonzept und IFRS 15 heraus ein neues Modell für die Berichterstattung über preisregulierte Geschäftsvorfälle entwickeln kann. Die ASAF-Mitglieder stimmten zu, dass die Entwicklung eines neuen Modells nützlich sei und dass ein erlösbasiertes Modell sehr vielversprechend sei. Allerdings wurden auch deutliche Bedenken und Hinweise erhoben.
  • Rahmenkonzept (37-62). Die ASAF-Mitglieder widmeten sich ausführlich dem Rahmenkonzept, zu dem verschiedene Papiere eingereicht worden waren: Ein EFRAG-Papier zu Bewertungsfragen (das in verschiedenen Aspekten von verschiedenen ASAF-Mitgliedern unterstützt wurde), IASB-Papiere zur Auswahl von Bewertungsgrundlagen (Neuformulierungen, die in ASAF aber eher auf Widerstand stießen) und zu vorläufigen Board-Entscheidungen zur Erfolgsberichterstattung und ein japanisches Papier zur Verknüpfung von finanzieller Leistung und Bewertung.
  • Definition eines Geschäftsbetriebs (63-71). Die ASAF-Mitglieder wurden über das laufende Projekt des FASB informiert und verglichen dieses mit dem entsprechenden Entwurf des IASB. Insbesondere wurde nach Gemeinsamkeiten gesucht, die deutlich zu betonen die ASAF-Mitglieder auch forderten. Beim Entwurf des IASB wurden einige Unstimmigkeiten und mögliche unbeabsichtigte Auswirkungen angemerkt.
  • Laufende Projekte und Planung der Agenda (72-73). Die ASAF-Mitglieder wurden über den aktuellen Stand der Projekte des IASB unterrichtet. Als Themen für die nächste Sitzung wurden Kryptowährungen, Versicherungsverträge und Forschungsprojekte vorgeschlagen.
  • Zusammenarbeit mit nationalen Standardsetzern (74-78). Zu diesem Thema wurde nur darüber gesprochen, wie die ASAF-Mitglieder den Stab bei seinen Bemühungen um bessere Kommunikation durch Emittenten unterstützen könnten. Insbesondere sollten sie Unternehmen in ihren Rechtskreisen benennen, die als beispielhaft in einem Bericht des Stabs genannt werden könnten. Die ASAF-Mitglieder stellten klärende Fragen und verwiesen auf andere Untersuchungen zum selben Thema.
  • Machbarkeitsstudien (79-80). Hier wurde vom Stab des IASB lediglich klargestellt, was dieser unter Machbarkeitsstudien versteht. Diese werden im Rahmen von Forschungsprojekten durchgeführt, um festzustellen, ob geringfügige Änderungen mit Hilfe eines bestimmten Ansatzes erzielt werden können und ob dieser Ansatz in der Praxis umsetzbar ist.

Die Zusammenfassung der Sitzung in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung nächste Woche

10.11.2016

Der IASB wird vom 14. bis 16. November 2016 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Schwerpunkte der Sitzung werden Wesentlichkeit im Kontext der Angabeninitiative und das Rahmenkonzept sein, denen jeweils ein halber Sitzungstag gewidmet wird. Auch Versicherungsverträge sollen ausführlich erörtert werden.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

ESMA fordert zur einheitlichen Anwendung von IFRS 9 auf

10.11.2016

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat eine öffentliche Erklärung herausgegeben, die darauf abzielt, die einheitliche Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' durch europäische Emittenten zu fördern, die an einem regulierten Markt notiert sind.

Vor dem Hintergrund der erwarteten Auswirkungen und der Wichtigkeit der Umsetzung von IFRS 9 hebt ESMA die Bedeutung einer einheitlichen und hochwertigen Umsetzung von IFRS 9 und der Transparenz in Bezug auf deren Auswirkungen gegenüber Abschlussadressaten hervor. Die folgenden Themen werden in der Erklärung angesprochen:

  • Transparenz in Bezug auf die Umsetzung und die Auswirkungen von IFRS 9;
  • besondere Erwägungen für Finanzinstitute/Kreditinstitute;
  • erläuternde Zeitschiene und Beispiele guter Angabepraxis für Finanzinstitute; und
  • nächste Schritte.

Sie können sich die englischsprachige Erklärung zu IFRS 9 direkt von der Internetseite von ESMA herunterladen.

Im Juli 2016 hat ESMA eine ähnliche Erklärung zur Anwendung von IFRS 15 herausgegeben. ESMA erwartet, dass die Erklärungen bei der Erstellung der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 und der Zwischenabschlüsse 2017 berücksichtigt werden und ihren Niederschlag darin finden.

EBA berichtet über die Ergebnisse der Analyse der Auswirkung von IFRS 9 auf Banken

10.11.2016

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA) hat einen ersten Bericht zu ihrer Auswirkungsanalyse von IFRS 9 'Finanzinstrumente' veröffentlicht. Die EBA hat eine Stichprobe rund 50 Finanzinstituten in der EU untersucht.

Im Rahmen der Auswirkungsanalyse wurden sowohl qualitative als auch quantitative Aspekte untersucht, und die folgenden Ergebnisse traten zutage:

Qualitative Aspekte

  • Die kleineren Banken in der Stichprobe sind in ihren Vorbereitungen den größeren Banken hinterher.
  • Die Einbindung bestimmter beteiligter Parteien bei der Umsetzung von IFRS 9 scheint derzeit noch begrenzt.
  • Viele Banken beabsichtigen parallel Tests zur Umsetzung von IFRS 9 laufen zu lassen, aber es scheint, dass diese Tests beschränkter sein könnten als ursprünglich geplant, weil die Zeit zwischen Fertigstellung der Systeme und der ersten Anwendung von IFRS 9 nicht ausreicht.
  • Banken wollen generell versuchen, bei der Umsetzung von IFRS 9 soweit wie möglich auf bestehende Definitionen, Prozesse, Systeme, Modelle, und Daten, die bereits für regulatorische und Risikosteuerungszwecke genutzt werden, zurückzugreifen, auch wenn neue Modelle und/oder Anpassungen notwendig sind.
  • Datenqualität und -verfügbarkeit sind für die befragten die größten  Herausforderungen, und sie werden auch auf andere (interne und externe) Datenquellen zugreifen.
  • Insgesamt scheinen die Auswirkungen der Änderungen in den Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften für die meisten Banken nicht besonders bedeutend zu sein.
  • Die Interpretation und Anwendung einiger Kernelemente der IFRS 9-Wertminderungsvorschriften sind herausfordernd und müssen in vielen Fällen noch endgültig gemeistert werden
  • Die Banken werden verfügbare praktische Erleichterungen in IFRS 9 nutzen.
  • 75% der Banken in der Stichprobe gehen davon aus, dass die Wertminderungsvorschriften in IFRS zu einer erhöhten Volatilität in der Ergebnisrechnung führen werden.

Quantitative Aspekte

  • Die geschätzten Gesamtauswirkungen von IFRS 9 werden im Wesentlichen von den Wertminderungsvorschriften getrieben und nur zu einem geringeren Grad von den Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften.
  • Die geschätzte Veränderung in der Vorsorge variiert von Portfolio zu Portfolio, und unterschiedliche Faktoren könnten die Auswirkungen von IFRS 9 gemessen am prozentualen Anteil der Eigenmittel beeinflussen.
  • Die Umklassifizierung von Finanzinstrumenten zwischen Kategorien können auch Auswirkungen auf die Eigenmittel haben.
  • Die geschätzte Zunahme der Vorsorge im Vergleich zum gegenwärtigen Grad der Vorsorge unter IAS 39 ist im Durchschnitt 18% und beträgt bis zu 30% für 86% der Befragten.
  • Im Hinblick auf die erwartete gesamte quantitative Auswirkung von IFRS 9 gehen die Banken von einer Abnahme des harten Eigenkapitals (CET1) und der Gesamtkapitalquote von 59 bzw. 45 Basispunkten aus.

Der vollständige Bericht steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite der EBA zur Verfügung. Die EBA kündigt außerdem an, dass eine zweite Auswirkungsanalyse zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden soll, wenn die Befragten verlässlichere und präzisere Informationen als Ergebnis ihrer fortschreitenden Umsetzungsbemühungen zur Verfügung stellen können.

Tagesordnungen für die kommenden Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC

10.11.2016

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 30. November 2016 in Berlin tagen. Am 1. Dezember 2016 findet dann eine gemeinsame Sitzung mit dem HGB-Fachausschuss statt, an die sich eine Sitzung des HGB-Fachausschusses allein anschließt. Die Tagesordnung für alle Sitzungen sind jetzt verfügbar.

Während seiner 55. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

Die vollständige Tagesordnung sowie die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während der 10. gemeinsamen Sitzung werden IFRS-Fachausschuss und HGB-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • DRS 20 Konzernlagebericht – Umsetzung des CSR-Richtlinienumsetzungsgesetzes in DRS 20
  • DRS 20 Konzernlagebericht – Mögliche Änderungen an DRS 20 aus den Ergebnissen der Kajüter-Studie

Die vollständige Tagesordnung sowie die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 30. Sitzung wird der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • Vorstellungen zur künftigen Zusammenarbeit im Fachausschuss
  • Bilanzierungsfragen von Pensionszusagen

Die vollständige Tagesordnung sowie die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Tagesordnung für die ASAF-Sitzung im Dezember

10.11.2016

Der IASB hat eine Tagesordnung für die Sitzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) veröffentlicht, die am 8. und 9. Dezember 2016 in den Räumen des IASB in London stattfinden wird.

Die genaue Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Donnerstag, 8. Dezember 2016 (10:30h-17:30h)
  • Rahmenkonzept
    • Vorläufige Entscheidungen, die der Board bei seiner Sitzung im November 2016 zur Definition von Schulden und unterstützenden Konzepten getroffen hat
    • Empfehlungen des Stabs hinsichtlich des Ansatzes in Bezug auf Kapitalerhaltung im überarbeiteten Rahmenkonzept
  • Länderspezifische Berichterstattung — Informationen zum Ansatz des AASB
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts — Umfang
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
    • Umfang
    • Zusammenwirken mit anderen IFRS und dem Rahmenkonzept
    • Abtrennung identifizierbarer Preisanpassungen von den Gesamtänderungen des Werts der Regulierungslizenz
  • Angabeninitiative
    • Zusammenarbeit mit nationalen Standardsetzern — Nachtrag zu den Diskussionen von der ASAF-Sitzung im September 2016
    • Bericht über die Diskussionen zur Angabeninitiative bei der jährlichen AOSSG-Sitzung

Freitag, 9. Dezember 2016 (9:00h-15:45h)

  • Kryptowährungen
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
  • Aktueller Stand des Projekts zu Versicherungsverträgen
  • Berichte über aktuelle Aktivitäten von ASAF-Mitgliedern
  • Laufende Projekte und Planung der Agenda

Die Arbeitspapiere für die Sitzung werden derzeit auf der Internetseite des IASB zur Verfügung gestellt.

IFAC-Bericht zum Beitrag von Rechnungslegungs- und Prüfungsorganisationen zu den SDG-Zielen

10.11.2016

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat einen Bericht 'The 2030 Agenda for Sustainable Development: A Snapshot of the Accountancy Profession’s Contribution' veröffentlicht, in dem die Bedeutung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen für den Berufsstand hervorgehoben wird und acht Ziele identifiziert werden, in denen der Berufsstand besonders beitragen kann.

Im Bericht werden bestehenden Tätigkeiten und Initiativen des Berufsstands, die die Ziele unterstützen, genannt und Fragen gestellt, die Organisationen und Rechnungsleger und Prüfer berücksichtigen sollten.

Die acht identifizierten Ziele sind die folgenden:

  • Ziel 4: Hochwertige Bildung
  • Ziel 5: Gleichberechtigung der Geschlechter
  • Ziel 8: Gute Arbeitsplätze und wirtschaftliches Wachstum
  • Ziel 9: Innovation und Infrastruktur
  • Ziel 12: Verantwortungsvoller Konsum
  • Ziel 13: Maßnahmen zum Klimaschutz
  • Ziel 16: Frieden und Gerechtigkeit
  • Ziel 17: Partnerschaft, um die Ziele zu erreichen

Der Bericht steht Ihnen über die Presseerklärung auf der Internetseite des IFAC zur Verfügung.

Anhörung zum Regierungsentwurf für ein Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie

09.11.2016

Am Montag, den 7. November 2016 hielt der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zum vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten ab.

Auf der Internetseite des Bundestages steht jetzt eine Zusammenfassung der bei der Änhörung geäußerten Sichtweisen zum Regierungsentwurf eines Gesetzes, mit dem die neuen EU-Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne umgesetzt werden soll, zur Verfügung. Sie können ihn sich hier herunterladen.

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