April

Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

18.04.2017

In der heutigen Ausgabe des Bundesgesetzblattes wurde das vom Bundestag am 9. März verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten veröffentlicht. Damit tritt das Gesetz am 19. April 2017 in Kraft.

Zugang zum Eintrag haben Sie hier.

Schulungsveranstaltung zu Angabeprinzipien - Anmeldefrist verlängert

18.04.2017

Das DRSC lädt gemeinsam mit den Standardsetzern aus Österreich und der Schweiz am 28. April 2017 zu einer etwa dreistündigen Schulungsveranstaltung ein, in der die Kerninhalte des Diskussionspapiers zu Angabeprinzipien vorgestellt werden und auf erste wichtige Änderungen hinwiesen wird.

Das DRSC weist darauf hin, dass bei der Veranstaltung, die kostenfrei ist und am Frankfurter Flughafen stattfindet, noch Plätze frei sind. Anmeldungen sind noch bis 21. April 2017 möglich. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Vier neue IPSASB-Videos zur Übernahme und Umsetzung der IPSAS

18.04.2017

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat vier neue Videos im Rahmen einer Reihe herausgegeben, in der die Herausforderungen und der Nutzen analysiert werden, wenn Regierungen die Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) und periodengerecht abgegrenzte Rechnungslegung einführen.

In den Videos beschreiben IPSASB-Mitglieder aus verschiedenen Rechtskreisen die Prozesse, die wesentlichen Details, den zeitlichen Ablauf und die gezogenen Lehren, die sich aus der Übernahme der IPSAS in ihrem jeweiligen Land ergeben haben. Die vier neuen Videos betreffen China, Kanada, Japan und die Vereinigten Staaten.

Videos zu Österreich und Australien waren Anfang dieses Jahres veröffentlicht woden; 2015 hatte der IPSASB bereits Videos zu Panama, Südafrika, Brasilien, Neuseeland und der Schweiz herausgegeben.

Alle Videos stehen Ihnen auf der Internetseite des IPSASB zur Verfügung.

Tagesordnung für die Aprilsitzung des IASB

13.04.2017

Der IASB wird am 24. und 27. April 2017 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Während der sehr zerrissenen Sitzung werden fünf Themen erörtert, unter anderem Erfolgsberichterstattung, wo es eine gemeinsame Unterrichtseinheit mit dem FASB von zweieinhalb Stunden geben wird, bei der die Ergebnisse des FASB aus seinem Forschungsprojekt zu diesem Thema erörtert werden (zwei sehr ausführliche Papiere zu diesem Thema stehen bereits zur Verfügung).

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren.

Leitlinien des Basler Ausschusses zu problematischen Vermögenswerten

13.04.2017

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS) hat finale Leitlinien zur aufsichtsrechtlichen Behandlung von problematischen Vermögenswerten veröffentlicht. Dabei handelt es sich um Definitionen von ausfallbehafteten Risikopositionen und Stundung.

Die Definitionen fördern die Harmonisierung in der Bemessung und Anwendung von ausfallbehafteten Risikopositionen und Stundung, zwei wichtigen Messgrößen von Vermögenswertqualität, um Einheitlichkeit in der aufsichtsrechtlichen Berichterstattung zu unterstützen. Die Leitlinien ergänzen den bestehenden Rechnungslegungs- und Aufsichtsrahmen für Vermögenswertkategorisierung.

Die englischsprachigen Leitlinien stehen Ihnen auf der Internetseite der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) zur Verfügung.

FSR-Konsultation zu einem Evaluierungsrahmen für die G-20-Reform der Finanzregulierung

13.04.2017

Der Finanzstabilitätsrat (FSR) hat die wesentlichen Elemente eines vorgeschlagenen Rahmens für eine Evaluierung der Auswirkungen der Reform der Finanzregulierung durch die G-20 nach deren Umsetzung zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.

Als Folge der globalen Finanzmarktkrise hat die G-20 ein umfassendes Programm finanzieller Reformen angestoßen, und der FSR hat die Entwicklung dieser Reformen koordiniert und jährlich über die Fortschritte berichtet - zuletzt im August 2016.

Zweck des vorgeschlagenen neuen Rahmens soll sein, Analysen zu unterstützen, ob die wesentlichen Finanzreformen ihre beabsichtigten Ziele erreichen und ob es wesentliche unbeabsichtigte Auswirkungen gibt, die man adressieren müsste.

Auf der Internetseite des FSR finden Sie eine entsprechende Presseerklärung und das Konsultationspapier. Stellungnahmen werden bis zum 11. Mai 2017 erbeten.

Papiere für die kommenden Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC

13.04.2017

Der IFRS-Fachausschuss und der HGB-Fachausschuss werden am 20. und 21. April 2017 zum Teil gemeinsam tagen. Papiere für alle Sitzungen sind jetzt verfügbar.

Während seiner 58. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • Interpretationsaktivitäten
  • IASB-Diskussionspapier DP/2017/1 Angabeninitiative — Angabeprinzipien
  • Rahmenkonzept - aktuelle Entwicklungen
  • IASB-Entwurf ED/2017/2 Verbesserungen an IFRS 8 'Geschäftssegmente' (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 8 und IAS 34
  • Versicherungsverträge - aktuelle Entwicklungen
  • DRS 20 Konzernlagebericht und Umsetzung des CSR-Richtlinienumsetzungsgesetzes (gemeinsam mit dem HGB-Fachausschuss)
  • Erwarteter IASB-Entwurf zu Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung

Die entsprechenden Sitzungspapiere finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 31. Sitzung wird der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • Stand der Diskussion im Zusammenahng mit der Erarbeitung eines Standards zur Währungsumrechnung
  • DRS 20 Konzernlagebericht und Umsetzung des CSR-Richtlinienumsetzungsgesetzes (gemeinsam mit dem IFRS-Fachausschuss)

Die entsprechenden Sitzungspapiere finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

IPSASB-Konsultation zu Berichterstattung über Kulturgüter

12.04.2017

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat 'Finanzberichterstattung für Kulturgüter im öffentlichen Sektor' zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.

Da viele Unternehmen im öffentlichen Sektor Verantwortung für Güter des kulturellen Erbes tragen, so das Konsultationspapier ein erster Schritt in Bezug auf die Entwicklung von Finanzberichterstattungsleitlinien sein, um Rechenschaftspflicht und Entscheidungsfindung in diesem Bereich zu stärken. In dem Papier werden Kulturgüter als Posten beschrieben, bei denen die Absicht besteht, sie ewig zu halten und zum Nutzen gegenwärtiger und künftiger Generationen zu erhalten, weil sie entweder rar und/oder von Bedeutung sind. Im Papier wird Folgendes vorgeschlagen:

  • Die besonderen Merkmale von Kulturgütern bedeuten nicht, dass sie nicht Vermögenswerte für Zwecke der Finanzberichterstattung sind.
  • Kulturgüter sollten in der Darstellung der finanziellen Lage erfasst werden, wenn sie die Ansatzkriterien im Rahmenkonzept erfüllen.
  • In vielen Fällen wird es möglich sein, Kulturgütern einen finanziellen Wert beizumessen.

Im Papier werden außerdem Erst- und Folgebewertung von Kulturgütern und der Ausweis von entsprechenden Informationen im Abschluss erörtert. Außerdem wird der Frage nachgegangen, ob die Verantwortung für den Erhalt von Kulturgütern gegenwärtige Verpflichtungen für Unternehmen darstellen, die als Schulden im Abschluss erfasst werden müssen.

Rückmeldungen zum Papier werden bis zum 30. September 2017 an den IPSASB erbeten.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IPSASB zur Verfügung:

Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung

12.04.2017

Kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen bei BMZ/NCFA/GIZ, den nordischen und baltischen Börsen des Nasdaq sowie COSO/WBCSD.

Finanziert vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) haben die Natural Capital Financial Alliance (NCFA) und die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) gemeinsam ein Open-Source-Tool entwickelt, dass Banken gestattet, ihre Kreditportfolien auf Anfälligkeiten für große Dürreperioden zu testen. Ein gleichzeitig veröffentlichter Bericht Drought Stress Testing – Making Financial Institutions more resilient to Environmental Risks zeigt die Anwendung des Tools auf die Kreditportfolien neun großer internationaler Finanzinstitute. Weitere Informationen und Zugang zum Tool und zum Bericht finden Sie in einer Presseerklärung auf der Internetseite der UNEP FI.

Die nordischen und baltischen Börsen des Nasdaq haben ein Rahmenkonzept entwickelt, das den bei ihnen notierten Unternehmen helfen soll, die Angabevorschriften in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekte (Environmental, Social, Governance, ESG) zu erfüllen. Die Leitlinien lehnen sich stark an das Berichterstattungskonzept der Global Reporting Initiative (GRI) an und spiegeln die Empfehlungen der Initiative nachhaltiger Börsen (Sustainable Stock Exchanges, SSE) der UN wider. Den ESG Reporting Guide finden Sie auf der Internetseite des Nasdaq.

Der Ausschuss zur Verbesserung der Finanzberichterstattung durch ethisches Handeln, für wirksame interne Kontrollen und gute Unternehmensführung (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission, COSO) und der Weltwirtschaftsrat für nachhaltige Entwicklung (World Business Council for Sustainable Development, WBCSD) haben einen Zusammenarbeitsabkommen geschlossen, das darauf abzielt, gemeinsam Unternehmen dabei zu helfen, Sachverhalte im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit und Risikomanagement zu identifizieren und zu priorisieren. COSO wird mit dem WBCSD arbeiten, um Leitlinien zu entwickeln, wie Fragen der nachhaltigen Entwicklung in das Enterprise Risk Management Framework von COSO zu integrieren, um die Grundlage dafür zu legen, die Lücke zwischen der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Risikomanagement und der Berichterstattung darüber gegenüber Anlegern zu schließen. Auf der Internetseite von COSO finden Sie eine entsprechende Presseerklärung.

DRSC-Jahresbericht 2016

11.04.2017

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Comittee (DRSC) stellt den DRSC-Jahresbericht 2016 zur Verfügung. Darin gibt das DRSC einen umfassenden Einblick in die nationale und internationale Arbeit seiner Gremien.

Berichtet wird über Struktur und Zielsetzung des DRSC, die Herstellung der Öffentlichkeit und die Neubesetzung der Fachausschüsse 2016, Aktivitäten auf dem Gebiet der internationalen Rechnungslegung, Aktivitäten auf dem Gebiet der nationalen Rechnungslegung und die Finanzinformationen für das Jahr 2016. Von besonderem Interesse für die Leser von IAS Plus mag der Abschnitt zu internationaler Rechnungslegung sein, in dem ausführlich auf die Zusammenarbeit des DRSC mit internationalen, europäischen und nationalen Institutionen sowie Stellungnahmen und sonstige Verlautbarungen des DRSC und des IFRS-Fachausschusses eingegangen wird.

Der Jahresbericht 2016 steht Ihnen wie folgt auf der Internetseite desDRSC zur Verfügung:

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