Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

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12.12.2022

Der IASB wird vom 13. bis 15. Dezember 2022 in seinen Räumen in London tagen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Die folgenden Themen stehen auf der Tagesordnung:

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital

Der Stab empfiehlt, keine Änderungen an den Vorschriften zum Ausweis von Eigenkapitalinstrumenten in IAS 32 vorzunehmen oder speziell auf finanzielle Verbindlichkeiten einzugehen, die vertragliche Verpflichtungen zur Zahlung von Beträgen enthalten, die auf der Leistung des Unternehmens oder Änderungen des Nettovermögens des Unternehmens basieren. Der Stab empfiehlt jedoch, dass Unternehmen mit dieser Art von finanziellen Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung bewertet werden, verpflichtet werden, den Gesamtbetrag der in jeder Berichtsperiode in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Gewinne oder Verluste anzugeben, die sich aus der Neubewertung dieser finanziellen Verbindlichkeiten ergeben.

Arbeitsprogramm

Der Stab erwartet, dass der IASB seine Überprüfung nach der Einführung der Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung in IFRS 9 mit der Veröffentlichung seider Zusammenfassung der Rückmeldungen im Dezember 2022 abschließen wird. Der Stab erwartet auch, dass der IASB sein Projekt zur Angabeninitiativen - Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene - mit der Veröffentlichung seiner Projektzusammenfassung im ersten Quartal 2023 abschließen wird. Der Stab geht außerdem davon aus, dass der IASB im 2. Quartal 2023 endgültige Änderungen an den Modellregeln für die internationale Steuerreform - Säule 2 und Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen veröffentlichen wird.

Preisregulierte Geschäftsvorfälle

Der Stab empfiehlt, dass ein Unternehmen Inflationsanpassungen an die regulatorische Kapitalbasis nicht als regulatorischen Vermögenswert ansetzt. Er empfiehlt außerdem, dass ein Unternehmen einen regulatorischen Vermögenswert (eine regulatorische Verbindlichkeit) in Bezug auf einen zulässigen Aufwand oder Leistungsanreiz, der in seiner regulatorischen Kapitalbasis enthalten ist, ansetzen sollte, wenn ein direkter Zusammenhang zwischen der regulatorischen Kapitalbasis des Unternehmens und seinen Sachanlagen besteht und das Unternehmen ein einklagbares gegenwärtiges Recht (eine einklagbare gegenwärtige Verpflichtung) hat, den zulässigen Aufwand oder Leistungsanreiz zu (von) künftigen regulierten Tarifen hinzuzufügen (abzuziehen). Ein Unternehmen würde einen regulatorischen Vermögenswert (eine regulatorische Verbindlichkeit) in Bezug auf einen zulässigen Aufwand oder Leistungsanreiz, der in seiner regulatorischen Kapitalbasis enthalten ist, nicht ansetzen, wenn keine direkte Beziehung zwischen der regulatorischen Kapitalbasis des Unternehmens und seinen Sachanlagen besteht.

Standardpflege und einheitliche Anwendung

Der IASB wird Fragen erörtern, die in den Rückmeldungen zum Entwurf zu mangelnder Umtauschbarkeit aufgeworfen wurden. Der Stab empfiehlt dem IASB, seine Vorschläge im Entwurf mit einigen Änderungen weiterzuführen. Bei den Faktoren, die bei der Beurteilung der Umtauschbarkeit zu berücksichtigen sind, sollte klargestellt werden, dass ein Unternehmen bei der Beurteilung der Umtauschbarkeit keine 'inoffiziellen Märkte' berücksichtigt, sondern bei fehlender Umtauschbarkeit die Wechselkurse dieser Märkte zur Schätzung des Stichtagskurses verwenden kann, und dass alle Faktoren ganzheitlich zu betrachten sind. Zur Bestimmung des Stichtagskurses empfiehlt der Stab, den vorgeschlagenen Textziffer 19A dahingehend zu ändern, dass die Zielsetzung eines Unternehmens bei der Schätzung des Stichtagskurses darin besteht, den Kurs am Bewertungsstichtag widerzuspiegeln, zu dem ein ordnungsgemäßer Tauschvorgang zwischen Marktteilnehmern unter den vorherrschenden wirtschaftlichen Bedingungen stattfinden würde.

Bilanzierung nach der Equity-Methode

Der IASB wird in dieser Sitzung die Anwendung des bevorzugten Ansatzes nach dem Erwerb eines zusätzlichen Anteils an einem assoziierten Unternehmen sowie zwei Anwendungsfragen diskutieren. Der Stab empfiehlt dem IASB, davon auszugehen, dass ein Anleger eine einzelne Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen bewertet und nicht mehrere Schichten der Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen. Der Stab empfiehlt auch, dass ein Anleger, der seinen Anteil an einem assoziierten Unternehmen auf Null reduziert hat, die nicht erfassten Verluste aus den Anschaffungskosten des zusätzlichen Anteils an dem assoziierten Unternehmen nicht erfasst. Schließlich empfiehlt der Stab, dass ein Anleger seinen Anteil am Gesamtergebnis so lange erfasst, bis sein Anteil an dem assoziierten Unternehmen auf Null reduziert ist.

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Der Stab empfiehlt dem IASB, das Projekt vom Forschungsprogramm in das Standardsetzungsprogramm zu verschieben.

Strategie für die digitale Finanzberichterstattung

Das Papier für die Sitzung enthält ein strategisches Rahmenkonzept, das eine strategische Richtung und Grenzen vorgeben soll, um mögliche Aktivitäten des IASB im Bereich der digitalen Finanzberichterstattung zu identifizieren und eine einheitliche Sprache für die Kommunikation der Strategie für die digitale Finanzberichterstattung bereitzustellen. Es gibt keine Empfehlungen.

Angabeninitiative — Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben

Der Stab empfiehlt dem IASB, seine Vorschläge im Standardentwurf zu bestätigen, die Anwendung der Angabevorschriften in IFRS 8, IFRS 17 und IAS 33 für ein Tochterunternehmen, das den Standard anwendet, beizubehalten und die Angabevorschriften für IAS 34 im Standard zu reduzieren.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Diskussionen und Entscheidungen des Boards ergänzen.

Zugehörige Themen

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