Juni

IFRS-Stiftung gibt zwei weitere ISSB-Gründungsmitglieder bekannt

24.06.2022

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben die Ernennung von Jeffrey Hales und Michael Jantzi zu Boardmitgliedern des ISSB bekanntgegeben. Ihre Ernennungen bedeuten, dass der ISSB jetzt beschlussfähig ist.

Hales, der für eine Teilzeitstelle ernannt wurde, ist seit 2018 Vorsitzender des SASB Standards-Board und außerdem Professor für Rechnungswesen an der University of Texas in Austin, USA. Zuvor war er als akademischer Forschungsstipendiat beim Financial Accounting Standards Board (FASB) und als Mitglied von dessen Financial Accounting Standards Advisory Council tätig. Seine erste Amtszeit endet am 30. Juni 2027.

Jantzi kommt von Morningstar zum ISSB, wo er derzeit als Managing Director für den Bereich ESG-Strategie tätig ist. Er ist Gründer und ehemaliger CEO von Sustainalytics, einem Forschungsunternehmen für ESG und Ratings, das 2020 von Morningstar übernommen wurde. Derzeit ist er Mitglied des Verwaltungsrats der Value Reporting Foundation (VRF) und der Principles for Responsible Investment. Seine erste Amtszeit endet am 30. September 2025.

In der Pressemitteilung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung heißt es, dass die Treuhänder in den nächsten Wochen die Mitgliedschaft des ISSB mit weiteren Ernennungen im Juli ergänzen werden und dass das Ziel darin besteht, im dritten Quartal 2022 die volle Zahl von 14 Mitgliedern zu erreichen.

Künftige Zusammenarbeit zwischen ISSB und GRI

23.06.2022

Im März 2022 gaben der International Sustainability Standards Board (ISSB) und die Global Reporting Initiative (GRI) eine Absichtserklärung bekannt, die darauf abzielt, die Arbeitsprogramme und Standardsetzungsaktivitäten der beiden Organisationen zu koordinieren. Genauere Vorstellungen, wie dies erreicht werden könnte, wurden nun veröffentlicht.

Diese Vorstellungen sind das Ergebnis eines ersten Treffens von Fachvertretern beider Organisationen, bei dem Aktivitäten erörtert wurden, die für die notwendige Klarstellung und Anpassung sorgen könnten. Zu den besprochenen Initiativen gehörten:

  • ein vereinbarter Zeitplan für Sitzungen und ein Fahrplan, um die fachlichen Aspekte der Zusammenarbeit voranzutreiben;
  • eine Bestandsaufnahme zur Ermittlung der Vorschriften in der Literatur beider Organisationen, die einander entsprechen;
  • die Entwicklung einer Methodik für Querverweise zwischen den jeweiligen Leitlinien;
  • eine Neubeurteilung der künftigen Prioritäten; und
  • die Entwicklung einer umfassenden Darstellung der Art und Weise, in der sich die jeweiligen Standards ergänzen oder voneinander abweichen.

Einen vollständigen Überblick über die geplante Zusammenarbeit finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

Vorsitzender der Treuhänder spricht auf der Konferenz der IFRS-Stiftung

23.06.2022

Erkki Liikanen, Vorsitzender der Treuhänder der IFRS-Stiftung, sprach auf der Konferenz der IFRS-Stiftung, die in einen Tag zur Nachhaltigkeit und einen Tag zur Rechnungslegung unterteilt ist, über den IASB und den ISSB.

In seiner Rede zog er hauptsächlich eine Parallele zwischen der Gründung des International Accounting Standards Board (IASB) im Jahr 2001 und des International Sustainability Standards Board (ISSB) heute.

Er wies zunächst darauf hin, dass es bei der Gründung des IASB erhebliche Herausforderungen bei der Rechnungslegung in Bezug auf Transparenz und grenzüberschreitende Vergleichbarkeit gegeben habe. Es gab Forderungen (nicht zuletzt von den G7) nach international vereinbarten Rechnungslegungsstandards. Es wurde auch gefordert, dass die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) die Standards überprüft. Die IOSCO tat dies und empfahl ihren Mitgliedern auch, die Anwendung der internationalen Standards für Unternehmen zuzulassen, die an ausländischen Börsen notiert sind. Letztendlich erwiesen sich die internationalen Rechnungslegungsstandards, wie Liikanen betonte, als großer Erfolg. Er fasste zusammen:

Und wir haben gesehen, welche Vorteile dies für das gesamte Wirtschaftssystem hat. Es nützt den Anlegern, weil es ihnen die Informationen liefert, die sie brauchen, um fundierte Entscheidungen über die Kapitalallokation zu treffen. Es hilft den Unternehmen, weil sie Klarheit darüber haben, welche Regeln sie bei der Erstellung ihrer Abschlüsse befolgen müssen. Und es unterstützt die Regulierungsbehörden bei der Erreichung ihrer Ziele, den Kapitalverkehr zu erleichtern.

Liikanen ging dann auf die Gründung des ISSB ein. Er wies wiederum darauf hin, dass die IFRS-Stiftung mit der Gründung auf die große Nachfrage von Anlegern, Unternehmen, IOSCO und Rechtskreisen reagiere. Auch hier hat die IOSCO zugestimmt, die vom ISSB herauszugebenden Standards zu prüfen. Und man hofft, dass die IOSCO die Annahme der neuen IFRS-Standards für die Angabe von Nachhaltigkeitsinformationen auch in diesem Fall befürworten wird, damit sie ebenso erfolgreich werden wie ihre Pendants aus der Rechnungslegung. Liikanen schloss:

Die IOSCO bringt die Wertpapieraufsichtsbehörden der Welt zusammen. Sie spielt eine unglaublich wichtige Rolle bei der Förderung internationaler Standards. [...] Die Anerkennung durch die IOSCO wäre ein echter Katalysator für die weltweite Einführung der IFRS-Standards für die Angabe von Nachhaltigkeitsinformationen.

Der vollständige Text der Rede in englischer Sprache ist auf der Internetseite der IFRS-Stiftung verfügbar.

Tagesordnung und Papiere für die DPOC-Sitzung nächste Woche

22.06.2022

Die nächste Sitzung des Ausschusses für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (Due Process Oversight Committee, DPOC) wird am 28. Juni 2022 in Montreal stattfinden.

Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen.

Dienstag, 28. Juni 2022 (13:30h–14:30h)

  • Einführung
  • Überwachung der Einhaltung des Konsultationsprozesses:
    • Fachliche Aktivitäten
    • Überprüfungen nach der Einführung — Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses
  • Aktuelles vom ISSB
  • DPOC-Themen:
    • Korrespondenz
  • Zusammenfassung der Sitzung

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

Europäisches Parlament und Europäischer Rat erzielen vorläufige Einigung über CSRD

22.06.2022

Der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben eine vorläufige politische Einigung über die von der Europäischen Kommission im April 2021 vorgeschlagene Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) erzielt.

Ziel der vorgeschlagenen CSRD ist die Verbesserung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, um das Potenzial des europäischen Binnenmarktes besser zu nutzen und zum Übergang zu einem vollständig nachhaltigen und inklusiven Wirtschafts- und Finanzsystem im Einklang mit dem europäischen Green Deal und den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung beizutragen.

Während der detaillierte vereinbarte Text noch nicht vorliegt, wurden die folgenden Informationen durch die Pressemitteilungen des Rates und des Parlaments bekannt gegeben:

  • Die CSRD-Vorschriften werden für große börsennotierte und nicht börsennotierte EU-Unternehmen (mehr als 20 Mio. EUR Bilanzsumme / mehr als 40 Mio. EUR Nettoumsatz / mehr als 250 Beschäftigte) und börsennotierte KMU gelten (für KMU wäre während eines Übergangszeitraums bis 2028 eine Ausnahmeregelung möglich); sie werden auch für Nicht-EU-Unternehmen gelten, die in der EU einen Nettoumsatz von 150 Mio. EUR erzielen und mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigstelle in der EU haben.
    • Die Berichterstattung im Rahmen der CSRD wird schrittweise erfolgen:
      • 1. Januar 2024 für Unternehmen, die bereits der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung unterliegen;
      • 1. Januar 2025 für Unternehmen, die derzeit nicht unter die Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung fallen, und
      • 1. Januar 2026 für börsennotierte KMU, kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute und konzerneigene Versicherungsunternehmen.
    • Die Berichterstattung muss von einem akkreditierten unabhängigen Prüfer oder Zertifizierer zertifiziert werden; die Berichterstattung außereuropäischer Unternehmen muss ebenfalls zertifiziert werden, entweder von einem europäischen Prüfer oder von einem in einem Drittland ansässigen Prüfer.

    Das Parlament und der Rat müssen der vorläufigen Vereinbarung noch formell zustimmen.

    Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte den Pressemitteilungen, die von den beiden Einrichtungen auf ihren jeweiligen Internetseiten veröffentlicht wurden:

    In unserem iGAAP fokussiert — Nachhaltigkeitsberichterstattung — Politische Einigung zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden die Eckpunkte dieser Einigung in deutscher Sprache dargestellt.

    IFRS-Stiftung und Value Reporting Foundation beschließen Konsolidierung

    22.06.2022

    Die Treuhänder der IFRS-Stiftung und der Verwaltungsrat der Value Reporting Foundation (VRF) haben die Konsolidierung der VRF in die IFRS-Stiftung gebilligt. Die Konsolidierung wird am 1. Juli 2022 in Kraft treten.

    Die VRF wurde im Juni 2021 durch den Zusammenschluss des internationalen Rats für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Council, IIRC) und des Rats für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB) gegründet. Die Konsolidierung mit der IFRS-Stiftung wird "die Arbeit der IFRS-Stiftung durch den branchenbasierten Ansatz der SASB-Standards und des Rahmenkonzepts für die integrierte Berichterstattung unterstützen".

    Damit wird ein Ziel der Weltklimakonferenz COP26 erreicht, nämlich die Konsolidierung führender, auf Anleger ausgerichteter Organisationen für Nachhaltigkeitsangaben mit der IFRS-Stiftung. Im Februar 2022 wurde bereits der Rat für Standards zu Umweltangaben (Climate Disclosure Standards Board, CDSB) in die IFRS-Stiftung integriert.

    Weiterführende Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

    Accountancy Europe nimmt Stellung zu den von der SEC vorgeschlagenen klimabezogenen Angabenvorschriften

    22.06.2022

    Accountancy Europe hat Stellung zu der von der US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) vorgeschlagenen Regelung genommen, nach der börsennotierte Unternehmen vorgeschrieben werden soll, ihre Treibhausgasemissionen und andere mit dem Klimawandel verbundene Risiken in ihren periodischen Berichten, wie z.B. den Jahresberichten, offenzulegen.

    In der Stellungnahme auf den Regelungsvorschlag begrüßt Accountancy Europe die Bemühungen der SEC und stellt fest, dass man die Einbeziehung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) in die Unternehmensberichterstattung voll unterstütze. Accountancy Europe weist jedoch darauf hin, dass es parallel andere Initiativen gibt, die auf eine Vereinheitlichung der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung abzielen, insbesondere die folgende:

    • die des International Sustainability Standards Board (ISSB) mit seinen ersten Entwürfen zu nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen und klimabezogenen Angaben und
    • die der Europäischen Union (EU), über die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), mit ihren Entwürfen zu den Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS).

    Accountancy Europe betont, dass ein hohes Maß an Koordinierung und Angleichung, einschließlich der Sprache und der Definitionen, erforderlich ist, damit all diese Initiativen sinnvoll und für die globalen Märkte geeignet sind.

    Außerdem antwortet Accountancy Europe insbesondere auf eine spezifische Frage der SEC, ob alternative Vorschriften für die Berichterstattung (z. B. ISSB-Vorschriften) in den USA zugelassen werden sollten und ob eine solche Bestimmung auf ausländische private Emittenten beschränkt sein oder allen registrierten Unternehmen offen stehen sollte. Accountancy Europe unterstützt eindeutig alternative Berichtsvorschriften für ausländische private Emittenten und befürwortet deren Ausweitung auf alle registrierten Unternehmen. In der Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass dies einen bedeutenden Schritt in Richtung eines globalen Rahmenkonzepts für die Berichterstattung über Nachhaltigkeit und klimabezogene Informationen darstellen würde.

    Das vollständige Schreiben in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite von Accountancy Europe.

    Hochinflationäre Rechtskreise - aktualisierte Beobachtungsliste der IPTF verfügbar

    22.06.2022

    In IAS 29 'Rechnungslegung in Hochinflationsländern' werden allgemeine Leitlinien für die Beurteilung, ob die Volkswirtschaft eines bestimmten Rechtskreises als hochinflationär anzusehen ist, definiert und zur Verfügung gestellt. Allerdings nennt der IASB keine bestimmten Rechtskreise. Die International Practices Task Force (IPTF) des US-amerikanischen Zentrums für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) beobachtet den Status 'hochinflationärer' Länder. Obwohl die Task Force diese Beobachtung für Zwecke der Anwendung von US-GAAP durchführt, ähneln ihre Kriterien für die Identifizierung solcher Länder denen für die Identifizierung "hochinflationärer Volkswirtschaften" nach IAS 29.

    Im Agendapapier für die Sitzung am 6. November 2021, das jetzt verfügbar ist, wird die folgende Sichtweise der Gruppe zum Ausdruck gebracht:

    Länder, in denen die kumulative Inflation in den letzten drei Jahren über 100% betrug:

    • Argentinien
    • Äthiopien
    • Iran
    • Jemen
    • Libanon
    • Simbabwe
    • Sudan
    • Südsudan
    • Surinam
    • Türkei
    • Venezuela

    Länder, in denen die vorhergesagte kumulative Inflation in den letzten drei Jahren über 100% betrug:

    In dieser Katergorie finden sich in dieser Periode keine Einträge.

    Länder, in denen die kumulative Inflation in jüngster Vergangenheit über drei Jahre über 100% betrug:

    In dieser Katergorie finden sich in dieser Periode keine Einträge.

    Länder, in denen die kumulative Inflation in jüngster Vergangenheit über drei Jahre nach einer Hochinflation in einer diskretionären Periode über 100% betrug:

    In dieser Katergorie finden sich in dieser Periode keine Einträge.

    Länder, in denen die vorhergesagte kumulative Inflation zwischen 70% und 100% liegt oder in denen in der laufenden Periode ein deutliche Steigerung (mehr als 25%) der Inflation auftrat:

    • Angola
    • Haiti

    Die IPTF weist auch darauf hin, dass es weitere Länder geben könnte, deren kumulative Inflationsraten in den letzten drei Jahren 100% überschritten haben oder die aus anderen Gründen überwacht werden sollten, die aber nicht in die Analyse einbezogen werden, da die erforderlichen Daten nicht verfügbar sind. Als Beispiele werden Afganistan, Syrien und die Ukraine angeführt.

    Das Agendapapier mit exakten Zahlen, detaillierten Erläuterungen der Berechnung und Anmerkungen der IPTF finden Sie auf der Internetseite des CAQ.

    IDW-Stellungnahme zu den von der SEC vorgeschlagenen klimabezogenen Angabevorschriften

    22.06.2022

    Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat Stellung zu der von der US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) vorgeschlagenen Regelung genommen, nach der börsennotierte Unternehmen vorgeschrieben werden soll, ihre Treibhausgasemissionen und andere mit dem Klimawandel verbundene Risiken in ihren periodischen Berichten, wie z.B. den Jahresberichten, offenzulegen.

    In seiner Stellungnahme zu den SEC-Vorschlägen spricht sich das IDW dafür aus, dass den ausländischen Emittenten gestattet wird, ihre Berichterstattung nach anderen Vorschriften als den SEC-Regeln zu erstellen. Das IDW merkte an, dass die in Kürze zu erwartende EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) eine derartige Alternative darstellen könnte.

    Außerdem hält das IDW in seiner Stellungnahme fest, dass es die Bemühungen des International Sustainability Standards Board (ISSB), eine grundlegende Ausrichtung für das weltweite Nachhaltigkeitsreporting anzustreben, unterstützt und daher auch die Aktivitäten der jüngst beim ISSB eingerichteten "Jurisdictional Working Group", der u.a. sowohl die EU-Kommission als auch die SEC angehören, begrüßt.

    Die englischsprachige Stellungnahme steht Ihnen auf der Internetseite des IDW zur Verfügung.

    Bericht von der DPOC-Sitzung im Mai 2022

    21.06.2022

    Am 17. Mai 2022 fand eine Sitzung des Ausschusses für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (Due Process Oversight Committee, DPOC) als Videokonferenz statt. EIn Bericht von der SItzung ist jetzt verfügbar.

    Der DPOC erörterte die folgenden Themen:

    • Agendakonsultation — Der DPOC wurde über den Konsultationsprozess, die Rückmeldungen der Interessengruppen, die erneuten Erörterungen des IASB und die endgültigen Entscheidungen informiert.
    • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 — Der DPOC wurde über die Ziele der Überprüfungen nach der Einführung, den Prozess, die Evaluierung der Rückmeldungen und die endgültigen Schlussfolgerungen informiert.
    • Überprüfungen nach der Einführung — Verbesserung der Kommunikation — Der DPOC wurde über die Bemühungen informiert, das Ziel einer Überprüfung nach der Einführung, den Prozess und die möglichen Ergebnisse klarzustellen und die Kommunikation mit den Interessengruppen zu verbessern.

    Den vollständigen Bericht in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

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