2022

IPSASB veröffentlicht geringfügige Änderungen seiner Standards

25.01.2022

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat 'Verbesserungen an den IPSAS, 2021' veröffentlicht.

Die Verlautbarung enthält geringfügige Verbesserungen der IPSAS, um von Anwendern aufgeworfene Fragen zu klären, sowie geringfügige Änderungen, die aus den jüngsten jährlichen Verbesserungen der IFRS und Projekten mit begrenztem Umfang stammen.

Weiterführende Informationen und Zugang zu der Verlautbarung finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IPSASB.

Zusammenfassung der Ergebnisse von der jüngsten Sitzung des Kapitalmarktbeirats

24.01.2022

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) haben am 11. November 2021 mit dem Kapitalmarktbeirat (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) per Videokonferenz getagt. Ein Bericht mit den Ergebnissen von der Sitzung sowie Aufzeichnungen von den einzelnen Sitzungsteilen wurden jetzt auf der Internetseite des IASB veröffentlicht.

Die folgenden Themen wurden erörtert:

  • Aktueller Stand der Arbeiten des IASB
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
  • Finanzierungsvereinbarungen in der Lieferkette — Vorgeschlagene Änderungen an IAS 7 und IFRS 7

Der Bericht von der Sitzung ist auf der Internetseite des IASB verfügbar. Zu den Aufzeichnungen gelangen Sie über die Sitzungsseite.

Die nächste CMAC-Sitzung ist für den 17. März 2022 angesetzt.

Gemeinsame Sitzung von EFRAG-Board und TEG

24.01.2022

Der Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 26. Januar 2022 gemeinsam mit dem Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG per Videokonferenz tagen.

Während der Sitzung soll die EFRAG-Stellungnahme zur Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 finalisiert werden.

Die Papiere für die Sitzung finden Sie hier; eine Anmeldung als Beobachter ist hier möglich.

Sitzung des EFRAG-Boards diese Woche

24.01.2022

Der Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 26. Januar 2022 per Videokonferenz tagen.

Während der Sitzung soll unter anderem die endgültige EFRAG-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 13/ IAS 19 und den vorgeschlagenen Leitlinien für die Entwicklung von Angabevorschriften verabschiedet werden.

Die Papiere für die Sitzung finden Sie hier; eine Anmeldung als Beobachter ist hier möglich.

Tagesordnung für die Februarsitzung des IFRS Interpretations Committee

21.01.2022

Das IFRS Interpretations Committee hat die Tagesordnung für seine nächste Sitzung veröffentlicht, die am 1. Februar 2022 per Videokonferenz stattfinden wird.

Das Committe wird die folgenden Themen erörtern:

  • Einführung
  • IAS 37 — Negative Kredite für Fahrzeuge mit niedrigem Energieverbrauch oder mit alternativen Energien
  • IFRS 9 und IAS 20 — Drittes gezieltes Programm für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank
  • IFRS 17 — Gewinnerfassung für Rentenversicherungsverträge
  • Laufende Arbeiten

Die Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren.

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des IASB.

EFRAG veröffentlicht Arbeitspapiere zu den europäischen Nachhaltigkeitberichterstattungsstandards

21.01.2022

Die Projektarbeitsgruppe für die Entwicklung der EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat einen ersten Satz von Arbeitspapieren zu den ersten Standardentwürfen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht.

Die Papiere reflektieren den aktuellen Arbeitsstand der Standardsetzungsaktivitäten wider, die die Projektarbeitsgruppe nach dem von ihr selbst definierten Entwicklungsprozess durchführt.

Im Überblickspapier zum jetzt veröffentlichen Satz von Arbeitspapieren werden die beabsichtigte Architektur und Struktur der Standards vorgestellt, in Anhang 1 der Entwurf eines Indexes der Standards verfügbar gemacht und in Anhang 2 auf die einzelnen Arbeitspapiere verknüpft. Die Entwürfe in den Arbeitspapieren decken vier von insgesamt fünf übergreifenden Standards, zwei von insgesamt sechs geplanten konzeptionellen Leitlinien und den ESRS E1 Klimawandel ab. Das Überblickspapier hält fest, dass die anderen Arbeitspapiere in den nächsten Wochen in zwei weiteren Sammlungen veröffentlicht werden sollen.

EFRAG betont, dass die Veröffentlichung der Arbeitspapiere einen transparenten Prozess gewährleisten soll, es handelt sich nicht um eine öffentliche Konsultation. Im Überblickspapier wird eine künftige Konsultation erwähnt, jedoch wird kein Datum genannt.

Zugang zum Überblickspapier haben Sie auf der Internetseite von EFRAG.

EFRAG-Stellungnahmeentwurf zu Schulden mit Nebenbedingungen

21.01.2022

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme zum Entwurf 'Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1)' veröffentlicht, den der IASB herausgegeben hat, um klarzustellen, wie Bedingungen, die ein Unternehmen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Berichtszeitraum erfüllen muss, die Klassifizierung einer Schuld beeinflussen.

Im Stellungnahmeentwurf unterstützt EFRAG die Bemühungen des IASB, auf die Bedenken der Anwender einzugehen, die im Zusammenhang mit der Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee vom Dezember 2020 aufgetaucht sind, und akzeptiert, dass Schulden auf der Grundlage der Situation am Ende des Berichtszeitraums als kurzfristig oder langfristig klassifiziert werden sollten.

EFRAG weist jedoch auf die folgenden Punkte hin:

  • EFRAG ist nicht einverstanden mit dem gesonderten Ausweis von als langfristig eingestuften Schulden, bei denen das Recht des Unternehmens, die Erfüllung um mindestens zwölf Monate nach dem Berichtszeitraum zu verschieben, von Bedingungen während dieses Zeitraums abhängig ist.
  • EFRAG schlägt vor, die Formulierungen zu ändern, um zwischen Nebenbedingungen, die keinen Einfluss auf die Klassifizierung zum Bilanzstichtag haben, und Nebenbedingungen, die sich auf die Klassifizierung auswirken, zu differenzieren.
  • EFRAG äußert Bedenken, dass der angestrebte Anwendungsbereich der Angabevorschriften in der Praxis zu weit gefasst sein könnte.

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 9. März 2022 kommentiert werden. Weiterführende Informationen können Sie der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen. Direkten Zugang zum Stellungnahmeentwurf haben Sie hier.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung nächste Woche

20.01.2022

Der IASB wird am 25. Januar 2022 in seinen Räumen in London tagen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Die folgenden Tagesordnungspunkte sollen erörtert werden:

Standardpflege und einheitliche Anwendung

Im April 2021 hat der IASB den Entwurf ED/2021/4 Mangel an Umtauschbarkeit (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 21) veröffentlicht. Die Kommentierungsfrist endete im September 2021. Der Zweck dieser Sitzung ist es, dem IASB eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zum Entwurf zu geben. Die Vorschläge wurden allgemein befürwortet, wobei einige Vorschläge gemacht wurden. Der IASB wird nicht gebeten, bei dieser Sitzung irgendwelche Entscheidungen zu treffen.

Der Stab wird den außerdem IASB über die jüngste Sitzung des IFRS Interpretations Committee informieren.

Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle

Der Board hat sein Diskussionspapier Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle im November 2020 veröffentlicht. Der Zweck dieser Sitzung ist es, dem IASB detaillierte Zusammenfassungen der Rückmeldungen zu den verbleibenden Themen des Diskussionspapiers zu geben: wie die einzelnen Bewertungsmethoden (d.h. die Erwerbsmethode und die Buchwertmethode) anzuwenden sind und die Angaben. Der IASB wird auch die Planung für die Erörterung der vorläufigen Sichtweisen im Diskussionspapier erörtern. Der IASB wird gefragt werden, ob er mit der vom Stab vorgeschlagenen Planung für die Erörterungen einverstanden ist, doch werden auf dieser Sitzung keine weiteren Entscheidungen getroffen werden.

Arbeitsprogramm des IASB

Der Stab wird dem IASB einen Überblick über seine fachlichen Projekte geben, um Entscheidungen über die Hinzufügung oder Streichung von Projekten zu unterstützen, wie sie in einzelnen Projektpapieren erörtert werden können, sowie eine Bewertung des Gesamtfortschritts des Arbeitsprogramms, einschließlich der Festlegung von Projektprioritäten und des Zeitplans. In dem Papier werden die seit der letzten Aktualisierung abgeschlossenen Projekte aufgeführt, die zur Konsultation stehenden Projekte aufgelistet und darauf hingewiesen, dass in den nächsten sechs Monaten keine Dokumente zwecks Konsultation veröffentlicht werden sollten. (Hinweis: Diese Schlussfolgerung bezieht sich nur auf den IASB. Wir gehen davon aus, dass der neue ISSB in den nächsten sechs Monaten Konsultationsdokumente veröffentlichen wird).

Ansatz in Bezug auf die Priorisierung von Fragen, die sich aus den Überprüfungen nach der Einführung ergeben

Der Stab hat Vorschläge ausgearbeitet, um einen einheitlicheren Ansatz für die Prioritätensetzung bei den Überprüfungen nach der Einführung zu schaffen. Die Empfehlungen befassen sich mit der Art der gesammelten Erkenntnisse, mit der Frage, welche Faktoren zu weiteren Maßnahmen führen sollten, und mit der Frage, wie Projekte priorisiert werden können.

Rückmeldungen zur vorgeschlagenen Ergänzung der IFRS-Taxonomie 2021 in Bezug auf die Änderung IFRS 17 in Bezug auf Vergleichsinformationen

Der Stab wird mündlich über den aktuellen Stand berichten.

Primäre Abschlusbestandteile

Der Stab empfiehlt dem IASB, die Vorschrift zu bestätigen, wonach ein Unternehmen eine Beschreibung der Gründe, warum eine von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahl die Sichtweise der Unternehmensleitung auf die Unternehmensleistung vermittelt, einschließlich einer Erläuterung, wie die von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahl berechnet wird und wie die Kennzahl entscheidungsnützliche Informationen über die Leistung des Unternehmens liefert, anzugeben hat. Der Stab ist der Ansicht, dass der IASB zusätzliche Anwendungsleitlinien zur Verfügung stellen sollte, um die beschriebene Vorschrift zu unterstützen, und die Leitlinien würden klarstellen, dass, wenn es für einen Adressaten des Abschlusses erforderlich ist, um zu verstehen, warum eine von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahl die Sichtweise der Unternehmensleitung auf die Unternehmensleistung vermittelt, sich die erforderlichen Erläuterungen auf die einzelnen Posten beziehen würden, die eine von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahl auf die am direktesten vergleichbare Zwischensumme oder Gesamtsumme, die in den Standards angegeben ist, überleiten. Der Stab empfiehlt dem IASB, die Vorschrift zu bestätigen, dass ein Unternehmen eine Überleitungsrechnung zwischen einer von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahl und der am ehesten vergleichbaren Zwischensumme oder Gesamtsumme, die in den Standards angegeben ist, angeben muss. Der Stab empfiehlt dem IASB, eine Vorschrift hinzuzufügen, nach der ein Unternehmen für jeden Posten, der eine von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahl auf die am ehesten vergleichbare Zwischen- oder Gesamtsumme gemäß den IFRS überleitet, den/die Betrag/Beträge anzugeben hat, der/die sich auf den/die einzelnen Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung bezieht/beziehen. Der Stab empfiehlt dem IASB schließlich, dass eine Möglichkeit, diese Vorschrift zu erfüllen, darin besteht, die Überleitungsrechnung in einem spaltenförmigen Format nebeneinander darzustellen.

Der Stab empfiehlt dem IASB, die vorgeschlagenen Vorschriften beizubehalten, wonach die ertragsteuerlichen Auswirkungen und die Auswirkung auf nicht beherrschende Anteile für jeden in einer Überleitungsrechnung angegebenen Posten zwischen einer von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahl und der am ehesten vergleichbaren, nach IFRS angegebenen Zwischensumme oder Gesamtsumme anzugeben sind und wie das Unternehmen die ertragsteuerlichen Auswirkungen ermittelt hat.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

TEG-Sitzung nächste Woche

20.01.2022

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG wird am 24. Januar per Videokonferenz tagen. Eine Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung sind jetzt verfügbar.

Während der Sitzung soll die EFRAG-Stellungnahme zu der vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 17 in Bezug auf Vergleichsinformationen finalisiert werden.

Die Tagesordnung und Papiere finden Sie hier; eine Anmeldung als Beobachter ist hier möglich.

Zusammenfassung von der Sitzung des ASAF im Dezember

19.01.2022

Der Stab des IASB hat eine Zusammenfassung der Erörterungen des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) bei dessen Sitzung am 9. und 10. Dezember 2021 veröffentlicht.

Die folgenden Themen wurden erörtert (die Nummern in Klammern verweisen auf die entsprechenden Textziffern in der Zusammenfassung):

  • Immaterielle Vermögenswerte (1–8): Die ASAF-Mitglieder stimmten im Allgemeinen zu, dass die im EFRAG-Diskussionspapier Bessere Informationen zu immateriellen Werten erörterten Fragen relevant und berechtigt sind, und sprachen sich dafür aus, dass der IASB eine umfassende Überprüfung von IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte vornehmen und dabei mit dem ISSB zusammenarbeiten sollte, um etwaige Beziehungen zwischen immateriellen Vermögenswerten und etwaigen künftigen nachhaltigkeitsbezogenen Angaben zu berücksichtigen.
  • Strategische / Agendakonsultationen (9–42): AcSB, EFRAG, FASB und AASB bitten derzeit um Rückmeldungen von Interessengruppen zu ihren künftigen Arbeitsprogrammen. Die ASAF-Mitglieder tauschten sich über die Rückmeldungen und Fragen aus und diskutierten, wie sich diese mit den Rückmeldungen zur Agendakonsultation des IASB vergleichen lassen.
  • Planung der Tagesordnung der nächsten ASAF-Sitzung und Rückmeldungen von der letzten ASAF-Sitzung (43–44): Die ASAF-Mitglieder stimmten den vorgeschlagenen Themen für die nächste ASAF-Sitzung zu und schlugen außerdem vor, die Projekte zu den primären Abschlussbestandteilen und zum dynamischen Risikomanagement zu diskutieren.
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten (45–66): Die ASAF-Mitglieder wurden über die jüngsten Diskussionen des IASB auf dem Laufenden gehalten und gaben Rückmeldungen zu den Beispielen des Stabs, die die Informationen veranschaulichen, die der Stab von einem Unternehmen erwartet, wenn es die vorläufigen Sichtweisen des IASB über die Hinzufügung von Angaben zu IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse anwendet.
  • Angabeninitiative — Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben (67–81): Die ASAF-Mitglieder tauschten ihre vorläufigen Sichtweisen zum Anwendungsbereich des Entwurfs des IASB über Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht, der im Juli 2021 veröffentlicht wurde, aus.
  • Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung der Angaben auf Standardebene (81–92): Die ASAF-Mitglieder wurden über die ersten Rückmeldungen aus den Einbindungsveranstaltungen des IASB zum Entwurf Angabevorschriften in den IFRS — Ein Pilotansatz informiert und tauschten Rückmeldungen aus ihren Rechtskreisen zu den Vorschlägen des IASB aus — zu den Leitlinien für den Board, den neuen Angabenvorschriften für IFRS 13 und den neuen Angabenvorschriften für IAS 19.

Die Zusammenfassung der Sitzung in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

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