Februar

ISSB-Reihe von Internetseminaren — Aufzeichnungen verfügbar

08.02.2023

Im Januar und Februar 2023 bot der International Sustainability Standards Board (ISSB) eine Reihe von drei Internetseminaren an, in denen gezeigt wurde, wie Unternehmen die Vorarbeiten, die Datenerfassung und die Prozesse für die ISSB-Berichterstattung in Angriff nehmen können, indem sie Instrumente nutzen, die Unternehmen und Anlegern bereits weitgehend zur Verfügung stehen.

Die Internetseminare waren:

  • Teil 1: Bessere Informationen für bessere Entscheidungen — Einführung in die anlegerorientierte Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Teil 2: Jede Größe und jedes Stadium — Erste Schritte bei der Klimaangaben
  • Teil 3: Konnektivität und Kontrolle — Der Weg zu anlegergerechten Angaben

Die Aufzeichnungen und die während der Veranstaltungen gezeigten Folien finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

Wir nehmen Stellung zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee

07.02.2023

Wir haben beim IFRS Interpretations Committee eine Stellungnahme zu einer vorläufigen Agendaentscheidung eingereicht, die im 'IFRIC Update' vom November 2022 bekanntgegeben wurde. Die Entscheidung betrifft IFRS 16.

Im November 2022 kam das IFRS Interpretations Committee zu dem Schluss, eine Anfrage zur Beurteilung, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis enthält, nicht auf die Agenda des Committees zu nehmen.

Während wir mit der Entscheidung, diesen Sachverhalt nicht auf die Agenda des Committees zu nehmen, einverstanden sind, was die erste Frage betrifft (die Ebene, auf der zu beurteilen ist, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis enthält), haben wir Bedenken hinsichtlich der zweiten Frage (wie zu beurteilen ist, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis enthält, wenn der Lieferant bestimmte Substitutionsrechte hat).

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

Mitschriften von der IASB-Sitzung im Januar 2023

06.02.2023

Der IASB hat vom 24. bis 26. Januar 2023 in London getagt und sechs Themen erörtert. Wir haben die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt.

Die folgenden Themen wurden erörtert:

Standardpflege und einheitliche Anwendung

Der IASB hat die endgültigen Entscheidungen in seinem Projekt zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen in den Februar verschoben. Der Stab empfahl, dass Unternehmen die Änderungen für jährliche Berichtsperioden anwenden müssen, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig wäre. Einige Boardmitglieder sprachen sich jedoch für einen früheren Zeitpunkt des Inkrafttretens aus.

Bilanzierung nach der Equity-Methode

IFRS 10 schreibt vor, dass ein Mutterunternehmen, das die Kontrolle über ein Tochterunternehmen verliert, einen Gewinn oder Verlust erfasst. Wird das Tochterunternehmen jedoch an ein assoziiertes Unternehmen oder ein Joint Venture des Mutterunternehmens veräußert, schreibt IAS 28 vor, dass der Gewinn auf den Umfang der Anteile der nicht verbundenen Beteiligungsunternehmen beschränkt ist. Dies wird als ein Konflikt empfunden. Der IASB erörterte vier Möglichkeiten, wie dieses Problem angegangen werden kann, und beschloss, zwei der Alternativen in einer zukünftigen Entscheidungssitzung weiter zu untersuchen.

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Im September 2022 beschloss der IASB vorläufig, Unternehmen von einigen Angabevorschriften zu befreien, legte aber die Bedingungen für diese Befreiung nicht fest. Der Board entschied, die Befreiung davon abhängig zu machen, ob die Offenlegung der Informationen die Ziele des Unternehmens bei einem Unternehmenszusammenschluss ernsthaft beeinträchtigen könnte. In den Anwendungsleitlinien würden die Faktoren dargelegt, die bei der Beurteilung, ob die Ausnahmeregelung angewendet werden kann, zu berücksichtigen sind, und die Unternehmen müssten den Grund für die Anwendung der Ausnahmeregelung angeben.

Der Board entschied außerdem, dass ein Unternehmen vorbehaltlich der vorgeschlagenen Ausnahmeregelung quantitative Informationen über die insgesamt erwarteten Synergien, aufgeschlüsselt nach ihrer Art (z.B. Gesamteinnahmen, Gesamtkostensynergien), sowie den Zeitpunkt des Beginns und die Dauer der erwarteten Synergieeffekte angeben muss.

Primäre Abschlussbestandteile

Der Board traf folgende Entscheidungen:

  • Disaggregierung: Verzicht auf die Disaggregierung wesentlicher Informationen in Bezug auf Informationen über die Art der betrieblichen Aufwendungen, die in einem Funktionsposten in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten sind; Klarstellung der Vorschriften, wie disaggregierte Beträge zu kennzeichnen (beschrieben) sind; Hinzufügung einer Vorschrift, dass alle in der Gewinn- und Verlustrechnung und in der Bilanz ausgewiesenen Posten gemäß den IFRS-Rechnungslegungsstandards erfasst und bewertet werden müssen, aber kein Verbot der Disaggregierung von Erträgen und Aufwendungen im Anhang des Abschlusses in Komponenten, die nicht gemäß den IFRS-Rechnungslegungsstandards erfasst und bewertet werden; und Ausweitung der Vorschläge im Entwurf, wonach die Bezeichnung 'sonstige' nur dann verwendet werden soll, wenn keine informativere Bezeichnung gefunden werden kann.
  • Sonstiges Gesamtergebnis: Zurücknahme des Vorschlags, die beiden Kategorien des sonstigen Gesamtergebnisses umzuetikettieren als Neubewertungen, die dauerhaft außerhalb des Gewinns oder Verlusts ausgewiesen werden, und als Erträge und Aufwendungen, die in Zukunft in den Gewinn oder Verlust einbezogen werden.
  • Kapitalflussrechnung: Bestätigung, dass Unternehmen mit Ausnahme von Unternehmen mit bestimmten Hauptgeschäftstätigkeiten erhaltene Zinsen als Cashflows aus der Investitionstätigkeit klassifizieren; und Bestätigung, dass Unternehmen mit bestimmten Hauptgeschäftstätigkeiten erhaltene Dividenden (mit Ausnahme von erhaltenen Dividenden, die nach der Equity-Methode bilanziert werden), gezahlte und erhaltene Zinsen in einer einzigen Kategorie der Kapitalflussrechnung klassifizieren (entweder als Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit, aus Investitionstätigkeit oder aus Finanzierungstätigkeit).

IFRS-Taxonomie — Änderungen in Bezug auf IFRS 16 und IAS 1

Im November 2022 veröffentlichte der IASB eine vorgeschlagene Aktualisierung der IFRS-Taxonomie zu Leasingverbindlichkeiten bei Sale-and-leaseback-Transaktionen und langfristige Schulden mit Nebenbedingungen. Zweck dieser Sitzung war es, die eingegangenen Rückmeldungen zur vorgeschlagene Aktualisierung zusammenzufassen und die nächsten Schritte für die Veröffentlichung der Aktualisierungfestzulegen. Als nächsten Schritt wird der IASB den Abstimmungsprozess über diese Aktualisierungen einleiten.

Angabenitiative — Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben

Der IASB entschied, mit dem Vorschlag fortzufahren, reduzierte Angabevorschriften für IFRS 1 aufzunehmen. Der Board entschied auch, dass ein Tochterunternehmen, das sich für die Anwendung des Standards entscheidet, die Wahl widerruft oder nicht mehr zur Anwendung berechtigt ist, die Vorschriften in IAS 8 über Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nicht anwendet. Noch ist eine dritte Bilanz vorzulegen. Schließlich bestätigte der IASB seinen Vorschlag, Änderungen an dem neuen Standard zu erwägen, wenn er einen Entwurf für einen neuen oder geänderten IFRS-Rechnungslegungsstandard veröffentlicht.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Eine Analyse, wie sich das Arbeitsprogramm des IASB als Ergebnis des Sitzung verändert hat, finden Sie hier.

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im Januar

04.02.2023

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im Januar 2023.

Wie bereits berichtet waren im Januar die folgenden größeren Entwicklungen bei EFRAG zu verzeichnen:

Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen folgender Sitzungen:

  • EFRAG-Finanzberichterstattungsboard am 27. Januar;
  • Fachexpertenausschuss des EFRAG-Finanzberichterstattungsboards am 18-19. Januar;
  • EFRAG-Nachhaltigkeitsberichterstattungsboard am 20. und 24. Januar;
  • Fachexpertenausschuss des EFRAG-Nachhaltigkeitsberichterstattungsboards am 12.,16., 17., 25. und 30. Januar; und
  • beide Facheexpertenausschüsse gemeinsam am 17. Januar 2023.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Bewerbungen für den TEG-Vorsitz (Finanzberichterstattung) erbeten

04.02.2023

Nachdem die bisherige Vorsitzende in den Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung gewechselt ist, ruft die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu Bewerbungen für den Vorsitz ihres Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) zur Finanzberichterstattung auf.

Nominierungen geeigneter Kandidaten werden von allen Interessengruppen der Finanzberichterstattung erbeten, einschließlich EFRAG-Mitgliedsorganisationen und nationalen Standardsetzern. Individuelle Bewerbungen sind sind ebenfalls willkommen. Die Kandidaten sollten über einschlägige Berufserfahrung aus jüngerer Zeit verfügen und aus einem der EWR-Länder stammen.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Bewerbungsschluss ist der 10. April 2023.

Tagesordnung für die Sitzung des ISSB im Februar 2023

03.02.2023

Der ISSB wird am 16. Februar 2023 in Montreal tagen und Themen rund um die beiden Entwürfe zu allgemeinen Vorschriften und klimabezogenen Angaben erörtern. Dazu wird auch der Zeitpunkt des Inkrafttetens gehören.

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Wir werden alle Änderungen an der Tagesordnung, unsere umfassenden Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung sowie die Mitschriften der Deloitte-Beobachter bei der Sitzung auf dieser Seite veröffentlichen, sobald sie verfügbar sind.

ECON unterstützt ESAP-Vorschläge der Kommission

01.02.2023

Im November 2021 hat die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag zur Einrichtung eines einheitlichen europäischen Zugangspunkts für Unternehmens- und Produktdaten (European Single Access Point, ESAP) veröffentlicht.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON) hat sich nun unterstützend zu den Vorschlägen ausgesprochen und regt die Aufnahme von interinstitutionelle Verhandlungen an.

ECON betonte, dass ESAP keine neuen Berichtsanforderungen schaffe, sondern nur ein zentrales Zugangsportal für öffentliche finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu Unternehmen und Anlageprodukten in der EU darstelle.

Eine entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des Europaparlaments.

IASB-Podcast zu den jüngsten Boardentwicklungen (Januar 2023)

01.02.2023

Das IASB hat einen Podcast veröffentlicht, in dem der IASB-Vorsitzende Andreas Barckow, die stellvertretende Vorsitzende Linda Mezo-Hutter und die fachliche Direktorin Nili Shah über die Erörterungen bei der IASB-Sitzung im Januar 2023 sprechen.

In dem Podcast (Dauer ca. 15 Minuten) wird auf folgende Themen eingegangen:

  • Erörterungen über die Angabenvorschriften im Zusammenhang mit dem Projekt zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten;
  • erneute Erörterungen im Projekt zu Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht;
  • Ergebnisse von Einbindungsveranstaltungen im Rahmen des Projekts zu den primären Abschlussbestandteilen;
  • neue Entwicklungen im Projekt zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen;
  • eine Zusammenfassung der Diskussionen im Projekt zur Bilanzierung nach der Equity-Methode; und
  • aktueller Stand im Hinblick auf die IFRS-Taxonomie.

Der Podcast kann über die entsprechende Pressemitteilung auf der Internetseite des IASB abgerufen werden.

Zusammenfassung der Sitzung der ISSB-Arbeitsgruppe von Rechtskreisvertretern im Dezember 2022

01.02.2023

Die ISSB-Arbeitsgruppe aus Vertretern verschiedener Rechtskreise hat am 12. Dezember getagt. Eine Zusammenfassung von der Sitzung ist jetzt verfügbar.

Während der Sitzung äußerten sich die Teilnehmer zu den Papieren, die auf der ISSB-Sitzung im Dezember diskutiert werden sollen, insbesondere zu den vorgeschlagenen Erleichterungen für Unternehmen bei der Berichterstattung über ihre Scope-3-Treibhausgasemissionen und zur Konsultation über die Agendaprioritäten. Darüber hinaus erörterten die Teilnehmer auch die weitere Rolle der Arbeitsgruppe Rechtskreis im Jahr 2023.

Die Zusammenfassung der Sitzung in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

Zusammenfassung von der Sitzung des ASAF im Dezember 2022

01.02.2023

Der Stab des IASB hat eine Zusammenfassung der Erörterungen des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) bei dessen Sitzung am 8. und 9. Dezember 2022 veröffentlicht.

Die folgenden Themen wurden erörtert (die Nummern in Klammern verweisen auf die entsprechenden Textziffern in der Zusammenfassung):

  • Planung der Themen für die nächste ASAF-Sitzung und Rückmeldungen von der letzten ASAF-Sitzung (1–5): Die ASAF-Mitglieder diskutierten die vorgeschlagenen Themen für die nächste ASAF-Sitzung und stimmten zu, die vorgeschlagenen Themen aufzunehmen. Es wurde auch eine Diskussion über die Beziehung zwischen der Arbeit des IASB und des ISSB angeregt. Darüber hinaus wurde eine Ad-hoc-Sitzung des ASAF für das erste Quartal 2023 beantragt, um die vom IASB vorgeschlagenen eng umrissenen Änderungen an IAS 12 zu diskutieren.
  • Primäre Abschlussbestandteile (6–9): Die ASAF-Mitglieder wurden über die Ergebnisse der gezielten Einbindungsveranstaltungen informiert, die zwischen September und Dezember 2022 stattfanden.
  • Variable und bedingte Gegenleistungen (10–14): EFRAG hat Untersuchungen über die Bilanzierung variabler Gegenleistungen vorgestellt. Die Untersuchungen befassten sich mit der Frage, wann eine Verbindlichkeit im Anwendungsbereich von IAS 32 und IFRS 9 für variable Gegenleistungen anzusetzen ist, die von den künftigen Handlungen des Erwerbers abhängen, und ob und wann die Bewertung der Anschaffungskosten eines erworbenen Vermögenswerts zu aktualisieren ist, wenn sich die Schätzungen der variablen Gegenleistung ändern.
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15 (15–27): Die ASAF-Mitglieder wurden nach ihrer allgemeinen Meinung zu IFRS 15, zu Fragen der Anwendung und des Übergangs sowie zum Nutzen und zu den Kosten der Umsetzung und Anwendung des Standards gefragt.
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle (28–47): Der Stab informierte über den aktuellen Stand des Projekts und bat die ASAF-Mitglieder um ihre Meinung zu bestimmten Aspekten der Analyse des Stabs zur Auswahl der Bewertungsmethode(n), die auf Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung anzuwenden sind.
  • Rückstellungen — Abzinsungssätze (48–64): Die ASAF-Mitglieder äußerten sich zu Abzinsungssätzen für Rückstellungen und zu der Frage, ob der IASB IAS 37 ändern sollte, um die Behandlung des Nichterfüllungsrisikos zu spezifizieren, sowie zur Angabe von Informationen über die zur Abzinsung von Rückstellungen verwendeten Sätze.
  • Bilanzierung nach der Equity-Methode (65–72): Die ASAF-Mitglieder wurden über den aktuellen Stand des Projekts informiert und um ihre Meinung zu vier Alternativen gebeten, die zur Beantwortung der Anwendungsfragen zu IFRS 10 und IAS 28 identifiziert wurden.

Die Zusammenfassung der Sitzung in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.