EFRAG-Stellungnahmeentwurf zu IAS 12 und Ertragsteuern der zweiten OECD-Säule

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30.01.2023

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme zum Entwurf 'Internationale Steuerreform — Säule-2-Modellregeln (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12)' veröffentlicht, den der IASB herausgegeben hat, um auf die Bedenken der Interessengruppen hinsichtlich der möglichen Auswirkungen der bevorstehenden Umsetzung der OECD-Modellregeln auf die Bilanzierung von Ertragsteuern zu reagieren.

In dem Stellungnahmeentwurf begrüßt EFRAG die Bemühungen des IASB, die Bedenken der Interessengruppen hinsichtlich der Auswirkungen auf die Ertragsteuerbilanzierung, die sich aus der Umsetzung der OECD-Regeln durch die Rechtskreise ergeben, zu adressieren.

EFRAG unterstützt den Vorschlag des IASB für eine vorübergehende Ausnahme von den Vorschriften in IAS 12. EFRAG wird sich jedoch während der Einbindungsveranstaltungen zum Entwurf mit den Anwendern austauschen, um den Nutzen der vorgeschlagenen gezielten Angaben für die Adressaten zu ermitteln und die Durchführbarkeit (einschließlich der Kosten) für die Ersteller zu bewerten.

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 27. Februar 2023 kommentiert werden. Weiterführende Informationen können Sie der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen. Direkten Zugang zum Stellungnahmeentwurf haben Sie hier.

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