Oktober

Tagesordnung für die kommende SSAF-Sitzung

20.10.2023

Die IFRS-Stiftung hat eine Tagesordnung und Agendapapiere für die Sitzung des beratenden Forums für Nachhaltigkeitsstandards (Sustainability Standards Advisory Forum, SSAF) veröffentlicht, die am 23. Oktober 2023 in Frankfurt am Main stattfinden wird.

Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Montag 23. Oktober 2023 (10:00h-15:45h)

  • Aktuelles aus der Arbeit des ISSB
  • Jüngste Entwicklungen bei SSAF Mitgliedern
  • Digital reporting taxonomy
  • Educational material zu IFRS S1 und IFRS S2
  • Planung der Themen für die nächste SSAF-Sitzung

Die vollständige Tagesordnung und die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

Zwei neue FAQ-Dokumente zur EU-Taxonomie veröffentlicht

20.10.2023

Am 20. Oktober 2023 wurden im Amtsblatt der Europäischen Union zwei Dokumente mit häufig gestellten Fragen und Antworten zur EU-Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) veröffentlicht.

Inhalt des ersten FAQ-Dokuments (Bekanntmachung C/2023/267) ist die Festlegung technischer Bewertungskriterien für die Wirtschaftstätigkeiten, die wesentlich zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel beitragen.

Das zweite FAQ-Dokument (Bekanntmachung C/2023/305) behandelt Fragen zu Offenlegungspflichten der EU-Taxonomie. Die Dokumente lagen bislang bereits in einer Entwurfsfassung der Kommission vor.

Die EU-Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) finden Sie hier.

Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2024: Auswirkungen auf CSRD

20.10.2023

Die Europäische Kommission ("Kommission") hat ihr Arbeitsprogramm für 2024 veröffentlicht, das eine Liste der Maßnahmen enthält, die sie im kommenden Jahr ergreifen wird. Im Jahr 2024 wird sich die Kommission unter anderem auf die Verringerung der Berichtsanforderungen für Unternehmen konzentrieren.

Das Paket zur Verringerung der Berichtslast, dessen Ziel es ist, die Berichterstattung in verschiedenen Bereichen zu reduzieren und zu straffen, hat Auswirkungen auf die Umsetzung der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und die EU-Taxonomieverordnung. Einige der wichtigsten Vorschläge sind:

  • Gezielte Änderungen, die die Größenkriterien für Unternehmen, die unter die Berichtspflichten der CSRD fallen, anpassen und damit den Anwendungsbereich der CSRD wie folgt reduzieren:
    • Kleine Unternehmen: Der Schwellenwert für die Bilanzsumme steigt von 4 auf 5 Mio. EUR und der Schwellenwert für den Nettoumsatz von 8 auf 10 Mio. EUR.
    • Mittlere Unternehmen und Konzerne: Die Bilanzsumme steigt von 20 Mio. EUR auf 25 Mio. EUR und der Schwellenwert für den Nettoumsatz von 40 Mio. EUR auf 50 Mio. EUR.
    • Große Unternehmen und Konzerne: Die Bilanzsumme steigt von 20 auf 25 Mio. EUR und der Schwellenwert für den Nettoumsatz von 40 auf 50 Mio. EUR.
  • Verschiebung der Frist für die Annahme sektorspezifischer und drittlandsbezogener Europäischer Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) von Juni 2024 auf Juni 2026. Dadurch wird das Datum des Inkrafttretens der CSRD für Unternehmen aus Drittländern nicht verschoben.
  • Veröffentlichung eines Aufrufs zur Einreichung von Belegen, um zu ermitteln, welche Berichtspflichten im allgemeinen EU-Rahmen gestrichen oder rationalisiert werden können.
  • Klarstellung der EU-Taxonomieverordnung, die besagt, dass für Tätigkeiten, die für die Geschäftstätigkeit nicht wesentlich sind oder für die Unternehmen keine Nachweise oder Daten zum Nachweis der Einhaltung der Vorschriften vorliegen, keine Bewertung erforderlich ist.

Weitere Informationen finden Sie im Arbeitsprogramm 2024 der Kommission auf der Website der Europäischen Kommission.

WBCSD veröffentlicht Jahresbericht über Nachhaltigkeits- und integrierte Berichte

20.10.2023

Der Weltwirtschaftsrat für nachhaltige Entwicklung (World Business Council for Sustainable Development, WBCSD) hat seinen Jahresbericht 2023 über die Nachhaltigkeits- und integrierten Berichte seiner Mitgliedsunternehmen veröffentlicht.

In diesem Jahr trägt der Bericht den Titel "Delivering Impact in a Time of Complexity" und ist die elfte Ausgabe der Publikation "Reporting matters". Er stellt einen weiterentwickelten Bewertungsrahmen vor, der Unternehmen in einer Zeit sich schnell entwickelnder Berichterstattungsvorschriften und gestiegener Erwartungen der Stakeholder als Leitfaden dienen soll.

Den Bericht finden Sie auf der WBCSD-Website.

Treuhänder der IFRS-Stiftung treffen sich in Panama, um globale Standards voranzubringen

19.10.2023

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung sind zum ersten Mal in Panama zusammengekommen, um die Bedeutung der Region für die Gestaltung von internationalen Rechnungslegungs- und Nachhaltigkeitsstandards zu unterstreichen.

Das Treffen der Treuhänder, das vom 17. bis 19. Oktober stattfand, unterstreicht die Rolle Lateinamerikas in der globalen Finanzlandschaft. Gespräche mit lokalen Akteuren und die Unterstützung von Nachhaltigkeitsstandards durch die Bankenaufsicht von Panama bestätigen das Engagement der Region für Transparenz und nachhaltige Finanzen.

Wichtige Persönlichkeiten, darunter der Vorsitzende Erkki Liikanen und Isabel Saint Malo, Treuhänderin und ehemalige Vizepräsidentin von Panama, hoben die globale Reichweite der Stiftung und ihr Engagement für die Förderung nachhaltigen Handelns hervor. Diese Treffen fallen mit der Klimawoche für Lateinamerika und die Karibik zusammen, an der Vertreter der IFRS-Stiftung und des ISSB aktiv teilnehmen werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

DRSC und Bertelsmann Stiftung: Whitepaper zur neuen Berichtpflicht über immaterielle Ressourcen

19.10.2023

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) und die Bertelsmann Stiftung haben heute gemeinsam das Whitepaper „Immaterielle Ressourcen als Werttreiber für (nachhaltiges) Wirtschafen – Chancen und Herausforderungen der neuen Berichtpflicht“ veröffentlicht.

Gegenstand der Erörterungen sind sowohl die Notwendigkeit einer verbesserten Berichterstattung über immaterielle Ressourcen als auch Möglichkeiten der Umsetzung der neuen Berichtsplicht gemäß CSRD.

Weitere detaillierte Informationen sind der Projektseite der Bertelsmann Stiftung zu entnehmen.

Anlässlich der Veröffentlichung des Whitepaper wird am 20. Oktober 2023 bei der Bertelsmann Stiftung in Berlin eine Diskussionsveranstaltung stattfinden. Unter Einbezug diverser Stakeholder wird die neue Berichtsplicht über immaterielle Ressourcen eingehend erörtert.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier: Einladung zur Diskussionsveranstaltung – Zukunft der Nachhaltigkeit.

Die Pressemitteilung des DRSC finden Sie hier.

Tagesordnung für die nächste Sitzung von EFRAG-TEG

18.10.2023

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 24. Oktober 2023 per Videokonferenz tagen. Für die Sitzung ist jetzt eine Tagesordnung verfügbar.

Schwerpunkt und einziger Tagesordnungspunkt der Sitzung wird die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' sein.

Auf der für die Sitzung angelegten EFRAG-Seite stehen die entsprechenden Sitzungspapiere zur Verfügung. Eine Anmeldung als Beobachter ist über die Presseerklärung möglich.

Sitzung des EFRAG Nachhaltigkeits-Boards am 24. und 25.10.2023

18.10.2023

Der Nachhaltigkeits-Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 24. und 25. Oktober 2023 tagen.

Die Sitzung am 24. Oktober ist für registrierte Beobachter von 10:00 bis 17:30 Uhr (MEZ) geöffnet. Die Tagesordnung und die öffentlichen Dokumente finden Sie hier. Zur Anmeldung oder, um den Live-Webcast oder die On-Demand-Aufzeichnung der Sitzung zu sehen, klicken Sie bitte hier.

Die Sitzung am 25. Oktober ist für registrierte Beobachter von 09:00 bis 16:00 Uhr (MEZ) geöffnet. Die Tagesordnung und die öffentlichen Dokumente für die Sitzung finden Sie hier. Zur Anmeldung oder, um den Live-Webcast oder die On-Demand-Aufzeichnung der Sitzung zu sehen, klicken Sie bitte hier.

EFRAG behält sich das Recht vor, zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Debatten geschlossene Sitzungen abzuhalten.

EP stimmt über Verschiebung oder Aufgabe der ESRS ab

17.10.2023

Das Europäische Parlament hat über einen Entschließungsantrag abgestimmt, der darauf abzielt, die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) zu verschieben oder zurückzuziehen.

In dem Antrag wurde nicht mit der globalen Grundlinie argumentiert, die eine Angleichung an die vom International Sustainability Standards Board (ISSB) herausgegebenen Standards für Nachhaltigkeitsangaben anstrebt, sondern mit der Anfang des Jahres verabschiedeten delegierten Verordnung der Europäischen Kommission. Vertreten wurde die Auffassung, dass die delegierte Verordnung:

  • einen hohen Verwaltungsaufwand für Unternehmen schafft, da die Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung äußerst komplex sind und die meisten ESRS-Standards keine nutzbaren zentralen Leistungsindikatoren sind und somit nicht dem Ziel der Kommission dienen, messbare und vergleichbare Standards – insbesondere zwischen Unternehmen – zu schaffen, dieeinen Mehrwert für Datenlieferanten und Datennutzer bei der Bewältigung des grünen und digitalen Wandels schaffen;
  • erhebliche Ressourcen seitens der Unternehmen erfordert, was insbesondere für kleinere Unternehmen eine Belastung darstellt, da die Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung komplex und umfangreich sind; und
  • die Absicht der Kommission gefährdet wird, den Verwaltungsaufwand und die Berichtspflichten im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit innerhalb und außerhalb der EU um 25 % zu verringern

Bei der Abstimmung sprachen sich 359 Abgeordnete für die Beibehaltung der Standards aus, während 261 den Antrag unterstützten, die ESRS zu verschieben oder zurückzuziehen.

Der Entschließungsantrag ist in deutscher Sprache auf der Internetseite des Europäischen Parlaments abrufbar.

„Stakeholder request mechanism“ zur EU-Taxonomie eingerichtet

17.10.2023

Um Anregungen von Stakeholdern zu Wirtschaftstätigkeiten im Zusammenhang mit der EU-Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) zu berücksichtigen, hat die Platform on Sustainable Finance zusammen mit der Europäischen Kommission am 17. Oktober 2023 einen Stakeholder request mechanism eingerichtet.

Über einen online zugänglichen Fragebogen können Stakeholder konkrete Vorschläge zur Aufnahme neuer Wirtschaftstätigkeiten sowie zur Überarbeitung technischer Bewertungskriterien von Wirtschaftstätigkeiten, die bereits von der EU-Taxonomie erfasst sind, einbringen.

Der Stakeholder request mechanism wird kontinuierlich zugänglich sein, so dass interessierte Stakeholder ihre Vorschläge jederzeit einreichen können.

Am 15. Dezember 2023 sollen dann zunächst alle eingegangenen Rückmeldungen von der Platform on Sustainable Finance begutachtet und ggf. in Empfehlungen an die Europäische Kommission überführt werden. Diese ist gleichwohl weder an die eingegangenen Rückmeldungen noch an die Empfehlungen der Platform gebunden, kann diese aber bei der Entwicklung künftiger Rechtsakte in Betracht ziehen. Regelmäßige Überprüfungen der eingegangenen Rückmeldungen durch die Europäische Kommission und die Platform sind geplant.

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