Oktober

Große nationale Standardsetzer besorgt über Konnektivität

12.10.2023

Der UK Endorsement Board (UKEB), der Australian Accounting Standards Board (AASB), der Canadian Accounting Standards Board (AcSB), der Malaysian Accounting Standards Board (MASB) und der New Zealand External Reporting Board (XRB) haben ein gemeinsames Schreiben an den International Sustainability Standards Board (ISSB) veröffentlicht, in dem sie ihre gemeinsamen Bedenken bezüglich der jüngsten Agendakonsultation zum Ausdruck bringen.

Zum Thema Konnektivität betonen die Standardsetzer, dass eine enge Abstimmung und Konnektivität zwischen Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung von entscheidender Bedeutung ist, um sicherzustellen, dass die für die Anleger produzierten Informationen kompatibel und vergleichbar sind. Sie weisen auch darauf hin, dass die Kommunikation der langfristigen Ziele des ISSB und die Klärung, wie diese mit dem Plan des IASB zusammenhängen, ein entscheidender nächster Schritt sei.

Die Standardsetzer haben auf die Agendakonsultation des ISSB einzeln geantwortet, hielten es aber angesichts ihrer gemeinsamen Bedenken für notwendig, ihre Stellungnahmen in einem zusätzlichen gemeinsamen Schreiben zusammenzufassen:

  • Rückmeldungen britischer Interessengruppen sowie eigene Untersuchungen des UKEB deuten darauf hin, dass eine enge Angleichung und Verknüpfung von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung für beide Boards Priorität haben sollte, und sie sind der Ansicht, dass dies noch nicht abgeschlossen ist.
  • Der AcSB fordert den ISSB nachdrücklich auf, die Zusammenarbeit mit dem IASB fortzusetzen, um Fragen im Zusammenhang mit der Konnektivität in der Berichterstattung Priorität einzuräumen.
  • Der MASB ist der Ansicht, dass die Konnektivität von entscheidender Bedeutung ist, um eine hohe Qualität und Kompatibilität der Informationen in den Abschlüssen und in den Angaben zur Nachhaltigkeit zu gewährleisten.
  • Der AASB empfiehlt dem ISSB, sich auf die Entwicklung zusätzlicher Leitlinien zur Konnektivität zu konzentrieren, um die Vergleichbarkeit besser zu unterstützen.
  • Der XRB hebt hervor, dass ein einfaches Verlassen auf allgemeine Bestrebungen für "Konnektivität" oder "Interoperabilität" die Glaubwürdigkeit der Arbeit des ISSB untergraben kann.

Das vollständige Schreiben in englischer Sprache finden Sie hier. Es stellt außerdem fest, dass die oberste Priorität des ISSB die erfolgreiche Umsetzung der ersten Standards sein sollte.

Ergebnisse der Septembersitzung des DPOC

12.10.2023

Der Ausschuss für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (Due Process Oversight Committee, DPOC) hat am 28. September 2023 eine Sitzung als Videokonferenz abgehalten. Eine Zusammenfassung dieser Sitzung ist nun verfügbar.

Das DPOC diskutierte die Entwicklung von Materialien, um die Interoperabilität der ISSB Standards zu illustrieren. Man kam darin überein, dass der Konsultationsprozess für die Entwicklung von Schulungsmaterialien (wie in den Paragraphen 8.8–8.11 des Due Process Handbooks dargelegt) für die Entwicklung dieser Materialien zur Anwendung gelangen solle. Des Weiteren verständigte man sich darauf, dass die zu entwickelnden Materialien die größte Ähnlichkeit mit den Materialien aufwiesen, die in Paragraph 8.10(c) des Handbuchs beschrieben werden, und dass deshalb eine Durchsicht von mindestens drei ISSB Mitgliedern erforderlich sei.

Die Zusammenfassung ist auf der Internetseite der IFRS-Stiftung erhältlich.

Tagesordnung und Papiere für die kommende DPOC-Sitzung

12.10.2023

Der Ausschuss für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (Due Process Oversight Committee, DPOC) wird am 17. Oktober 2023 in Panama City tagen. Die Tagesordnung und die Papiere für diese Sitzung stehen jetzt zur Verfügung.

Die Tagesordnung für die Sitzung des DPOC umfasst die folgenden Themen:

Dienstag, 17. Oktober 2023

  • Einführung
  • Überwachung der Einhaltung des Konsultationsprozesses
    • Fachliche Aktivitäten des IASB
    • Entwicklung von IFRS 18
    • Jahresberichte über die Aktivitäten des IASB und des IFRS Interpretations Committees
    • Fachliche Aktivitäten des ISSB
    • Jahresberichte über die Aktivitäten des ISSB
  • Sonstige DPOC-Themen
    • Aktualisierung des Due Process Handbooks
    • DPOC Korrespondenz
    • Verbesserung der Kommunikation zum ISSB-Konsultationsprozess
    • Zusammenfassung

Die Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung stehen hier auf der Internetseite der IFRS-Stiftung zur Verfügung.

FSR veröffentlicht jährlichen Fortschrittsbericht zu klimabezogenen Angaben

12.10.2023

Der Finanzstabilitätsrat (FSR) hat seinen jährlichen Fortschrittsbericht zu klimabezogenen Angaben veröffentlicht und hierin die Verabschiedung der ISSB-Standards begrüßt. Der Bericht wurde den G20-Finanzministern und Notenbankchefs im Rahmen ihrer Sitzung am 11. und 12. Oktober 2023 vorgelegt.

Gemäß dem Bericht werden die ISSB Standards als globales Rahmenkonzept für Nachhaltigkeitsangaben dienen und es ermöglichen, dass Unternehmen weltweit diese Angaben auf einer einheitlichen Basis vornehmen. Der FSR wird u.a. mit dem ISSB und der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) zusammenarbeiten, um eine zeitnahe und weitreichende Anwendung der Standards zu fördern. Dabei ist eine Kompatibilität zwischen den ISSB-Standards mit den in verschiedenen Jurisdiktionen bestehenden Offenlegungserfordernissen notwendig, um eine globale Vergleichbarkeit der klimabezogenen Angaben zu gewährleisten. Im Bericht wird u.a. auch auf ermutigende Fortschritte bei der Entwicklung eines globalen Prüfungs-, Ethik- und Unabhängigkeits-Rahmenkonzepts zu Nachhaltigkeitsangaben hingewiesen.

Des Weiteren befasst sich der Bericht mit den im 2023 TCFD Status Report dargestellten Ergebnissen. Aus diesem Bericht der vom FSR gegründeten TCFD (Task Force on Climate-related Financial Disclosures), der zeitgleich mit dem FSR-Fortschrittsbericht veröffentlicht wurde, geht hervor, dass der Anteil der Unternehmen, die TCFD-konforme Informationen veröffentlichen, weiter ansteige, dass aber noch weitere Fortschritte erforderlich seien. Mit der Herausgabe der einführenden Standards durch den ISSB sind die Aktivitäten der TCFD abgeschlossen und der FSR hat den ISSB dazu aufgefordert, die Verantwortung für die Überwachung der Fortschritte bei der das Jahr 2024 betreffenden Offenlegung finanzieller klimabezogener Angaben zu übernehmen. Dies werde die Annahme und Anwendung der Standards IFRS S1 und IFRS S2 unterstützen.

Weitere Informationen finden sich in der Presseerklärung auf der Internetseite des FSR.

DRSC-Stellungnahme zum Regierungsentwurf zum Mindestbesteuerungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz

12.10.2023

Das DRSC hat Stellung genommen zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen (Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MinBestRL-UmsG) für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union.

Da das Steuerrecht nicht zum Aufgabenbereich des DRSC gehört, konzentrieren sich die Kommentare in der Stellungnahme auf rechnungslegungsrelevante Fragestellungen sowie Querschnittsthemen zwischen der Rechnungslegung und dem Steuerrecht. Das DRSC hatte im Juli 2023 bereits Stellung zu dem dem Regierungsentwurf vorangegangenen Referentenentwurf genommen.

In der Stellungnahme zum Regierungsentwurf begrüßt das DRSC ausdrücklich die im Regierungsentwurf vorgeschlagene Einführung einer verpflichtenden Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern im handelsrechtlichen Jahres- und Konzernabschluss, die sich aus der Anwendung des Mindeststeuergesetzes oder entsprechender ausländischer Mindeststeuergesetze ergeben. Diese Ausnahme würde die Komplexität der Umsetzung des neuen Mindeststeuergesetzes reduzieren sowie der Entwicklung unterschiedlicher Bilanzierungspraktiken und der daraus resultierenden uneinheitlichen Vorgehensweisen entgegenwirken.

Die Stellungnahme sowie die begleitende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Überarbeitete SASB-Standards im Änderungmodus verfügbar

11.10.2023

Die ISSB-Boardberater für SASB-Standards haben eine Reihe von Dokumenten herausgegeben, in denen die kommenden Änderungen der SASB-Standards aufgezeigt werden. Diese Überarbeitungen sollen die internationale Anwendbarkeit der Standards verbessern.

Die Überarbeitungen der Standards basieren auf Rückmeldungen zum ISSB-Entwurf Methodik zur Verbesserung der internationalen Anwendbarkeit der SASB-Standards und Aktualisierung der SASB-Standards-Taxonomie. Zu den Dokumenten im Änderungsmodus werden keine Stellungnahmen erbeten, und sie dienen dazu, einen umfassenden Überblick über die vorgeschlagenen Überarbeitungen zu geben, damit sich die interessierten Kreise mit den bevorstehenden Änderungen vertraut machen können. Die Dokumente werden bis zum 10. November 2023 zur Verfügung stehen und gelten erst dann als endgültig, wenn sie offiziell vom International Sustainability Standards Board (ISSB) ratifiziert und herausgegeben werden. Es wird erwartet, dass die Ratifizierung im Dezember 2023 erfolgt.

Weitere Informationen können Sie der Presseerklärung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung entnehmen.

Kalifornien führt verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung ein

11.10.2023

Der Gouverneur von Kalifornien hat zwei Gesetze unterzeichnet, die bestimmte öffentliche und private US-Unternehmen, die in Kalifornien tätig sind, verpflichten, sowohl quantitative als auch qualitative klimabezogene Angaben zu leisten.

Die Gesetze, SB-253—Climate Corporate Data Accountability Act und SB-261—Greenhouse Gases: Climate-Related Financial Risk werden die ersten branchenunabhängigen US-Vorschriften schaffen, die die Berichterstattung von Unternehmen über Treibhausgasemissionen und Klimarisiken in den Vereinigten Staaten vorschreiben. Sie werden sowohl auf börsennotierte als auch auf private Unternehmen mit Sitz in den USA angewendet, abhängig von ihrem jährlichen Gesamtumsatz.

Darüber hinaus müssen Unternehmen, die den Gesetzen unterliegen, unabhängig von der Wesentlichkeit Angaben zu den Scope-3-Treibhausgasemissionen machen und im ersten Jahr ihrer Berichterstattung Güteaussagen mit begrenzter Sicherheit für die Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen zur Verfügung stellen. Güteaussagen mit begrenzter Sicherheit für Scope-3-Treibhausgasemissionen können ab 2030 vorgeschrieben werden.

Es gibt keine spezielle Ausnahme für Konzerne mit nicht-amerikanischen Muttergesellschaften, so dass ausländische Unternehmen mit in den USA ansässigen Tochtergesellschaften, die in Kalifornien tätig sind, in den Anwendungsbereich der Vorschriften fallen würden.

Unser iGAAP in Focus-Newsletter bietet eine detaillierte Erläuterung der beiden Gesetze.

Tagesordnung für die Oktober-Sitzung des Nachhaltigkeitsbeirats

11.10.2023

Der Nachhaltigkeitsbeirat (Sustainability Consultative Committee, SCC) der IFRS-Stiftung wird am 12. Oktober 2023 per Videokonferenz tagen. Eine Tagesordnung für die Sitzung steht jetzt zur Verfügung.

Es werden die folgenden Themen diskutiert:

  • ISSB Fortschritte seit der letzten Sitzung
  • Rückmeldungen zur Agendakonsultation des ISSB und nächste Schritte
  • COP28
  • Künftiger Arbeitsplan des SCC

Die Tagesordnung ist auf der Internetseite der IFRS-Stiftung erhältlich.

17. Anwenderforum des DRSC zur elektronischen Finanzberichterstattung nach ESEF

11.10.2023

Am 10. Oktober 2023 fand das 17. Anwenderforum des DRSC zur elektronischen Finanzberichterstattung nach dem europäischen einheitlichen elektronischen Berichtsformat (European Single Electronic Format, ESEF) als Video- und Telefonkonferenz statt.

Von den ca. 90 Teilnehmenden wurden dabei insbesondere die folgenden Themen diskutiert:

  • Aktualisierung des ESEF Reporting Manual der ESMA
  • Aktualisierung der IDW Arbeitshilfe zum ESEF-Blocktagging
  • Stand der Entwicklung der XBRL-Taxonomie zu den ESRS durch EFRAG
  • Erfahrungen mit Softwarelösung (ESEF-Tools)

Weitere Informationen finden sich in der Presseerklärung auf der Internetseite des DSRC.

Bewertungshinweise als neue Verlautbarungskategorie des IDW

10.10.2023

Künftig werden die IDW Hinweise neben Prüfungs- und Rechnungslegungshinweisen auch Bewertungshinweise (BewH) umfassen.

Bewertungshinweise werden üblicherweise vom Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) herausgegeben und zählen neben den beiden anderen Hinweisarten des IDW zu den Verlautbarungen mit Empfehlungscharakter.

Nähere Informationen zur Einführung von Bewertungshinweisen findet sich hier auf der Internetseite des IDW.

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