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IFRS IC - Sitzung Image

Tagesordnung für die Septembersitzung des IFRS Interpretations Committee

03.09.2015

Das IFRS Interpretations Committee hält am 8. und 9. September 2015 seine reguläre, alle zwei Monate stattfindende Sitzung in London ab. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Auf der Tagesordnung stehen

  • die Fortführung der Erörterung der Sachverhalte zu IAS 16, IAS 16/IAS 38/IFRIC 12, IAS 32, IFRS 5 und IFRS 11,
  • die Agendakonsultation 2015 und
  • die Erwägung neuer Sachverhalte zu IAS 39 und IFRS 9.

Die vollständige Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Übersetzungen von Mitschriften werden wir ebenfalls dort zur Verfügung stellen.

IASB Image

Stab des IASB empfiehlt längere Kommentierungsfrist für den Rahmenkonzeptentwurf

03.09.2015

Ein Agendapapier für die nächste Sitzung des IASB, in dem empfohlen wird, die Kommentierungsfrist für den Entwurf zum Rahmenkonzept von 150 auf 180 Tage bis zum 25. November 2015 zu verlängern, ist im Internet zur Verfügung gestellt worden.

Seit Veröffentlichung des Rahmenkonzeptentwurfs im Mai 2015 sind verschiedene Bitten um Verlängerung der Stellungnahmefrist um bis zu zwei Monate aus verschiedenen Rechtskreisen (unter anderem von EFRAG und vom ASBJ) beim IASB eingegangen. Die folgenden Gründe für die Bitte um Verlängerung wurden dabei angeführt:

  • Das Projekt zum Rahmenkonzept sei von großer Bedeutung und würde grundlegende Auswirkungen auf die künftige Standardsetzung haben. Es sei daher von größter Wichtigkeit, dass die Anwender ausreichend Zeit haben, um die Vorschläge im Entwurf zu prüfen.
  • Der IASB hatte argumentiert, dass eine Kommentierungsfrist von 150 Tagen ausreichend sei, da die Anwender mit den Inhalten des Entwurfs bereits aus dem Diskussionspapier vom Juli 2013 vertraut sein. Allerdings habe es im Vergleich zum Diskussionspapier bedeutende Änderungen gegeben.
  • Einige Anwender sind der Meinung, dass der der Entwurf nicht genügend prinzipienbasierte Leitlinien beispielsweise zur Auswahl von Bewertungsmaßstäben und zur Frage, was im sonstigen Gesamtergebnis zu erfassen is, enthaltet. Sie haben angedeutet, dass sie gegebenenfalls eigene Vorschläge dazu entwickeln und unterbreiten wollen, wie diese Sachverhalte gelöst werden könnten. Dies würde zusätzlich Zeit erfordern.
  • In einigen Rechtskreisen würde die Zeit, die für eine Erörterung der Vorschläge zur Verfügung steht, durch eine vorher erforderliche Übersetzung des langen und komplexen Dokuments eingeschränkt.

Der Stab des IASB ist der Meinung, dass diese Gründe valide sind, und empfiehlt daher, die Kommentierungsfrist sowohl für den Entwurf ED/2015/3 Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung als auch für den Entwurf ED/2015/4 Aktualisierung der Verweise auf das Rahmenkonzept um einen Monat zu verlängern.

Zugang zum Arbeitspapier haben Sie auf der Internetseite des IASB.

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Angolanische Zentralbank erstattet Bericht über der Stand der IFRS-Übernahme durch angolanische Banken

02.09.2015

In einer 'Präsentation für den Markt' hat die Abteilung für Regulierung und Organisation des Finanzsystem der angolanischen Zentralbank über den gegenwärtigen Stand der IFRS-Umsetzung durch Banken in Angola Bericht erstattet. Pläne für eine IFRS-Übernahme waren im März 2014 vorgestellt worden, und angolanische Banken müssen die IFRS ab 2016 anwenden.

Die drei 'Regulierungspakete', mit denen die IFRS als Berichterstattungsrahmen für angolanische Banken verankert werden sollen und die im August 2014, Dezember 2014 und März 2015 zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben wurden, sind in ihrer endgültigen Fassung noch nicht veröffentlicht worden, aber in der Präsentation wird bestätigt, dass Banken, die am 31. Dezember 2015 mindestens eines der nachfolgenden Kriterien erfüllen, ab dem 1. Januar 2016 die IFRS wie vom IASB herausgegeben anwenden müssen:

  • Gesamtvermögen von mehr als AKZ 300.000 Millionen;
  • börsennotiert oder Tochtergesellschaft eines börsennotierten Unternehmens (allerdings hat Angola noch keine Börse);
  • ein oder mehrere Tochterunternehmen mit Sitz im Ausland;
  • Sitz in Angola, aber Tochtegresellschaft eines ausländischen Unternehmens; oder
  • Tochtergesellschaft einer Bank, die mindestens eins dieser Kriterien erfüllt.

Alle anderen Banken müssen die IFRS wie vom IASB herausgegeben ab dem 1. Januar 2017 anwenden, können dies aber freiwillig bereits ebenfalls ab dem 1. Januar 2016 tun.

Auf der Internetseite der Zentralbank haben Sie Zugang zur Präsentation, die auch eine Analyse der Fortschritts der Übernahme und einen Zeitplan für die Publikation der neuen Gesetze bietet (nur in portugiesischer Sprache verfügbar).

EFRAG Image

Bewerbungsaufruf für das Amt des EFRAG-Präsidenten

01.09.2015

Nach der Entscheidung von Herrn Wolf Klinz, das Amt des Präsidenten des Boards der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) nicht anzutreten, bittet die EU-Kommission erneut um Bewerbungen für das Amt.

Die EU-Kommission hatte Klinz im März 2015 als Präsidenten des neuen EFRAG-Boards nominiert; er sollte sein Amt bis Juni des Jahres antreten. Aus gesundheitlichen Gründen entschied Klinz jedoch im Mai 2015, das Amt nicht anzutreten.

Die EU-Kommission hat jetzt eine Bewerbungsaufforderung für das Amt des EFRAG-Präsidenten veröffentlicht; Bewerbungen sind bis zum 9. Oktober 2015 einzureichen. Die EU-Kommission wird dann unter Berücksichtigung von vom Rat oder dem EU-Parlament geäußerten Ansichten einen Kandidaten für das Amt nominieren. Die endgültige Berufung erfolgt durch die EFRAG-Generalversammlung.

Die englischsprachige Bewerbungsaufforderung finden Sie auf der Internetseite der EU-Kommission.

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FASB folgt IASB bei Prinzipal/Agent-Klarstellungen

31.08.2015

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat einen zweiten Entwurf einer Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) zur Klarstellung seines mit IFRS 15 konvergierten Erlöserfassungsstandards herausgegeben.

Die vom FASB vorgeschlagenen Änderungen sind Ergebnis der Erörterungen der Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung (Transition Resource Group for Revenue Recognition, TRG), die gemeinsam von IASB und FASB eingerichtet wurde, um Probleme, die sich beim Übergang auf IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kundenbzw. dem US-amerikanischen Pendant ergeben können, rasch identifizieren und klären zu können. Der IASB hatte am 30. Juli 2015 Klarstellungen an IFRS 15 vorgeschlagen, unter anderem zum Thema Prinzipal/Agent-Erwägungen. Der FASB seinerseits hatte am bereits am 12. Mai 2015 erste Änderungen an seinem Erlöserfassungsstandard vorgeschlagen, damals aber das Thema Prinzipal/Agent-Erwägungen noch ausgeklammert. Mit den jetzt vorgeschlagenen Änderungen zieht der FASB nach, sie entsprechen denen des IASB und erhalten somit die Konvergenz aufrecht.

Stellungnahmen zur vorgeschlagenen ASU werden bis zum 15. Oktober 2015 erbeten. Sie steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des FASB zur Verfügung. Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter erstellt, in dem die vorgeschlagenen Änderungen erläutert werden.

Blatt - Nachhaltigkeit Image

Kanadische Publikation zum sich entwickelnden Berichterstattungsumfeld

31.08.2015

Das kanadische Institut der Wirtschaftsprüfer (Chartered Professional Accountants of Canada bzw. Comptables professionnels agréés du Canada, CPA Canada) hat einen Leitfaden veröffentlicht, in dem die sich entwickelnde Landschaft der Unternehmensberichterstattung insbesondere im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte erörtert wird.

Folgende Themen werden in der Publikation abgedeckt:

  • Erörterung der sich entwickelnden Landschaft der Unternehmensberichterstattung in Kanada und im globalen Kontext und
  • Überblick über drei Arten der Berichterstattung und die entsprechenden Rahmenkonzepte:
    • Richtlinien zu Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Global Reporting Initiative (GRI),
    • integrierte Berichterstattung und das Rahmenkonzept des internationalen Rats für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Council, IIRC) und
    • Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekten (Environmental, Social, Governance, ESG) in Einreichungen bei der SEC und die Standards des US-amerikanischen Rats für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB).

Zu jeder Form der Berichterstattung werden in der Publikation der Gegenstand der Berichterstattung und ihr Zweck beschrieben, die angestrebte Adressatengruppe vorgestellt, Quellen für die Leitlinien, Rahmenkonzepte und Standards angegeben, die Struktur und die wesentlichen Merkmale der Berichterstattung umrissen und der Grad der Akzeptanz und Anwendung analysiert. Außerdem werden diese drei Arten der Berichterstattung in der Publikation miteinander verglichen und gegeneinander abgegrenzt.

Sie können sich Evolving corporate reporting landscape: Integrated reporting, sustainability reporting and ESG reporting direkt von der Internetseite von CPA Canada herunterladen.

DRSC - Sitzung Image

Sitzungspapiere für die Septembersitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

28.08.2015

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 3. und 4. September 2015 in Berlin tagen. Der größte Teil der Papiere für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IFRS-Fachausschuss wird während seiner 41. Sitzung folgende Themen besprechen:

  • Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
  • Entwurf ED/2015/5 Neubewertung bei einer Planänderung, -kürzung oder -erfüllung/Verfügbarkeit einer Erstattung aus einem leistungsorientierten Plan (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 19 und IFRIC 14)
  • Rahmenkonzept, u.a. Entwurf ED/2015/3 Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung
  • Erlöserfassung, u.a. Entwurf ED/2015/6 Klarstellung von IFRS 15 (vorgeschlagene Änderungen an IFRS 15)
  • Entwurf ED/2015/7 Zeitpunkt des Inkrafttretens von Änderungen an IFRS 10 und IAS 28
  • Agendakonsultation 2015
  • Interpretationsthemen
  • aktueller Stand der Forschungsprojekte des IASB

Die bereits verfügbaren Sitzungspapiere finden Sie auf der Internetseite des DRSC. Die noch fehlenden Papiere sollen in Kürze folgen.

ASAF - Sitzung Image

Tagesordnung für die ASAF-Sitzung im Oktober

28.08.2015

Der IASB hat die vorläufige Agenda für die Sitzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) veröffentlicht, die am 1. und 2. Oktober 2015 in den Räumen des IASB in London stattfinden wird. Zu den Themen, die erörtert werden sollen, gehören die Agendakonsultation, das Rahmenkonzept, Klarstellung von IFRS 15, die Bewertung von Beteiligungen an Tochtergesellschaften, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert, Mechanismen für die Schadstoffbepreisung und Bilanzierung nach der Equity-Methode.

Die genaue Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Donnerstag, 1. Oktober 2015 (9:30h-18:00h)

  • Agendakonsultation
    • Rückmeldungen von der Sitzung der Weltstandardsetzer (WSS), die am 28. und 29. September 2015 stattfindet
  • Rahmenkonzept
    • Rückmeldungen von der WSS-Sitzung zu:
      • IAS 37
      • Bewertung
    • Im Entwurf zum Rahmenkonzept vorgeschlagene Leitlinien zur Auswahl einer Bewertungsgrundlage
    • Auswirkungen des Entwurfs auf das Projekt zu preisregulierten Geschäftsvorfällen
  • Klarstellung von IFRS 15
  • Bewertung von Beteiligungen an Tochtergesellschaften, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen zum beizulegenden Zeitwerte (vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 10, IFRS 12, IAS 27, IAS 28 und IAS 36 sowie den erläuternden Beispielen in IFRS 13)


Freitag, 2. Oktober 2015 (9:00h-12:30h)

  • Mechanismen für die Schadstoffbepreisung
  • Bilanzierung nach der Equity-Methode
  • Laufende Projekte und Planung der Agenda (einschließlich Zusammenwirken von IFRS 4 Versicherungsverträge und IFRS 9 Finanzinstrumente)

Die Agendapapiere werden vor der Sitzung auf der Internetseite des IASB zur Verfügung gestellt.

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Europäische Union - neu Image

EFRAG ist bereit, eine eingeschränkte Übernahmeempfehlung für IFRS 9 auszusprechen

27.08.2015

Wie bereits berichtet, beabsichtigt die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bei ihrer Sitzung nächste Woche die Übernahmeempfehlung für IFRS 9 'Finanzinstrumente' zu finalisieren. Der Entwurf der endgültigen Übernahmeempfehlung, der am Dienstag verabschiedet werden soll, ist jetzt öffentlich zur Verfügung gestellt worden.

Wie bereits im Entwurf einer Übernahmeempfehlung, der im Mai 2015 veröffentlicht wurde, festgehalten, ist EFRAG der Meinung, dass IFRS 9 die Übernahmekriterien erfüllt und die Übernahme dem öffentlichen Interesse der EU dient und deshalb für die Anwendung in Europa übernommen werden sollte. EFRAG hält jedoch fest, dass die mangelnde zeitliche Abstimmung zwischen dem kommenden neuen Standard zu Versicherungsverträgen und IFRS 9 zu Störungen der Berichterstattung durch Versicherer führen wird, was deren Abschlüsse für die Adressaten weniger verständliche und teurer für die Ersteller machen wird. Wie schon im Mai kommt EFRAG zu dem Schluss, dass die mangelnde zeitliche Abstimmung "ein starkes Argument dafür ist, dass der IASB den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 aufschiebt, sodass er mit dem Zeitpunkt des künftigen Versicherungsstandards im Einklang steht, allerdings nur für Versicherer und nur als Option".

EFRAG weist darauf hin, dass der IASB damit begonnen hat, verschiedene Ansätze zu untersuchen, mit denen das Problem adressiert werden könne - einschließlich des geforderten Aufschubs. Da der IASB mit diesen Untersuchungen gerade erst begonnen habe, sieht sich EFRAG nicht in der Lage, zu beurteilen, ob diese Maßnahmen die negativen Auswirkungen der mangelnden zeitlichen Abstimmung verringern können:

Der IASB befindet sich jedoch ganz am Anfang seiner Arbeiten, und wir sind deshalb heute nicht in der Lage, einschätzen zu können, ob seine Initiative Bedenken beseitigen kann, die aus der Nichtabstimmung der Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 und dem künftigen Standard zu Versicherungsverträgen entstehen.

EFRAG rät der Kommission, den IASB aufzufordern, die notwendigen Änderungen an den IFRS so schnell wie möglich vorzunehmen, und weist auch darauf hin, dass eine jegliche Lösung (Aufschub oder andere) suboptimal bleibe und daher von sehr vorübergehender Art sein sollte.

Insgesamt hält EFRAG in der Übernahmeempfehlung fest, dass IFRS 9 insgesamt übernommen werden sollte, eine endgültige Empfehlung zum Versicherungsproblem gibt es aber nicht. Damit überlässt es EFRAG der Kommission, zu entscheiden, wie sie weiter vorgehen will – Übernahme von IFRS 9 für alle Unternehmen in der Hoffnung, dass der IASB eine tragfähige Lösung für das Problem der mangelnden zeitlichen Abstimmung findet oder den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 für Versicherer aufschiebt, oder gegebenenfalls eine eigene Verschiebung nur in der EU.

Über die bereits erwähnte Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG haben Sie Zugang zum aktualisierten Satz von Agendapapieren für die Sitzung.

IASB-Webcast Image

Vierte Sendung in der IASB-Reihe zum Entwurf zum Rahmenkonzept

27.08.2015

Der Stab des IASB hat eine Reihe von Internetpräsentationen erstellt, die jeden Donnerstag zur Verfügung gestellt werden und jeweils einzelne Aspekte des IASB-Entwurfs zum Rahmenkonzept beleuchten. Im Wesentlichen wird kapitelweise vorgegangen. Die vierte Folge wurde heute freigegeben.

Folgender Zeitplan für die Erläuterung der einzelnen Aspekte des Entwurfs ED/2015/3 Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung ist vorgesehen:

DatumThema
6. August 2015 Kapitel 4 und 5: Elemente des Abschlusses und Ansatz (hier verfügbar)
13. August 2015 Kapitel 4: Ein genauerer Blick auf Schulden und Ausführungsverträge (hier verfügbar)
20. August 2015 Kapitel 6: Bewertung (hier verfügbar)
27. August 2015 Kapitel 7: Klassifizierung von Erträgen und Aufwendungen (Gewinn- und Verlustrechnung gegenüber sonstigem Gesamtergebnis) (hier verfügbar)
4. September 2015 Kapitel 5: Ausbuchung von Vermögenswerten und Schulden
10. September 2015 Kapitel 3: Die Berichtseinheit
17. September 2015 Kapitel 1 und 2: Zielsetzung und qualitative Merkmale
24. September 2015 Mögliche Auswirkungen der Vorschläge - einschließlich Fallstudie zu Rückstellungen und Eventualforderungen

Jede Präsentation dauert zwischen zehn und fünfundzwanzig Minuten.

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