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AOSSG warnt vor Verschiebungen von Zeitpunkten des Inkraftretens

09.07.2015

Die Gruppe der Standardsetzer aus dem asiatisch-pazifischen Raum (Asian-Oceanian Standards Setters Group, AOSSG) hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2015/2 'Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15' eingereicht. Die AOSSG unterstützt in diesem Fall die Verschiebung, warnt des IASB aber davor, einen 'Präzedenzfall für Anwender zu schaffen, die Änderungen an den Zeitpunkten anderer Standards fordern, wenn die Umsetzung sich als Herausforderung herausstellt'.

Der IASB hatte im Mai 2015 vorgeschlagen, den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden aufzuschieben, um Unternehmen zusätzlich Zeit zu geben, gezielte Klarstellungen von IFRS 15, die der IASB demnächst in einem Entwurf vorschlagen will, umzusetzen. Außerdem wird mit der vorgeschlagene Verschiebung anerkannt, dass IFRS 15 später als ursprünglich herausgegeben wurde, sodass die Umsetzungszeit kürzer als erwartet ausfiel. Die AOSSG sieht zwar in diesem Fall die Validität der Argumente, sie ist aber der Meinung, dass der IASB versuchen sollte ähnliche Fälle in Zukunft zu vermeiden:

Prinzipiell ist die AOSSG der Meinung, dass der IASB einen ausreichenden Konsultationsprozess durchführen sollte, bei dem jeder Aspekt eines Standards (einschließlich des Zeitpunkts des Inkrafttretens) sorgfältig erwogen wird, bevor der Standard finalisiert wird. Obwohl die AOSSG allgemein der Notwendigkeit zustimmt, den Zeitpunkt des Inkrafttretens in diesem Fall zu verschieben, ermutigt die AOSSG den IASB, Verbesserungen seines Konsultationsprozesses vor dem Hintergrund der gezogenen Lehren zu eruieren, sodass das Risiko, den Zeitpunkt des Inkrafttretens künftiger Standards zu verzögern, minimiert wird.

Die AOSSG unterbreitet zwei Vorschläge, wie dies erreicht werden kann:

  • Der IASB könnte einen Protokollschritt einführen, der vorsieht, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens neu erörtert wird, wenn ein Standard später als erwartet herausgegeben wird; bzw. es könnte auch vorgeschrieben werden, über den Zeitpunkt des Inkrafttretens erst unmittelbar vor Veröffentlichung des Standards zu entscheiden.
  • Der IASB könnte eine Formel entwickeln, anhand derer die vorläufig benötigte Umsetzungszeit ermittelt wird, wenn über den Zeitpunkt des Inkrafttretens eines Standards entschieden wird.
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Bericht von der Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung im Juni 2015

08.07.2015

Auf der Internetseite des IASB steht ein Bericht von der Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung zur Verfügung, die am 18. bis 19. Juni 2015 in London stattfand.

Die wesentlichen Themen der Sitzung waren die folgenden:

  • Eigentliche Sitzung der Treuhänder Die Treuhänder wurden gemeinsam mit dem Überwachungsgremium über folgende Themen unterrichtet: (1) Fortschritte in Bezug auf Entwicklungen im Zusammenhang mit der Führungsstruktur; (2) Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Konsultationsprozess; (3) finanzielle Situation der IFRS-Stiftung; und (4) fachliche Aktivitäten des IASB und seine Mission. Darüber hinaus erörterten die Treuhänder bedeutende internationale IFRS-Entwicklungen in Europa, in Nord- und Südamerika, im asiatisch-pazifischen Raum, in Afrika und im Nahen Osten. Des Weiteren ließen sich die Treuhänder über die Fortschritte bei der Überprüfung der Struktur und der Wirksamkeit der IFRS-Stiftung unterrichten und entschieden über die Neubesetzung von ASAF.
  • Bericht des IASB-Vorsitzenden — Der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst informierte über Fortschritte beim Rahmenkonzept, bei Leasingverhältnisse, bei der Angabeninitiative und beim Versicherungsprojekt.
  • Bericht des Treuhänderausschusses für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (DPOC) — Die Treuhänder wurden über die Sitzung des Ausschusses unterrichtet, zu der ein eigener Bericht vorliegt.
  • Tommaso-Padoa-Schioppa-Gedächtnisvorlesung — Wie berichtet fand während der Sitzung fand auch die zweite Tommaso-Padoa-Schioppa-Gedächtnisvorlesung statt.

Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite des IASB einsehen.

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Zusammenfassung der DPOC-Sitzung vom Juni 2015

08.07.2015

Der Treuhänderausschuss für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) hat im Rahmen der allgemeinen Sitzung der Treuhänder am 18. Juni 2015 in London getagt. Auf der Internetseite des IASB steht jetzt eine englischsprachige Zusammenfassung der Sitzung zur Verfügung.

Die wesentlichen bei der Sitzung besprochenen Themen waren die folgenden:

  • Aktueller Stand der fachlichen Arbeiten — Der DPOC ließ ich über folgende Bereiche informieren: (1) Sachverhalte, die von der Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung diskutiert wurden und die dem IASB vorgelegt werden sollen; (2) aktueller Stand bei den Projekten zu Leasingverhältnissen, Versicherungsverträgen, dem Rahmenkonzept, Macro Hedge Accounting, preisregulierten Geschäftsvorfällen und Inflationsaspekten; und (3) Fortschritte bei der Agendakonsultation.
  • IFRS-Taxonomie — Der DPOC an­a­lysierten zwei Testläufe, die vom IASB vorgenommen worden sind, um vorgeschlagenen Änderungen am Konsultationsprozess für die IFRS-Taxonomie zu prüfen, und begrüßten die vom IASB eingeschlagene Richtung.
  • Beratungsgruppen und Beiräte — Der DPOC überprüfte die Arbeit der Beratungsgruppen und Beiräte, um zu beurteilen, ob sie wirksam arbeiten und weiterhin benötigt werden.
  • Protokoll für die Einhaltung des Konsultationsprozesses — Der DPOC setzte sich mit einem Bericht zur Verfügbarkeit von Stellungnahmen und Agendapapieren sowie zur Zusammenarbeit mit Regulatoren auseinander.
  • Kor­re­spon­denz — Seit der letzten Sitzung hat es keine weiteren Korrespondenzen gegeben.

Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite des IASB einsehen.

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EFRAG veröffentlicht Konsultationspapier zum IASB-Entwurf eines neuen Rahmenkonzepts

08.07.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat zwecks öffentlicher Konsultation ein Papier zum vorgeschlagenen neuen Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung herausgegeben.

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den umfassenden Entwurf ED/2015/3 Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung mit Vorschlägen für Themengebiete, auf denen er eine Überarbeitung und Ergänzung des bestehenden Rahmenkonzepts für angezeigt hält, am 28. Mai 2015 herausgegeben. So wird u.a. vorgeschlagen, die Elementarbestandteile Vermögen und Schulden neu abzugrenzen, eine grundlegende Ausbuchungskonzeption einzuführen, eine Diskussion über die beiden fundamentalen Bewertungsmaßstäbe und deren Auswahlkriterien einzuführen und einen Rahmen für den Ausweis und die Angaben vorzugeben.

Mit dem Konsultationspapier von EFRAG soll die Meinung der Anwender zu Sachverhalten im Entwurf eingeholt werden. Es Enthält vorläufige Sichtweisen des EFRAG Board, um die Diskussion zu erleichtern.

Allgemein ist die Sichtweise, dass das Rahmenkonzept wie im Entwurf vorgestellt europäische Erwartungen nicht erfüllen würde. Angeführt werden in dem Zusammenhang ein Mangel an Leitlinien insbesondere zu strittigen Sachverhalten, die in der Vergangenheit wiederholt diskutiert wurden (Auswahl eines Bewertungsmaßstabs, Berichterstattung über Erfolge, Angrenzung der Gewinn- und Verlustrechnung und des sonstigen Ergebnisses). EFRAG begrüßt die stärkere Betonung von verantwortlicher Unternehmensführung und die Wiedereinführung des Vorsichtsprinzips; dennoch ist man der Meinung, dass in beiden Bereichen noch Nachbesserungen nötig sind. Schließlich wendet sich EFRAG explizit mit einer einfachen Veränderung der qualitativen Merkmale von Relevanz und Verlässlichkeit, ohne dass versucht wird, ein gemeinsames Verständnis mit den Anwendern dazu zu entwickeln, was eine verlässliche Bewertung darstellt.

Im Konsultationspapier wird auch festgehalten, dass EFRAG den IASB zu bitten beabsichtigt, die Kommentierungsfrist um zwei Monate zu verlängern. Das sei vor dem Hintergrund der entscheidenden Rolle, die das Rahmenkonzept in der Wirksamkeit des Standardsetzungsprozesses des IASB künftig spielen soll, angemessen.

EFRAG bittet um Meinungsäußerungen bis zum 26. Oktober 2015 (ggf. bis zum 20. November, wenn der IASB einer Verlängerung der Kommentierungsfrist zustimmt).

Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung:

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Tagesordnung für die nächste Sitzung der Beratungsgruppe zum Übergang auf IFRS 15

07.07.2015

Für die anstehende nächste Sitzung der gemeinsamen Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung, die am 13. Juli 2015 über eine Liveschaltung in den Räumen des IASB in London und des FASB in Norwalk stattfindet, wurde eine Tagesordnung mit den zu erörternden Themen bekanntgegeben.

Die Beratungsgruppe wurde im Juni 2014 gegründet um Probleme, die sich beim Übergang auf IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden ergeben können, rasch identifizieren und klären zu können. Sie ist dafür verantwortlich, etwaige Probleme zusammenzutragen, zu analysieren und mögliche Lösungen zu erörtern, um dem IASB und dem FASB dabei zu helfen, zu bestimmen, welche Maßnahmen, wenn überhaupt, ergriffen werden sollten.

Auf der Tagesordnung für die fünfte Sitzung der Gruppe finden sich die folgenden Themen:

Montag, 13. Juli 2015
(12:00h-20:00h Londoner Zeit, 7:00h-15:00h amerikanischer Ostküstenzeit)

  • Einführende Bemerkungen
  • Aktueller Stand des Projekts
  • An einen Kunden zu zahlende Gegenleistungen
  • Kreditkarten
  • Praktische Hilfsmittel für Portfolien und Anwendung der Beschränkung in Bezug auf  variable Gegenleistungen
  • Bei Übergang erfüllte Verträge
  • Anwendung der Reihenvorschrift und Zuweisung bedingter Gegenleistungen
  • Praktische Hilfsmittel für Fortschrittsbemessung in Bezug auf die vollständige Erfüllung einer Leistungsverpflichtung
  • Bemessung der Fortschritts, wenn mehrere Güter oder Dienstleistungen in einer Leistungsverpflichtung zusammengefasst sind
  • Bestimmung wann Beherrschung einer Ware übergeht
  • Bilanzierung von Wiederauffüllungsgebühren und zugehörigen Kosten

Die Agendapapiere für diese Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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Treuhänder stoßen Überprüfung der Satzung 2015 an

07.07.2015

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben eine Bitte um die Übermittlung von Sichtweisen veröffentlicht, die Vorschläge enthält, wie die Struktur und Wirksamkeit der Organisation weiter verbessert werden kann.

Die Satzung der IFRS-Stiftung schreibt vor, dass die Treuhänder der Stiftung alle fünf Jahre eine Überprüfung der Struktur der gesamten Stiftung und ihrer Wirksamkeit durchzuführen haben. Wie letztes Jahr bekannt geworden sind die Treuhänder der Ansicht, dass bei der letzten Überprüfung der Strategie (2010-2012) viele der Themen abgedeckt wurden, die Teil einer Überprüfung der Struktur und Wirksamkeit wären. Deshalb beschränken die Treuhänder diese Überprüfung auf drei strategische Bereiche:

  • Relevanz der IFRS
    • Erwägung, ob der IASB seinen Zuständigkeitsbereich über den derzeitigen hinaus ausweiten sollte - entweder weitere Arten von Unternehmen abdecken oder weitere Arten der Berichterstattung mit aufnehmen;
    • Überprüfung der Strategie der IFRS-Stiftung in Bezug auf die IFRS-Taxonomie; und
    • Erwägung technischer Weiterentwicklungen und ihrer Auswirkung auf den Erhalt der Relevanz der IFRS;
  • Einheitliche Anwendung der IFRS
    • Erwägung, ob die IFRS-Stiftung bei der Unterstützung der einheitlichen Anwendung der IFRS den richtigen Weg geht und ob es mehr gibt, das sie in diesem Bereich tun könnte oder sollte;
  • Führung und Finanzierung der IFRS-Stiftung
    • Überprüfung der gegenwärtigen Führungsstruktur der Stiftung einschließlich der dreistufigen Struktur;
    • Überprüfung der Vorschriften in der Satzung zum geografischen Hintergrund der Treuhänder, zur ausgewogenen Balance der beruflichen Hintergründe und zu den Amtszeiten;
    • Erwägung des Schwerpunkts und der Häufigkeit der Überprüfungen von Struktur und Wirksamkeit wie in der Satzung vorgegeben;
    • Überprüfung der Vorschriften in der Satzung in Bezug auf den IASB - einschließlich der optimalen Größe und geografischen Besetzung, der Balance zwischen Voll- und Teilzeitmitgliedern und der beruflichen Hintergründe und der Amtszeiten; und
    • Überprüfung des Finanzierungsmodells der Stiftung und Erwägung möglicher Stärkungen.

Die Treuhänder sind der Meinung, dass es nicht notwendig ist, alle Aspekte der Stiftung einer Überprüfung zu unterziehen, und haben deshalb beschlossen, die folgenden Bereiche nicht mit einzubeziehen: Zielsetzung der IFRS Stiftung und die Prozesse und Prozeduren zu deren Unterstützung einschließlich des Konsultationsprozesses des IASB; Maßnahmen der IFRS-Stiftung und des IASB zur Förderung des langfristigen Ziels der globalen Übernahme der IFRS; und Tätigkeiten und Leistungen des IFRS-Beirats.

Um die Übermittlung von Sichtweisen wird bis 30. November 2015 gebeten. Auf der Internetseite des IASB stehen Ihnen folgende Informationen in englischer Sprache zur Verfügung:

 

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Ergebnisse der Junisitzungen der Fachausschüsse des DRSC

07.07.2015

Der IFRS- und der HGB-Fachausschuss des DRSC haben am 17., 18. und 19. Juni zum Teil miteinander getagt. Der Ergebnisbericht von diesen Sitzungen steht jetzt zur Verfügung..

Der IFRS-Fachausschuss hat während seiner 39. Sitzung folgende Themen besprochen:

  • Entwurf ED/2015/3 Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung
  • Erlöserfassung, u.a. Entwurf ED/2015/2 Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15 (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 15)
  • Entwurf von EFRAG-Übernahmeempfehlungen zu IFRS 9 und zu Investmentgesellschaften
  • sonstiges

Die beiden Fachausschüsse haben während ihrer 7. gemeinsamen Sitzung folgende Themen besprochen:

  • Konzernlagebericht
  • Abzinsungssatz HGB-Pensionsrückstellungen

Der HGB-Fachausschuss hat während seiner 23. Sitzung folgende Themen besprochen:

  • E-DRÄS 6
  • E-DRS 31 Konzerneigenkapital
  • E-DRS 30 Kapitalkonsolidierung

Folgende Dokumente stehen Ihnen jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung:

Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen wurden bereits am 19. Juni 2015 zur Verfügung gestellt.

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Tagesordnung für die Julisitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

07.07.2015

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 30. und 31. Juli 2015 in Berlin tagen. Die Tagesordnung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IFRS-Fachausschuss wird während seiner 40. Sitzung folgende Themen besprechen:

Die genaue Tagesordnung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

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Reform der Aufsicht der Abschlussprüfer

07.07.2015

Die Bundesregierung hat den Entwurf zum Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) vorgelegt, mit dem die europäischen Vorgaben der Abschlussprüferrichtlinie und der EU-Verordnung zur Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse umgesetzt werden sollen.

Der Entwurf sieht eine Neustrukturierung der Abschlussprüferaufsicht vor, insbesondere durch die Übertragung der Aufgaben der Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) auf eine neu einzurichtende Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Abschlussprüferaufsichtsstelle). Sie finden eine entsprechende Presseerklärung und den Gesetzentwurf auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Das Insitut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat bereits kritisch Stellung zum APAReG genommen und sieht noch Nachbesserungsbedarf. Insbesondere sei im Entwurf noch nicht ausreichend angelegt, dass die Aufsicht auch in Zukunft frei von sachfremden Einflüssen ihre Aufgabe wahrnehmen kann. Zur Presseerklärung auf der Internetseite des IDW gelangen Sie hier.

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IFRS fokussiert-Newsletter zum aktuellen Stand beim Leasingstandard

06.07.2015

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat einen IFRS fokussiert-Newsletter mit dem Titel 'Leases – Stand der Dinge' erstellt.

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat mit der finalen Abfassung des neuen Leasingstandards begonnen, dessen Veröffentlichung für das vierte Quartal 2015 geplant ist. Damit geht ein Projekt zu Ende, das bereits seit Juli 2006 auf der aktiven Agenda des IASB steht und dessen Ziel eine verbesserte Transparenz der bilanziellen Abbildung von Leasingverhältnissen insbesondere beim Leasingnehmer ist. Im Newsletter wird der - im Wesentlichen als gefestigt angesehene - Diskussionsstand zu den wichtigsten Themenbereichen steckbriefartig dargestellt.

Sie können sich den neuen Newsletter mit dem Titel Leases – Stand der Dinge hier herunterladen.

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