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Amerikanische Studie zeigt Wettbewerbsvorteile aus der Berichterstattung über Nachhaltigkeit

09.02.2013

Eine Studie des Governance & Accountability Institute, das ein Partnerunternehmen der Global Reporting Initiative (GRI) in den Vereinigten Staaten ist, zeigt, dass Unternehmen, die über ihre Nachhaltigkeitsleistungen berichten, gegenüber ihren Wettbewerbern im Vorteil sind.

Für die Studie wurden die Berichte der Unternehmen des Standard & Poor’s 500 Index ausgewertet, der die 500 größten börsennotierten US-amerikanischen Unternehmen umfasst. Der Beobachtungszeitraum für die Studie betrug fünf Jahre und endete mit Mai 2012. In der Betrachtung wurden Unternehmen mit einer Berichterstattung nach den GRI-Richtlinien dem gewichteten Durchschnitt der Unternehmen des Index gegenübergestellt.

Im Trend zeigt sich, dass die Berichterstatter durchgängig besser dastehen als ihre Wettbewerber (in Anhang der Studie finden sich entsprechende Grafiken und Tabellen). Die Forscher führen dieses Ergebnis in erster Linie auf den Reputations- und Vertrauensgewinn zurück, geben aber auch zu bedenken, dass Unternehmen, die sich mit Nachhaltigkeitsaspekten beschäftigen, Risiken steuern können, derer sie sich andernfalls eventuell gar nicht bewusst wären. Des Weiteren verweisen sie auf die sinkenden Kosten, die sich aus einem bewussten Umgang mit Rohstoffen und Energien ergeben. Allerdings äußern sie sich nicht zu einer möglichen Korrelation zwischen der Nachhaltigkeitsberichterstattung und dem Unternehmenserfolg.

Als weiteres Ergebnis der Studie zeigt sich, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung in den Vereinigten Staaten auf dem Vormarsch ist. Der Anteil der Unternehmen des S&P 500, die Nachhaltigkeitsberichte erstellen wuchs von 19% im Jahr 2010 auf 53% im Jahr 2011.

Sie können sich die englischsprachige Studie von der Internetseite des Governance & Accountability Institute herunterladen. Der Zugriff ist kostenfrei, eine Registrierung ist erforderlich.

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Indischer Regulierer für Telekommunikation veröffentlicht Studie zu den bedeutenden Auswirkungen der Übernahme der IFRS auf Unternehmen der Branche

09.02.2013

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation in Indien (Telecom Regulatory Authority of India, TRAI) hat die endgültige Fassung einer Studie zu den Auswirkungen der Übernahme der International Financial Reporting Standards (in der konvergierten Fassung der 'Ind AS') auf indische Telekomunternehmen herausgegeben und sieht große Herausforderungen.

Im Einklang mit den Zielen der G-20 hat Indien mit den IFRS konvergierte Rechnungslegungsstandards entwickelt und diese im Februar 2011 veröffentlicht. Indien hatte ursprünglich einen Plan bekanntgegeben, nach dem die neuen Standards stufenweise ab dem 1. April 2011 eingeführt werden sollten. Allerdings wurde dies aufgrund ungeklärter steuerlicher Fragen immer wieder verschoben. Das indische Ministerium für Unternehmensangelegenheiten (Ministry of Corporate Affairs, MCA)  hat bis heute kein verbindliches Einführungsdatum genannt. Das Institut der Wirtschaftsprüfer von Indien (Institute of Chartered Accountants of India, ICAI) veröffentlicht derweil immer weitere Änderungsvorschläge zwecks Stellungnahme und spricht entsprechende Empfehlungen aus, da der Stand der Ind AS zunehmend veraltet.

In der TRAI-Studie wird zuerst ein Überblick über den indischen Konvergenzprozess gegeben. Danach werden die Unterschiede zwischen IFRS und Ind AS beleuchtet und diese wiederum den bestehenden indischen Rechnungslegungsstandards gegenübergestellt. Nach allgemeinen Hinweisen zu den generellen Auswirkungen einer Übernahme der Ind AS - beispielsweise dem Hinweis auf die Volatilität, die durch eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert eingeführt würde - werden in dem Papier sehr detailliert die Auswirkungen einer Ind AS-Übernahme auf die Telekommunikationsbranche dargestellt - einschließlich tabellarischen Gegenüberstellungen und Rechenbeispielen.

Als Schlussfolgerung ergibt sich aus dem Papier, dass die Auswirkungen der Übernahme der Ind AS auf die Telekommunikationsbranche erheblich wären. Genannt werden insbesondere die Felder Erlöserfassung, Lizenzgebühren, Erfolgsrechnung, Sachanlagen, Abschreibungen und verfügbares Kapital. Des Weiteren wird auf mangelnde Vergleichbarkeit zwischen den Unternehmen, die Ind AS anwenden müssen, und denjenigen, die dies nicht müssen, und auf mangelnde Vergleichbarkeit zwischen den Ind AS-Anwendern aufgrund der vielen Optionen verwiesen. Eine Schlussfolgerung, dass die Ind AS nicht übernommen werden sollten, wird allerdings nicht gezogen.

Sie können sich die englischsprachige Studie von der TRAI-Internetseite herunterladen.

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Tagesordnung für die Februarsitzung 2013 des IASB

08.02.2013

Der IASB kommt vom 18. bis 22. Februar 2013 zu seiner regulären Sitzung in London zusammen. Schwerpunkt der Erörterungen wird das Rahmenkonzept sein. Die Sitzungsteile am Mittwochnachmittag finden gemeinsam mit dem FASB statt.

Die ursprünglich für den 13. bis 15. Februar 2013 angesetzten vorbereitenden Unterrichtseinheiten wurde in die Tagesordnung der allgemeinen Sitzung integriert. Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung mit Datum vom 8. Februar 2013 finden Sie hier. Wir werden jegliche Änderungen an der Tagesordnung sowie die Mitschriften der Beobachter von Deloitte von der Sitzung auf dieser Seite einstellen, sobald sie verfügbar sind.

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Rückmeldungen zum EFRAG/FRC-Diskussionspapier zu Ertragsteuern

08.02.2013

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) haben eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zu ihrem Diskussionspapier 'Verbesserungen der Finanzberichterstattung über Ertragsteuern' veröffentlicht. In der Zusammenfassung werden die wesentlichen von den Stellungnehmenden genannten Sachverhalte aufgeführt und den Antworten von EFRAG und FRC gegenübergestellt.

Die Zielsetzung des im Dezember 2011 veröffentlichten Diskussionspapiers war, die Debatte über Ertragsteuern und ihre bilanzielle Behandlung anzuregen. EFRAG und FRC erhielten 29 Stellungnahmen zu dem Diskussionspapier. Im Wesentlichen kamen diese von Prüfungsgesellschaften, nationalen Standardsetzern, Erstellern und Berufsvereinigungen. Die Vorschläge aus dem Diskussionspapier, die die mesite Unterstützung erhielten, waren (a) Überleitung zum effektiven Steueraufwand, (b) verbesserte Angaben zu latentem Steuervermögen und (c) Ansatz und Bewertung unsicherer Steuerpositionen. Die am wenigsten unterstützten Vorschläge waren (a) Überleitung von den gezahlten Steuern zum tatsächlichen Steueraufwand, (b) Abzinsung von latentem Steuervermögen und altenten Steuerschulden, (c) Angaben zu unsicheren Steuerpositionen und (d) Angaben, die vorausschauende und ‚unternehmenssensible‘ Informationen beinhalten.

Die erhaltenen Rückmeldungen werden in die Gespräche von EFRAG und FRC mit dem IASB über die Verbesserung von IAS 12 Ertragsteuern einfließen.

Auf der Internetseite von EFRAG finden Sie eine Presseerklärung und die Zusammenfassung der Rückmeldungen (beides in englischer Sprache).

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Zusammenfassung der Sitzung des DPOC im Januar 2013

08.02.2013

Der IASB stellt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Sitzung des Treuhänderausschusses der IFRS-Stiftung für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) zur Verfügung, die am 22. Januar 2013 in Hongkong stattfand.

Die auf der Sitzung erörterten Themen waren die folgenden:

    1. Überarbeitung des Handbuchs für den Konsultationsprozess — Erörtert wurden einzelne Aspekte der vorgeschlagenen Überarbeitung des Handbuchs für den Konsultationsprozess, eine Zusammenfassung der Rückmeldungen, die zu den zwecks öffentlicher Stellungnahme veröffentlichten vorgeschlagenen Änderungen eingegangen sind, und vorgeschlagene überarbeitete Tabellen für die Dokumentierung des Konsultationsprozessprotokolls auf der Internetseite.
    2. Aus- und Weiterbildungsinitiative: Fragen des Konsultationsprozesses — Die Mitglieder des DPOC ließen sich über den neuesten Stand beim geplanten Konsultationsprozess informieren, den die Aus- und Weiterbildungsinitiative bei allen Projekten anzuwenden beabsichtigt, die für 2013 geplant sind.
    3. Aktueller Stand bei Fachthemen — Der Ausschuss erörterte den aktuellen Stand der Projekte zu Wertminderung, Sicherungsbilanzierung, Versicherungsverträgen und Erlöserfassung.
    4. Internetseiten zu den einzelnen Projekten und DPOC-Internetseite — Der Ausschuss ließ sich über die Neugestaltung der Internetseiten zu einzelnen IASB-Projekten unterrichten und erörterte, wie die Internetseite des DPOC entschlackt und nutzerfreundlicher gestaltet werden könne.
    5. Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU — Der DPOC nahm die Änderungen an der Satzung für die Arbeit der Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) billigend zur Kenntnis. Er unterstützte auch die Ernennung von Darrel Scott zum nachfolger von Paul Pacter als Leiter der Arbeitsgruppe.
    6. Überprüfung der Korrespondenz — Der Ausschuss nahm zur Kenntnis, dass keine neuen Korrespondenzfälle aufgetreten sind.
    7. Sonstiges — Der Ausschussvorsitzende bat die Mitglieder um vorgeschlagene Tagesordnungspunkte für künftige Sitzungen.

Der DPOC ist ein Ausschuss der Treuhänder, der 2006 eingerichtet wurde und für folgende Tätigkeiten verantwortlich zeichnet:

  • die Genehmigung des Konsultationsprozesses und die Beaufsichtigung der Befolgung dieses Konsultationsprozesses durch den IASB, einschließlich der Beurteilung des Konsultationsprozesses des IASB im Vergleich zu dem anderer Organisationen, um eine 'best practice' sicherzustellen,
  • die Prüfung, ob die Treuhänder ihre Aufsichtsfunktion in Übereinstimmung mit der Satzung der IFRS-Stiftung ausüben.

Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite des IASB einsehen.

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DRSC-Stellungnahme zum Standardentwurf ED/2012/3

08.02.2013

Das DRSC hat durch seinen IFRS-Fachausschuss gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf ED/2012/3 'Equity-Methode: Anteil an sonstigen Änderungen des Nettovermögens' genommen.

Das DRSC unterstützt die Absicht, den Abweichungen in der Praxis zu begegnen, und stimmt den Vorschlägen im Entwurf zu.

Gleichzeitig betont das DRSC, dass die vorgeschlagenen Änderungen als kurzfristige Lösung in Bezug auf die Abweichungen in der Praxis unterstützt werden. Das DRSC ist aber auch der Meinung, dass es zu einem späteren Zeitpunkt eine umfassendere Erörterung der Equity-Bilanzierung und der zugehörigen konzeptionellen Fragen geben sollte.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

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Protokoll von der Sitzung des EFRAG-Aufsichtsrats

08.02.2013

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite ein Protokoll von der Sitzung des EFRAG-Aufsichtsrats (Supervisory Board, SB) am 6. Februar 2013 zur Verfügung.

Die EFRAG-Vorsitzende informierte den Aufsichtsrat über den Stand der Diskussionen um einen europäischen Sitz im ASAF, das gemeinsam mit den vier großen europäischen Standardsetzern betriebene Strategieprojekt zum Rahmenkonzept und die EFRAG-Konsultation zum Macro Hedge Accounting.

Im Austaus mit ESMA sprach sich Verena Ross, die Exekutivdirektorin, für eine Verbesserung der Entscheidungsnützlichkeit von IFRS-Abschlüssen und der Transparenz und Durchsetzbarkeit der IFRS aus. Dazu soll die Zusammenarbeit zwischen EFRAG und ESMA gestärkt werden.

Schließlich wurde vor dem Hintergrund der Entscheidung, einen Ausschuss für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses von EFRAG einzurichten, darüber diskutiert, welchen Umfang die Aufgaben dieses Ausschusses haben sollen.

Das vollständige Protokoll der Sitzung in englischer Sprache können Sie sich direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen. Die nächste Sitzung des Aufsichtsrats wird am 22. Mai 2013 stattfinden.

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Protokoll und Präsentationen von der Öffentlichen Diskussion des DRSC am 5. Februar

08.02.2013

Das DRSC stellt auf seiner Internetseite das Protokoll und die Präsentationen von der Öffentlichen Diskussion am 5. Februar 2013 in Frankfurt am Main zur Verfügung.

Eröertert wurden aktuelle Entwurfspapiere des IASB (ED/2012/2, ED/2012/3, ED/2012/5, ED/2012/6, ED/2012/7).

Zum Protokoll und den Präsentationen gelangen Sie hier.

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IFRS-Stiftung bittet um Bewerbungen für neu zu besetzende Positionen in zwei Gremien

08.02.2013

Die IFRS-Stiftung bittet um Bewerbungen für frei werdende Stellen von Treuhändern und von Mitgliedern des IFRS Interpretations Committee.

Bei den Treuhändern werden Stellen im Juli 2013 und im Januar 2014 frei. Insbesondere sucht die IFRS-Stiftung nach Kandidaten aus dem asiatisch-pazifischen Raum und aus Südamerika. Außerdem wird ein frei zu vergebender Sitz frei. Die Berufungen würden auf drei Jahre erfolgen und könnten noch einmal um die gleiche Zeit verlängert werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Für das IFRS Interpretations Committee sollen bis zu vier neue Kandidaten berufen werden. Die entsprechendne Stellen sind ab Juli 2013 zu besetzen. Auch hier würde eine Erstberufung für drei Jahre erfolgen, wobei eine Verlängerung möglich wäre. Details finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

In beiden Fällen werden Bewerbungen bis zum 8. März 2013 erbeten.

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IASB und IIRC schließen Arbeitsabkommen

07.02.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) und der internationale Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) haben ein Arbeitsabkommen abgeschlossen, in dessen Rahmen die Standardsetzer ihre verschiedenen Zuständigkeiten anerkennen, aber zum gemeinsamen Zweck einer dem 21. Jahrhundert gerecht werdenden Unternehmensberichterstattung zusammenarbeiten wollen.

Im Arbeitsabkommen (Memorandum of Understanding, MoU) wird der Zweck der Vereinbarung wie folgt beschrieben:

  • Förderung der Bemühungen in Bezug auf die globale Harmonisierung und Klarheit der Rahmenkonzepte, Standards und Vorschriften zur Unternehmensberichterstattung, zwecks Stärkung des inhaltlichen Zusammenhangs, der Einheitlichkeit und der Vergleichbarkeit, mit dem Ziel einer insgesamt verbesserten Unternehmensberichterstattung,
  • Entwicklung der jeweiligen Rahmenkonzepte, Standards und Leitlinien,
  • gegenseitige Transparenz und Teilen von relevanten und bedeutenden Informationen.

Die beiden Parteien des MoU erkennen an, dass sie verschiedene Aufgaben haben - der IASB im Hinblick auf die Entwicklung von einheitlichen, international anerkannten Rechnungslegungsstandards, der IIRC im Hinblick auf die Entwicklung eines international anerkannten Rahmenkonzepts für die integrierte Berichterstattung. Beide Parteien erkennen aber auch an, dass die Finanzberichterstattung Komponenten liefert, die eine wichtige Säule der integrierten Bericterstattung darstellen.

IASB und IIRC verpflichten sich, sich gegenseitig in ihrer Rolle anzuerkennen und konstruktiv zusammenzuarbeiten. Das Arbeitsabkommen hat derzeit eine Laufzeit bis zum 30. September 2014.

Weiterführende Informationen:

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