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Tagesordnung und Papiere für die kommende DPOC-Sitzung

14.10.2021

Die Sitzung des Ausschusses für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (Due Process Oversight Committee, DPOC) wird am 19. Oktober 2021 als Videokonferenz stattfinden.

Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen.

Dienstag, 19. Oktober 2021 (13:15h–14:00h)

  • Einführung und Rückblick auf die Sitzung am 16. Juni 2021
  • Überwachung der Einhaltung des Konsultationsprozesses durch den Board:
    • Fachliche Aktivitäten
    • Jahresberichte über die Aktivitäten des Boards und des IRFS Interpretations Committee:
      • Beiräte und beratende Gremien
      • Jährliches Berichtsprotokoll
      • Konsultationsprozess in Bezug auf Lehrmaterialien
  • DPOC-Angelegenheiten
    • Korrespondenz
    • Zusammenfassung

    Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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    FRC veröffentlicht Ergebnisse der Überprüfung von Unternehmensangaben zu IAS 37

    14.10.2021

    Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat die Ergebnisse einer standardbezogenen Überprüfung veröffentlicht, um Unternehmen bei der Verbesserung der Qualität ihrer Unternehmensberichterstattung in Bezug auf IAS 37 'Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen' zu unterstützen.

    Die Berichterstattung über Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten ist für Investoren von besonderer Bedeutung, da sie zukunftsorientierte Informationen über die Risiken eines Unternehmens liefern kann. Die Probleme, die zu Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten führen, sind oft langfristiger Natur, wie z.B. der Klimawandel und andere Umweltverpflichtungen, oder sie sind für die Beurteilung der zukünftigen Geschäftsentwicklung von Bedeutung, wie z.B. belastende Verträge und behördliche Strafen oder Entschädigungen.

    Die Überprüfung des FRC, bei der eine Stichprobe von 20 Jahresberichten von Unternehmen auf die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften für die Berichterstattung geprüft wurde, ergab, dass es in mehreren Bereichen Verbesserungsmöglichkeiten gibt, insbesondere in Bezug auf die folgenden Aspekte:

    • Erläuterung der Art und Weise, wie die Beträge der erwarteten Abflüsse geschätzt wurden, Benennung der wichtigsten Annahmen und Beschreibung der damit verbundenen Unsicherheiten;
    • Angabe des zeitlichen Verlaufs der Abflüsse, die die Unternehmen bei der Inanspruchnahme ihrer Rückstellungen erwarten; und
    • Beschreibung der zugrundeliegenden Kosten, für die die Unternehmen Rückstellungen bilden.

    Der Bericht umreißt die Erwartungen des FRC für künftige Angaben und nennt Beispiele für gute ausgeübte Praxis, insbesondere im Zusammenhang mit der Angabe von unternehmensspezifischen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und der Bereitstellung von mehr quantitativen Informationen über Eventualverbindlichkeiten.

    Zugang zum Bericht haben Sie auf der Internetseite des FRC.

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    Drei Artikel über Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle

    12.10.2021

    Die Australian Accounting Review hat drei Artikel über Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle veröffentlicht, einer davon von IASB-Boardmitglied Ann Tarca.

    Der Artikel von Tarca erläutert die vorläufigen Sichtweisen des Boards zur Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle, die darauf abzielen, die Vielfalt in der Praxis zu verringern und die Informationen für Investoren zu verbessern, damit diese die Auswirkungen dieser Transaktionen verstehen und Unternehmen, die sie durchführen, vergleichen können.

    Der zweite Artikel befasst sich mit der Perspektive des beherrschenden Unternehmens bei Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle und schlägt einige Fragen vor, denen der Board bei seinen erneuten Erörterungen seiner vorläufigen Sichtweisen nachgehen sollte.

    Der dritte Artikel befasst sich mit der Wahl der beherrschenden Partei oder der Buchwerte des übertragenen Unternehmens, den Prinzipien und Zielen des IASB-Diskussionspapiers und der Beziehung zu den Angaben über verbundene Unternehmen.

    Alle drei Artikel können über die Pressemitteilung auf der Internetseite des IASB abgerufen werden.

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    ISAR 38

    12.10.2021

    Die 38. Sitzung der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe der Experten zu internationalen Bilanzierung- und Berichtsstandards (Intergovernmental Working Group of Experts on International Standards of Accounting and Reporting, ISAR) der Welthandelskonferenz (United Nations Conference on Trade and Development, UNCTAD) findet vom 9. bis 12. November 2021 in Genf statt.

    Die beiden Hauptthemen der Sitzung werden sein:

    • Überprüfung der praktischen Umsetzung, einschließlich der Messung, von Kernindikatoren für die Berichterstattung der Unternehmen über den Beitrag zur Erreichung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung
    • Klimabezogene finanzielle Angaben in der allgemeinen Unternehmensberichterstattung: gute Praxis und zentrale Herausforderungen

    Die Hintergrundpapiere zu diesen beiden Themen sind in Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Spanisch und Russisch verfügbar und können hier abgerufen werden.

    Der Workshop vor der diesjährigen ISAR-Sitzung am 8. November 2021 ist dem Thema "Auswirkung der Coronavirus-Pandemie auf die finanzielle und nichtfinanzielle Berichterstattung durch Unternehmen" gewidmet.

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      Bericht des 'Rechnungslegungslabors' des britischen FRC zur digitalen Berichterstattung.

      12.10.2021

      Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat einen neuen Bericht seines 'Rechnungslegungslabors' veröffentlicht, in dem fünfzig frühe strukturierte Berichte analysiert und wichtige Erwägungen und Tipps für Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, die ihnen helfen sollen, die Qualität zu erreichen, die für die offiziellen Unternehmensberichte erwartet wird.

      Die Kernaussagen des Berichts sind:

      • Die Mehrheit der Berichte in der Stichprobe entsprach nicht der Qualität, die man von den offiziellen Einreichungen von Unternehmen erwartet. Mehr als 70% der Dateien enthielten Etikettierungsfehler, mehr als die Hälfte wies Probleme bei der Benutzerfreundlichkeit auf, und mehr als 25% wiesen Gestaltungsprobleme auf.
      • Obwohl bei der Überprüfung viele Probleme festgestellt wurden, konnten fast alle Probleme mit entsprechender Sorgfalt und Genauigkeit gelöst werden. Für eine erfolgreiche Einführung der strukturierten Berichterstattung ist es von entscheidender Bedeutung, dass sich die Unternehmen auf die Qualität konzentrieren.
      • Das Labor ermittelte Praxistipps in drei großen Bereichen: Prozess, Benutzerfreundlichkeit und Erscheinungsbild sowie Etikettierung.
      • Die Unternehmen sollten sich darüber im Klaren sein, dass die ermittelten Probleme für die Adressaten deutlich sichtbar sind und daher den Ruf eines Unternehmens und die Bereitschaft der Interessengruppen, digitale Informationen zu nutzen, beeinträchtigen können.

      Zugang zum englischsprachigen Bericht haben Sie auf der Internetseite des FRC.

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      Unterlage zur DRSC-Veranstaltung zur Überprüfung bestehender Angabevorschriften

      12.10.2021

      Das DRSC hat am 7. Oktober 2021 gemeinsam mit Vertretern von EFRAG zu einer vierstündigen öffentlichen Diskussionsveranstaltung zum Entwurf 'Angabevorschriften in den IFRS - Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19)' eingeladen.

      Die Unterlage zur Veranstaltung ist jetzt öffentlich verfügbar; Sie können darauf über die Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC zugreifen.

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      IFRS-Musterkonzernabschluss 2021 in englischer Sprache

      11.10.2021

      Das IFRS Global Office von Deloitte hat die Publikation 'International GAAP Holdings Limited — Musterkonzernabschluss für am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahre' veröffentlicht.

      In diesem Musterkonzernabschluss wird die Anwendung der Ausweis- und Angabevorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) für Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2021 enden, durch ein Unternehmen, das kein Erstanwender der IFRS ist, veranschaulicht. Er zeigt die Auswirkungen der Anwendung der IFRS, die verpflichtend anzuwenden sind, auf die Berichterstattung über Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2021 beginnen. Ein Anhang zeigt die Bereiche von Abschlüssen auf, in denen Auswirkungen vom Klimawandel oder von der Coronavirus-Pandemie auftreten können.

      Sie können sich die englischsprachige Publikation hier herunterladen.

      Die deutschsprachige Fassung finden Sie hier.

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      Zwei endgültige EFRAG-Stellungnahmen

      11.10.2021

      Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre endgültige Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Agendakonsultation und zum Diskussionspapier DP/2020/2 'Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle' veröffentlicht.

      In der Stellungnahme zur Agendakonsultation vertritt EFRAG die Auffassung, dass die Ausgewogenheit der Aktivitäten des IASB im Allgemeinen korrekt ist, wobei er allerdings künftig der Verknüpfung von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung mehr Aufmerksamkeit widmen und die Ressourcen für die digitale Berichterstattung erhöhen sollte.

      EFRAG hat die in der Bitte um Informationsübermittlung beschriebenen 22 Projekte geprüft und darüber hinaus eine Reihe weiterer möglicher Projekte identifiziert. Insgesamt ist EFRAG der Ansicht, dass die folgenden drei Projekte vom IASB mit der höchsten Priorität behandelt werden sollten:

      • Immaterielle Vermögenswerte;
      • Nachhaltigkeit in der Finanzberichterstattung, ausgehend von klimabezogenen finanziellen Auswirkungen; und
      • Krypto-Vermögenswerte.

      Die endgültige Stellungnahme ist über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG zugänglich.

      Hinweis: Am 27. Juli 2022 hat EFRAG einen Bericht veröffentlicht, dem zu entnehmen ist, wie die Anmerkungen zu EFRAGs Stellungnahmeentwurf in der endgültigen Stellungnahme berücksichtigt wurden.

      In der Stellungnahme zum Diskussionspapier zu Geschäftsvorfällen unter gemeinsamer Kontrolle

      • schlägt EFRAG vor, den Umfang des Projekts auszuweiten;
      • schlägt EFRAG vor, dass der IASB weitere Ansätze in Bezug auf die Erfassung des Überschusses des beizulegenden Zeitwerts des identifizierbaren Nettovermögens über die gezahlte Gegenleistung als Beitrag zum Eigenkapital bei Anwendung der Erwerbsmethode untersucht; und
      • schlägt EFRAG zwei Optionen bei der Anwendung der Buchwertmethode vor.

      Die endgültige Stellungnahme ist über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG zugänglich. Außerdem hat EFRAG am 23. November 2021 eine Zusammenfassung der Rückmeldungen erstellt, die zum Stellungnahmeentwurf eingegangen sind, und diese den Aussagen von EFRAG in der endgültigen Stellungnahme gegenübergestellt.

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      Tagesordnung für die kommende Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

      11.10.2021

      Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 28. und 29. Oktober 2021 per Videokonferenz tagen.

      Während seiner 107. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss die folgenden Themen besprechen:

      Die genaue Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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      Neuer Podcast in Reihe zur Arbeit des IFRS Interpretations Committee

      11.10.2021

      In der Reihe von vierteljährlichen Podcasts, die sich auf die Arbeit des IFRS Interpretations Committee konzentriert, wurde jetzt die Ausgabe vom dritten Quartal 2021 freigegeben.

      In dem Podcast (Dauer ca. 20 Minuten) erörtern die Vorsitzende des IFRS Interpretations Committee Sue Lloyd und die Stabmitarbeiterin Patrina Buchanan nicht erstattungsfähige Mehrwertsteuer auf Leasingzahlungen (IFRS 16), Bilanzierung von Bezugsscheinen, die zunächst als Schulden klassifiziert werden (IAS 32), Sichteinlagen mit Nutzungsbeschränkungen (IAS 7) und durch elektronische Übertragung erhaltene Barmittel als Erfüllung eines finanziellen Vermögenswertes (IFRS 9).

      Zugang zum Podcast haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

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