Nachrichten

TCFD Image

Neuer TCFD-Statusbericht, zusätzliche Leitlinien, öffentliche Konsultation

29.10.2020

Die sogenannte Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD), die vom Finanzstabilitätsrat (FSR) gegründet wurde, um freiwillige, einheitliche Angaben zu klimabezogenen Finanzrisiken zu entwickeln, die von Unternehmen genutzt werden können, um Kreditgebern, Versicherern, Anlegern und anderen Interessengruppen entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen, hat einen dritten Statusbericht veröffentlicht, der einen Überblick darüber gibt, inwieweit Unternehmen in ihren Berichten für 2019 Informationen zur Verfügung stellen, die mit den im Juni 2017 veröffentlichten TCFD-Kernempfehlungen übereinstimmen.

Die TCFD untersuchte die Angaben von rund 1.700 Unternehmen aus verschiedenen Sektoren mit breiter geografischer Abdeckung (69 Länder). Sie kam zu folgenden Ergebnissen:

  • Nahezu 60% der 100 größten börsennotierten Unternehmen der Welt unterstützen die TCFD, berichten im Einklang mit den Empfehlungen der TCFD oder tun beides.
  • Die Offenlegung klimabezogener Finanzinformationen hat seit 2017 zugenommen, doch sind weitere Fortschritte erforderlich.
  • Energieunternehmen und Baustoff- und Bauunternehmen sind bei der Offenlegung führend.
  • Eines von 15 überprüften Unternehmen legte Informationen über die Belastbarkeit seiner Strategie offen.
  • Die Berichterstattung der Vermögensverwalter und Vermögenseigentümer an ihre Kunden bzw. Nutznießer ist wahrscheinlich unzureichend.

Der Bericht stellt auch fest, dass Experten die Auswirkungen des Klimawandels auf das Geschäft und die Strategie eines Unternehmens als "am nützlichsten" für die Entscheidungsfindung empfinden, eine Einsicht, die den Erstellern als Wegweiser dienen könnte.

Die TCFD veröffentlichte auch Leitlinien zur Analyse klimabezogener Szenarien für Nicht-Finanzunternehmen und zur Integration klimabezogener Risiken in bestehende Risikomanagementprozesse. Darüber hinaus hat die TCFD eine öffentliche Konsultation zu zukunftsbezogenen Klimametriken für Finanzunternehmen angestoßen (Stellungnahmen sind bis zum 27. Januar 2021 einzureichen).

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des Finanzstabilitätsrats zur Verfügung:

IASB Image
Corona Image

Artikel über die Auswirkungen, die die Coronavirus-Pandemie auf die Anwendung der IFRS haben könnte

28.10.2020

IASB-Mitglied Mary Tokar und der fachliche Mitarbeiter Sid Kumar haben einen Artikel veröffentlicht, der einen Überblick über die wichtigsten Überlegungen zur Finanzberichterstattung im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie gibt.

Der Artikel baut auf einer Podiumsdiskussion auf der virtuellen Konferenz der IFRS-Stiftung am 28. September 2020 auf, die sich darauf konzentrierte, was Unternehmen bei der Entwicklung von Annahmen bei der Erstellung von Jahresabschlüssen in Zeiten erhöhter Unsicherheit berücksichtigen müssen und welche Informationen über die verwendeten Annahmen offenzulegen sind.

In Brief: Applying IFRS Standards in 2020 — impact of covid-19 steht Ihnen hier auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

DRSC - Sitzung Image

Ergebnisse der Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC im Oktober

28.10.2020

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 19. Oktober 2020 per Videokonferenz getagt. Am 20. Oktober folgte eine Sitzung des Gemeinsamen Fachausschusses. Zu beiden Sitzungen liegt jetzt ein gemeinsamer Ergebnisbericht vor.

Während seiner 91. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Während seiner 13. Sitzung hat der  Gemeinsame Fachausschuss das folgende Thema besprochen:

Den Ergebnisbericht zu den Sitzungen finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

ESMA Image

ESMA gibt Prüfungsschwerpunkte für die Jahresabschlüsse 2020 bekannt

28.10.2020

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat heute die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte (European common enforcement priorities) veröffentlicht. Damit soll die einheitliche Anwendung der IFRS gefördert werden. Die zusammen mit den europäischen nationalen Enforcern – wie der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) in Deutschland – identifizierten Themen der Finanzberichterstattung sollten die börsennotierten Unternehmen und ihre Abschlussprüfer bei der Erstellung und Prüfung ihrer IFRS-Abschlüsse für 2020 besonders berücksichtigen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Sachverhalten im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie.

Die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte für die IFRS-Abschlüsse 2020 sind:

  • die Anwendung von IAS 1 Darstellung des Abschlusses mit Schwerpunkt auf der Unternehmensfortführung, signifikanten Beurteilungen und Schätzungsunsicherheiten sowie der Ausweis von Posten im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie in den Jahresabschlüssen;
  • die Anwendung von IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten, wo der erzielbare Betrag von Geschäfts- oder Firmenwerten, immateriellen Vermögenswerten und materiellen Vermögenswerten durch die Verschlechterung der wirtschaftlichen Aussichten verschiedener Sektoren beeinflusst werden kann;
  • die Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben, einschließlich allgemeiner Überlegungen zu Risiken, die sich aus Finanzinstrumenten ergeben, wobei der Schwerpunkt auf dem Liquiditätsrisiko und auf spezifischen Überlegungen zur Anwendung von IFRS 9 für Kreditinstitute bei der Bemessung erwarteter Kreditverluste liegt; und
  • spezifische Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse, einschließlich expliziter Angaben von Leasingnehmern, die die Änderung des IASB angewendet haben, die den Leasingnehmern Erleichterungen bei der Bilanzierung von Mietkonzessionen gewährt.

ESMA hebt auch wichtige nichtfinanzielle Informationsfragen und alternative Leistungskennzahlen im Hinblick auf die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie, soziale und Arbeitnehmerfragen, das Geschäftsmodell und Wertschöpfung sowie Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel hervor.

ESMA hebt auch die Bedeutung von Angaben zur Analyse hervor, welche möglichen Auswirkungen die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, die Europäische Union zu verlassen, haben kann.

ESMA und die europäischen nationalen Enforcer werden die Anwendung der in den Prioritäten aufgeführten IFRS-Vorschriften beobachten und verfolgen, wobei die nationalen Behörden sie in ihre Überprüfungen einbeziehen und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen ergreifen. ESMA wird Daten darüber sammeln, wie börsennotierte europäische Unternehmen die Prioritäten umgesetzt haben, und ihre Ergebnisse in einem separaten Bericht veröffentlichen.

Auf der Internetseite der ESMA stehen Ihnen folgende weiterführende Informationen zur Verfügung:

EFRAG Image

EFRAG-Frühphasenanalyse der Vorschläge zu Preisregulierung — Adressatensicht

28.10.2020

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) lädt Adressaten ein, sich an einer Frühphasenanalyse der wahrscheinlichen Auswirkungen möglicher Änderungen der IFRS-Vorschriften als Ergebnis des IASB-Projekts zu preisregulierten Geschäftsvorfällen zu beteiligen. Es wird erwartet, dass der IASB Anfang 2021 einen Entwurf herausgibt.

Die EFRAG-Analyse zielt darauf ab, die möglichen Auswirkungen des in Betracht gezogenen neuen Rechnungslegungsmodells auf der Grundlage eines Verständnisses der aktuellen Informationsbedürfnisse der Adressaten und der Ansätze in Bezug auf die Analyse von preisregulierten Unternehmen zu bewerten.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

ASBJ Image
FASB neu Image

FASB und ASBJ halten ihre halbjährliche gemeinsame Sitzung ab

28.10.2020

Am 26. und 27. Oktober 2020 fand die 28. gemeinsame Sitzung von Vertretern des japanischen Standardsetzers Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) und des US-amerikanischen Standardsetzers Financial Accounting Standards Board (FASB) als Videokonferenz statt.

FASB und ASBJ tauschten sich über ihre jüngsten Aktivitäten einschließlich der Reaktionen auf die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie aus und erörterten Fachthemen, die für beide Boards von Interesse sind. Dazu gehörten diesmal Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten, Bilanzierung nach der Equity-Methode und der FASB-Entwurf des Kapitels zu Elementen des Abschlusses seines Rahmenkonzepts.

Die nächste gemeinsame Sitzung von FASB und ASBJ soll im ersten Halbjahr 2021 stattfinden.

Die Boards haben nach der Sitzung eine gemeinsame englischsprachige Presseerklärung veröffentlicht, die Sie auf der Internetseite des ASBJ einsehen können.

EFRAG - Sitzung Image

EFRAG-Sitzung am kommenden Freitag

27.10.2020

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Papiere für die Sitzung des Boards am 30. Oktober 2020 zur Verfügung gestellt.

Einziges Thema der Sitzung ist die endgültige EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu primären Abschlussbestandteilen.

Die Papiere finden Sie hier auf der Internetseite von EFRAG, Zugang zur Internetübertragung haben Sie hier.

Europäische Union - neu Image

ECON-Informationspapier zu IFRS 17

27.10.2020

Ein für eine Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments vorbereitetes Informationspapier, in dem die aktuelle Situation hinsichtlich der Übernahme von IFRS 17 'Versicherungsverträge' erläutert wird, ist öffentlich zugänglich.

Das Informationspapier beschreibt den Entwurf der positiven Übernahmeempfehlung der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu IFRS 17, in dem festgestellt wird, dass der Board in allen Fragen Konsens erzielte, mit Ausnahme der jährlichen Kohorten, wo eine Mehrheit von neun Boardmitgliedern dafür stimmte, dass die jährlichen Kohorten die Übernahmekriterien erfüllen (bei sieben Gegenstimmen). Das Informationspapier verweist auch auf einen Artikel des IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst, in dem die Gründe erläutert werden, die die jüngste Entscheidung des IASB unterstützen, die in IFRS 17 geforderte jährliche Kohortenbildung für die Gruppierung von Versicherungsverträgen zur Bewertung und Erlöserfassung  beizubehalten.

Das englischsprachige Informationspapier steht Ihnen auf der Internetseite des EU-Parlaments zur Verfügung.

IASB - Sitzung Image

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

26.10.2020

Der IASB wird vom 27. bis 29. Oktober 2020 per Videokonferenz tagen, um neun Themen zu erörtern. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Arbeitsprogramm des IASB: Dies ist die erste regelmäßige Information über den Stand des Arbeitsprogramms, die die Information über den Stand aktuellen Stand des Forschungsprogramms ersetzt. Der Stab hat den Zeitplan für die Konsultationsdokumente überprüft und empfiehlt einige Änderungen des Zeitplans für die Konsultationen (z.B. die Verschiebung des Entwurfs zur Lageberichterstattung auf den Mai 2021) und die Verlängerung einiger Stellungnahmefristen (z.B. für das Diskussionspapier zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle). Das Arbeitsprogramm auf der Internetseite der IFRS-Stiftung wird weiterhin nach der Sitzung aktualisiert.

Agendakonsultation: Der IASB bereitet die Herausgabe einer Bitte um Informationsübermittlung im ersten Quartal 2021 vor, als Teil der öffentlichen Konsultation über sein Arbeitsprogramm, die er alle fünf Jahre durchzuführen hat. Der Stab hat seine Arbeit abgeschlossen und empfiehlt, dass die Bitte um Informationsübermittlung 27 potentielle Projekte beschreibt, die im Rahmen der durchgeführten Einbindungsaktivitäten identifiziert wurden.

IAS 12 — Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen: Im Juli 2019 veröffentlichte der Board einen Entwurf mit Änderungsvorschlägen an IAS 12. Der Stab empfiehlt dem Board, den Vorschlag zu bestätigen, den Anwendungsbereich der Erfassungsbefreiung so einzuschränken, dass sie nicht für Transaktionen gilt, die zu gleich hohen Beträgen an zu versteuernden und abzugsfähigen temporären Differenzen führt. Die Papiere enthalten Empfehlungen zum Deckelungsvorschlag, zum Umfang der Anwendungsleitlinien und erläuternde Beispiele und Vorschläge zum Übergang.

Lageberichterstattung: Dies ist die letzte Entscheidungssitzung für den Entwurf. Der Stab bittet um die Erlaubnis, mit dem formellen Entwurf und dem Abstimmungsprozess zu beginnen. Die Papiere des Stabs enthalten den Arbeitsentwurf seiner Leitlinien für die Zurverfügungstellung von Informationen über Sachverhalte, die die langfristigen Aussichten eines Unternehmens, die immateriellen Ressourcen und Beziehungen sowie ESG-Angelegenheiten beeinflussen könnten, aber damit sollen eher Rückmeldungen eingeholt als formelle Entscheidungen angestrebt werden. Es wird erwartet, dass der Entwurf im Mai 2021 veröffentlicht wird, wenn der IASB dem überarbeiteten Arbeitsprogramm zustimmt.

Rohstoffindustrien: Der Stab wird Erkenntnisse über die vielfältigen Rechnungslegungsmethoden präsentieren, die auf Aufwendungen für Exploration und Evaluierung innerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 6 angewendet werden. Die Untersuchungen des Stabs deuten darauf hin, dass die Vielfalt in erster Linie auf das Ausmaß zurückzuführen ist, in dem ein Unternehmen die während der Berichtsperiode angefallenen Aufwendungen für Exploration und Evaluierung als Vermögenswert erfasst, sowie auf die Bilanzierungseinheit, die ein Unternehmen beschließt, auf seinen Vermögenswert für Exploration und Evaluierung anzuwenden. Die meisten Unternehmen in der Stichprobe verwenden die "Interessensbereich"-Rechnungslegung. Die Methoden "Vollkosten" und "erfolgreiche Bemühungen" sind die gebräuchlichsten Bilanzierungsgrundsätze für Öl- und Gasunternehmen, die keine "Interessensbereich"-Bilanzierung anwenden. Der Board wird nicht aufgefordert, irgendwelche Entscheidungen zu treffen.

Bilanzierung nach der Equity-Methode: Die Arbeiten zur Überprüfung von Aspekten von IAS 28 begannen im Mai. Der Stab empfiehlt, dass das Ziel dieser Überprüfung darin besteht, zu beurteilen, ob Anwendungsprobleme bei der Equity-Methode für assoziierte Unternehmen und Joint Ventures durch die Identifizierung und Erläuterung der Prinzipien von IAS 28 gelöst werden können. Er empfiehlt dem Board, nicht zu prüfen, ob die Equity-Methode eine einzeilige Konsolidierungsmethode oder eine Bewertungsmethode ist, ob sie durch eine der Bewertungsgrundlagen im Rahmenkonzept ersetzt werden sollte oder ob ein maßgeblicher Einfluss die Grundlage für den Zeitpunkt der Anwendung der Equity-Methode sein sollte.

Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind: Der IASB entwickelt derzeit einen Standard mit reduzierten Angabevorschriften für Tochtergesellschaften, die IFRS anwenden, aber die Definition eines KMU erfüllen. Bei dieser Sitzung wird der IASB erörtern, ob die von IAS 1 geforderte Einhaltungserklärung die Unternehmen differenzieren sollte, die die reduzierten Angabevorschriften angewendet haben, und ob die Angabevorschriften von IAS 8 von diesen Unternehmen angewendet werden sollten.

Mündliche Berichte: Der Stab wird mündlich über den Stand der Projekte zu dynamischen Risikomanagement und zur IFRS-Taxonomie berichten.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie an Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

EFRAG Image

EFRAG spricht engültige Übernahmeempfehlungen zu diversen kleineren Änderungen aus

23.10.2020

EFRAG hat endgültige Übernahmeempfehlungen in Bezug auf 'Belastende Verträge — Kosten für die Erfüllung eines Vertrages', 'Sachanlagen — Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung', 'Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018–2020' und 'Verweis auf das Rahmenkonzept' ausgesprochen.

Die Änderungen an IAS 37, Änderungen an IAS 16, Änderungen an IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41 sowie Änderungen an IFRS 3 wurden vom IASB alle am 14. Mai 2020 herausgegeben. EFRAG ist auch unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen zu dem Schluss gekommen, dass die Änderungen die Übernahmekriterien der EU erfüllen.

Zugang zu den Übernahmeempfehlungen auf der Internetseite von EFRAG haben Sie hier. Die endgültige Übernahme der Verlautbarungen für die Anwendung in Europa wird derzeit in der zweiten Jahreshälfte 2021 erwartet.

EFRAG hat den Bericht zum Status der Übernahme in Europa aktualisiert, um die Veröffentlichung der Übernahmeempfehlung widerzuspiegeln.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.