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Rechnungslegungsausschuss überprüft den jüngsten Stand der Entwicklungen in Japan

15.02.2017

Am 14. Februar 2017 hielt der Rechnungslegungsausschuss des japanischen Rats für die handelsrechtliche Bilanzierung (Business Accounting Council of Japan, BAC) eine Sitzung ab, um jüngste Rechnungslegungsentwicklungen in Japan zu erörtern.

Folgende Themen wurden dabei erörtert:

  • Jüngste Entwicklungen im Zusammenhang mit den IFRS (unter anderem Stand der freiwilligen Anwendung und japanische Erfahrungen mit der erstmaligen Anwendung)
  • Initiativen zur Förderung der weiteren freiwilligen Anwendung der IFRS in Japan
  • Wie Japans Stimme in der internationalen Standardsetzung gestärkt werden kann
  • Qualitätsverbesserungen der japanischen Rechnungslegungsstandards
  • Entwicklung von Humanressourcen im Bereich der internationalen Rechnungslegung

Bei der Sitzung wurden keine Entscheidungen gefällt.

Die Präsentationen von der Sitzung wurden im Nachgang veröffentlicht. Sie stehen (nur in japanischer Sprache) auf der Internetseite der japanischen FSA zur Verfügung.

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EFRAG kommt zu dem Schluss, dass IFRS 16 dem öffentlichen Interesse in der EU dient

15.02.2017

Nach dem vorläufigen Konsultationsdokument in Bezug auf die Übernahme von IFRS 16 'Leasingverhältnisse' für die Anwendung in Europa, das die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) im Oktober heruasgegeben hat, folgt jetzt der Entwurf einer Übernahmeempfehlung.

In dem vorläufigen Konsultationsdokument hatte EFRAG der Überzeugung Ausdruck verliehen, dass IFRS 16 die einschlägigen qualitativen Merkmale erfüllt, vorsichtiger Bilanzierung nicht entgegensteht, eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Abbildung ermöglicht, die Berichterstattung im Vergleich zur Berichterstattung nach den bisherigen Standards und Interpretationen, die durch IFRS 16 ersetzt werden, verbessert und europäischen Unternehmen keinen Wettbewerbsnachteil bringt, obwohl keine Konvergenz mit den Vorschriften nach US-GAAP besteht. Allerdings hatte sich EFRAG bis dahin noch keine abschließende Meinung gebildet, ob ein akzeptables Kosten-Nutzen-Verhältnis entsteht. Da EFRAG außerdem beabsichtigte, noch weitere Untersuchungen vorzunehmen, die erheblichen Einfluss auf die Beurteilung haben könnten, hatte EFRAG außerdem keine Aussage zum öffentlichen europäischen Interesse getroffen.

EFRAG hat jetzt diese weiteren Untersuchungen durchgeführt und die Rückmeldungen evaluiert, die zum vorläufigen Konsultationsdokument eingegangen sind und kommt zu folgendem Schluss:

  • IFRS 16 erfüllt die qualitativen Merkmale Relevanz, Verlässlichkeit, Vergleichbarkeit und Verständlichkeit, führt zu vorsichtiger Bilanzierung und steht einer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Abbildung nicht entgegen.
  • IFRS 16 würde die Finanzberichterstattung verbessern, und das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist akzeptabel. EFRAG kann nicht erkennen, dass IFRS 16 größeren schädlichen Einfluss auf die europäische Wirtschaft einschließlich Finanzstabilität und wirtschaftlichem Wachstum hat.

Daher kommt EFRAG zu dem Schluss, dass IFRS 16 dem öffentlichen Interesse in der EU dient, und hat einen entsprechenden Entwurf einer Übernahmeempfehlung veröffentlicht. Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 13. März 2017 erbeten. Er ist über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG zugänglich.

EFRAG hat den Bericht zum Status der Übernahme in Europa entsprechend aktualisiert.

Darüber hinaus hat EFRAG eine Studie eines unabhängigen Beratungsunternehmens veröffentlicht, auf die im Rahmen der Erstellung des Entwurfs der Übernahmeempfehlung zurückgegriffen wurde. Inhalte der Studie sind u.a. durch IFRS 16 verursachte potenzielle Änderungen im Verhalten von Abschlusserstellern, Investoren und Kreditinstituten sowie eine Kosten-Nutzen-Analyse von IFRS 16. Die Gesamtschlussfolgerung der Studie (zitiert nach Kapitel 1.5) ist die folgende.

Gesamtbeurteilung von Kosten und Nutzen von IFRS 16

Wir haben herausgefunden, dass die Änderungen an den IT- und Buchhaltungssystemen der Leasingnehmer der Haupttreiber der Einhaltungskosten sein werden. Adressaten würden Nutzen aus der erhöhten Transparenz und Vergleichbarkeit ziehen, aber dieser wäre von begrenztem Umfang, da die meisten Teilnehmer an öffentlichen Kapitalmärkten sowie in einem geringeren Ausmaß auch Kapital- und Leasinggeber bereits Arbeiten unternehmen, die den erwarteten Auswirkungen von IFRS 16 ähneln. Wir haben auch festgestellt, dass eine kleine Minderheit von Leasingnehmern vermutlich Änderungen von Leasingverträgen suchen wird, um die bestehende außerbilanzielle Behandlung beizubehalten.

Es ist bei jeder Änderung einer Vorgehensweise natürlich, dass es einige Zusatzkosten und indirekte Marktauswirkungen gibt. In diesem Fall sehen wir uns nicht in der Lage, den zugehörigen Nutzen von IFRS 16 zu quantifizieren, obwohl dieser wie in 5.4 ausgeführt vermutlich an den öffentlichen Kapitalmärkten eher beschränkt sein (und regulatorische Arbitragemaßnahmen durch Leasingnehmer könnten diesen noch weiter verringern), aber an privaten Kapitalmärkte dürfte er durchaus messbar sein. Wir sind der Meinung, dass die Gesamtbalance zwischen dem identifizierten Nutzen und den Kosten und anderen Auswirkungen, eine feine sein wird.

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Tagesordnung für die kommende IFASS-Sitzung

14.02.2017

Das Internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) wird am 2. und 3. März 2017 in Taipeh tagen. Schwerpunkte auf der Agenda werden die Umsetzung "großer" Standards, IFASS-Unterstützung der einheitlichen Anwendung und Forschungsthemen sein, denen sich Standardsetzer widmen sollten.

Die Sitzung bietet eine Kernagenda und zusätzliche optionale Sitzungsteile am Abend und frühen Morgen, bei denen Aktivitäten vorgestellt werden, die schon bei anderen Foren vorgestellt wurden, die aber ggf. noch nicht von allen Teilnehmern zur Kenntnis genommen worden sind.

Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Donnerstag, 2. März 2017 (09:00h-18:15h)

  • Einleitende Anmerkungen und Zielsetzung der Sitzung
  • Umsetzung "großer" Standards
    • Einführung
    • Präsentation: Umsetzung von IFRS 15 und IFRS 16 in den USA
    • Erörterung in Kleingruppen
    • Gemeinsame Erörterung der Ergebnisse aus den Kleingruppen
  • Behandlung von Ertragsteuern bei der Ausschüttung von Dividenden
  • IFASS-Strategie: Unterstützung der einheitlichen Anwendung
    • Einführung
    • Erörterung in Kleingruppen
    • Gemeinsame Erörterung der Ergebnisse aus den Kleingruppen
  • Hochinflation
  • Optionaler Sitzungsteil: Überprüfung von UK-GAAP nach drei Jahren
  • Optionaler Sitzungsteil: EFRAG-Untersuchungen zum Macro Hedging


Freitag, 3. März 2017 (08:15h-16:30h)

  • Optionaler Sitzungsteil: IFRS Taxonomie
  • Optionaler Sitzungsteil: IFRS-Übernahme in Korea - 5 Jahre Erfahrungen und gezogene Lehren
  • Forschung: Was sollten Standardsetzer adressieren?
    • Einführung
    • Eine wirtschaftsbasierte Theorie der Finanzberichterstattung: Gestaltung der Bilanz und des Betriebsergebnisses nach den Bedürfnissen der Anleger
    • Evidenzbasierte Rechnungslegungsforschung und Standardsetzung
    • Digitale Währungen
    • Die Rolle und die Zukunft des sonstigen Gesamtergebnisses
    • Zusammenfassung
  • Umsetzung: Fallstudien zu IFRS 15 und IAS 37
    • Einführung
    • Erörterung in Kleingruppen
    • Gemeinsame Erörterung der Ergebnisse aus den Kleingruppen
  • Schlussbemerkungen

 

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IFRS-Stiftung ernennt drei neue Treuhänder

13.02.2017

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass Else Bos, Su-Keun Kwak und Guangyao Zhu zu Treuhändern der IFRS-Stiftung berufen wurde. Die Berufungen erfolgen rückwirkend zum 1. Februar 2017; die Amtszeiten enden am 31. Dezember 2019. Eine Wiederberufung für weitere drei Jahre ist im Anschluss möglich.

Bos ist Chief Executive Officer von PGGM, einem genossenschaftlichen niederländischen Pensionsfonds in den Niederlanden.

Kwak ist Professor an der Seoul National University Business School und Mitglied des strategischen Beirats des koreanischen Standardsetzers KASB. Von 1991 bis 1993 war er Mitglied des IASC.

Zhu arbeitet seit mehr als dreißig Jahren für das Finanzministerium und ist derzeit stellvertretender Finanzminister mit Verantwortung für das Zolltarifdepartment. Er ist außerdem Vorsitzender der Accounting Society of China.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

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DRSC-Stellungnahme zu den Empfehlungen der TCFD

13.02.2017

Auf Initiative der G20-Staaten hatte der Finanzstabilitätsrat (FSR) im Dezember 2015 eine Arbeitsgruppe gegründet, die sich mit der Entwicklung von Leitlinien zur Berichterstattung klimabezogener finanzieller Angaben befasst. Im Dezember 2016 hat diese Arbeitsgruppe, die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD), ihre Empfehlungen veröffentlicht und eine Konsultation dazu gestartet. Das DRSC hat an dieser Konsultation in Form eines Online-Fragebogens teilgenommen und flankierend dazu dem FSR seine schriftliche Stellungnahme übermittelt.

Im Grundsatz erkennt das DRSC an, dass sich Unternehmen mit den Wechselwirkungen zwischen unternehmerischem Handeln auf der einen Seite und den Klimaveränderungen bzw. den Gegenmaßnahmen auf der anderen Seite auseinander setzen müssen. Allerdings stehen nach Meinung des DRSC die vorgeschlagenen Angaben, die nach Ansicht der TCFD sämtlich innerhalb der Finanzberichterstattung anzusiedeln sind, aufgrund ihrer Menge und Komplexität in keinem ausgewogenen Kosten-Nutzen-Verhältnis. Darüber hinaus sei zu bezweifeln, ob durch Transparenzvorgaben Verhaltensänderungen bei Unternehmen und anderen Marktteilnehmern herbeigeführt werden können. Weitere Kritikpunkte des DRSC können der Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC entnommen werden.

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Tagesordnung für die Märzsitzung des IFRS-Fachausschusses

13.02.2017

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 9. und 10. März 2017 in Berlin tagen. Die Tagesordnung für die Sitzung ist jetzt verfügbar.

Während seiner 57. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

Die vollständige Tagesordnung sowie die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

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Aktualisierte AOSSG-Studie zur Berichterstattungspraxis islamischer Finanzinstitute

13.02.2017

Im März 2015 hat die Gruppe der Standardsetzer aus dem asiatisch-pazifischen Raum (Asian-Oceanian Standards Setters Group, AOSSG) die Ergebnisse einer Studie aus dem Jahr 2014 zu den Rechnungslegungsstandards, die islamische Finanzinstitute (IFI) in ihrem Rechtskreis zu befolgen haben, sowie zu deren Befolgung veröffentlicht. Diese Studie wurde jetzt mit Daten von 2016 wiederholt.

Im Vergleich zu den Ergebnissen von 2014 zeigen die Daten eine Zunahme von 2% bei den IFI, die angeben die IFRS zu befolgen, allerdings nutzen noch 52% lokale Rechnungslegungsvorschriften (33%), die Rechnungslegungsstandards, die von der Prüfungs- und Rechnungslegungsorganisation für islamische Finanzinstitute (Accounting and Auditing Organisation for Islamic Financial Institutions, AAOIFI) herausgegeben werden, (17%) oder sie machen keine Angabe zu den angewendeten Rechnungslegungsstandards (2%). Die Autoren der Studie kommen zu dem Schluss:

Die IFI in der Studie wenden weiterhin eine Bandbreite von Finanzberichterstattungskonzepten an. Als Ergebnis behindern die unterschiedlichen Ansatz- und Bewertungsgrundlagen die Möglichkeit der Adressaten, die Abschlüsse sinnvoll miteinander zu vergleichen. Weitere Anstrengungen müssen unternommen werden, um auf Standardsetzer und Regulierer zuzugehen und sie von den Vorzügen einer IFRS-Befolgung zu überzeugen. Dies ist umso wichtiger, weil es Hinweise geben könnte, dass es Rechtskreise gibt, in denen die dortigen betroffenen Unternehmen es vorziehen würden, die IFRS und keine anderen Rahmenkonzepte anzuwenden.

Zugang zur Studie haben Sie auf der Internetseite der AOSSG. Sie bietet eine allgemeine Analyse der angewendeten Standards und die bilanzielle Behandlung in den genauer untersuchten Bereichen (Bilanzierung durch den Leasinggeber von Idschara mit einer Vereinbarung über die Übertragung der Eigentümerschaft, Klassifizierung von Anlagekonten von Kunden sowie Ansatz und Bewertung von finanziellem Einkommen) für die Gesamtstichprobe sowie eine Auflistung der Ergebnisse getrennt nach einzelnen Rechtskreisen.

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Ergebnisse der Januarsitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

13.02.2017

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 26. und 27. Januar 2017 in Berlin getagt. Ein Ergebnisbericht zur Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Während seiner 56. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Den Ergebnisbericht der Sitzung nebst aktualisiertem Arbeitsprogramm des IFRS-Fachausschusses finden Sie auf der Internetseite des DRSC. Die Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile wurden bereits am 30. Januar 2017 zur Verfügung gestellt.

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DRSC-Internetseite wieder erreichbar

13.02.2017

Das DRSC hat uns darüber informiert, dass dessen Internetseite wieder erreichbar ist und alle Inhalte wieder verfügbar sind.

Inhalte, die während des mehrtätigen Ausfalls der Seite nicht eingestellt werden konnten, werden sukzessive nachgepflegt.

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Tagesordnung für die Februarsitzung des IASB

10.02.2017

Der IASB wird am 22. und 23. Februar 2017 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Bei der eineinhalbtägigen Sitzung werden neun Themen besprochen, sodass einige nur sehr kurz erörtert werden. Allerdings sollen zwei Stunden je Versicherungsverträgen und Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital gewidmet werden und knapp zwei Stunden preisregulierten Geschäftsvorfällen.

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren.

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