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FRC fordert besseren Umgang mit außergewöhnlichen Posten

15.12.2013

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat eine Erklärung veröffentlicht, mit der Unternehmen daran erinnert werden, was zu berücksichtigen ist, wenn außergewöhnliche Posten in den Abschluss aufgenommen werden sollen. Der Prüfungsausschuss zur Finanzberichterstattung (Financial Reporting Review Panel, FRRP) des FRC sieht in diesem Bereich erheblich Verbesserungsbedarf.

Viele Unternehmen weisen in ihrer Gesamtergebnisrechnung außergewöhnliche Posten aus und ziehen davor eine Zwischensumme, den 'zugrunde liegenden Gewinn'. Der FRC stellt fest, dass bei vielen Unternehmen kein einheitlicher Umgang mit den außergewöhnlichen Posten vorliegt und der Ansatz nicht durchgängig erfolgt.

Um eine verbesserte und einheitliche Berichterstattung zu erreichen, sollten nach Meinung des FRRP die folgenden Punkte berücksichtigt werden, wenn beurteilt werden soll, ob zusätzliche Posten in die Gesamtergebnisrechnung aufgenommen werden:

  • Der Ansatz, den das Unternehmen gewählt hat, um Posten für eine separate Darstellung zu identifizieren, sollte ausgewogen in Bezug auf Gewinne und Verluste sein, deutlich kommuniziert und über die Jahre hinweg einheitlich angewendet werden. Außerdem sollten außergewöhnliche Posten eindeutig von alternativen Profitkennzahlen zu unterscheiden sein, bei denen keine Ableitung aus den IFRS vorliegt.
  • Gewinne und Verluste sollten in der ausgewiesenen Summe nicht saldiert werden, es sei denn, dies ist ausdrücklich gestattet.
  • In Fällen, in denen die gleiche Kategorie wesentlicher Posten jedes Jahr und in ähnlicher Höheauftritt (beispielsweise Umstrukturierungskosten), sollte erwogen werden, ob diese Posten nicht Teil des zugrunde liegenden Gewinns darstellen.
  • In Fällen, in denen bedeutende Aufwandsposten nicht innerhalb einer absehbaren Zeit zu einer Finalisierung führen oder später umgekehrt werden könnten, sollten die Auswirkungen dieser Änderungen in ähnlicher Weise als zusätzliche Posten in späteren Perioden identifiziert werden, und Adressaten sollten in der Lage sein, Veränderungen in Bezug auf diese Posten über mehrere Perioden hinweg zu verfolgen.
  • Die steuerlichen Auswirkungen zusätzlicher Posten sollten erläutert werden.
  • Wesentliche Beträge von Barmitteln, die im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Posten stehen, sollten eindeutig in der Kapitalflussrechnung dargestellt werden.
  • Wenn der zugrunde liegende Gewinn bei der Bestimmung der Vorstandsvergütung oder bei der Definition von Kreditvereinbarungen verwendet wird, sollten die Unternehmen sorgfältig darauf achten, die verwendeten Maßzahlen klar anzugeben.
  • Im Lagebericht sollte bei der Erläuterung der Ergebnisse klar gesagt werden, auf welche Profitkennzahlen Bezug genommen wird. Außerdem sollten alle bedeutenden Posten erläutert werden, die den nach IFRS berechneten Gewinn ausmachen.

Die englischsprachige Erklärung können Sie sich direkt von der Internetseite des FRC herunterladen.

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ICAEW veröffentlicht Bericht mit Forderung nach Änderungen bei den Angaberegeln

15.12.2013

Das Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants of England and Wales, ICAEW) hat einen Bericht seiner Finanzberichterstattungsfakultät veröffentlicht, in dem nach einer dringenden Reform der Regulierung von Angaben im Rahmen der Finanzberichterstattung gerufen wird, da nach Aussage im Bericht, die gegenwärtige Situation schlimmer werden und der Umfang nicht relevanter Angaben zunehmen wird, wenn das System nicht bald geändert wird.

In dem Bericht mit dem Titel Financial Reporting Disclosures: Market and Regulatory Failures wird argumentiert, dass die gegenwärtige Angabenüberlast zu einem Großteil das Ergebnis des regulatorischen Umfelds ist. Gleichzeitig heißt es in dem Bericht aber auch, dass dieses Umfeld die Antwort auf das Versagen des Marktes für Finanzberichterstattungsinformationen ist. Schließlich heißt es, dass sowohl das Versagen des regulatorischen Umfelds als auch des Marktes teilweise die inneliegenden Beschränkenden der Finanzberichterstattung widerspiegeln.

Wichtigster Punkt des Berichts ist, dass die Probleme aus einem für alle gleichen Ansatz in Bezug auf Angaben resultieren, bei dem nicht berücksichtigt wird, dass es einen Konflikt zwischen zwischen Regulierung und Standardisierung von Angaben im Zusammenhang mit der Finanzberichterstattung einerseits und der Vielzahl von Bedürfnissen von Firmen und Adressaten andererseits gibt. Dieser Ansatz hat dazugeführt, dass Regulierer von Unternehmen fordern, die gleichen Informationen gegenüber allen Adressaten offenzulegen, unabhängig davon, ob alle Nutzer auf die gleiche Art und Weise von langen und komplexen Angaben profitieren. Die Standardisierung von Angaben hat auch dazu geführt, dass eine erhebliche Anzahl von unwesentlichen Angaben als Ergebnis "einer stets wachsenden Liste von geforderten Angaben, die zu irgendeinem Zeitpunkt für zumindest einige Unternehmen als wichtig erkannt wurden," veröffentlicht werden.

In ihrem Bericht empfiehlt die Finanzberichterstattungsfakultät ein Reformprogramm, das vier Möglichkeiten zeigt, wie die Gründe des Problems adressiert werden können:

 

    1. Reform des Standardsetzungsprozesses für Angabevorschriften
      1. Der Standardsetzungsprozess sollte reformiert werden und den Ansichten der Anteilseigner mehr Gewicht geben, die die Kosten als Ergebnis der Angabevorschriften tragen.
      2. Die Standardsetzer sollten ein Rahmenkonzept entwickeln, das eine Struktur für das Setzen von Angabevorschriften bietet.
      3. Wenn Unternehmen bestimmte Angabevorschriften einhalten, aber dadurch größtenteils unwesentliche Informationen produzieren, sollten Standardsetzer bei der Entscheidung berücksichtigen, ob diese Angabevorschriften angemessen sind.
    2. Änderung der Angabevorschriften selbst
      1. Die Angabevorschriften sollten Unternehmen gestatten, separate Informationssätze für verschiedenen Adressatengruppen zu veröffentlichen.
      2. Die Standardsetzer sollten regelmäßig ihre Angabevorschriften überprüfen, um unnötige Angabevorschriften auszumerzen.
    3. Änderung der Art und Weise, wie die Vorschriften umgesetzt werden
      1. Um die Anreize zu verringern, unwesentliche Angaben zu leisten, sollten die Durchsetzungsbehörden klarstellen, dass sie nicht gegen Unternehmen vorgehen, die unwesentliche Informationen nicht berichten. Sie sollten sogar Unternehmen dazu ermutigen, nicht wesentliche Angaben wegzulassen.
      2. Prüfer sollten davon Abstand nehmen, Unternehmen zu ermutigen, unwesentliche Angaben zu leisten. Sie sollten ihre Mandanten ermutigen, unwesentliche Angaben wegzulassen.
      3. Wenn Durchsetzungsbehörden und Prüfer ihren Ansatz in Bezug auf Wesentlichkeit überdacht haben, sollten die Unternehmen Angaben weglassen, die eindeutig unwesentlich sind.
    4. Mehr Verlass auf nicht vorgeschriebene Lösungen
      1. Ersteller und Adressaten sollten direkt miteinander kommunizieren, um die freiwillige öffentliche Angabe von Informationen zu erörtern, die derzeit nicht zur Verfügung gestellt werden, und sich nicht gänzlich darauf verlassen, dass Standardsetzer neue Angabevorschriften erlassen.

Das ICAEW weist darauf hin, dass diese Empfehlungen miteinander im Zusammenhang stehen und dass "keine Gruppe allein in der Lage ist, die Angaben im Rahmen der Finanzberichterstattung und ihre Durchsetzung zu reformieren; ein koordinierte Ansatz ist notwendig". Dieser Hinweis spiegelt  die Kernbotschaft wider, die das IASB-Forum zur Angabenüberlast im Januar zutage förderte: dass Adressaten, Ersteller, Standardsetzer, Prüfer und Regulierer alle zu dem wahrgenommenen Problem im Hinblick auf Angaben beitragen und dass jede dieser Parteien zur Lösung des Problems beitragen muss. Erst kürzlich war die dänische Regulierungsbehörde für Unternehmen, die keine Finanzinstitute sind, (Erhvervsstyrelsen oder Danish Business Authority (DBA)) eine der ersten Regulierungsbehörden, die Unternehmen aktiv ermutig hat, jegliche unwesentlichen Informationen und Angaben in ihren Abschlüssen wegzulassen.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache auf der Internetseite des ICAEW:

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Mitschrift von der Dezembersitzung des IASB

14.12.2013

Der IASB hielt seine monatliche Sitzung am 12. Dezember 2013 in London ab. Wir haben die Mitschrift der Beobachter von Deloitte zu der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3, den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 28, IAS 16/38, IAS 19 und IFRS 1, den Projektphasen Wertminderungen und begrenzte Änderungen im Projekt Finanzinstrumente sowie der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts bei Portfolien eingestellt.

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IFRS-Musterkonzernabschluss 2013 in deutscher Sprache

14.12.2013

Deloitte Deutschland hat den IFRS-Musterkonzernabschluss für die zum 31. Dezember 2013 endenden Geschäftsjahre in deutscher Sprache veröffentlicht.

Der Musterkonzernabschluss der fiktiven International GAAP Holding Limited für das Geschäftsjahr 01.01.-31.12.2013 hat zum Ziel, die in der Europäischen Union anzuwendenden Darstellungs- und Angabevorschriften gemäß International Financial Reporting Standards (IFRS) zu veranschaulichen. Er enthält zusätzliche „Best Practice“ Angaben, insbesondere, wenn diese konkret in den erläuternden Beispielen eines Standards enthalten sind.

Zugang zum Musterkonzernabschluss und entsprechenden Anwendungsanweisungen haben Sie hier.

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Zwei neue Schweizer Prüfungsstandards zum 15. Dezember in Kraft gesetzt

14.12.2013

Der Kammervorstand der Treuhand-Kammer hat anfang Dezember zwei neue Prüfungsstandards verabschiedet und gemeinsam mit den 'Schweizer Prüfungsstandards, Ausgabe 2013' zum 15. Dezember 2013 in Kraft gesetzt.

Im PS 870 Prüfung von Softwareprodukten wird die Berufsauffassung dargelegt, nach der Prüfer unbeschadet ihrer Eigenverantwortlichkeit bei der Prüfung von Softwareprodukten und der Erteilung von Zertifikaten zu Softwareprodukten vorgehen.

PS 950 Betriebswirtschaftliche Prüfungen, die weder Prüfungen noch Reviews von vergangenheitsorienten Finanzinformationen darstellen  setzt den Rahmen für die Prüfung und Beurteilung von Sachverhaltsinformationen, die sich außerhalb des Spektrums vergangenheitsorientierter Finanzinformationen bewegen.

Gleichzeitig hat die Treuhand-Kammer auch einen neuen Prüfungshinweis (PH) 10 zur Prüfung besonderer Vorgänge - Berichtsbeispiele nach neuen PS veröffentlicht.

Die Teuhand-Kammer hat auf ihrer Internetseite eine entsprechende Presseerklärung veröffentlicht.

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Einstufung eines Unternehmens als Kleinstkapitalgesellschaft - Hinweis des IDW

14.12.2013

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) weist auf seiner Internetseite darauf hin, dass die Einordnung eines Unternehmens als Kleinstkapitalgesellschaft nicht eindeutig geregelt ist.

In der Presseerklärung des IDW heißt es dazu:

 

In den vergangenen Tagen haben das IDW vermehrt Anfragen zur erstmaligen Zuordnung eines Unternehmens zu der durch das MicroBilG neu geschaffenen Größenklasse "Kleinstkapitalgesellschaft" (§ 267a HGB) erreicht. Unter welchen Voraussetzungen diese Einstufung im Erstanwendungszeitpunkt der Vorschrift erfolgen kann, ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt.

In diesem Zusammenhang weist das IDW auf die folgenden Dokumente hin:

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Der IASB ordnet die Zuteilung seiner fachlichen Ressourcen neu

13.12.2013

Im Zusammenhang mit der Berufung von Hugh Shields zum Exekutivdirektor für Facharbeit hat der IASB weitere Umbesetzungen und Berufungen innerhalb seines Stabs vorgenommen.

Die Neuzuordnung sieht wie folgt aus:

  • Alan Teixeira, leitender Direktor des IASB für fachliche Angelegenheiten, wird für eine Reihe von neuen Bereichen verantwortlich, darunter auch das Forschungsprogramm (für das bisher Peter Clark zuständig war) und die Entwicklung des Netzwerkes für die Zusammenarbeit mit nationalen Standardsetzern.
  • Henry Rees und Kumar Dasgupta werden zu fachlichen Direktoren befördert. Rees wird für die Projekte des IASB verantwortlich sein, die keine Finanzinstrumente betreffen, während Dasgupta die Finanzinstrumenteprojekte leiten wird. Rees wird außerdem für die Unterstützung von ASAF und IFRS-Beirat sowie für die Ausbildungsinitiative verantwortlich sein.
  • Peter Clark bleibt fachlicher Direktor und wird von jetzt an ausschließlich für das Rahmenkonzeptprojekt verantwortlich sein.

Hugh Shields, dessen Ernennung gestern bekanntgegeben wurde obliegt die Koordination aller dieser Bereiche. Er hat sicherzustellen, dass alle fachlichen Aktivitäten effizient abgewickelt werden.

Eine englischsprachige Presserklärung zu der Neuordnung steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

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Protokoll von der Sitzung des EFRAG-Aufsichtsrats

13.12.2013

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite ein Protokoll von der Sitzung des EFRAG-Aufsichtsrats (Supervisory Board, SB) am 20. November 2013 zur Verfügung.

Neben aktuellen Informationen zur Facharbeit erörterten die Mitglieder auch die Empfehlungen zur Umgestaltung von EFRAG im Maystadtbericht und die Frage der Finanzierung von EFRAG angesichts der noch offenen europäischen Mitfinanzierung von IFRS-Stiftung, Europäischer Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und Aufsichtsgremium im öffentlichen Interesse (Public Interest Oversight Board, PIOB).

Das Protokoll der Sitzung in englischer Sprache können Sie sich direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen. Die nächste Sitzung des Aufsichtsrats wird am 4. Februar 2014 stattfinden.

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IFRS-Stiftung aktualisiert erste Länderprofile

13.12.2013

Die IFRS-Stiftung hat zwei der im Juni 2013 veröffentlichten Länderprofile zur Anwendung der IFRS aktualisiert - das für Hongkong und das für Korea.

Die folgenden Änderungen wurden vorgenommen:

  • Hongkong: Aktualisierung zur Klarstellung der Anwendung des Hongkonger Äquivalents zu IFRS 1,
  • Korea: Aktualisierung, um das Auslaufen einer zusätzlichen Angabe widerzuspiegeln, die IAS 34 hinzugefügt worden war, und Aufnahme von Rechnungslegungsstandards für nicht börsennotierte Unternehmen, die keiner externen Prüfungspflicht unterliegen.

Die Profile und Analysen der IFRS-Stiftung stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Unsere IAS Plus-Tabelle zur Anwendung der IFRS weltweit bietet Ihnen einen Überblick über die IFRS-Anwendung in 173 Rechtskreisen.

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IFRS-Stiftung ernennt neue Vorsitzende des IFRS-Beirats

13.12.2013

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben bekanntgegeben, dass Joanna Perry zur neuen Vorsitzenden des IFRS-Beirats (IFRS Advisory Council) berufen wurde.

Perry ist Nachfolgerin von Paul Cherry, dessen Amtszeit am 31. Dezember 2013 ausläuft. Zuvor war sie Vorsitzende des damaligen neuseeländischen Standardsetzers New Zealand Financial Reporting Standards Board (bis 2011), unter dessen Führung die Entwicklung der Rechnungslegungstandards in Neuseeland vorangetrieben wurde - einschließlich der Übernahme der IFRS im Jahr 2005. Perry vertrat außerdem Neuseeland in der Gruppe der Standardsetzer im asiatisch-pazifischen Raum (Asia-Oceania Standard-Setting Group, AOSSG).

Derzeit ist Perry Mitglied im IFRS Interpretations Committee. Sie wird diese Rolle aufgeben, wenn sie ihr Amt als Vorsitzende des IFRS-Beirats antritt.

Weiterführende Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

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