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Internetpräsentationen zum IASB-Entwurf zu Versicherungsverträgen

29.08.2013

Der Stab des IASB stellt eine Internetpräsentation als Aufzeichnung zur Verfügung, die am 21. August 2013 zur Verfügung ausgestrahlt wurde. In der Sendung geht es um die Übergangsbestimmungen, die im überarbeiteten Entwurf zu Versicherungsverträgen beinhaltet sind

Darüber hinaus werden frühere Internetpräsentationen zu Vorschlägen des Entwurfs ebenfalls zur Verfügung gestellt:

  • 31. Juli 2013 — Erörterung der Vorschläge in Bezug auf die Entkoppelung der vertraglichen Dienstleistungsmarge
  • 19. Juli 2013 — Erörterung der Vorschläge in Bezug auf Verträge, die mit zugrunde liegenden Posten verknüpft sind
  • 15. Juli 2013 — Erörterung der überarbeiteten Vorschläge im Entwurf in Bezug auf die Erlöserfassung
  • 25. Juni 2013 — Einführung in den überarbeiteten Entwurf zu Versicherungsverträgen

Alle Aufzeichnungen der Internetpräsentationen stehen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. In den kommenden Wochen wird der IASB weitere Aufzeichnungen von Internetpräsentationen unter der selben Internetadresse zur Verfügung stellen.

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Internetpräsentationen des IASB zu einzelnen Aspekten des Diskussionspapiers zum Rahmenkonzept

28.08.2013

Der IASB kündigt auf seiner Internetseite eine Reihe von Internetpräsentationen an, in deren einzelnen Folgen, die von September bis November 2013 ausgestrahlt werden, jeweils ein Thema aus dem Diskussionspapier aufgegriffen werden soll.

Der IASB hat am 18. Juli 2013 ein umfassendes Diskussionspapier mit Vorschlägen für Themengebiete herausgegeben, auf denen er eine Überarbeitung und Ergänzung des bestehenden Rahmenkonzepts für angezeigt hält. So wird u.a. vorgeschlagen, die Elementarbestandteile Vermögen und Schulden neu abzugrenzen, Ausbuchungsregelungen einzuführen, den Sinn und Zweck des Sonstigen Gesamtergebnisses zu klären und einen Rahmen für den Ausweis und die Angaben vorzugeben.

Die erläuternden Internetpräsentationen, die jeweils etwa 30 Minuten dauern sollen und bei denen auch Fragen gestellt werden können, sind wie folgt angesetzt (alle Veranstaltungen in London, alle Zeitangaben in Londoner Zeit):

 

Datum und Zeit Thema
Donnerstag,
3. September 2013,
10:00h
Definition von Vermögen und Schulden
Freitag,
13. September 2013,
14:30h
Sonstiges Gesamtergebnis
Freitag,
27. September 2013,
10:00h
Definition des Eigenkapitals und Abgrenzung von Fremd- und Eigenkapitalinstrumenten
Mittwoch,
2. Oktober 2013,
10:00h
Bewertung
Donnerstag,
10. Oktober 2013,
14:00h
Ergänzende Leitlinien zur Unterstützung der Definition von Schulden
Dienstag,
22. Oktober 2013,
16:00h
Zielsetzung und qualitative Merkmale
Freitag,
15. November 2013,
15:00h
Ausweis und Angaben

Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Stellungnahmen zum Diskussionspapier DP/2013/1 Eine Überprüfung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung werden bis 14. Januar 2014 erbeten.

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Geänderter Entwurf einer Neufassung von IDW PS 302 'Bestätigungen Dritter'

28.08.2013

Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den ursprünglich im April 2013 veröffentlichten Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards 'Bestätigungen Dritter (IDW EPS 302 n.F.)' noch geändert.

Mit der Überarbeitung soll die Verständlichkeit verbessert und die Anwendung des IDW EPS 302 n.F. erleichtert werden. Außrdem ist eine weitere Anpassung an die einschlägigen ISA 505 Externe Bestätigungen sowie ISA 501 Prüfungsnachweise – Spezifische Erwägungen in Bezug auf ausgewählte Posten erfolgt. Zudem werden Teile der Anwendungshinweise von ISA 505 und ISA 501 übernommen und zur klaren Abgrenzung von den Anforderungen gesondert dargestellt.

Der bisherige Entwurf vom 30. April 2012 ist damit gegenstandslos geworden.

IDW EPS 302 n.F. wird in Heft 9/2013 der IDW Fachnachrichten sowie dem WPg-Supplement 3/2013 veröffentlicht werden. Außerdem kann er direkt von der Internetseite des IDW heruntergeladen werden. Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 28. Februar 2014.

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Japanische Vorschläge auf Zulassung einer breiteren freiwilligen IFRS-Anwendung

27.08.2013

Die japanische Finanzmarktaufsicht (Financial Services Agency of Japan, FSA) hat Vorschläge veröffentlicht, denen zufolge die maßgeblichen Erlasse geändert würden, um eine breitere freiwillige Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) im Konzernabschluss japanischer Unternehmen zuzulassen. Mit den Vorschlägen würde eine vorausgegangene Empfehlung des japanischen Rats für die handelsrechtliche Bilanzierung (Business Accounting Council of Japan, BAC) an die Politik umgesetzt, die Qualifizierungskriterien für eine freiwillige IFRS-Anwendung in Japan zu lockern.

Im Juni 2013 tagte der BAC und empfahl die Streichung einer Reihe von Qualifizierungskriterien für eine freiwillige Anwendung der IFRS. Insbesondere sollten die folgenden, derzeit bestehenden Vorschriften abgeschafft werden:

  • der Umstand, wonach ein Unternehmen in Japan börsennotiert sein muss
  • der Umstand, dass das Unternehmen internationale Finanzgeschäfte betreibt oder wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet.

Nach der Finalisierung der Vorschläge läge die einzig verbleibende Hürde einer IFRS-Anwendung durch japanische Unternehmen in der Einrichtung interner Prozesse und Systeme (einschließlich der Sicherstellung kundigen Personals), um eine sachgerechte IFRS-Berichterstattung sicherstellen zu können; diese Tatsache muss angegeben werden. Zudem wäre es japanischen Unternehmen gestattet, die IFRS in Unterlagen zu verwenden, die im Zuge eines Börsengangs erstellt werden. Der Vorschlag enthält ferner Maßnahmen, die darauf abzielen, einem Unternehmen zu ermöglichen, mit der IFRS-Berichterstattung zu Beginn eines jeden Quartals innerhalb eines Geschäftsjahrs zu beginnen.

Stellungnahmen zu den Vorschlägen der FSA können bis zum 25. September 2013 eingereicht werden. Weiterführende Information (derzeit nur auf Japanisch) erhalten Sie auf der Internetseite der FSA.

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Neue Vorschläge für die Rechnungslegung nicht börsennotierter Unternehmen in Malaysia

26.08.2013

Der malaysische Standardsetzer (Malaysian Accounting Standards Board, MASB) hat einen Entwurf mit überarbeiteten Vorschlägen für die Bilanzierung durch nicht börsennotierte Unternehmen in Malaysia veröffentlicht. Die neuen Vorschläge würden weiterhin auf dem IFRS für KMU fußen, es würden jedoch einige Änderungen an ihm vorgenommen, um ihn an das Umfeld in Malaysia anzupassen; darüber hinaus würde die Anwendbarkeit weiter gefasst als in früheren Vorschlägen.

Die überarbeiteten Vorschläge sind Ausfluss der Verabschiedung eines 'Fahrplans' im März 2013, in welchem für Malaysia die Einführung eines ‘Rechnungslegungsstandards für kleine und mittelgroße Unternehmen’ (FRS für KMU) vorgeschlagen wurde, der praktisch dem IFRS für KMU gleicht. Der FRS für KMU wäre durch mittelgroße, nicht börsennotierte Unternehmen anzuwenden gewesen; kleine Unternehmen würden weiterhin den bestehenden malaysischen Rechnungslegungsstandard für nicht börsennotierte Unternehmen verwenden (PERS), der wiederum auf den International Accounting Standards mit Stand 2003 fußt.

Den überarbeiteten Vorschlägen zufolge, die im MASB-Entwurf Nr. 77 Rechnungslegungsstandard für nicht börsennotierte malaysische Unternehmen (MPERS) enthalten sind, würden:

  • einen einheitlichen Rechnungslegungsrahmen für alle nicht börsennotierten Unternehmen vorsehen und den derzeitigen PERS durch den MPERS ersetzen. Die für die Abweichung von den Vorschlägen des Fahrplans vom MASB vorgebrachten Gründe, den PERS nicht beizubehalten, beinhalten die Ansicht, dass die Anwendung des MPERS auf Kleinstunternehmen nicht beschwerlich sein sollte, der bestehende PERS veraltet und es zu kostenträchtig ist, drei verscheidene Rahmenwerke für die Verwendung in Malaysia zu unterhalten
  • die Vorschriften auf dem IFRS für KMU auf drei Gebieten im malaysischen Kontext abgeändert:
    • Ertragsteuern - der MPERS würde Bilanzierungsvorschriften für Ertragsteuern beinhalten, die denen entsprechen, welche in dem bestehenden IFRS-Regelwerk enthalten sind (die Ertragsteuervorschriften im IFRS für KMU fußen auf dem Standardentwurf des IASB von 2009; diese Vorschläge wurden aber nicht verabschiedet, und der IASB hat zudem vorläufig beschlossen, die Vorschriften im IFRS für KMU an jene in IAS 12 Ertragsteuern anzugleichen)
    • Immobilien - Beseitigung von Prinzipien, die im Einklang mit IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien stehen (nicht börsennotierte malaysische Immobiliengesellschaften haben auch die Anwendung der den IFRS entsprechenden malaysischen Standards aufgeschoben)
    • Ausnahme von der Aufstellung eines Konzernabschlusses - das oberste malaysische Mutterunternehmen wird verpflichtet, einen Konzernabschluss aufzustellen, unabhängig davon, ob irgendeine nicht aus Malaysia stammende Obergesellschaft einen Konzernabschluss aufgestellt hat.

Die am IFRS für KMU vorgenommenen und in ED 77 vorgeschlagenen Änderungen wurden auf Grundlage von vom MASB entwickelten Kriterien bestimmt, wann es sachgerecht ist, bestimmte Änderungen im Umfeld von Malaysia vorzunehmen. Zu diesen Kriterien gehört auch, ob die Änderung zu relevanteren und nützlicheren Informationen für die Nutzer und zu besserer Vergleichbarkeit mit den Abschlüssen nicht börsennotierter Unternehmen aus anderen Rechtskreisen führen würde, ob er dem Bedürfnis, die Komplexität zu verringern, Rechnung trägt, oder IASB-Vorschläge für grundlegend abweichende Vorschriften zum bestehenden IFRS für KMU zu erwägen. Die Kriterien gelangten zur Anwendung bei der Zurückweisung des Ansinnens bestimmter Adressaten, den IFRS für KMU auf den Gebieten Sachanlagen, Renditeimmobilien, Entwicklungskosten sowie Fremdkapitalkosten zu ändern.

Die überarbeiteten Vorschläge können bis zum 30. September 2013 kommentiert werden. Der MASB hofft, den MPERS bis Ende 2013 für die Anwendung durch malaysische, nicht börsennotierte Unternehmen fertiggestellt zu haben, so dass diese ihn für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen, anwenden können.

Die englischsprachige Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des MASB.

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19. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC - Sitzungsunterlagen verfügbar

23.08.2013

Das DRSC hat die öffentlichen Sitzungsunterlagen im Vorfeld der Sitzung zum Herunterladen bereitgestellt.

Die Fachausschüsse des DRSC halten ihre Sitzungen unter Herstellung der Öffentlichkeit ab. Dies umfasst einerseits die Möglichkeit für eine begrenzte Anzahl von Teilnehmern, persönlich an den Sitzungen teilzunehmen und andererseits die Möglichkeit, die Sitzungen im Rahmen einer Live-Audio-Übertragung zu verfolgen. Die Audio-Übertragungen werden nach den öffentlichen Sitzungen archiviert und zum Abruf bereitgestellt.

Zu den einzelnen Tagesordnungspunkten werden die öffentlichen Sitzungsunterlagen im Vorfeld der Sitzung zum Herunterladen bereitgestellt und sind jetzt verfügbar.

Besprochen werden sollen bei der Sitzung unter anderem die IASB-Entwürfe ED/2013/6 Leasingverhältnisse, ED/2013/7 Versicherungsverträge und ED/2013/5 Regulatorische Abgrenzungsposten sowie das Diskussionspapier DP/2013/1 Eine Überprüfung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung.

FSB (Financial Stability Board) (lt green) Image

EDTF-Fortschrittsbericht zur Umsetzung der Empfehlungen in Bezug auf Angaben

22.08.2013

Im Oktober 2012 hat die Arbeitsgruppe für verbesserte Angaben (Enhanced Disclosure Task Force, EDTF) dem Finanzstabilitätsrat (FSR) einen Bericht vorgelegt, in dem wesentliche Verbesserungen bei der Angabe von Risiken durch Banken empfohlen wurden. Die EDTF identifizierte sieben grundlegende Prinzipien und 32 Einzelempfehlungen für die Verbesserung von Risikoangaben. Wie im Bericht vom Oktober 2012 vorgesehen, hat die EDTF die Umsetzung der Empfehlungen beobachtet und nun einen Fortschrittsbericht veröffentlicht.

Grundlage des Fortschrittsbericht ist eine Studie der EDTF zum Grad und zur Qualität der Umsetzung der Empfehlungen aus ihrem Bericht Verbesserung der Risikoangaben von Banken durch Großbanken in den Jahresbaschlüssen 2012.

Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die Empfehlungen eine positive Auswirkung auf die Berichtspraxis von Großbanken zu haben beginnen. Nach Selbsteinschätzung der Banken haben diese über alle Banken hinweg 50% der Empfehlungen der EDTF in den Abschlüssen 2012 umgesetzt. 2011 lag diese zahl bei 34%; für 2013 gehen die Banken von eine Umsetzung von 72% der Empfehlungen aus.

Geografisch betrachtet zeigen Banken in Großbritannien die höchste Umsetzungsrate (80%), während die geringste Umsetzung in den USA und Kanada zu verzeichnen ist (39% bzw. 41%). Kanadische Banken gehen allerdings davon aus, 2013 noch zusätzliche 50% der Empfehlungen umsetzen zu können.

Nach Empfehlungsbereichen analysiert weisen die allgemeinen Empfehlungen und die Empfehlungen in Bezug auf sonstige Risiken die höchste Umsetzungsrate auf (über 71% über alle Banken hinweg), während die niedrigsten Umsetzungsraten in den Bereichen Marktrisiko und Finanzierung zu finden sind.

Die Ergebnisse der Studie der EDTF stehen im Einklang mit einer Studie unserer britischen Kollegen, die untersucht haben, wie Banken, die selber Mitglied der EDTF sind, die 32 Empfehlungen umgesetzt haben

Die folgenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des FSR zur Verfügung:

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Zwei Öffentliche Diskussionen des DRSC am 30. September

21.08.2013

Das DRSC lädt seine Mitglieder sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Montag, den 30. September 2013 zu zwei aufeinander folgenden Diskussionsforen zu E-DRS 28 und ED/2013/7 ins Airport Conference Center, Frankfurt/Main ein.

Von 10:30h bis 12:30h soll über den Standardentwurf E-DRS 28 Kapitalflussrechnung gesprochen werden, den das DRSC am 31. Juli 2013 zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben hat. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

Von 14:00h bis 17:00h steht der IASB-Entwurf ED/2013/7 Versicherungsverträge auf der Tagesordnung. Der IASB hatte den Entwurf am 20. Juni 2013 herausgegeben; am Diskussionsforum wird ein IASB-Mitglied teilnehmen. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

Wie immer behält das DRSC sich vor, die Tagesordnung gegebenenfalls zu ändern oder zu erweitern.

Für beide Diskussionsforen können Sie Ihre Teilnahme unter bis zum 20. September 2013 anmelden.

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IDW-Stellungnahme an den IPSASB zum vierten Teil des Rahmenkonzepts

20.08.2013

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite eine Stellungnahme gegenüber dem Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) zu dessen Entwurf zum Konzept der Darstellung in Mehrzweckabschlüssen einschließlich der Abschlüsse von Regierungen und anderen Unternehmen des öffentlichen Sektors zur Verfügung.

Das IDW lobt den im Entwurf vom April 2013 enthaltenen innovativen Ansatz des IPSASB in Bezug auf das Thema Darstellung und betont die Notwendigkeit eines Abgleichs mit den Vorschlägen des IASB vor der Fertigstellung des IPSASB Rahmenkonzepts. Dadurch soll sichergestellt werden, dass bedeutsame Abweichungen in den jeweiligen Rahmenkonzepten lediglich auf Unterschieden zwischen den öffentlichen und privaten Sektoren beruhen.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

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Änderung Swiss GAAP FER 26 'Vorsorgeeinrichtungen'

19.08.2013

Auf der Sitzung der Fachkommission der Swiss GAAP FER am 17. Juni 2013 wurde eine neue Fachempfehlung zur Rechnungslegung (FER) 26 'Vorsorgeeinrichtungen' verabschiedet.

Sie wird Swiss GAAP FER 26 Rechnungslegung von Personalvorsorgeeinrichtungen vom Januar 2004 ersetzen. Der definitive Standard wird nach der offiziellen Abnahme der Änderungen durch den Bundesrat im Oktober 2013 auf der Internetseite der FER veröffentlicht. Die neue FER 26 tritt per 1. Januar 2014 in Kraft. Eine frühzeitige Anwendung ist erlaubt.

Eine entsprechende Ankündigung finden Sie auf der Internetseite der FER.

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