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Neuestes Arbeitsprogramm des IASB zeigt klare Bearbeitungsblöcke

30.07.2013

Der IASB hat das letzte Mal vor seiner Sommerpause sein Arbeitsprogramm im Nachgang der Sitzung von letzter Woche aktualisiert. Auch die Erörterung son allgemeiner Sicherungsbilanzierung soll jetzt bis ins vierte Quartal 2013 ausgedehnt werden. (Dies war für die anderen Finanzinstrumenteprojekte bereits im letzten Arbeitsprogramm angegeben worden.) Das Arbeitsprogramm zeigt jetzt drei klare Blöcke: Finanzinstrumente sollen im dritten und vierten Quartal vorangetrieben werden, die anderen großen Projekte werden Schwerpunktmäßig im vierten Quartal 2013 bearbeitet. Auch die Projekte mit begrenztem Umfang sollen erst im vierten Quartal wieder bearbeitet, dann aber rasch Konsultationsdokumenten zugeführt werden.

Zusammenfassung der Änderungen

Die Änderungen sehen im Einzelnen wie folgt aus:

Aktualisierungen der Großprojekte

Aktualisierungen eng abgegrenzter Projekte

Aktualisierungen in Bezug auf Überprüfungen von Standards nach deren Veröffentlichung

Ausblick

Ein endgültiger Standard zu Erlöserfassung soll im dritten Quartal 2013 erscheinen. Bis Abschluss des Jahres wird noch mit insgesamt 18 Entwürfen oder endgültigen Standards gerechnet, davon betreffen 15 Projekte mit begrenztem Umfang.

Den Arbeitsplan mit Stand vom 29. Juli 2013 können Sie hier herunterladen (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB). Wir haben unsere Projektseiten aktualisiert, um den aktuellen Stand des Arbeitsprogramms sowie anderweitige bekannte Entwicklungen widerzuspiegeln.

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IPSASB veröffentlicht Empfehlungen zur Lageberichterstattung

29.07.2013

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat eine weitere 'Leitlinie zur empfohlenen Praxis' (Recommended Practice Guideline, RPG) herausgegeben, die nicht verpflichtende Leitlinien zur Erstellung und Darstellung von Lageberichten von Unternehmen des öffentlichen Sektors darstellen.

Die Veröffentlichung von RPG 2 Lageberichterstattung folgt auf die Veröffentlichung von RPG 1 Berichterstattung über die langfristige Nachhaltigkeit der Finanzen eines Unternehmens letzte Woche. RPG werden als beste ausgeübte Praxis angesehen, aber sie sind kein Bestandteil der internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS), die also auch ohne Befolgung der RPG eingehalten werden können.

RPG 2 soll mehr Unternehmen des öffentlichen Sektors dazu ermutigen, Lageberichte zu erstellen. Lageberichte nach RPG 2 müssen die gleichen Berichtsgrenzen aufweisen und die gleiche Berichtsperiode abdecken wie die Abschlüsse, denen sie beigefügt sind. Sie müssen mindestens einmal jährlich erstellt werden und sind gleichzeitig mit dem jeweiligen Abschluss veröffentlicht werden. Der Lagebericht sollte über das Wesen des Unternehmens und das regulatorische Umfeld, in dem es tätig ist, informieren. Der Lagebericht ist klar als solcher zu identifizieren und muss eigenständig den nach den IPSAS erstellenten Abschluss begleiten und klar von ihm und weiteren Informationen zu unterscheiden sein, die im Jahresbericht dargestellt werden.

Nach der RPG sollte ein Lagebericht die folgenden Elemente aufweisen:

  • Überblick über die Geschäftstätigkeit des Unternehmens und das Umfeld, in dem es tätig ist;
  • Informationen über die Ziele und die Strategie des Unternehmens;
  • eine Analyse des Abschlusses des Unternehmens, einschließlich bedeutender Änderungen und Trends in der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage;
  • eine Beschreibung der wesentlichen Risiken und Untersicherheiten des Unternehmen, die dessen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinflussen, eine Erläuterung etwaiger Änderungen bei diesen Risiken und Unsicherheiten seit dem letzten Berichtsstichtag sowie seine Strategien für die Tragung oder Bekämpfung dieser Risiken und Unsicherheiten.

In bestimmter Hinsicht ähnelt RPG 2 dem IFRS-Leitliniendokument Lageberichterstattung, fußt aber nicht auf ihr. In der Grundlage für Schlussfolgerungen zur RPG werden die folgenden Gründe dafür angeführt:

Bei der Durchführung dieses Projekts erwägte der IPSASB im Rahmen seines Prozesses für die Überprüfung und Abänderung von IASB-Dokumenten, ob Leitlinien entwickelt werden sollen, die mit dem IFRS-Leitliniendokument Leitliniendokument konvergiert sind. Der IPSASB kam zu dem Schluss, dass dieser Ansatz nicht sachgerecht ist, weil die Adressaten, die in dem Leitliniendokument identifiziert werden, Investoren sind, während Kapitel 2 des Rahmenkonzepts [des IPSASB] andere Adressatengruppen identifiziert. Das führt zu anderen Bedürfnissen in Bezug auf Abschlüsse. Vor diesem Hintergrund entschied der IPSASB, dass es wichtig sei, Leitlinien zur Lageberichterstattung zu entwickeln, die für den öffentlichen Sektor spezifisch sind. Die den Abschlüssen beigefügte Lageberichterstattung soll die Adressaten von Abschlüssen des öffentlichen Sektors dabei unterstützen, indem die Informationen des Abschlusses durch Einblicke und Perspektiven ergänzt und unterstützt werden.

Die jetzt veröffentlichte RPG war im April 2012 als Entwurf veröffentlicht worden und sollte urpsrünglich zu einem IPSAS entwickelt werden. Rückmeldungen hatten allerdings ergeben, dass die Anwender verpflichtende Leitlinien zur Lageberichterstattung als nicht sachgerecht ansahen. Der IPSASB wird sich der Frage einer möglichen verpflichtenden Anwendung von RPG 2 später noch einmal annehmen.

Weiterführende Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des IPSASB. Einen direkten Zugang zu der dort ebenfalls verfügbaren RPG 2 haben Sie hier.

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Gemeinsamer Jour fixe von WPK, AICPA und GCPAS

27.07.2013

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) gibt bekannt, dass sie am 8. Oktober 2013 gemeinsam mit dem US-amerikanischen Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public Accountants, AICPA) und der German CPA Society e.V. (GCPAS) einen gemeinsamen Jour fixe zum Thema „International Developments in Audit and Accounting“ in Berlin ausrichten wird.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei, allerdings ist eine Anmeldung bis zum 12. August 2013 erforderlich. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite der WPK.

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IASB und FASB richten gemeinsame Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung ein

26.07.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) und der US-amerikanische Standardsetzer FASB haben offiziell bekanntgegeben, dass sie beabsichtigen, eine gemeinsame Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf den demnächst erscheinenden Standard zur Erlöserfassung einzurichten. Die Beratungsgruppe wird dafür verantwortlich sein, den IASB und den FASB über Interpretationsfragen informiert zu halten, die während der Umsetzung des Standards auftreten, und dabei zu helfen, zu bestimmen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um Abweichungen in der Praxis zu vermeiden.

Die Beratungsgruppe wird aus zehn bis fünfzehn Spezialisten bestehen. Ihre Zusammensetzung wird kürz nach Veröffentlichung des Standards zur Erlöserfassung bekanntgegeben. Es werden Ersteller, Prüfer, Regulierer, Abschlussadressaten und anderer Interessengruppen neben Mitgliedern des IASB und des FASB vertreten sein.

Weitere Informationen zur neuen Beratungsgruppe in englischer Sprache finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

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IAASB schlägt umfassende Änderungen am Prüfungsbericht vor

26.07.2013

Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat einen Entwurf veröffentlicht, mit denen eine Reihe von Änderungen am Prüfungsbericht vorgeschlagen werden einschließlich der Zurverfügungstellung von mehr Informationen dazu, wie Prüfungen durchgeführt werden. Bei den weiteren Änderungen ist eine der zu nennenden Änderungen die Einführung eines Abschnitts 'Kernprüfungssachverhalte' in die Berichte zu Prüfungen börsennotierter Unternehmen.

Der Entwurf, der den Titel Berichterstattung über geprüfte Abschlüsse: Neue und überarbeitete internationale Prüfungsstandards (ISA) trägt, folgt zwei Konsultationsdokumenten aus dem Mai 2011 und dem Juni 2012, die das Ergebnis früherer Untersuchungen zur Wahrnehmung des Prüfungsberichts durch Abschlussadressaten waren. Im jetzigen Bericht mitberücksichtigt sind die darauf eingegangenen Rückmeldungen, Erkenntnisse aus der globalen Finanzmarktkrise und europäische Anstöße zur Prüfungsreform.

Zu den wesentlichen Vorschlägen im Entwurf gehören die folgenden:

  • Kernprüfungssachverhalte. Der Bericht zur Prüfung börsennotierter Unternehmen würde einen neuen Abschnitt beinhalten, in dem die Kernprüfungssachverhalte, die während der Prüfung auftreten, beschrieben werden. Dies sind "die Sachverhalte, die nach dem professionellen Urteil des Prüfers, von größter Bedeutung bei der Prüfung des Abschlusses zur Prüfungsperiode waren". Diese würden aus den Sachverhalten gewählt, die der Prüfer den führungsverantwortlichen Personen des geprüften Unternehmens mitgeteilt hat.
  • Unabhängigkeit. Der Prüfungsbericht würde eine explizite Aussage enthalten, dass der Prüfer unabhängig vom geprüften Unternehmen ist und alle anderen einschlägigen Vorschriften in Bezug auf die Berufsethik erfüllt, wobei diese Vorschriften gesondert angegeben werden.
  • Prüfungspartner. Bei der Prüfung von Abschlüssen börsennotierter Unternehmen wäre der Name des Prüfungspartners explizit anzugeben.
  • Heraushebung des Prüfungsurteils. Das Prüfungsurteil würde am Anfang des Prüfungsberichts dargestellt.
  • Reihenfolge. Obwohl keine bestimmte Reihenfolge vorgeschrieben wird, enthalten die Vorschläge eine bevorzugte Reihefolge und Positionierung der Elemente des Prüfungsberichts.
  • Annahme der Unternehmensfortführung. Der Prüfer hätte in seinem Bericht auf die Annahme der Unternehmensfortführung einzugehen, einschließlich einer Schlussfolgerung in Bezug auf die Angemessenheit der Grundlage der Annahme der Unternehmensfortführung, auf die sich die Unterhemensleitung stützt, und einer Aussage dazu, ob wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf die Annahme der Unternehmensfortführung identifiziert wurden.
  • Verantwortlichkeiten des Prüfers. Es werden Verbesserungen dazu vorgeschlagen, wie die Verantwortlichkeiten des Prüfers und die Kernmerkmale der Prüfung beschrieben werden. Einige Elemente der Beschreibung der Verantwortlichkeiten könnten in einen Anhang verschoben werden. Es wäre auch möglich, auf die Internetseite einer einschlägigen Behörde zu verweisen.

Der vorgeschlagene Abschnitt zu Kernprüfungssachverhalten ersetzt frühere Vorschläge zum "Kommentar des Prüfers", in dem der Prüfer Sachverhalte hervorheben sollte, die mit hoher Wahrscheinlichkeit für das Verständnis der Adressaten des Abschlusses wichtig sind, wobei auch Origialinformationen aufgenommen werden sollten. In den Stellungnahmen zu den früheren Vorschlägen wurde deutlich gemacht, dass vom Prüfer nicht verlangt werden könne, zu beurteilen, was für Adressaten wichtig ist, (deshalb jetzt also der Fokus auf Sachverhalten, die der Prüfer in der Prüfung für wichtig hielt). Außerdem war darauf hingewiesen worden, dass der Vorschlag, Originalinformationen aufzunehmen, die Grenzen zwischen der Verantwortlichkeit des Prüfers und der Unternehmensleitung verwischen würde.

Zum Entwurf kann bis zum 22. November 2013 Stellung genommen werden. Auf der Internetseite des IAASB finden Sie eine englischsprachige Presseerklärung. Dort ist auch der Entwurf, der viele verschiedene ISA betrifft, in verschiedenen Abschnitten oder als Gesamtentwurf verfügbar.

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Öffentliche Diskussionen des IASB zum Entwurf zu Versicherungsverträgen

25.07.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) wird zusammen mit den jeweiligen nationalen Standardsetzern und anderen Parteien eine Serie von öffentlichen Diskussionen zu den überarbeiteten Vorschlägen zu Versicherungsbilanzierung anbieten. Die Veranstaltungen werden von August bis Oktober 2013 an verschiedenen Orten in Europa, Afrika, Nord- und Südamerika und im asiatisch-pazifischen Raum angeboten.

Bei den Veranstaltungen werden Teilnehmer die Möglichkeit haben, mit dem IASB direkt über die Vorschläge zu diskutieren. Um eine möglichst große Breite der Diskussion zu erzielen, hofft der IASB auf Ersteller, Prüfer, Abschlussadressaten und andere als Teilnehmer.

In Europa werden fünf Termine angeboten: In Paris am 6. September, in Frankfurt am 30. September, in London am 2. Oktober sowie in der Schweiz und in Stockholm, wobei bei den beiden letztgenannten noch keine weiteren Informationen verfügbar sind außer "Ende September/Anfang Oktober".

Weiterführende Informationen:

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Zusammenfassung der Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung im Juli 2013

25.07.2013

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben eine Zusammenfassung der Ergebnisse ihrer Sitzung veröffentlicht, die vom 9.bis 11. Juli 2013 in Johannesburg stattfand.

Die Zusammenfassung besteht aus den folgenden Einzelberichten:

 

Bericht von der Exekutivsitzung der Treuhänder

Während ihrer eigenen Diskussionen besprachen die Treuhänder die folgenden Themen:

  • Beziehung zur internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO)
    Die Treuhänder betonten die Notwendigkeit der einheitlichen Anwendung der IFRS und die Notwendigkeit, mit den Wertpapieraufsichten zusammenzuarbeiten.  Sie versuchen auch, ihre Beziehung zur IOSCO zu stärken, indem sie eine Vereinbarung der Zusammenarbeit mit dem IOSCO-Ausschuss für Bilanzierung durch Emittenten, Prüfung und Angaben anstreben.
  • Finanzierung der IFRS-Stiftung
    Die Treuhänder erörterten Möglichkeiten der Stabilisierung der langfristigen Bilanzierung und verschiedene Finanzierungsalternativen.
  • Überprüfung der Strategie
    Die Treuhänder hielten fest, dass die meisten der Maßnahmen, die sich aus den Überprüfungen der Strategie durch die Treuhänder und die Überprüfung der Führungsstruktur durch das Überwachungsgremium ergeben haben, vollständig und ohne Ausnahme umgesetzt wurden. Einzige Ausnahme ist die langfristige Finanzierung.
  • Kanadische Studie zu den Kosten des Übergangs auf IFRS
    Die Treuhänder fanden die Studie nützlich, die ihrer Meinung nach von anderen Rechtskreisen konsultiert werden kann, wenn diese ihre eigenen Übergangspläne auf IFRS einordnen wollen.
  • IFRS-Entwicklungen weltweit
    • Europäische Union — Die Treuhänder wurden über den neuesten Stand der Entwicklungen in der EU informiert, insbesondere über Treffen mit Philippe Maystadt im Rahmen seiner Überprüfung der Führungsstruktur europäischer Gremien, die mit Rechnungslegungsfragen betraut sind, und des Übernahmeprozesses für IFRS in Europa.
    • Vereinigte Staaten — Die Treuhänder wurden über aktuelle Entwicklungen in den Vereinigten Staaten informiert, insbesondere über das erste Treffen von Michel Prada und Yael Almog mit der neuen Vorsitzenden der SEC, Mary-Jo White.
    • Japan — Die Treuhänder nahmen den Fortschritt bei der Anzahl der Unternehmen in Japan zur Kenntnis, die freiwillig IFRS anwenden, die Absicht einiger Börsen in Japan, einen Index zu erstellen, der börsennotierte Unternehmen zusammenfasst, die IFRS anwenden, und die mögliche Schaffung eines vierten Satzes von Standards in Japan, die stark im Einklang mit den IFRS stehen würden (IFRS des IASB, die allerdings einem Übernahmeprozess unterliegen würden, in dessen Rahmen es zu Änderungen kommen kann).
    • Aufstrebende Wirtschaften — die Treuhänder erörterten die Schritte, die vom IASB unternommen worden sind, um der Empfehlung der G-20 gerecht zu werden, die aufstrebenden Wirtschaften stärker einzubinden.
  • Ernennungen
    Die Treuhänder beriefen Dr. Abdulrahman Al-Humaid (Saudi-Arabien) und Joji Okada (Japan) und ernannten Duck-Koo Chung (Korea), Dick Sluimers (Niederlande) und Antonio Zoido (Spanien) erneut.
  • Sitzungen der Treuhänder
    Die Treuhänder erörterten die Sitzungsorte für 2014.

 

Bericht des Vorsitzenden des IASB

Hans Hoogervorst, der Vorsitzende des IASB, informierte die Treuhänder über die aktuellen Aktivitäten des IASB einschließlich der Entwürfe zu Leasingverhältnissen und Versicherungsverträge, Entwicklungen im Projekt zu Wertminderung, des Diskussionspapiers zum Rahmenkonzept und der Zusammenfassung der Rückmeldungen vom Diskussionsforum zu Angaben.

 

Bericht des Vorsitzenden für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses

Scott Evans, der Vorsitzende des Ausschusses für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) berichtete über die jüngsten Aktivitäten des DPOC. Evans erörterte die gegenwärtigen fachlichen Aktivitäten des IASB, einen demnächst erscheinenden Bericht über die Laufzeit des Projekts zu Erlöserfassung, die jährliche Überprüfung der der Beiräte und eine Überprüfung der Produktionsaktivitäten.

 

Regionale Einbindungsaktivität

Als Teil der Sitzung der Treuhänder veranstaltete die IFRS-Stiftung gemeinsam mit dem südafrikanischen Institut der Wirtschaftsprüfer (South African Institute of Chartered Accountants, SAICA) eine Veranstaltung, bei der die Treuhänder und die Führung des IASB mit Vertretern der wesentlichen Interessengruppen das Thema Die Zukunft der Finanzberichterstattung in Afrika erörterten. Eine Videoaufzeichung der Podiumsdiskussion hatte der IASB bereits zur Verfügung gestellt.

Die vollständige Zusammenfassung von der Sitzung der Treuhänder finden Sie in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB.

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IASB stößt die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 offiziell an

25.07.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat seine Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 'Unternehmenszusammenschlüsse' offiziell aufgenommen.

IFRS 3 enthält Bilanzierungsvorschriften für Fälle, in denen ein Erwerber Kontrolle über einen Geschäftsbetrieb erhält (also eine Akquisition oder eine Verschmelzung). Solche Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der 'Erwerbsmethode' bilanziert, die allgemein vorsieht, dass erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden mit ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt angesetzt werden.

Der Standard wurde in zwei Phasen entwickelt, die 2004 bzw. 2008 abgeschlossen wurden. Der IASB hat bestätigt, dass die jetzt angestoßene Überprüfung den Änderungen aus beiden Phasen einschließlich der Änderungen der Darstellung des Konzernabschlusses gilt, die zur geleichen Zeit vorgenommen wurden.

Die Überprüfung nach der Einführung wird auch in zwei Phasen erfolgen. Während der ersten Phase wird der IASB gezielte Anwenderaktivitäten durchführen, um Bereiche zu eruieren, in denen Umsetzungsprobleme oder unerwartete Kosten aufgetreten sind. Er wird auch wissenschaftliche Analysen und Studien in seine Untersuchung mit einbeziehen. Die Bereiche, die so identifiziert werden, werden dann in einer Bitte um Informationsübermittlung aufgenommen, deren Veröffentlichung zum Beginn der zweiten Phase der Überprüfung führen soll. Während dieser zweiten Phase wird es neben der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen umfassende Einbindungsaktivitäten geben, in deren Rahmen sich der IASB informieren will, welche Erfahrungen mit der Anwendung des Standards gemacht wurden und welche Erfahrungen Anleger und andere Parteien in Bezug auf die Verwendung der Ergebnisse der so entstandenen Informationen zu berichten haben.

Zum Abschluss der Überprüfung wird der IASB eine Zusammenfassung der Rückmeldungen, einen Bericht über die Feststellungen und eine Ankündigung weiterer Schritte (falls notwendig) veröffentlichen.

Zur Aufnahme der offiziellen Überprüfung hat der IASB eine Presseerklärung auf seiner Internetseite veröffentlicht.

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IPSASB veröffentlicht Empfehlungen zu langfristiger finanzieller Nachhaltigkeit

25.07.2013

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat eine erste 'Leitlinie zur empfohlenen Praxis' (Recommended Practice Guideline, RPG) herausgegeben, die nicht verpflichtende Leitlinien zur Berichterstattung in Bezug auf langfristige Nachhaltigkeit der Finanzen von Unternehmen des öffentlichen Sektors einschließlich der Art und des Ausmaßes der Risiken, die in Bezug auf die Finanzen bestehen, bieten. In den Leitlinien wird anerkannt, dass Informationen zur langfristigen Nachhaltigkeit von Finanzen umfassender sind als in Abschlüssen zu finden. Deshalb wird die empfohlene Berichterstattung anhand von drei Dimensionen aufgespannt: Leistungen, Erlöse und Schulden.

Das neue Format der RPG soll Leitlinien zu allgemeineren Aspekten der Finanzberichterstattung bieten, die außerhalb des Abdeckungsbereichs von Abschlüssen liegen, aber dennoch für in diesem Zusammenhang für Bedenken sorgen. Die langfristige Finanzierbarkeit von Unternehmen des öffentlichen Sektors und von Regierungen ist im Zusammenhang mit der Staatsschuldenkrise besonders in den Fokus der Aufmerksamkeit geraten. RPG werden als beste ausgeübte Praxis angesehen, aber sie sind kein Bestandteil der internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS), die also auch ohne Befolgung der RPG eingehalten werden können. 

RPG 1 Berichterstattung über die langfristige Nachhaltigkeit der Finanzen eines Unternehmens ist das Ergebnis eines langen Konsultationsprozesses, der ursprünglich 2002 begann und in dessen Rahmen zuletzt ein Entwurf im November 2011 herausgegeben wurde. Sie bietet Leitlinien dazu, wie Informationen über die erwarteten langfristigen Zahlungsströme eines Unternehmens des öffentlichen Sektors zur Verfügung gestellt werden können. Dazu gehören erwartete Zuflüsse und Abflüsse von Kapital in Bezug auf Güter und Dienstleistungen und Verpflichtungen in Bezug auf Sozialleistungen über einen gewissen, längerfristigen Zeitraum hinweg. Abschlüssen allein können dazu nicht ausreichend Informationen bieten, da im Rahmenkonzept des IPSASB festgelegt ist, dass ein Unternehmen des öffentlichen Sektors eine Vermögenswerte für künftig erwartete Steuern und keine Verbindlichkeiten für künftige Verpflichtungen wie beispielsweise Sozialleistungen ansetzen kann, auch wenn diese per Gesetz verabschiedet wurden.

Nach der jetzt veröffentlichten RPG werden Projektionen auf Grundlage der gegenwärtigen bestehenden Politik und Annahmen in Bezug auf künftige wirtschaftliche und andere Entwicklungen erstellt. Dabei können einschlägige Budgets und bereits erstellte Prognosen einschließlich der Prognosen Dritter (wie beispielsweise von Finanzministerien) verwendet werden. Den Zeithorizont muss eine Abwägung von Verifizierbarkeit, getreuer Darstellung und Relevanz ergeben. Außerdem wird er von den Charakteristika der erbrachten Leistungen und den Laufzeiten bestimmter Programme bestimmt. Die RPG bietet zusätzliche Leitlinien zu demografischen und wirtschaftlichen Annahmen, Inflation, Abzinsung und Sensitivitätsanalysen. Sie enthält außerdem Informationen zu mindestens zu leistenden Angaben.

Die Berichterstattung nach RPG 1 ist anhand von drei zusammenhängenden Dimensionen aufgespannt, die jeweils nach Möglichkeiten und Anfälligkeiten analysiert werden:

DimensionMöglichkeitenAnfälligkeiten
Leistungen
Kann das gegenwärtige Leistungsniveau aufrecht erhalten werden?
  • Möglichkeit der Veränderung von Umfang und Qualität der Leistungen oder der erdienten Ansprüche
  • mangelnde Bereitschaft der Begünstigten, Änderungen hinzunehmen
  • mangelnde Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen, weil eine externe Partei (bspw. Regierung) die Bedingungen vorgibt
Erlöse
Kann das Unternehmen genügend Erlöse erzeugen, um das Leistungsniveau aufrecht zu erhalten?
  • Möglichkeit der Veränderung bestehender Steuersätze oder anderer Erlösquellen
  • Möglichkeit der Erschließung neuer Erlösquellen
  • mangelnder Willen der Steuerzahler, Erhöhungen hinzunehmen
  • Ausßmaß der Abhänggkeit von Erlösquellen außerhalb der Kontrolle oder des Einflusses des Unternehmens
Schulden
Wie langfristig finanziert sind die projezierten Schulden vor dem Hintergrund des gegenwärtigen Leistungsniveaus?
  • Möglichkeit, die finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit zu erfüllen
  • Möglichkeit der Refinanzierung
  • Möglichkeit, weitere Schulden aufzunehmen
  • Vertrauen der Anleger und Märkte
  • Zinsrisiko

Weiterführende Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des IPSASB. Einen direkten Zugang zu der dort ebenfalls verfügbaren RPG 1 haben Sie hier.

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James Kroeker zum stellvertretenden Vorsitzenden des FASB berufen

24.07.2013

Die US-amerikanische Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF) hat die Berufung von James L. Kroeker als Mitglied des US-amerikanischen Standardsetzers und gleichzeitig stellvertretendem Vorsitzenden des Gremiums bekanntgegeben. Kroekers Amtszeit beginnt am 1. September 2013; er füllt eine Vakanz, die mit dem Enden der Amtszeit der früheren FASB-Vorsitzenden Leslie F. Seidman entstanden ist.

Ursprünglich hatte es beim FASB die Position eines stellvertretenden Vorsitzenden gegeben, aber diese wurde später aufgegeben. Die Treuhänder der FAF haben aber jüngst aufgrund der zunehmenden zeitlichen Beanspruchung des FASB-Vorsitzenden entschieden, diese Position wieder einzuführen. Die Aufgabe des stellvertretenden Vorsitzenden wird darin bestehen, dabei zu helfen, den FASB gegenüber externen Interessengruppen zu repräsentieren und den FASB-Vorsitzenden nach innen zu vertreten, sollte dies notwendig sein.

Kroeker war von 2009 bis 2012 Leiter der Abteilung Rechnungslegung der US-amerkianischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC). Während seiner Amtszeit sprach er seine Unterstützung für die Konvergenz aus und betonte, dass es wichtig ist, dass beide Boards ausreichend Zeit haben, vollständig harmonisierte Standards zu entwickeln.

Vor seiner Zeit bei der SEC war Kroeker Partner von Deloitte in den Vereinigten Staaten (in der National Office Accounting Services Group), und davor war er von 1999 bis 2001 Practice fellow beim FASB.

Kroeker wird für fünf Jahre berufen, und seine erste Amtszeit endet am 30. Juni 2018. Er kann dann für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren wiederberufen werden.

Die FAF hat anlässlich der Berufung eine englischsprachige Presseerklärung auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

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