Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen
Hintergrund
Das IFRS Interpretations Committee erhielt im Januar 2020 eine Einreichung zu Finanzierungsvereinbarungen in der Lieferkette. In dieser Einreichung wurde gefragt:
- Wie ein Unternehmen Verbindlichkeiten zur Bezahlung von erhaltenen Gütern oder Dienstleistungen darstellt, wenn die zugehörigen Rechnungen Teil einer Lieferantenfinanzierungsvereinbarung (oder Reverse-Factoring) sind, und
- welche Informationen über Reverse-Factoring-Vereinbarungen ein Unternehmen in seinem Abschluss angeben muss.
Im Dezember 2020 veröffentlichte das IFRS Interpretations Committee eine Agendaentscheidung als Reaktion die Einreichung. Rückmeldungen und Eingaben — insbesondere von Anlegern und Analysten — deuten jedoch darauf hin, dass die Informationen, die Unternehmen unter Anwendung der bestehenden IFRS-Vorschriften über Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen zur Verfügung stellen, nicht alle Informationsbedürfnisse der Anleger erfüllen.
Als Reaktion auf diese Rückmeldungen hat der Board vorläufig entschieden, IAS 7 Kapitalflussrechnungen und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben zu ändern, um Angabenvorschriften und "Wegweiser" innerhalb der bestehenden Angabevorschriften hinzuzufügen, mit denen von Unternehmen verlangt würde, qualitative und quantitative Informationen über Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen bereitzustellen.
Aktueller Stand des Projekts
Der IASB hat diesen Sachverhalt erstmals im Juni 2021 erörtert. Ein Entwurf vorgeschlagener Änderungen wurde am 26. November 2021 mit einer Stellungnahmefrist zum 28. März 2022 veröffentlicht.
Projektmeilensteine
Datum | Entwicklung | Anmerkungen |
---|---|---|
Juni 2021 | Sachverhalt zum ersten Mal vom IASB erörtert | |
26. November 2021 | Entwurf ED/2021/10 Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 7 und IFRS 7) veröffentlicht | Ende der Stellungnahmefrist: 28. März 2021 |