März

Auswirkungen der IFRS auf das aufsichtsrechtliche Kapital europäischer Banken

10.03.2006

Eine Studie des Komitees der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) kommt zu dem Ergebnis, dass die von CEBS im Dezember 2004 herausgegebenen Richtlinien für die an von europäischen Banken berichteten IFRS-Finanzdaten zur Bestimmung des aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals vorzunehmenden Anpassungen die Bedenken der Aufsichtsbehörden erfolgreich ausgeräumt haben.

Aufsichtsbehörden hatten Bedenken dahingehend geäußert, dass die Einführung der IFRS möglicherweise

"die von aufsichtsrechtlichem Eigenkapital zu erfüllenden Kriterien unterminieren könnten, nämlich dass das Kapital (i) dauerhaft sein, (ii) jederzeit zum Ausgleich von Verlusten zur Verfügung stehen und (iii) betragsmäßig verlässlich bestimmbar sein müsse."

"Volatilität in die Abschlüsse von Finanzinstitutionen und insbesondere in das aufsichtsrechtliche Eigenkapital bringen, die nicht der wirtschaftlichen Substanz ihrer Finanzlage entspricht."

Im Rahmen der Studie verglich CEBS die nach nationalen Rechnungslegungsvorschriften erstellten Abschlüsse zum 31. Dezember 2004 in 18 europäischen Ländern mit den IFRS-Bilanzen zum 1. Januar 2005 und kam zu dem Ergebnis, dass "die Umstellung auf IAS/IFRS und der Anwendung der entsprechenden aufsichtsrechtlichen Anpassungen insgesamt eine leichte Abnahme des aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals zur Folge hatte: 2% über die gesamte Stichprobe." CEBS kommt zu dem Ergebnis, dass:

Die Analyse der gesamten Stichprobendaten bestätigt, dass die Richtlinien den bei der IAS/IFRS-Umstellung beobachteten, negativen Effekt auf das aufsichtsrechtliche Eigenkapital von Finanzinstitutionen neutralisieren.

Die Ergebnisse dieser Analyse - zusammen mit den Schlussfolgerungen einer 2005 von CEBS durchgeführten Untersuchung bezüglich der Umsetzung der Richtlinien, wonach die teilnehmenden CEBS-Mitgliedsinstitutionen die Empfehlungen der Richtlinien zufrieden stellend umgesetzt haben - sollten helfen, die Bedenken der Aufsichtsbehörden zu zerstreuen.

Zum Download des CEBS-Berichts (in englischer Sprache, 165 KB) klicken Sie bitte hier

Weltkongress 2006 der Rechnungslegungs-Lehrkräfte

10.03.2006

Vom 9. bis 11. November 2006 wird in Istanbul der 10. Weltkongress der Rechnungslegungslehrkräfte (World Congress of Accounting Educators) stattfinden, der sich mit den Herausforderungen und Entwicklungen der internationalen Rechnungslegungslehre und -forschung befasst, unmittelbar vor dem ebenfalls dort stattfindenden 17. Rechnungslegungs-Weltkongress.

Die Organisatoren bitten um die Einreichung von Diskussionspapieren zu den folgenden Themengebieten:

Externe Rechnungslegung

Informationssysteme und Computerprüfung

Wirtschaftsprüfung und interne Revision

Ethik in der Rechnungslegungs-Lehre

Finanzmanagement

Corporate Governance

Steuerwesen

Geschichte der Rechnungslegung

Leistungsmessung

Rechnungslegung im öffentlichen und gemeinnützigen Sektor

Aus- und Weiterbildung in der Rechnungslegung

Rechnungslegung im Umwelt und Sozialbereich

Internationale Rechnungslegung

Internes Rechnungswesen

Zum Download des Aufrufs zur Einreichung von Diskussionspapieren (in englischer Sprache, 171 KB) klicken Sie bitte hier. Die Einreichungsfrist endet am 30. April 2006. Klicken Sie auf den nachfolgenden Link für die Kongress-Website.

Round-Table-Veranstaltungen der SEC zur Finanzberichterstattung im Internet

10.03.2006

Die US-amerikanische Börsenaufsicht SEC wird eine Reihe so genannter Round-Table-Veranstaltungen zur Frage der Beschleunigung der Einführung neuer Internetanwendungen zur Bereitstellung besserer Finanzinformationen über Unternehmen und Fonds für Anleger und Analysten abhalten.

Diesbezüglich merkte die SEC an, dass "gegenwärtig selbst computerbasierte Finanzinformationen generell in Form ganzer, schwer trennbarer, Datenseiten dargestellt werden." Es ist geplant, zu diesen Diskussionsrunden Anleger, Unternehmen, Prüfer, Analysten, IT-Experten, Aufsichtsbehörden und andere Parteien einzuladen. Unter anderem werden folgende Themenbereiche diskutiert werden:

Bedürfnisse von Anlegern und Analysten im Zeitalter interaktiver Datenverarbeitung;

Mögliche Wege, die Anwendung neuer, die Bereitstellung interaktiver Finanzdaten ermöglichender Software zu beschleunigen; und

Die geeignetsten Wege zur Entwicklung von SEC-Vorschriften für Unternehmensangaben um das Potenzial interaktiver Daten weitestmöglich auszuschöpfen.

Zum Download der SEC-Presseerklärung (in englischer Sprache) klicken Sie bitte hier.

IOSCO erbittet Stellungnahmen zum Thema Hedge Fonds

09.03.2006

Der Fachausschuss der internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions - IOSCO) hat einen Konsultationsbericht zum aufsichtsrechtlichen Umfeld für Hedge-Fonds (in englischer Sprache, 383 KB) herausgegeben.

Darin werden die Ergebnisse einer Untersuchung von 20 IOSCO-Mitgliedstaaten zu verschiedenen Aspekten von Hedge-Fonds präsentiert, wie etwa zu Verbreitung und Größe, Investmentstrategien, Begriffsbestimmungen, Zulassung, Angaben, Werbung, Berichterstattung, Prüfung und disziplinarische Maßnahmen. Zu den Themen Angaben und Berichterstattung wurden im Rahmen des Fragebogens folgende Fragen gestellt:

Angaben: Ob Kleinaktionären eine Emissionserklärung und Mindestangaben zur Verfügung gestellt werden müssen; ob Hedge-Fonds ihren Investmentrahmen, ihren Verschuldungsgrad etc. veröffentlichen müssen; und ob Warnmeldungen verlangt werden.

Berichterstattungspflichten: Regelmäßige oder jährliche Berichterstattungs- und Veröffentlichungspflichten bezüglich der Fonds-Entwicklung („Investment-Performance‟) und der zugrunde liegenden Kapitalanlagen sowie Bewertungsfragen.

IOSCO bittet um Stellungnahmen zur Richtigkeit und zu den Auswirkungen der in der Untersuchung veröffentlichten Entwicklungen bei Hedge-Fonds bis zum 31. Mai 2006.

Darüber hinaus hat auch der IASB ein Projekt zu Investmentunternehmen auf seiner Agenda.

Jetzt erhältlich – das Bound Volume 2006 der IFRS

09.03.2006

Das Bound Volume (BV) 2006 mit den per 1. Januar 2006 verabschiedeten International Financial Reporting Standards ist soeben erschienen.

Das BV 2006 beinhaltet alle IFRS, IAS, Interpretationen und weitere, vom IASB veröffentlichte Verlautbarungen, wie die Grundlagen für Schlussfolgerungen ("Basis for Conclusions"), Umsetzungshinweise ("Implementation Guidance") und die erläuternden Beispiele ("Illustrative Examples"). Das 2.400-Seiten-Werk enthält eine Reihe neuer Materialien, unter anderem:

Die überarbeitete, von den Treuhändern im Juni 2005 genehmigte Satzung

IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben

Drei neuen Interpretationen – IFRIC 6 bis 8

Änderungen an IFRS 1, IFRS 4, IFRS 6, IAS 21 und IAS 39 sowie daraus resultierende Folgeänderungen anderer Verlautbarungen

Redaktionelle Änderungen

Exemplare des BV 2006 sind über die IASB-Website (Dort auf „IASCF Shop‟ klicken) zum Stückpreis von 60 Pfund Sterling erhältlich. Mengenrabatte sind möglich. Hier finden Sie die Pressemitteilung (in englischer Sprache).

Gemeinsame Studie von IASB und FASB zur Fair Value-Bilanzierung bei Finanzinstrumenten

07.03.2006

Im einer gemeinsamen Umfrage bitten der IASB und der US-amerikanische FASB die Nutzer von Jahresabschlüssen um Angaben darüber, welche Informationen bezüglich der beizulegenden Zeitwerte ("Fair Values") von Finanzinstrumenten und der Veränderungen dieser beizulegenden Zeitwerte für Investitions- oder Kreditentscheidungen oder bei der Beratung von Dritten im Hinblick auf Investitions- oder Kreditentscheidungen für notwendig erachtet werden.

Finanzinstrumente umfassen zu diesem Zweck nicht nur Schuld- und Eigenkapitaltitel sowie Derivate, sondern auch Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung und beinahe jede andere Forderung und Verbindlichkeit. Die Boards haben einen Fragebogen sowie ein Hintergrunddokument veröffentlicht, die darauf abzielen, die Ansichten der Abschlussadressaten darüber zu erheben, ob die gegenwärtigen Standards Anlegern und Gläubigern die zur Analyse von Unternehmen, welche einige oder sämtliche Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert bilanzieren, notwendigen Informationen liefern. Die Boards nennen die folgenden zwei Beispiele für mögliche Zusatzinformationen, welche die Nutzer benötigen könnten:

Quantitative Informationen über die Gründe für Änderungen der beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten;

Angaben, inwiefern die beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten künftigen Schwankungen ausgesetzt sind.

Der Fragebogen enthält fünf Fragen mit zahlreichen Unterfragen:

Frage 1 fragt die Nutzer, wie sie gegenwärtig Informationen zum beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten nutzen und welche Informationen sie gerne hätten, jedoch zur Zeit nicht erhalten.

Frage 2 fragt nach der Art der Informationen, welche die Nutzer gerne zur Verfügung hätten, um ihnen dabei zu helfen, Wertschwankungen des beizulegenden Zeitwerts innerhalb eines Geschäftsjahres nachvollziehen zu können.

Frage 3 fragt nach der Berichterstattung über Zinsaufwendungen und -erträge von Finanzinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, und ob solche Zinsen die gegenwärtigen Marktpreise bzw. -renditen und die Bonität widerspiegeln sollten.

Frage 4 fragt, wie die Nutzer beurteilen, inwiefern ein Finanzinstrument künftigen Schwankungen seines beizulegenden Zeitwerts ausgesetzt ist.

Frage 5 fragt nach der relativen Bedeutung verschiedener Arten von Informationen, deren Angabe verpflichtend sein sollte.

Um Antworten wird bis zum 14 April 2006 gebeten. Bitte folgen Sie den nachfolgenden Links für:

Die Pressemitteilung (in englischer Sprache, 28 KB)

Den Fragebogen (in englischer Sprache, 39 KB)

Das Hintergrunddokument (in englischer Sprache, 38 KB)

SEC-Kommissarin äußert sich zur Überleitungsrechnung

06.03.2006

In einem der während der zehnten Jahreskonferenz zum Thema „SEC Regulation Outside the United States‟ (SEC-Vorschriften außerhalb der Vereinigten Staaten) gehaltenen Vortrag äußerte sich Cynthia A.

Glassmann, Kommissarin der US-amerikanischen Börsenaufsicht SEC unter anderem zur Konvergenz zwischen US-GAAP und IFRS und zu der von der SEC geforderten Überleitungsrechnung. Nachfolgend ein Auszug:

Das andere entscheidende Thema an der internationalen Rechnungslegungs-Front ist das der Überleitungsrechnung. Wie sie wissen, schreibt die Kommission Unternehmen, die nach IFRS oder nach anderen Rechnungslegungsstandards bilanzieren vor, ihre bei uns eingereichten Jahresabschlüsse auf US GAAP überzuleiten. Die so genannte „Roadmap‟ für eine Anerkennung der IFRS in den Vereinigten Staaten ohne Überleitung hat dabei meine volle Unterstützung. Im Grunde genommen schauen wir uns gegenwärtig die Art und den Umfang der Überleitungen und die Einheitlichkeit der IFRS-Anwendung in den verschiedenen Ländern an. Obwohl unser Mitarbeiterstab bereits mit der Planung der ersten Phase begonnen hat, können wir mit der Auswertung der Ergebnisse zu den IFRS/US-GAAP Überleitungen aus 2005 nicht vor Mitte dieses Jahres anfangen, da die IFRS in vielen Ländern erst seit kurzem zum ersten Mal angewendet werden.

Mögliches FASB-Konvergenzprojekt zu größeren Instandhaltungen

06.03.2006

Auf seiner am Mittwoch, den 8. März 2006 stattfindenden Sitzung wird der US-amerikanische FASB die Aufnahme eines Projekts zu größeren, geplanten Instandhaltungsmaßnahmen auf die Agenda debattieren.

Gegenwärtig werden größere Wartungs- oder Instandsetzungsaufwendungen gemäß IAS 16 grundsätzlich als Teil der Anschaffungskosten bilanziert, während derartige Aufwendungen unter US-GAAP grundsätzlich aufwandswirksam erfasst werden.

Nicht auf die IFRIC-Agenda aufgenommene Sachverhalte

05.03.2006

Auf IAS Plus.com haben wir die mittlerweile mehr als 100 Sachverhalte umfassende Seite der nicht auf die IFRIC-Agenda aufgenommenen Themen um die auf der März-Sitzung von IFRIC getroffenen, endgültigen Entscheidungen aktualisiert: .

Auf IAS Plus.com haben wir die mittlerweile mehr als 100 Sachverhalte umfassende Seite der nicht auf die IFRIC-Agenda aufgenommenen Themen um die auf der März-Sitzung von IFRIC getroffenen, endgültigen Entscheidungen aktualisiert:

IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse - Ob ein mit flüssigen Mitteln zahlendes, neues Unternehmen als Erwerber identifiziert werden kann

IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse - "Vorübergehende" gemeinsame Führung

IAS 17 Leasingverhältnisse - Grundstücks-Leasingverhältnisse bei denen das Eigentum nicht auf den Leasingnehmer übergeht

IAS 12 Ertragsteuern - Anwendungsbereich

IAS 18 Erträge - Abonnentenkosten in der Telekommunikationsbranche

IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS - Veröffentlichung des Einzelabschlusses vor dem Konzernabschluss

Dieser Service steht ihnen auch auf deutsch zur Verfügung. Für eine Aufstellung der nicht auf die IFRIC-Agenda genommenen Sachverhalte in deutscher Sprache klicken Sie bitte hier.

Stellungnahme zu den IFRS durch führenden Vertreter von IOSCO

04.03.2006

Michel Prada, der Vorsitzende des Fachausschusses der IOSCO, hielt eine Grundsatzrede (in englischer Sprache, 56 KB) bei einer Diskussionsrunde zur weltweiten Konvergenz in der Rechnungslegung, veranstaltet vom Financial Stability Forum in Paris am 16. Februar 2006. Prada sprach eine Vielzahl von Themen an, wie etwa Trends bei weltweiten Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards, die Prozesse bei der Standardsetzung, die jüngsten Änderungen in der IASCF-Satzung, strukturelle Veränderungen innerhalb der IFAC, „Übernahme, Gleichwertigkeit, Harmonisierung und Konvergenz im Hinblick auf die IFRS‟, die Wichtigkeit eines Satzes von IFRS für kleine und mittlere Unternehmen und die Notwendigkeit einer „Ruhepause bei der Standardsetzung‟ („etwas Stabilität über die nächsten drei Jahre könnte sehr wohl nötig sein, um den Übergang tatsächlich abzuschließen und von den Stakeholdern verinnerlicht zu werden‟).

Hier ist ein Auszug:

Wir sollten daher mit Zufriedenheit feststellen, dass die IFRS heute in ungefähr 75 Rechtskreisen akzeptiert sind, wobei „akzeptiert‟ entweder die verpflichtende oder erlaubte Anwendung meint. Diese absolute Zahl sagt jedoch im Hinblick auf die Finanzmärkte nicht allzu viel aus. Aussagekräftiger ist die folgende Betrachtung:

Von einer weltweiten Marktkapitalisierung mit zusammengenommen mehr als 36 Billionen US-Dollar zum Jahresende 2005 entfallen 11 Billionen US $ auf Märkte mit entweder verpflichtender oder erlaubter Anwendung der IFRS und 17 Billionen US $ auf Märkte, auf denen US-GAAP das anzuwendende Regelwerk darstellt. Als Teil des Restbetrags entfallen 4 Billionen US $ auf Märkte mit japanischen Rechnungslegungsstandards.

In Bezug auf die größten Unternehmen aus der „Fortune 500‟-Liste erstellen 176 ihre Abschlüsse nach US-GAAP, 200 nach IFRS und 81 nach japanischen Rechnungslegungsstandards.

Diese Zahlen zeigen sowohl die guten, weltweit bereits erreichten Fortschritte durch die IFRS, als auch die strategische Bedeutung des Erzielens einer zufrieden stellenden Vereinbarung über die Anerkennung der IFRS in den USA und über die Konvergenz zwischen japanischen Rechnungslegungsstandards und den IFRS.

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