Mai

Südafrika und Australien schlagen vor, IFRS für kleine und mittlere Unternehmen zu übernehmen

31.05.2007

Sowohl Südafrika als auch Australien haben Schritte eingeleitet, die zu einer Übernahme des IFRS für kleine und mittlere Unternehmen (International Financial Reporting Standard for Small and Medium-sized Entities, IFRS for SME) in den dortigen Rechtskreisen führen würden.

Der IFRS for SME ist derzeit ein Entwurf. Ein endgültiger Standard wird in der zweiten Jahreshälfte 2008 erwartet.

SÜDAFRIKA

Das südafrikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (South African Institute of Chartered Accountants, SAICA) hat seinen Entwurf Nr. 225 herausgegeben. Darin schlägt das SAICA eine vorzeitige Einführung des Entwurfs des IFRS for SME für südafrikanische KMU („limited interest companies‟) noch vor der Verabschiedung des endgültigen Standards durch den IASB vor. Der vorzeitig eingeführte Entwurf würde durch den endgültigen Standard ersetzt, wenn dieser veröffentlicht wird. Derzeit müssen sich südafrikanische KMU entscheiden, ob sie volle IFRS oder volle südafrikanische GAAP, die den vollen IFRS sehr ähnlich sind, anwenden wollen. Diese Optionen würden auch weiterhin bestehen. Den Entwurf Nr. 225 finden Sie hier (in englischer Sprache, 96 KB). Die Kommentierungsfrist endet am 18. Juni 2007.

AUSTRALIEN

Der australische Standardsetter (AASB) hat der Veröffentlichung eine Einladung zur Stellungnahme (Invitation to Comment, ITC) zu einem Vorschlag eines überarbeiteten gestaffelten Berichtswesens für Australien und der IASB-Entwurf eines vorgeschlagenen IFRS für kleine und mittlere Unternehmen (A Proposed Revised Differential Reporting Regime for Australia and the IASB Exposure Draft of a Proposed IFRS for Small and Medium-sized Entities) zugestimmt. Die Kommentierungsfrist endet am 1. September 2007. Genaugenommen beinhaltet der ITC zwei große, jedoch zusammen hängende Vorschläge:

den Vorschlag, in Australien ein überarbeitetes Rahmenkonzept eines „gestaffelten Berichtswesen‟ einzuführen und das Konzept des „berichtenden Unternehmens‟ zu eliminieren, und

den vom IASB vorgeschlagenen Entwurf eines IFRS for SME.

Das vorgeschlagenen Rahmenkonzept eines gestaffelten Berichtswesens sieht vor, dass ein Unternehmen, dessen Umsatzerlöse 500 Mio. australische Dollar oder dessen Vermögenswerte 250 Mio. australische Dollar übersteigen und das einen Jahresabschluss veröffentlichen muss oder möchte, das australische Äquivalent zu den vollen IFRS (A-IFRS) anwenden muss. Überschreiten Umsatzerlöse und Vermögenswerte diese Schwellenwerte nicht und muss oder möchte das Unternehmen einen Jahresabschluss veröffentlichen, hat es die Wahl zwischen vollen A-IFRS oder dem australischen Äquivalent zum IFRS for SME. Ungelistete Unternehmen, die einen Abschluss veröffentlichen müssen, können nicht länger vereinfachte Abschlüsse „zu Sonderzwecken‟ erstellen. Dieser Australien Accounting Alert (Newsletter von Deloitte Australien in englischer Sprache, 52 KB) enthält weitere Informationen. Die Einladung zur Stellungnahme wird in Kürze auf der Internetseite des AASB zur Verfügung stehen.

Anwendung von IFRS in Samoa

30.05.2007

Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben ihrer Seite eine Länderseite für Samoa hinzugefügt.

Samoa hat keine gesetzliche Rechnungslegungspflicht und auch keine statutorische Verpflichtung aller Gesellschaften, einen Jahresabschluss zu veröffentlichen. Es gibt auch keine samoanischen Rechnungslegungsstandards. Das samoanische Institut der Wirtschaftsprüfer (Samoa Institute of Accountants, früher Samoa Society of Accountants, SSA) verlangt von geprüften Unternehmen, dass sie entweder IFRS oder andere international anerkannte Rechnungslegungsstandards anwenden, beispielsweise US-GAAP. In den meisten Fällen berichten die Unternehmen unter IFRS. Das SSA verlangt außerdem die Einhaltung der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA).

Near-final Draft von Änderungen an IFRS 2

30.05.2007

Der IASB hat in dem Bereich seiner Website, der nur Abonnenten zugänglich ist, (electronic International Financial Reporting Standards, eIFRS) den „beinahe endgültigen‟ Entwurf (Near-final Draft) von Änderungen an IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung zur Verfügung gestellt.

Die Änderungen beziehen sich auf Ausübungsbedingungen und Annullierungen. Die Änderungen werden für Berichtsjahre gelten, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen, und sind retrospektiv anzuwenden.

Unsere Ansichten zum Entwurf zu Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

29.05.2007

Wir haben dem IASB unsere Kommentare zum Entwurf: Vorgeschlagene Änderungen an IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen übergeben (in englischer Sprache, 174 KB).

Die Veränderungen beziehen sich auf Angaben zu Beziehungen und Transaktionen zwischen staatlich kontrollieren Unternehmen und auf die Definition von nahe stehenden Unternehmen und Personen. Hier ist ein Auszug aus unserer Stellungnahme zu dem Entwurf:

Der Entwurf adressiert ein sehr reales Praxisproblem in Rechtskreisen, in denen staatlich kontrollierte und staatlich beeinflusste Unternehmen eine wichtige Rolle spielen. Wir haben schon früher eine Meldung zur Agenda beim IFRIC eingereicht, in der wir unsere Bedenken dahin gehend äußerten, ob die Einhaltung der von der derzeitig gültigen Version von IAS 24 geforderten Angabenanforderungen von solchen Unternehmen in gewissen Rechtkreisen überhaupt erreichbar sei. Grundsätzlich unterstützen wir den im Entwurf vorgeschlagenen Ansatz, die Angabenlast für staatlich kontrollierte und staatlich beeinflusste Unternehmen zu verringern.

Es freut uns darüber hinaus, zu sehen, dass der Board sich einiger Inkonsistenzen in der Definition von nahe stehenden Unternehmen und Personen annimmt und Formulierungsänderungen vorschlägt. Wir sind der Meinung, dass diese Vorschläge die Definition verbessern würden, aber dass diese an einigen Stellen immer noch unklar und schwer zu verstehen ist. Wir sind auch der Meinung, dass die Formulierungen in vielen Teilen des überarbeiteten Standards mehrdeutig sind und wir daher die Zielsetzung des Standards oft eher ableiten müssen als dass wir sie aus den gewählten Worten direkt verstehen können. Wir glauben, dass der Mangel an Klarheit vielen Lesern, deren Muttersprache nicht Englisch ist, erhebliche Probleme bereiten kann, oder auch, wenn der Standard in andere Sprachen übersetzt wird.

Obwohl wir einige schwerwiegende Bedenken bezüglich des Entwurfs haben, glauben wir doch, dass der IASB in der richtigen Richtung unterwegs ist. Wenn der Board sich auf die Entwicklung der Kernpunkte wie z.B. die Definition von „staatlich‟ und die Anwendung von Indikatoren von Beeinflussung konzentriert und sich hinsichtlich der Ausdrucksweise im Standard um Klarheit bemüht, sind wir zuversichtlich, dass dies zu einer Verbesserung der nach dem Standard gemachten Angaben führen wird.

Hier finden Sie:

von Deloitte beim IASB und IASC eingereichte Stellungnahmen

von Deloitte beim IAASB eingereichte Stellungnahmen

Vorsitzender des FASB äußert sich zu Konvergenz

29.05.2007

-->Der Geschäftsbericht für das Jahr 2006 der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (US Financial Accounting Foundation, FAF), unter der der FASB arbeitet, enthält Stellungnahmen des Vorsitzenden des FASB Robert H.

Herz zu den Konvergenzbemühungen von FASB und IASB. Die Stellungnahmen von Herrn Herz finden Sie unten anhängend. Folgen diesem Link, um den vollständigen FAF-Geschäftsbericht von der Seite des FASB herunterzuladen (in englischer Sprache, 3.328 KB).

Wie ist der Stand der Konvergenzinitiative mit dem IASB?

Der FASB und der IASB machen durch unsere Konvergenzinitiative ständig Fortschritte in unsere gemeinsamen Bemühungen um Konsistenz, Vergleichbarkeit und Effizienz der internationalen Kapitalmärkte. Tatsächlich werden fast ausschließlich alle unsere großen Projekte nun gemeinschaftlich geführt, und beide Boards widmen diesen Bemühungen einen Großteil ihrer Zeit.

Im Februar 2006 veröffentlichten die Boards eine Absichtserklärung, die die gemeinschaftliche Zielsetzung nochmals bestätigte, einen gemeinsamen Satz hochwertiger Standards für den nationalen und den grenzüberschreitenden Gebrauch zu entwickeln. Wir glauben weiterhin, dass es Kernpunkt der Aufgaben von FASB und IASB sein sollte, für hochwertige Standards zu sorgen, die glaubwürdige, vergleichbare und konzeptionell saubere und brauchbare Informationen für die internationalen Kapitalmärkte zur Verfügung stellen.

Wir arbeiten weiterhin auch eng mit dem IASB zusammen, um ein gemeinsames Rahmenkonzept zu entwickeln. Im Moment ist es noch so, dass FASB und IASB jeweils von ihrem eigenen Rahmenkonzept geleitet werden. Obwohl diese weitgehend ähnlich sind, weichen sie in verschieden Punkten voneinander ab, sind nicht vollständig und nicht aktuell. Die Boards glauben, dass ein gemeinsames Rahmenkonzept die Grundlagen und Konzepte, die der internationalen Rechnungslegung zu Grunde liegen, verbessern und als effektiverer Leitfaden bei der Entwicklung weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards dienen kann. Deshalb haben der FASB und der IASB im Jahr 2006 gemeinsam ein Beratungsdokument zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben, in dem unsere vorläufigen Ansichten zu den zwei ersten Kapiteln eines verbesserten Rahmenkonzepts dargestellt werden.

Empfehlungen des CFA-Instituts zur vierteljährlichen Berichterstattung

29.05.2007

-->Das Zentrum für Finanzmarktintegrität des Chartered Financial Analyst Institute (CFA Institute) und der Runde Tisch des Instituts für Unternehmensethik (Business Roundtable Institute for Corporate Ethics) haben gemeinsam eine Publikation mit dem Titel Äpfel mit Äpfeln vergleichen: Eine Vorlage für die vierteljährliche Gewinnberichterstattung (Apples to Apples: A Template for Reporting Quarterly Earnings) herausgegeben.

Der Bericht basiert auf Bedenken, die auf einer Reihe von Symposien in den Jahren 2005 und 2006 vorgetragen wurden und die das kurzfristige Denken an den heutigen Finanzmärkten betrafen. In dem Bericht werden einige Empfehlungen zu bestimmten Verfeinerungen des Inhalts und des Aufbaus von vierteljährlichen Gewinnangaben gegeben, die die Transparenz verbessern sollen. Außerdem enthält der Bericht eine „Beispielvorlage‟ für eine Gewinnangabe zum dritten Quartal. Der vollständige Bericht in englischer Sprache kann von der Seite des CFA-Instituts heruntergeladen werden (197 KB).

Auszüge aus den Empfehlungen:

Um es allen Adressaten von Jahresabschlüssen besser zu ermöglichen, konsistente „Äpfel-mit-Äpfeln-Vergleiche‟ vierteljährlicher Finanzberichte zu machen, schlagen wir vor, dass alle Aktiengesellschaften freiwillig eine einheitliche Vorlage für die vierteljährlichen Gewinnangaben übernehmen. Diese Vorlage würde der Geschäftleitung ein benutzerfreundliches Format zur Verfügung stellen, in dem wichtige Sachverhalte in informativer und präziser Weise hervorgehoben werden könnten. Diese Empfehlungen basieren auf einer umfassenden Durchsicht vierteljährlicher Gewinnangaben einer Reihe von Unternehmen und auf Diskussionen mit Finanzexperten und Adressaten von Jahresabschlüssen.

Um die Kommunikation zwischen Unternehmen und Investoren zu verbessern, empfehlen wir den Unternehmen dringend, vierteljährliche Gewinnangaben zu machen, die:

ohne Verständnishinweise (quarterly earnings guidance) auskommen,

eine Gewinn- und Verlustrechnung nach US-GAAP beinhalten, die bei den Umsatzerlösen anfängt und bis zum Nettoeinkommen geht,

die Tabellen für die Überleitung nach US-GAAP in unmittelbare Nähe zu den nicht-GAAP-Finanzmaßnahmen anzugeben, die sie erklären sollen,

eine Bilanz und eine Kapitalflussrechnung enthalten und

im Aufbau der Angaben konsistent sind.

Neue Veröffentlichung zu Herausforderungen der Steuerberichterstattung

28.05.2007

Unsere britischen Kollegen haben eine Veröffentlichung mit dem Titel Vorsicht Stufe: Best Practice der Steuerberichterstattung in einer sich ändernden Umwelt herausgegeben (Mind the GAAP: Best Practice Tax Reporting in a Changing Environment, in englischer Sprache, 260 KB).

Diese enthält Empfehlungen, wie Unternehmen auf die Herausforderungen der Steuerberichterstattung im Abschluss, die sich aus jüngsten Veränderungen – unter anderem in den IFRS und der Prüferunabhängigkeit – ergeben haben, reagieren können. Der Bericht stützt sich auf Marktuntersuchungen, die sich der Frage gewidmet haben, wie große Unternehmen in Großbritannien mit den Herausforderungen der Steuerberichterstattung umgehen. Einige der dargestellten Ergebnisse sind recht überraschend:

Die Bereichsleiter Steuern und die Geschäftsleitung der Unternehmen misstrauen ihren eigenen Zahlen.

Besorgnis erregend ist, dass 43% der Unternehmen sich sorgen, dass kleine Fehler in Saldenvorträgen im Endeffekt zu wesentlichen Fehlern führen könnten.

Die Unternehmen fühlen sich angesichts der fachlichen Anforderungen der Rechnungslegungsstandards in hohem Maße unbehaglich.

Fast die Hälfte aller Unternehmen (49%) geben an, dass es zwischen ihnen und ihren Prüfern zu Unstimmigkeiten über die Auslegung von IAS 12 gekommen sei.

Nur 50% der Steuerexperten der Firmen halten ihre Kenntnis über IAS 12 für ausreichend, und nur 12% glauben, dass ihre Mitarbeiter auf diesem Gebiet ausreichend ausgebildet sind.

Die Buchhaltungssysteme scheinen den Anforderungen der Steuerbereiche nicht gewachsen. Das macht es schwierig, zu richtigen Zahlen zu kommen.

Die Veröffentlichung gibt die Empfehlungen von Deloitte wieder, wie Unternehmen einen 'zielgerichteten' Abschluss aufstellen können. Kernempfehlungen beinhalten die Übernahme von Steuerbilanzen, die vollständige vierteljährliche Steuerberichterstattung und transaktionsbegleitende Prüfungen, die die Auswirkungen wesentlicher Transaktionen auf die Steuerberichterstattung beurteilen, während diese durchgeführt werden, um ein frühzeitiges Erkennen wesentlicher Sachverhalte zu ermöglichen.

Wir nehmen Stellung zu drei vorgeschlagenen Prüfungsstandards

28.05.2007

Deloitte hat kürzlich beim International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) Stellungnahmen zu den folgenden drei vorgeschlagenen internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) eingereicht.

In jedem einzelnen Fall bieten wir einige Verbesserungsvorschläge an, kommen jedoch zu jeweils zu folgendem Schluss: „Wir unterstützen die Entwicklung dieser Leitlinie und glauben, dass die Umformulierung des vorgeschlagenen Standards insgesamt in Übereinstimmung mit den vom IAASB eingeführten Verständlichkeitsvereinbarungen und -kriterien erfolgt ist.‟ Frühere Stellungnahmen von Deloitte gegenüber dem IAASB finden sie hier.

ISA 540 (überarbeitet und umformuliert) Die Prüfung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, einschließlich Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts, und zugehöriger Angaben (in englischer Sprache, 49 KB)

ISA 230 (umformuliert) Arbeitspapiere des Abschlussprüfers (in englischer Sprache, 32 KB)

ISA 560 (umformuliert) Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (in englischer Sprache, 39 KB)

IOSCO bietet Gespräche am Runden Tisch zur Prüfungsqualität an

28.05.2007

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) bietet am 1. Juni 2007 in Paris Gespräche am Runden Tisch zur Prüfungsqualität bei Aktiengesellschaften an.

Gesprächsthema soll die Prüfungsqualität aus der Sicht der Wertpapieraufsicht sein. Das Programm (in englischer Sprache, 37 KB) sieht drei eigenständige Podiumsdiskussionen vor, gefolgt von einer zusammenfassenden Analyse und einem Kommentar. Die Themen der Podiumsdiskussionen sind

Prüfungsqualität: Die Bewertung externer Prüfungen im heutigen Umfeld

Die Auswirkungen von Prüferhaftung auf Prüfungsverhalten und -qualität

Konzentration von Prüfungsgesellschaften – mögliche Auswirkungen auf die Prüfungsqualität

Arbeitsgruppe des IASB zu Leistungen an Arbeitnehmer trifft sich am 5. Juni

27.05.2007

Die Arbeitsgruppe des IASB zu Leistungen an Arbeitnehmer wird sich zu einem ersten Treffen am Dienstag, den 5. Juni 2007, von 10:00 bis 16:30 Uhr zusammenfinden.

Die Adresse lautet: The Brewery, Smeatons Vaults Room, Chiswell Street, London EC1Y 4SD. Die Tagesordnung sieht folgende Punkte vor:

Hintergrund zum IASB-Projekt „Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses‟

Vorgehensweise

Das Phase II-Projekt

Ansatz und Darstellung

Überblick über die vorläufigen Entscheidungen des Boards

Beseitigung des aufgeschobenen Ansatzes

Darstellungsalternativen

Cash Balance-Pläne

Hintergrund und Anwendungsbereich

Definitionen von Leistungszusagen

Zusagen mit garantierter fester Rendite

Folgen sie diesem Link für Informationen zum Projekt.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.