September

FASB verlangt neue Angaben über Kreditderivate und Garantien

13.09.2008

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board hat das FASB-Stabspositionspapier (FASB Staff Position, FSP) Nr.

133-1 und FIN 45-4 Angaben über Kreditderivate und bestimmte Garantien herausgegeben. Mit dem FSP wird beabsichtigt, die Angaben über Kreditderivate zu verbessern, indem mehr Information über mögliche negative Auswirkungen von Veränderungen des Kreditrisikos auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Verkäufer von Kreditderivaten verlangt werden. Das FSP ist für Verkäufer von Kreditderivaten einschlägig; dazu gehören auch in Kreditderivate, die in strukturierte Produkte eingebettet sind. Die neuen Angaben treten für jährliche oder Zwischenberichtsperioden in Kraft, die nach dem 15. November 2008 enden. Die englischsprachige Pressemitteilung des FASB können Sie hier einsehen. Das FSP können Sie von der Website des FASB kostenfrei herunterladen (in englischer Sprache, 49 KB).

EITF Snapshot für September 2008

13.09.2008

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben die Septemberausgabe 2008 des EITF Snapshot-Newsletters herausgegeben (in englischer Sprache, 177 KB), in welchem die Ergebnisse der Sitzung der Emerging Issues Task Force (EITF) des FASB vom 10. September 2008 zusammengefasst werden.

Der EITF Snapshot ermöglicht Lesern, die für sie relevanten Sachverhalte zu identifizieren und die Ergebnisse der Sitzung schnell zu verstehen. Zurückliegende Ausgaben können Sie hier herunterladen.

In dieser Ausgabe von EITF Snapshot werden die folgenden Sachverhalte abgedeckt, die auf der EITF-Sitzung erörtert wurden:

Sachverhalt 08-1 Erlöserfassung bei einer einzelnen Bilanzierungseinheit – vorläufige Beschlussfassung

Sachverhalt 08-5 Bilanzierung von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Schulden mit einer von einem Dritten gestellten Garantie aus Sicht des Emittenten – endgültige Beschlussfassung

Sachverhalt 08-6 Überlegungen hinsichtlich der Bilanzierung nach der Equity-Methode – Beschlussfassung zur Stellungnahme

Sachverhalt 08-7 Bilanzierung abgeschotteter immaterieller Vermögenswerte – Beschlussfassung zur Stellungnahme

Sachverhalt 08-8 Bilanzierung eines Instrumentes (oder eines eingebetteten Teils) mit einem Fälligkeitsbetrag, der auf Aktien eines konsolidierten Tochterunternehmens basiert – Beschlussfassung zur Stellungnahme

Erstmalige Beschlussfassungen der EITF (sog. 'Beschlussfassungen zur Stellungnahme') werden mit der Bitte um Stellungnahme für eine bestimmte Zeit nach Ratifizierung durch den FASB veröffentlicht. Auf der ersten planmäßigen Sitzung nach Ablauf der Kommentierungsfrist erwägt die EITF die eingegangenen Stellungnahmen und bestätigt, sofern gerechtfertigt, seine Beschlussfassung zur Stellungnahme als endgültige Beschlussfassung. Diese Beschlussfassungen werden dann an den Board zur endgültigen Ratifizierung übermittelt.

IDW nimmt Stellung zum Entwurf eines verbesserten Rahmenkonzepts

12.09.2008

In einem Schreiben (in englischer Sprache, 98 KB) an den International Accounting Standards Board vom 9. September 2008 äußert sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum Standardentwurf zu den Kapiteln 1 und 2 eines verbesserten Rahmenkonzepts, der im Mai 2008 herausgegeben worden war.

Neben vielen detaillierten Anmerkungen zur Zielsetzung der Rechnungslegung und zu den qualitativen Merkmalen bietet das IDW auch einige allgemeine Beobachtungen an:

Bedenklich sei die Veröffentlichung eines Entwurfs zu einem der Kapitel, bevor die Ergebnisse der anderen Phasen abgeschätzt werden könnten. Das Ergebnis müsse notwendigerweise Stückwerk bleiben. Vorzuziehen sei die Veröffentlichung des gesamten überarbeiteten Rahmenkonzepts zu einem Zeitpunkt.

Es fehle eine eindeutige Verpflichtung des Standardsetzers auf das Rahmenkonzept. Der IASB müsse bei der Entwicklung neuer Standards an das Rahmenkonzept gebunden sein. Sonst gehe die innere Einheitlichkeit der IFRS verloren. Sollten sich später Situationen ergeben, die Abweichungen von den Vorschriften im Rahmenkonzept nötig machten, sei eine Anpassung des Rahmenkonzepts vorzunehmen und nicht eine Ausnahmeregelung zu schaffen.

Schließlich seien einige Begriffe nicht eindeutig definiert.

IASB gibt weitere redaktionelle Änderungen heraus

12.09.2008

Der IASB hat zum 11. September 2008 weitere redaktionelle Änderungen an der Gesamtausgabe der IFRS 2008 sowie an den jährlichen Verbesserungen 2006/7 herausgegeben, die hier heruntergeladen werden können (164 KB). .

Der IASB hat zum 11. September 2008 weitere redaktionelle Änderungen an der Gesamtausgabe der IFRS 2008 sowie an den jährlichen Verbesserungen 2006/7 herausgegeben, die hier heruntergeladen werden können (164 KB).

IDW nimmt Stellung zum Eigenkapital/Fremdkapital-Diskussionspapier

12.09.2008

In einem Schreiben (in englischer Sprache, 86 KB) an den International Accounting Standards Board vom 5. September 2008 äußert sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum Diskussionspapier zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital, das im Februar 2008 herausgegeben worden war.

Vor dem Hintergrund der grundlegenden Bedeutung der Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital für die Finanzberichterstattung beklagt das IDW, dass in dem Papier weder der Zweck der Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital erörtert wird noch mögliche Kriterien genannt werden, anhand derer Prinzipien für die Unterscheidung geprüft werden könnten. Des Weiteren fehlten Verbindungen zum Rahmenkonzeptprojekt und der dortigen Definition einer Schuld. Letztlich könnten IASB und FASB und ihr Projekt zu Eigen- und Fremdkapital nur davon profitieren, den von der Initiative zu proaktiven Rechnungslegungsaktivitäten in Europa (Pro-active Accounting Activities in Europe, PAAinE) entwickelten Ansatz, der auf der Fähigkeit des Kapitals basiert, Verluste zu tragen (Loss Absorption Approach), in ihre Überlegungen mit einzubeziehen.

Qualitätssicherung in kleinen und mittelgroßen Prüfungsgesellschaften

12.09.2008

Die schweizerische Treuhand-Kammer und schweizerische Treuhänder-Verband haben eine Anleitung erarbeitet, die eine Umsetzung der in PS 220 Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüfung beschriebenen Anforderungen in kleinen und mittelgroßen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften darstellt.

Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit Zulassung als Revisionsexperte im Rahmen der ordentlichen Revision haben grundsätzlich die Schweizer Prüfungsstandards (PS) anzuwenden. Für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit Zulassung als Revisor, die im Rahmen der eingeschränkten Revision tätig sind, sind die PS hingegen nicht anwendbar. Die vorliegende Anleitung schließt diese Lücke und ist somit zunächst anwendbar für zugelassene Revisoren im Rahmen der eingeschränkten Revision. Für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit der Zulassung als Revisionsexperte und für staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen hingegen ist die Anleitung nicht geeignet. Die Anleitung ist für Mitglieder der Treuhand-Kammer ab dem 1. Oktober 2008 verbindlich anwendbar; ihre Einhaltung kann im Rahmen der Kontrolle der Einhaltung der Mitgliedschaftsbedingungen überprüft werden.

Pressemitteilung der Treuhand-Kammer

Anleitung zur Qualitätssicherung bei kleinen und mittelgroßen Revisionsunternehmen (91 KB)

IDW nimmt Stellung zur Überarbeitung der Satzung der IASC-Stiftung

12.09.2008

In einem Schreiben (in englischer Sprache, 80 KB) an die IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF) vom 3. September 2008 äußert sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum Diskussionspapier zur Überarbeitung der Satzung der IASCF, das im Juli 2008 herausgegeben worden war.

Im Wesentlichen unterstützt das IDW die im Diskussionspapier vorgestellten Vorschläge, weil sie die Glaubwürdigkeit der IASCF und des IASB erhöhen. Die Tatsache, dass das vorgeschlagene Überwachungsgremium die Ernennungen von Treuhändern bestätigen muss, werde der häufig geäußerten Forderung nach Abschaffung der Selbsternennungen gerecht. In Bezug auf die geografische Balance des IASB äußert das IDW jedoch Bedenken, dass die Vergabe von vier Sitzen nach Nordamerika eine Dominanz durch eine geografische Region darstellen könne, und schlägt vor, dass die vier Sitze auf Nord-, Mittel- und Südamerika verteilt werden sollten.

Präsentationen zur öffentlichen Diskussion vom 5. September 2008

11.09.2008

Der DSR hatte alle Mitglieder des DRSC sowie weitere interessierte Personen und Organisationen am 5. September 2008 zu einem Diskussionsforum zu den folgenden Entwürfen eingeladen: Standardentwurf hinsichtlich eines verbesserten Rahmenkonzepts: die Zielsetzung der Rechnungslegung und qualitative Merkmale (Phase A) Diskussionspapier mit vorläufigen Ansichten hinsichtlich eines verbesserten Rahmenkonzepts: die Berichtseinheit (Phase D) IASCF – Überarbeitung der Satzung EFRAG – Stärkung des europäischen Beitrags zum internationalen Standardsetzungsprozess – Vorschläge für eine öffentliche Konsultation .

Der DSR hatte alle Mitglieder des DRSC sowie weitere interessierte Personen und Organisationen am 5. September 2008 zu einem Diskussionsforum zu den folgenden Entwürfen eingeladen:

Standardentwurf hinsichtlich eines verbesserten Rahmenkonzepts: die Zielsetzung der Rechnungslegung und qualitative Merkmale (Phase A)

Diskussionspapier mit vorläufigen Ansichten hinsichtlich eines verbesserten Rahmenkonzepts: die Berichtseinheit (Phase D)

IASCF – Überarbeitung der Satzung

EFRAG – Stärkung des europäischen Beitrags zum internationalen Standardsetzungsprozess – Vorschläge für eine öffentliche Konsultation

Die zugehörigen Präsentationen wurden heute auf der Internetseite des DRSC veröffentlicht. Das Protokoll der Diskussion ist für die nächsten Tage angekündigt.

IASB und FASB veröffentlichen aktualisiertes Arbeitsabkommen

11.09.2008

Im April 2008 hatten der IASB und der US-amerikanische Standardsetzer FASB eine Überarbeitung des derzeitigen Arbeitsabkommens angestoßen.

Bestimmte Projekte sollten priorisiert werden, um der Tatsache Rechnung zu tragen,
  1. dass für Kapitalmärkte, die IFRS bis jetzt noch nicht übernommen haben (das würde die Vereinigten Staaten einschließen), das Zieldatum der verpflichtenden Anwendung nicht später als 2013 sein soll und
  2. dass eine „Ruhephase‟ von mindestens einem Jahr vor diesem Datum zur Verfügung stehen soll.

Außerdem sind sich beide Boards bewusst, dass weitere Fortschritte bei der Konvergenz ein Faktor sein werden, den die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) bei den Erwägungen in Betracht ziehen wird, ob die Anwendung von IFRS in den Vereinigten Staaten zugelassen oder vorgeschrieben werden soll.

Heute hat der IASB die aktualisierte Fassung des Arbeitsabkommens von 2006 veröffentlicht und stellt folgende Dokumente in englischer Sprache zur Verfügung:

das aktualisierte Arbeitsabkommen (66 KB)

einen Fortschrittsbericht und aktualisierten Zeitplan (47 KB)

eine gemeinsame Presseerklärung von IASB und FASB(178 KB)

Die beiden Vorsitzenden äußerten sich dazu wie folgt:

Sir David Tweedie, IASB:

Diese Aktualisierung beschreibt Vorgehensweisen und einen geplanten zeitlichen Rahmen für den Abschluss der verbleibenden gemeinsamen Projekte im Arbeitsabkommen. In einer Reihe von Rechtskreisen einschließlich Indien, Japan, Kanada und Korea ist angekündigt worden, die IFRS ab 2011 zu übernehmen oder mit ihnen zu konvergieren. Die Projekte aus dem Arbeitsabkommen vorher abzuschließen, vermeidet, dass diese Rechtskreise kurz danach wesentliche Änderungen vornehmen müssen, weil Projekte aus dem Arbeitsabkommen abgeschlossen werden.

Obwohl das Arbeitsabkommen einen wesentlichen Teil unserer Strategie ausmacht, werden wir uns natürlich auch weiterhin den anderen wichtigen Projekten auf unserer Agenda widmen, wie beispielsweise der Bilanzierung von Versicherungsverträgen und den Standards, die von der Finanzmarktkrise betroffen sind.

Robert Herz, FASB:

Mit der Aktualisierung des Arbeitsabkommens von 2006 haben sich FASB und IASB das Ziel gesetzt, eine Reihe bedeutender Projekte innerhalb der nächsten Jahre abzuschließen. Ich glaube, dass das Erreichen dieses Ziels bedeutende Verbesserungen sowohl an den US-GAAP als auch an den IFRS in Bereichen mit sich bringen wird, die für Anleger wichtig sind. Wir werden darüber hinaus Ende des Jahres entscheiden, ob wir beim kurzfristigen Konvergenzprogramm Abstriche machen wollen, um mehr Augenmerk auf die Hauptverbesserungsprojekte legen zu können. Dies spiegelt unsere Bemühungen wieder, zusammenzuarbeiten, um einen einzigen Satz hochwertiger internationaler Rechnungslegungsstandards zu entwickeln.

IASB und ASBJ treffen sich zu gemeinsamer Sitzung zu Konvergenz

11.09.2008

Am 8. und 9. September 2008 haben sich der IASB und der japanische Standardsetzer (Accounting Standards Board of Japan, ASBJ) in London getroffen, um die Konvergenz zwischen den japanischen Rechnungslegungsgrundsätzen und den IFRS zu beschleunigen.

Vertreter des ASBJ stellten die Fortschritte vor, die in Bezug auf die Projekte gemacht worden sind, die im Projektplan vom Dezember 2007 enthalten sind. Allgemein wurde festgehalten, dass der zeitliche Rahmen des Projekts zur Beseitigung wesentlicher Unterschiede zwischen den IFRS und japanischen Rechnungslegungsstandards bis Ende 2008 eingehalten werden kann. Details zur gemeinsamen Sitzung finden Sie in der Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 52 KB).

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