September

Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung vom September 2008

18.09.2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Freitag, 16.-19. September 2008, zu seiner Septembersitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen.

Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer einzelnen Seite für Sie zusammen.

Mitschrift von den Gesprächen am Runden Tisch zu Konsolidierung

18.09.2008

Am 17. September 2008 bot der IASB öffentliche Gespräche am Runden Tisch zu Fragen aus seinem derzeitigen Projekt zur Konsolidierung an.

Die Gespräche wurden in zwei Runden unterteilt. Auf seiner Internetseite hat der IASB zwei englischsprachige Dokumente zur Verfügung gestellt – einen Stabvorschlag für einen Entwurf(159 KB) und einen Diskussionsleitfaden (83 KB), der 15 Fragen enthält, zu denen die Gesprächsteilnehmer Stellung nehmen sollten. Die Übersetzung einer Mitschrift von Deloitte-Beobachtern bei diesen Gesprächen haben wir Ihnen auf unserer Seite zum Konsolidierungsprojekt zur Verfügung gestellt. Die erörterten 15 Fragen waren die folgenden:

  1. Sind Sie der Meinung, dass die überarbeitete Definition von Beherrschung auf herkömmliche Beherrschungsvereinbarungen und jene Unternehmen anwendbar ist, die mit einem engen und genau definierten Zweck gegründet werden? Wenn nicht, wo liegen die Schwächen der Definition?
  2. Ist es nach dem allgemeinen Beherrschungsprinzip wahrscheinlich, dass die richtigen Unternehmen konsolidiert werden?
  3. Stimmen Sie zu, dass die fortlaufende Einschätzung der Beherrschung nicht dazu führen sollte, dass Unternehmen in die Konsolidierung „ständig raus- und reinrutschen‟?
  4. Stimmen Sie der Annahme zu, dass je größer die Variabilität der Ergebnisse, denen einen Partei ausgesetzt ist, desto größer ist die erwartete Möglichkeit dieser Partei, die Ertragskraft der Vermögenswerte dieses Unternehmens zu beeinflussen? Wenn nicht, warum nicht?
  5. Wir sehen Umstände, unter denen ein Unternehmen von gar keiner Partei beherrscht wird. Stimmen Sie zu? Wenn nicht, warum nicht?
  6. Stimmen Sie zu, dass eine Partei ein Unternehmen beherrschen kann, auch wenn sie weniger als die Hälfte der Stimmrechte hält? Wenn nicht, warum nicht?
  7. Sind die im Entwurf genannten Indikatoren ausreichend, um die Unternehmen zu erfassen, die konsolidiert werden sollten, und um eine einheitliche Anwendung zu gewährleisten?
  8. Stimmen Sie zu, dass das Bestehen einer Option allein nicht ausreichend ist, um einer Partei die Beherrschung über ein Unternehmen zu geben? Wenn nicht, warum nicht?
  9. Stimmen Sie zu, dass mit der Definition einer bedeutenden Beteiligung die richtigen Unternehmen einfangen werden, über die Sie weitere Informationen wünschen, oder glauben Sie, dass wir unser Netz zu weit ausgeworfen haben? Welche Unternehmen, die wir damit einfangen, sollten Ihrer Meinung draußen bleiben bzw. vice versa?
  10. Unterstützen Sie eine Angabeforderung nach zusätzlichen Informationen für Situationen, in denen die Konsolidierungsentscheidung nicht eindeutig war?
  11. Unterstützen Sie den Vorschlag, die Angabe von weiteren Informationen über die Ansprüche nicht beherrschender Anteile zu fordern?
  12. Unterstützen Sie die vorgeschlagenen Angaben in Bezug auf eine bedeutende Beteiligung?
  13. Würden Sie, als Abschlussersteller, in der Lage sein, die zusätzlichen Informationen bereitzustellen, die in dem Entwurf gefordert werden?
  14. Stimmen Sie zu, dass in Fällen, in denen ein Fondsmanager eine doppelte Rolle erfüllt – er agiert als Treuhänder und hält gleichzeitig direkt Anteile am Unternehmen –, er die beiden Positionen zusammen in Erwägung ziehen sollte, wenn er bestimmt, ob Beherrschung vorliegt? Wenn nicht, warum nicht? Bitte nennen Sie Beispiele für Fälle, in denen Sie der Meinung sind, dass es trotz der Doppelfunktion des Fondsmanagers sachgerecht ist, das Unternehmen nicht zu konsolidieren.
  15. Stimmen Sie zu, dass Investmentunternehmen jegliche Unternehmen konsolidieren müssen sollten, die sie beherrschen? Wenn nicht, warum nicht?

EFRAG-Stellungnahme zur CESR-Verlautbarung zu inaktiven Märkten

18.09.2008

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre Stellungnahme (in englischer Sprache, 119 KB) zum Entwurf einer Verlautbarung des Ausschusses der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und damit verbundenen Angaben zu Finanzinstrumenten in inaktiven Märkten eingereicht.

Aufgrund der Kürze der Kommentierungsfrist war die Stellungnahme von EFRAG keiner öffentlichen Konsultation unterzogen worden. EFRAG unterstützt im Wesentlichen die Aussagen der Verlautbarung, meldet jedoch Bedenken hinsichtlich der Stoßrichtung des Papiers an. CESR sieht die Verlautbarung als Anwendungshilfe in Bezug auf IFRS für Ersteller und Prüfer; EFRAG verweist darauf, dass die Verlautbarung in eine Eingabe an den IASB umgewandelt werden sollte, da es dem IASB als Standardsetzer als erstem zukomme, auf Bilanzierungsfragen zu reagieren, die sich aus der Finanzmarktkrise ergeben haben.

CESR erörtert in der Verlautbarung die vier folgenden Fragen, die im Zusammenhang mit den Finanzmarktunruhen besondere Aufmerksamkeit gefunden haben:

Wie ist für Zwecke von IAS 39 zu bestimmen, ob ein Markt aktiv oder inaktiv ist?

Welche Quotierungen werden (wenn überhaupt) in IAS 39 zur Bewertung von Instrumenten vorgeschrieben, die in relativ inaktiven Märkten gehandelt werden?

Welche Variablen sind zu verwenden, wenn kein aktiver Markt besteht und der beizulegende Zeitwert eines Finanzinstruments, das „von der Finanzmarktkrise betroffen ist‟, mit Hilfe eines Bewertungsmodells zu bestimmen ist?

Welche Informationen müssen angegeben werden, damit Adressaten die Auswirkungen bestimmter Transaktionen und anderer Ereignisse und Bedingungen in solchen Zeiten verstehen können?

14 Sonderausgaben von IAS Plus-Newslettern in chinesischer Sprache

18.09.2008

Unsere chinesischen Kollegen haben die folgenden vierzehn Sonderausgaben des IAS Plus-Newsletter ins Chinesische übersetzt.

Die Verknüpfungen finden sie auf der neu eingerichteten Publikationsseite auf CAS Plus.

August 2008

Sonderausgabe – Vorgeschlagene Änderungen zum Ergebnis je Aktie

August 2008

Sonderausgabe – IASB gibt Omnibus-Standardentwurf der jährlichen Verbesserungen 2008 frei

Juli 2008

Sonderausgabe – Entwurf des Rahmenkonzepts bezüglich der Zielsetzung und der qualitativen Merkmale

Juli 2008

Sonderausgabe – Diskussionspapier zur Berichtseinheit

Juli 2008

Sonderausgabe – IAS 39 – Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren

Juli 2008

Sonderausgabe – IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb

Juli 2008

Sonderausgabe – IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien

Mai 2008

Sonderausgabe – Änderungen an IFRS 1 und IAS 27 hinsichtlich der Bestimmung der Anschaffungskosten einer Beteiligung an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle

Mai 2008

Sonderausgabe – Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2008

Januar 2008

Sonderausgabe – Unternehmenszusammenschlüsse: IASB überarbeitet IFRS 3 und IAS 27

September 2007

Sonderausgabe zum überarbeiteten IAS 1 – Überarbeiteter Standard zur Darstellung des Abschlusses

Juni 2007

Sonderausgabe – IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme

Dezember 2006

Sonderausgabe – IFRS 8 Geschäftssegmente

Dezember 2006

Sonderausgabe – IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

Tagesordnung der Boardsitzung vom September

17.09.2008

Der ursprünglich für Dienstag vorgesehene Tagesordnungspunkt Änderung von IFRS 2 – Aktienbasierte Vergütungen, die im Konzern durch Barausgleich erfüllt werden wird nach neuesten Ankündigungen des IASB entweder am Donnerstag oder am Freitag abgehandelt – wenn die auf andere Tagesordnungspunkte verwendete Zeit das zulässt.

Ansonsten wird der Punkt auf eine spätere Boardsitzung verschoben.

Aufzeichnung des Webcasts zum IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen

17.09.2008

Vor sechs Monaten (im März 2008) begann der Board mit der erneuten Erörterung seines Standardentwurfs zu einem IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen (vormals IFRS für KMU).

Der IASB-Direktor für die Standards für nicht börsennotierte Unternehmen, Paul Pacter, hat am 10. September 2008 im Rahmen einer live ausgestrahlten Internetpräsentation einen Überblick über den aktuellen Stand der Erörterungen sowie über die ausstehenden Sachverhalte gegeben. Der IASB stellt nun auf seiner Internetseite eine Aufzeichnung der Sendung zur Verfügung.

Erste Ergebnisse der Boardsitzung vom September

17.09.2008

Als erste Ergebnisse der Sitzung vom gestrigen Tag hat der IASB zu zwei Punkten Dokumente veröffentlicht: Eine aktualisierte Übersicht und Beschreibung der Projekte, die von der Finanzmarktkrise betroffen sind (in englischer Sprache, 182 KB) mit den Projekten .

Als erste Ergebnisse der Sitzung vom gestrigen Tag hat der IASB zu zwei Punkten Dokumente veröffentlicht: Eine aktualisierte Übersicht und Beschreibung der Projekte, die von der Finanzmarktkrise betroffen sind (in englischer Sprache, 182 KB) mit den Projekten

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Ansatz und Bewertung

Konsolidierung

Ausbuchung

Angaben

Ersetzung von IAS 39

Konvergenz der Rechnungslegungsstandards weltweit

und den Entwurf des Berichts des Expertenpanels zur Bewertung von Finanzinstrumenten in Märkten, die inaktiv geworden sind (in englischer Sprache, 430 KB). Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 3. Oktober 2008 erbeten.

Zwei Auszüge aus dem Berichtsentwurf:

Bewertung. In inaktive Märkten bestimmen Unternehmen den beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten dadurch, dass sie alle verfügbaren Marktinformationen auswerten. Ein grundlegendes Verständnis des zu bewertenden Instruments ist notwendig, um entscheiden zu können, welche Informationen relevant sind. Informationen, die in Erwägung gezogen werden sollten sind Preise jüngster Transaktionen mit ähnlichen Instrumenten, Händlerquotierungen und Quotierungen von Preisagenturen, Indizes und andere Variablen, die in modellbasierten Bewertungsmethoden Anwendung finden. Unternehmen verwenden diese Informationen, um den beizulegenden Zeitwert dadurch zu bestimmen, dass die vorhandenen Informationen eingeordnet und in angemessener Weise verwendet werden.

Angaben. Es ist wichtig, dass die Unternehmen den Adressaten von Abschlüssen helfen, die angewendeten Verfahren und die getroffenen Beurteilungen bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts zu verstehen (obwohl es nicht der Zweck der Angaben sein sollte, dass die beizulegenden Zeitwerte exakt nachgerechnet werden können). Die Zurverfügungstellung verbesserter und detaillierter Angaben bezüglich des beizulegenden Zeitwerts von Instrumenten, die für die Adressaten von besonderen Interesse sind, würde für Unternehmen das Erreichen dieses Ziels erleichtern. Die Instrumente, die von besonderen Interesse sind, werden sich im Lauf analog zu den sich ändernden Marktbedingungen ändern und werden wahrscheinlich die beinhalten, die auch unter besonderer Beobachtung der unternehmensinternen Berichterstattung stehen und an externen Märkten von besonderem Interesse sind.

Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung vom September 2008

17.09.2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Freitag, 16.-19. September 2008, zu seiner Septembersitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen.

Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer einzelnen Seite für Sie zusammen.

Tagesordnung der Boardsitzung geändert

16.09.2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 16. September bis Freitag, den 19. September 2008 zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen.

Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast übertragen. Die Tagesordnung ist gegenüber der von uns am 6. September 2008 genannten Fassung erheblich geändert worden. Nachfolgend der aktualisierte Überblick wie vom IASB herausgegeben (bitte beachten Sie auch die Ergänzungen unserer Beobachter):

16. bis 19. September 2008, London

Dienstag, 16. September 2008

Finanzmarktkrise – Vorgeschlagene Änderungen an den AngabeerfordernissenErörterung vorgeschlagener Verbesserungen bei den Angabeerfordernissen in Bezug auf das Liquiditätsrisiko, die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und außerbilanzielle Vehikel – wird am Freitagmorgen fortgesetzt

Expertenpanel zur Bewertung von Finanzinstrumenten in Märkten, die inaktiv geworden sind – Aktuelles – von Freitagmorgen vorverlegt

IFRIC: Stand der Arbeiten

Jährliche Verbesserungen an den IFRS ─ 2009: IFRIC 13 – Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von Treuepunkten

Änderung von IFRS 1 – Übergangssachverhalte, die Rechtskreise betreffen, die vermutlich in den nächsten Jahren IFRS einführen werden

Erlöserfassung – Erfüllungsverpflichtungen

Änderung von IFRS 2 – Aktienbasierte Vergütungen, die im Konzern durch Barausgleich erfüllt werden – ursprünglich für Dienstagmorgen vorgesehen; zunächst auf Dienstagnachmittag und/oder am Mittwochmorgen verschoben; hat nach Aussage unserer Beobachter aber nicht stattgefunden!

Mittwoch, 17. September 2008 (nur vormittags)

Änderung von IFRS 2 – Aktienbasierte Vergütungen, die im Konzern durch Barausgleich erfüllt werden – ursprünglich für Dienstagmorgen vorgesehen; zunächst auf Dienstagnachmittag und/oder am Mittwochmorgen verschoben; wird nach Aussage unserer Beobachter aber nicht stattfinden!

IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen (vormals IFRS für KMU)

Eigen- und Fremdkapital – Lehreinheit der europäischen Vereinigung der Genossenschaftsbanken

Donnerstag, 18. September 2008

IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung – Vorschlag einer allgemeinen Überarbeitung von IFRS 2

Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen – Staatlich kontrollierte Unternehmen und die Definition eines nahe stehenden Unternehmens oder einer nahe stehenden Person

Versicherungsverträge – Phase II

Freitag, 19. September 2008

Finanzmarktkrise – Vorgeschlagene Änderungen an den AngabeerfordernissenErörterung vorgeschlagener Verbesserungen bei den Angabeerfordernissen in Bezug auf das Liquiditätsrisiko, die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und außerbilanzielle Vehikel – Fortsetzung von Dienstagmorgen

Rohstoffindustrien

Expertenpanel zur Bewertung von Finanzinstrumenten in Märkten, die inaktiv geworden sind – Aktuelles – entfällt; wurde bereits Dienstagmorgen erörtert

IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen (vormals IFRS für KMU)

Heads Up-Newsletter zum aktualisierten Arbeitsabkommen von IASB und FASB

16.09.2008

Am 11. September 2008 haben der International Accounting Standards Board (IASB) und der US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) gemeinsam eine aktualisierte Fassung ihres Arbeitsabkommens von 2006 veröffentlicht.

In dem Arbeitsabkommen werden die Prioritäten und die Meilensteine beschrieben, die von beiden Boards für den Abschluss der großen gemeinsamen Projekte bis 2011 gesetzt worden sind. Unsere Kollegen von Deloitte USA haben heute einen Heads Up-Newsletter veröffentlicht (in englischer Sprache, 158 KB), in dem das aktualisierte Arbeitsabkommen erörtert wird. Nachfolgend haben wir einen Auszug daraus für Sie übersetzt.

Es gibt zwei Gründe, warum es wichtig ist, die Projekte bis 2011 abzuschließen. Zum Einen habe eine Reihe von Rechtskreisen einschließlich Indien, Japan, Kanada und Korea angekündigt, die IFRS ab 2011 zu übernehmen oder mit ihnen zu konvergieren. Wenn die Projekte vorher abgeschlossen werden, müssen diese Rechtskreise nicht kurz nach dem Übergang auf IFRS neue Standards übernehmen. Zum Anderen wird die SEC nach dem von ihr vorgeschlagenen IFRS-Fahrplan 2011 entscheiden, ob die verpflichtende Übernahme der IFRS für alle US-Emittenten ab 2014 gefordert werden soll. Dabei wird sie auch das Erreichen verschiedener Meilensteine prüfen, die im IFRS-Fahrplan benannt werden – einer davon sind Verbesserungen an den IFRS.

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